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Hallo zusammen,
hier einmal eine Frage an die Juristen unter Euch – denn es scheint nicht immer klar zu sein, wer bei Flugausfällen zahlt: die Airline, das Reisebüro oder das Internetportal.
Hier der Fall:
Fragestellung:
Wäre sehr dankbar, wenn Ihr irgendwelche juristischen Angaben machen könntet, damit ich entweder mit dem Internetportal oder mit der Airline ins Gericht gehen kann.
Danke und always happy landings!
Der Flieger aus Kurpfalz
hier einmal eine Frage an die Juristen unter Euch – denn es scheint nicht immer klar zu sein, wer bei Flugausfällen zahlt: die Airline, das Reisebüro oder das Internetportal.
Hier der Fall:
- Flug wurde nicht direkt bei der Airline gebucht sondern über ein Internet-Portal. Diese Internetportal vermittelt die Buchung weiter an ein Reisebüro…in Indien. Die zahlen die Reise in Indischen Rupien über das BSP an die Airline.
- Der Flug wird von der Airline gestrichen. Die Airline kontaktiert den Reisenden per Mail mit der Bitte, sich bei seinem Reisebüro zu melden und das weitere Vorgehen (Refund oder Umbuchung) zu besprechen. Bis dahin ist das Ticket weiterhin gültig.
- Der einzige Kontakt den der Reisende hat ist das Internetportal – nicht das indische Reisebüro.
- das Internet verweist auf die Airline.
- Die Airline wiederum an an das Internetportal.
- Schließlich macht die Airline den Refund über das BSP an das Reisebüro (in Indien), was es gemäß der IATA-Regularien auch machen soll. Der Refund ist in Indischen Rupien, genauso wie die ursprüngliche Buchung. Der Kunde jedoch hat an das Internetportal in EUR gezahlt – das Währungsrisiko scheint beim Kunden hängen zu bleiben.
- Das Internetportal beruft sich darauf ja nur ein Vermittler zu sein und daher keinerlei Verantwortung zu haben…nicht einmal die Info an das Reisebüro weiterzuleiten, an das es die ursprüngliche Buchung vermittelt hat.
- PROBLEM: Die Airline wehrt sich gar nicht zu zahlen m- es geht vielmehr um die Frage, die der Zahlungsweg ist. Denn beim Prozess gibt offenbar verschiedene Vorgehensweisen. Die Airline zahlt ans Reisebüro und damit ist das Thema für die Airline erledigt. Das Internetportal will keine Refunds bearbeiten und verweist darauf, dass die Airline zahlen muß.
- Es wird immer auf Artkel 8 der EU Regulierung 261/2004 verwiesen. Da steht drin, dass das Geld an den Kunden gezahlt werden muß – allerdings nicht, wer die Zahlung vornehmen muß.
Fragestellung:
- Wer ist im o.g. Fall Verantwortlich für die Zahlung an den Passagier? Das Reisebüro, das Internetportal oder die Fluggesellschaft? Folgende drei Fälle stehen zu Auswahl:
1) Airline => Passagier (Ansicht von des Internetportal)
2) Airline => Reisebüro => Passagier? (Ansicht der Airline)
3) Airline => Reisebüro => Internetportal=> Passagier (Ansicht der Airline)
Wäre sehr dankbar, wenn Ihr irgendwelche juristischen Angaben machen könntet, damit ich entweder mit dem Internetportal oder mit der Airline ins Gericht gehen kann.
Danke und always happy landings!
Der Flieger aus Kurpfalz