Thai Airways stellt Flüge von/nach Koh Samui ab Anfang Sepember 2018 endgültig ein

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Noch mal langsam zum Mitschreiben: Bitte die EU Verordnung genau lesen. Natürlich hat der OP einen Anspruch auf Ersatzbeförderung. M&M und TG sind da oft genau so zickig wie EW. Erst einmal hartnäckig bleiben. Wenn sie nicht umbuchen, buche einen Ersatzflug und klage das Geld wieder ein. Die 2 Wochen gelten nur für die Kompensation, nicht aber für Betreuung und Ersatzbeförderung.

Schrieb ich ja schon. Problem ist halt, dass er die Umbuchung nur telefonisch angemahnt hat und dann bereits selbst Ersatz gebucht hat. Da kann die Airline jetzt natürlich behaupten, dass er nicht angerufen hat, bucht ihm Ersatz ein und er steht mit seinen bereits gekauften Flügen blöd da.
 
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Bogart95

Reguläres Mitglied
26.01.2017
43
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Flexibilität vielleicht?

Mal ein Beispiel.

Vor 2 Jahren war der EK Flug, von FRA nach DXB um rund 6h zu spät. In FRA fragte man mich, ob ich warten will, mit Voucher usw, oder umbuchen. Und umbuchen war dann auf LH :eek:
Zwei Airlines, die sich nicht grün sind und EK bot mir an mit LH nach DXB zu fliegen? Wie geht das? Kauft da EK einfach ein LH Ticket?

Wenn die das können, warum macht das LH nicht auch so? (M&M)

Ich meine mich zu erinnern, dass LH und PG zumindest mal "Partner" waren (oder noch sind)... Anschlussflug mit PG wird bei LH auch immer mindestens gleichberechtigt zu TG angeboten
 

jte

Erfahrenes Mitglied
29.07.2009
466
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Schrieb ich ja schon. Problem ist halt, dass er die Umbuchung nur telefonisch angemahnt hat und dann bereits selbst Ersatz gebucht hat. Da kann die Airline jetzt natürlich behaupten, dass er nicht angerufen hat, bucht ihm Ersatz ein und er steht mit seinen bereits gekauften Flügen blöd da.

Da es Ersatzflüge in der teuersten Buchungsklasse sind, sind die Stonierungskosten überschaubar.
Die würde ich gerne übernehmen wenn M&M mich wieder auf deren Kosten und vor allem in einem Ticket nach USM und zurück bringt... Also kein Problem...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.009
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Thai [kann] nichts fuer Dein Problem.

Wie bitte was? Der Schuldner sagt aus voellig freien Stuecken und allein selbstmotiviert "Sorry, Glaeubiger, ich erbringe die Leistung nicht, schoenes Leben noch" und "kann nichts fuer das Problem"? :eek: Darf ich Dein Schuldner sein? Wir koennten mit einem Darlehensvertrag ueber eine moeglichst substantielle Summe Geldes anfangen.


Allgemein gesagt, zur Frage TG vs. M&M: M&M (und ebenso LH als der Ticketaussteller) ist raus, in den Vermittlungsvertraegen gibt es keine Leistungsstoerung. Nur im Befoerderungsvertrag zwischen den Parteien jte und TG. Ansprueche aus der EU-VO duerfte es nicht geben, da BKK-USM mit einer Nicht-EU-Airline ausserhalb des Anwendungsbereiches ist. Aber das normale Schuldrecht reicht ja auch. Einfach entspannt nach der Rueckkehr die Mehrkosten einfordern und ich fuerchte -klagen.
 
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monsterschradde

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
617
424
HAM
EU Fluggastrechteverordnung ist in diesem Fall völlig uninteressant. Der Beförderungsvertrag ist einzuhalten. Wie schon von anderen Foristen geschrieben, M&M ist in der Verpflichtung, Einschreiben mit der Aufforderung mit Fristsetzung eine Ersatzbeförderung zu stellen senden und gut ist. Sofern die Frist verstrichen ist für ich nochmals ein Einschreiben (zur Sicherheit) senden und nochmalige Frist setzen. Wenn auch diese verstreicht, Ersatzbeförderung selbst buchen und zur Not die Kosten einklagen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
22.009
16.288
TG. Monsterschradde will M&M verklagen. Aehnlich sinnvoll, wie bei einem Kaufticket die Bank zu verklagen ;)
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
22.009
16.288
Du, meinen Segen hat er. Aber dass TG als ausfuehrende Airline der Anspruchsgegner ist, ist nunmal unzweifelhaft.