AB Top Bonus: Topbonus verweigert Meilengutschrift nach Werbung der airberlin VISA

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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
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Ok. Ich frage nochmal: Zeigst Du mir den von AB/LBB/topbonus gesetzen Link bitte?

Wie wäre es mit einer Antwort auf meinen Beitrag (#93), worin ich etliche, technische Methoden und übliche Vorgehensweisen aufgezeigt habe, Landingpages nur speziellen Zielgruppen / Kunden zur Verfügung zu stellen? Linksetzung ist wie bereits gesagt vollkommen unnötig.

Haha, schön wäre es für die Seitenbetreiber, man nehme Domain a.com (gehört Firma A), packe auf versteckte Unterseiten Pornos, usw. drauf und setze dann von Domain b.com (gehört Firma B, keine Verbindung mit Firma A) einen Link zu den Pornos auf Domain a.com und greift den ganzen Suchmaschinen-Traffic via SEO ab. Rechtliche Verantwortlichkeit natürlich nicht gegeben, auf der Domain a.com ist ja schließlich kein Link auf die ("versteckte") Unterseite gesetzt. Man ersetze Pornos in dem Beispiel durch andere Dinge, mit denen sich durch SEO mehr Geld verdienen lässt. ;) Wow, geniale Idee!!! (y)
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
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Aus rechtlicher Sicht muss Airberlin überhaupt keinen Link darauf setzen, eine öffentliche Zurverfügungstellung unter der eigenen Domain (topbonus.airberlin.com) ist vollkommen ausreichend!

Soso. Da bin ich mal gespannt.

Wie wäre es mit einer Antwort auf meinen Beitrag (#93), worin ich etliche, technische Methoden und übliche Vorgehensweisen aufgezeigt habe, Landingpages nur speziellen Zielgruppen / Kunden zur Verfügung zu stellen? Linksetzung ist wie bereits gesagt vollkommen unnötig.

Hätten sie machen können. Aber müssen mit Sicherheit nicht.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Soso. Da bin ich mal gespannt.

Gespannt worauf!? Sorry, aber ich sehe keinen Inhalt in deiner Aussage. Keine Argumente mehr? Ich habe ja bereits erwähnt, dass ich in diesem Bereich meine Brötchen verdiene, vielleicht sollte man das auch einfach mal zur Kenntnis nehmen und sich im Zweifelsfall auch einmal überzeugen lassen?
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
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2
DUS/BKK/MNL
Ok, mal unabhängig von irgendwelchen Pro oder Contra Argumenten

Was soll die ganze Rumlaberei ?
Entweder zum Anwalt gehen und klagen oder sich damit abfinden das es nix gibt
Punkt - Thema erledigt

Sollte der Thread allerdings zum jammern dienen, nur weiter so,
auch wenn der Unterhaltungswert mit zunehmenden Postzahlen sinkt
weil man sich im Kreis dreht
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
... Hier geht es doch einfach ums Prinzip, dass er Meilen, die ihm eigentlich zustehen, nicht bekommen hat und ..., nämlich, dass Vertragspartner ihre Versprechen einlösen, erschließt sich mir auch nicht.

Ich glaube, dass genau da der Streitpunkt liegt. AB / LBB sehen ihn nicht als Vertragspartner an, da er ja keine AB-Visacard hat und sich somit auf diese Hochzeit selbst eingeladen hat, um ein früheres Gleichnis in diesem Thread zu zitieren.

Und da gehen halt deine und alex3r4s Auffassung und die der anderen Foristen hier auseinander.
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
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Gespannt worauf!? Sorry, aber ich sehe keinen Inhalt in deiner Aussage. Keine Argumente mehr? Ich habe ja bereits erwähnt, dass ich in diesem Bereich meine Brötchen verdiene, vielleicht sollte man das auch einfach mal zur Kenntnis nehmen und sich im Zweifelsfall auch einmal überzeugen lassen?

Auf die Begründung warum eine Aktion, zu der man eingeladen hat, plötzlich jeder mitmachen darf nur weil die Aktionswebseite nicht geschützt ist. Du arbeitest als Rechtsanwalt mit Fachrichtung Online-Marketing-Recht?
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Why not just agree to disagree...?

