Ich denke jedem Pauschalreise-Bucher, dem diese Haftungsbeschränkung klar ist, hat das nicht von seiner Buchung abgehalten. Er hat ja keine bessere Option (als Pauschalreise-Bucher), außer sich etwas mehr vorab über den gewählten Reiseveranstalter zu informieren.
Nur die, die es nicht gewusst haben (das sind oft auch die, die sich nicht vorab informieren), sind überrascht und verärgert.
Natürlich erhält man nicht immer alle Informationen, um wirklich sicher zu sein.
Wie sich gezeigt hat, ist insbesondere die Situation für die, die sich zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags bereits auf Reise befinden, sehr ärgerlich.