Thomas Cook Insolvenz, wie geht es weiter? Erfahrungen!

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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
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Da springt Ihr zu kurz: 651 r legt nur die Mindestsumme fest. Wer will, kann jederzeit darueber hinaus gehen.

§ 651 r BGB legt keine Mindestsumme fest sondern eine Obergrenze ! Und wo genau steht das man jederzeit darüber hinaus gehen kann ? Und welche Versicherung bietet das an ?
 

Marlino

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.640
16
MUC
§ 651 r BGB legt keine Mindestsumme fest sondern eine Obergrenze ! Und wo genau steht das man jederzeit darüber hinaus gehen kann ? Und welche Versicherung bietet das an ?
Im Gesetz steht der Versicherer/Kreditinstitut kann seine Haftung auf 110 Millionen begrenzen. Es ist also keine muss Regelung.

"Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten.*Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen.*Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Im Gesetz steht der Versicherer/Kreditinstitut kann seine Haftung auf 110 Millionen begrenzen. Es ist also keine muss Regelung.

Die Frage ist jetzt ob es einen Versicherer / Kreditinstitut gibt/gegeben hat, der die Haftung nicht auf € 110 Mio begrenzt hat. Bekannt ist noch keiner und bislnag hat sich noch keiner gemeldet, der mit der besseren Absicherung Werbung macht.

Unabhängig davon hätte die Haftungsbegrenzung auf € 110 Mio als wichtige Verbraucherinfo ganz klar auf den den Kunden ausgehändigten Sicherungsschein gehört. Und da kommt der Post #50 von Rambuster ins Spiel. Für jeden Mist gibt es heutzutage Warnhinweise, vielfach als Pflicht, man lese nur mal eine Gebrachsanweisung eines Staubsaugers. Aber bei dem Sicherungsschein war das egal.
 

miles&weg

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
478
35
Unabhängig davon hätte die Haftungsbegrenzung auf € 110 Mio als wichtige Verbraucherinfo ganz klar auf den den Kunden ausgehändigten Sicherungsschein gehört. Und da kommt der Post #50 von Rambuster ins Spiel. Für jeden Mist gibt es heutzutage Warnhinweise, vielfach als Pflicht, man lese nur mal eine Gebrachsanweisung eines Staubsaugers. Aber bei dem Sicherungsschein war das egal.

Da ich selbst noch nie einen Thomas Cook Sicherungsschein hatte, habe ich mal google bemueht, und nach 2 Sekunden folgendes gefunden:

https://media-cdn.holidaycheck.com/image/upload/v1566575824/forum/fk03wqhbajcc4w95whjv.jpg

Steht doch alles klar und deutlich drin.
 

sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
129
44
CGN
Ich denke jedem Pauschalreise-Bucher, dem diese Haftungsbeschränkung klar ist, hat das nicht von seiner Buchung abgehalten. Er hat ja keine bessere Option (als Pauschalreise-Bucher), außer sich etwas mehr vorab über den gewählten Reiseveranstalter zu informieren.
Nur die, die es nicht gewusst haben (das sind oft auch die, die sich nicht vorab informieren), sind überrascht und verärgert.
Natürlich erhält man nicht immer alle Informationen, um wirklich sicher zu sein.
Wie sich gezeigt hat, ist insbesondere die Situation für die, die sich zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags bereits auf Reise befinden, sehr ärgerlich.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
110 Mio sind ja schon ein relativ strammes Sümmchen. Wer kann allerdings erahnen das es mal wieder solch eine Atombombe gibt die die gesamte Touristikbranche ins Wanken bringt und sich diese 110 Mio zum Tropfen auf dem heißen Stein entwickeln.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.821
4.654
War es nicht, war nämlich keine reine Hotelbuchung:

Sie kombinieren zum Beispiel die Hotelbuchung künstlich mit einem Servicepaket, das aus Krisenmanagement, Reiseleiterservice und Betreuung besteht.

Also mehr als Hotelbuchung. Und der Jurist sagt, es ist trotzdem keine Pauschalreise und daher auch nicht abgesichert. Und genau darum haben sie es auch wieder seingelassen:

Doch Juristen haben Zweifel, ob die Konstruktion rechtens ist.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Das Interessante an den unter #54 vom User miles&weg eingestellen Sicherungsscheinen ist zudem die Versicherungsperiode. Damit greifen die € 110 Mio für die Periode 1.11.2018-31.10.2019.

Eigentlich ist es ein Glücksfall, das TC kurz vor Ablauf der Periode Pleite ging. Nach meiner Einschätzung müsste es noch einen weiteren Haftungspool bei Zürich über wiederum € 110 Mio geben, und zwar für den Zeitraum 1.11.2019 bis 31.10.2020. Der würde dann Forderungen von bereits getätigten Buchungen abdecken; TC hat ja bekanntgegeben, das erstmal alle Reisen bis 31.10.2019 storniert sind. Das betrifft die "ersten" € 110 Mio des Topfes bis 31.10.2018.