Die Frage, um die sich die Gebetsmühlen (beider Positionen) hier inzwischen ausschließlich drehen, lautet doch lediglich noch, ob dem TO die Meilen eindeutig zustehen. Darüber gehen die Ansichten eben auseinander und auch wiederholtes Behaupten gefühlter Eindeutigkeit ändert nichts daran, dass es hier nur um persönliche Meinungen geht - wie das mit den Meinungen ist, hat Larry Flynt IMHO ganz treffend beschrieben - und dass das bestimmt kein Grund ist, wiederholt persönlich zu werden (@Andreas91). Dass in diesem Thread die "Wahrheit" aufgeklärt wird, wird doch niemand ernsthaft glauben. Dazu bedürfte es dann doch in der Tat einer Klage.
 
Zuletzt bearbeitet:

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
In Amerika würde man nun im Zweifel auch noch Google verklagen auf mindestens 1mio USD Schmerzensgeld für die Höllenqualen der entgangenen Meilen und seelischen Enttäuschungen, die man erlitten hat.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Auf die Begründung warum eine Aktion, zu der man eingeladen hat, plötzlich jeder mitmachen darf nur weil die Aktionswebseite nicht geschützt ist. Du arbeitest als Rechtsanwalt mit Fachrichtung Online-Marketing-Recht?

Weil sie öffentlich bereitgestellt wird unter der eigenen Domain. Das alleine genügt tatsächlich schon vollkommen aus.

Nein, ich arbeite nicht als Rechtsanwalt mit Fachrichtung Online-Marketing, sondern im Online-Marketing. Da dazu aber auch viele rechtl. Dinge und Details gehören, ohne die man eben beim Planen und Erstellen solcher Marketingaktionen, schnell aus rechtl. Sicht auf die Nase fällt, habe ich mir im Laufe der Zeit durchaus eine ordentliche Portion Rechtswissen angehäuft. Lesen von Fachliteratur, Blogs, Urteilsbegründungen, usw.

Nun würde mich umgekehrt natürlich dein beruflicher Hintergrund interessieren? Online-Marketing? SEO? Rechtsanwalt? Etc.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Why not just agree to disagree...?

Die Frage, um die sich die Gebetsmühlen (beider Positionen) hier inzwischen ausschließlich drehen, lautet doch lediglich noch, ob dem TO die Meilen eindeutig zustehen. Darüber gehen die Ansichten eben auseinander und auch wiederholtes Behaupten gefühlter Eindeutigkeit ändert nichts daran, dass es hier nur um persönliche Meinungen geht - wie das mit den Meinungen ist, hat Larry Flynt IMHO ganz treffend beschrieben - und dass das bestimmt kein Grund ist, wiederholt persönlich zu werden (@Andreas91). Dass in diesem Thread die "Wahrheit" aufgeklärt wird, wird doch niemand ernsthaft glauben. Dazu bedürfte es dann doch in der Tat einer Klage.

Aha, wo genau bin ich wiederholt persönlich geworden?
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Vielleicht tauscht ihr eure Genitalvergleiche... äh Lebensläufe (falls gewünscht) dann doch besser per PN aus. Hier wird´s IMO gerade noch peinlicher als es zuvor unterhaltsam war und da sollte man evtl. dann aufhören.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Vielleicht tauscht ihr eure Genitalvergleiche... äh Lebensläufe (falls gewünscht) dann doch besser per PN aus. Hier wird´s IMO gerade noch peinlicher als es zuvor unterhaltsam war und da sollte man evtl. dann aufhören.

Lustig. Da werde ich im Thread nach meinem beruflichen Hintergrund gefragt, dann antworte ich darauf und dann heißt es ich werde persönlich? :doh:
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
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Weil sie öffentlich bereitgestellt wird unter der eigenen Domain. Das alleine genügt tatsächlich schon vollkommen aus.

Dann hoffe ich doch bei diesem Punkt auf eine gerichtliche Klärung seitens des TO. Dann sehen wir ja ob es "tatsächlich vollkommen ausreicht".

Ich bin jedenfalls hier raus. Da AB/LBB/topbonus die Aktion nicht selbst öffentlich beworben, sondern dazu gezielt deigeladen haben, sehe ich jedenfalls kein Fehlverhalten auf dieser Seite darin die Meilen zu verweigern. Ganz alleine meine Meinung, ohne Anspruch darauf das andere sich dieser Meinung anschließen müssen oder das es rechtlich so ist.
 
