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Noch mal langsam zum Mitschreiben: Bitte die EU Verordnung genau lesen. Natürlich hat der OP einen Anspruch auf Ersatzbeförderung. M&M und TG sind da oft genau so zickig wie EW. Erst einmal hartnäckig bleiben. Wenn sie nicht umbuchen, buche einen Ersatzflug und klage das Geld wieder ein. Die 2 Wochen gelten nur für die Kompensation, nicht aber für Betreuung und Ersatzbeförderung.
Schrieb ich ja schon. Problem ist halt, dass er die Umbuchung nur telefonisch angemahnt hat und dann bereits selbst Ersatz gebucht hat. Da kann die Airline jetzt natürlich behaupten, dass er nicht angerufen hat, bucht ihm Ersatz ein und er steht mit seinen bereits gekauften Flügen blöd da.