Viellicht hofft man, die Reisen ab 1.11.2019 doch durzuführen, -unter Nutzung des zweiten € 110 Mio Topfes- anstatt das Zürich einfach nur die Anzahlungen der Pauschalreisenden ab 1.11.2019 bis zur Höchstgrenze erstattet.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Es gibt Stimmen, dass man gegen die Regierung bzw. den Staat vorgehen könnte, um die Differenz zu erstreiten, da die EU Vorgabe mangelhaft umgesetzt wurde. Bzw seit 15 nicht korrekt angepasst wurde.

Was sagen die Rechtsanwälte hierzu?

Ich sehe es auch so, dass die EU Richtline mangelhaft umgesetzt wurde. Eine Staatshaftungsklage halte ich grundsätzlich für aussichtsreich. Bei der Insolvenz des Reiseveranstalters MP Travel Line in den 90-gern wurden schon mal Schadensersatzforderungen abgewickelt, weil eine Richtlinie über den Insolvenzschutz des Verbrauchers bei Reiseverträgen verspätet umgesetzt wurde (hätte die Regierung daraus lernen können:rolleyes:).
Wahrscheinlich wird bald jemand eine "Massenverteidigung" anbieten, eventuell mit Prozessfinanzierung (sagt meine Glaskugel;)) Wenn es so kommt eigentlich eine tolle Sache für die Geschädigten; bei den geringen Streitwerten, hat sonst kein Anwalt an Einzelfällen Interesse (meine Meinung).
 

DTI

Neues Mitglied
10.09.2017
24
0
Na ganz so wenig sind die 110 000 000 Millionen € für die gebuchten Reisen ja auch nicht. Es wir behauptet das etwa 140 000 Buchungen getätigt sind. Aber wieviele tatsächlich gebucht und bezahlt sind weis keiner so ganz genau. Nun zahlt ja die Versicherung auch nicht für "alte Buchungen" die Hotel, Transfer und andere Leistungen beinhalten sondern nur Kosten für Urlauber die aktuell ab (Insolvenz) verreist sind. Die Gäste haben ja keinen weiteren Anspruch denn Sie haben die Leistung (Urlaub) erhalten. Auserdem muss Sie die schon bezahlten oder angezahlten Buchungen erstatten.
Nehmen wir mal an es müssten 120 000 Ansprüche befriedigt werden dann sind das immerhin 916 € pro Anspruch also für eine 4köpfige Familie immerhin etwas über 3600€.

Klar die Versicherung muss erstmal jammern sonst hat womöglich keiner Verständniss für die benötigte lange Zeitspanne.
 
Zuletzt bearbeitet:

bongobongo

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
658
73
Bei der Berechung der Schadenssumme darf auch nicht vergessen werden, dass Pauschalreisen in der Regel nach der Buchung nicht voll bezahlt werden, sondern bei der Buchung nur eine Anzahlung von üblicherweise 20% geleistet wird.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.233
1.294
Folgende Diskussion kam im Bekanntenkreis auf: Falls man von der Thomas Cook-Pleite betroffen ist, eine Reiserücktrittsversicherung besteht und kurz vor der Reise ein Versicherungsfall eintritt (z.B. unvorhergesehene Flugunfähigkeit), muss dann die RRV zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
268
78
Nachdem die Reise ja von Seiten des Veranstalters storniert wird / wurde, gibt es doch im eigentlichen Sinne keine Reise mehr, von der (mit oder ohne Versicherung) zurückgetreten werden kann.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Folgende Diskussion kam im Bekanntenkreis auf: Falls man von der Thomas Cook-Pleite betroffen ist, eine Reiserücktrittsversicherung besteht und kurz vor der Reise ein Versicherungsfall eintritt (z.B. unvorhergesehene Flugunfähigkeit), muss dann die RRV zahlen?

Interessante Frage. Nachdem die Reise nicht einfach von TC storniert werden kann und jedenfalls in den Bedingungen meiner Versicherung kein Ausschluss bei Insolvenz steht, könnte man es probieren. Wäre gespannt, was die Versicherung antwortet. Wobei es meine Reise vor dem Insolvenzantrag wirklich mit Krankheit ereilt hat (OP , also nichts vorgeschobenes) und die Abwicklung sehr zäh läuft, das ging früher schon mal leichter (hat aber nichts mit der Insolvenz zu tun)
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
268
78
Interessante Frage. Nachdem die Reise nicht einfach von TC storniert werden kann und jedenfalls in den Bedingungen meiner Versicherung kein Ausschluss bei Insolvenz steht, könnte man es probieren. Wäre gespannt, was die Versicherung antwortet. Wobei es meine Reise vor dem Insolvenzantrag wirklich mit Krankheit ereilt hat (OP , also nichts vorgeschobenes) und die Abwicklung sehr zäh läuft, das ging früher schon mal leichter (hat aber nichts mit der Insolvenz zu tun)

Zwei Fragen dazu:

1. Warum kann Thomas Cook nicht "einfach so" stornieren? (Also abgesehen davon, dass sie es ja nicht "einfach so" machen, sondern weil sie Insolvent sind)

2. Warum sollte das in deiner Versicherung stehen? Bei einer "üblichen" Reise(rücktritts)versicherung geht es ja um den Vertragsnehmer, also dich. Da kann die Versicherung höchstens (je nach T&C) einspringen, wenn du Insolvent gehst.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Nachdem die Reise nicht einfach von TC storniert werden kann und jedenfalls in den Bedingungen meiner Versicherung kein Ausschluss bei Insolvenz steht, könnte man es probieren.

Nein, das kannst Du nicht probieren - denn es gibt nach erhalt des Schreibens vom IV, daß Deine Reise nicht stattfindet, diese Reise schlicht und ergreifend nicht mehr. Sie ist schlicht nicht mehr da.

Du kannst jetzt nicht so tun, als wäre sie noch da und zur RRV sagen "eigentlich wäre ich übermorgen geflogen, aber jetzt bin ich krank - bitte gib mir das Geld zurück".

Dies geht aus verschiedensten Gründen nicht:

a) Die RRV verlangen heute sehr viele Bestätigungen incl. vom Arzt ausgefüllter Bögen. Das füllt Dir kein Arzt "aus Freundschaft" mal eben aus. Ein einfaches Attest ist da BEI WEITEM nicht ausreichend.

Aber selbst wenn Du rein zufällig wirklich einen Rücktrittsgrund hast kommt Punkt

b) Du brauchst zwingend eine formale Stornorechnung für die RRV. Und da Du keine hast bzw. vom IV keine bekommst, kannst Du auch nichts einreichen.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Nein, das kannst Du nicht probieren - denn es gibt nach erhalt des Schreibens vom IV, daß Deine Reise nicht stattfindet, diese Reise schlicht und ergreifend nicht mehr. Sie ist schlicht nicht mehr da.

Du kannst jetzt nicht so tun, als wäre sie noch da und zur RRV sagen "eigentlich wäre ich übermorgen geflogen, aber jetzt bin ich krank - bitte gib mir das Geld zurück".

Dies geht aus verschiedensten Gründen nicht:

a) Die RRV verlangen heute sehr viele Bestätigungen incl. vom Arzt ausgefüllter Bögen. Das füllt Dir kein Arzt "aus Freundschaft" mal eben aus. Ein einfaches Attest ist da BEI WEITEM nicht ausreichend.

Aber selbst wenn Du rein zufällig wirklich einen Rücktrittsgrund hast kommt Punkt

b) Du brauchst zwingend eine formale Stornorechnung für die RRV. Und da Du keine hast bzw. vom IV keine bekommst, kannst Du auch nichts einreichen.

Ich ging schon davon aus, dass man wirklich krank war und das ein Arzt bestätigt. Stimme ich zu, dass das ausfüllen vom Arzt sehr viel umfangreicher geworden ist.
In den Bedingungen meiner RRV steht nichts von einer formalen Stornorechnung.
Ich sehe keine Rechtsgrundlage, weshalb TC eine Reise stornieren kann. Er teilt doch nur mit, dass er die Reise aufgrund des Insolvenzantrags nicht durchführen wird (einen IV gibt es noch nicht) . Damit besteht der Reisevertrag rechtlich weiter. Ohne Reisvertrag würde es auch keinen Insolvenzanspruch geben, dann würden die Betroffenen trotz einer Insolvenzquote leer ausgehen. Der Vertrag bleibt bestehen, er wird nur nicht erfüllt.
Ich gebe zu, dass die Versicherung das sicherlich anders sieht (im ablehnen sind sie meist schnell) und ich hätte auch keine Lust das durchzuklagen , aber aussichtslos finde ich es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Na ja, die Qualität des Beitrages von Test ist wohl noch nicht wirklich durchdacht; schade, sonst finde ich die ganz gut.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Meine Konsequenz: Keine Pauschalreisen
Mehr Geld ausgeben.
Hotelbuchung z.B. über HRS mit Möglichkeit zum kostenlosen Storno bis
18:00 am Anreisetag.
Flugbuchung direkt bei der Airline.
Restrisiko bleibt, aber besser als dass die komplette Zahlung und der Urlaub verloren ist. Alternativ Anreise mit dem eigenen Fahrzeug oder der Bahn, falls es nicht zu weit ist.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.897
5.597
Z´Sdugärd
Ich sehe keine Rechtsgrundlage, weshalb TC eine Reise stornieren kann. Er teilt doch nur mit, dass er die Reise aufgrund des Insolvenzantrags nicht durchführen wird (einen IV gibt es noch nicht) .
1) Sobald du einen Insolvenzantrag abgibts GIBT es einen IV! Der schaut nämlich ob es überhaupt noch eine Chance gibt oder ob man den Schuppen gleich schliesst. Der muss auch dafür sorge tragen das in der Vorläufigen Insolvenz KEINE Verluste gemacht werden und noch weitere Spässle.

2) Der Schulder der in Insolvent ist kann das ganze natürlich absagen weil eben jeder Vertrag erstmal mehr oder weniger nichtig ist.

Zugegeben wen du privater Gläubiger bist (ist mir auch schon passiert) ist eine Insolvenz ne sehr dumme Sache. Wens um den Urlaub geht sogar noch dümmer.