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qnibert

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13.06.2010
324
0
@Andreas:

Bitte beim Lesen bzw. Antworten etwas präziser vorgehen. Persönlich wirst du u.a. in 71, 83, 93, 99. Dein (Kompetenz)längenvergleich aus 109 hingegen fällt IMO in die Kategorie "peinlich". Das sind also zwei verschiedene Dinge. Bitte nicht beide durcheinander werfen.

Aber angesichts der latent aggressiven Art, mit der du hier deine Meinung vertrittst, empfinde ich den Austausch insgesamt auch eher als unangenehm. Da es dir offensichtlich vordergründig ums Rechthaben geht, ist ein Forum evtl. auch gar nicht der ideale Platz dafür. Hast du es schon einmal mit einem Blog versucht?

@alex3r4:

Wenn ich zweifelsfrei davon ausgehe, dass AB in dieser Angelegenheit falsch liegt, dann gehe ich zum Anwalt und (falls dann noch notwendig) auch zum Gericht. Bestehen aber Zweifel (und die habe ich hier auch, wenn auch nicht so deutlich wie manch anderer), lasse ich es eher sein. Dann aber sollte ich in meinen Wertungen des Sachverhalts auch im Internet nicht so absolut sein. Also läuft es in der Tat darauf hinaus: klage oder lass es sein, aber wenn du nicht klagst, stelle deine rechtliche Wertung nicht als unumstößlich dar, um andererseits abweichende Sichtweisen zu "verteufeln". Du hast jedes moralische Recht, das Verhalten seitens AB als absolut kundenunfreudlich zu kritisieren, aber bei der rechtlichen Einschätzung kann nur eine Klage für die "Wahrheit" sorgen.

Und mein Tipp: wenn du klagst, nimm dir einen Anwalt - keinen Webprogrammierer... ;)
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Nanana, hier nur einem User vorzuwerfen persönlich zu werden ist aber eine sehr subjektive Sichtweise.

Neues gibt es in der Tat nicht mehr. Woher man wissen sollte , dass eine öffentliche Webseite mal zu einer Targeted Aktion gehörte, wissen auch nur Insider.

Das ohne Anwalt nichts geht stimmt wohl in der Tat, wie so oft bei Fluggesellschaften.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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@Andreas:

Bitte beim Lesen bzw. Antworten etwas präziser vorgehen. Persönlich wirst du u.a. in 71, 83, 93, 99. Dein (Kompetenz)längenvergleich aus 109 hingegen fällt IMO in die Kategorie "peinlich". Das sind also zwei verschiedene Dinge. Bitte nicht beide durcheinander werfen.

Aber angesichts der latent aggressiven Art, mit der du hier deine Meinung vertrittst, empfinde ich den Austausch insgesamt auch eher als unangenehm. Da es dir offensichtlich vordergründig ums Rechthaben geht, ist ein Forum evtl. auch gar nicht der ideale Platz dafür. Hast du es schon einmal mit einem Blog versucht?

Nichts für ungut, aber ich habe mir meine Beiträge mit den Nummern 71, 83, 93, 99 eben alle nochmal durchgelesen und kann in keinem einzigen dieser Beiträge irgendetwas finden, wo ich persönlich geworden oder mich sonst irgendwie nicht gemäß den Forenrichtlinien verhalten hätte. Dass du also irgendwelche Anschuldigungen und Behauptungen mir gegenüber vorbringst, die so nicht stimmen, finde ich definitiv nicht in Ordnung. Das entspricht nicht dem Communitygedanken einer Gemeinschaft - im Gegensatz dazu habe ich hier noch niemandem soetwas unterstellt. Ich interpretiere das also so, dass im Gegensatz zu mir du selbst persönlich wirst.

Abgesehen davon bin ich persönlich jetzt raus aus der Diskussion, weil die sachlichen Argumente bereits ausgetauscht wurden. Von mir gab es da jede Menge Argumente, Fakten und auch Beispiele, angereichert mit Fachwissen. Wenn dann keine Argumente mehr von der Gegenseite da sind, wird einem dann vorgeworfen man wird persönlich, der Ton wäre zu aggressiv (hach, manche Diskussionen werden eben lebhaft geführt, ich sehe jetzt nicht, dass das andere im Thread nicht gemacht hätten) oder es wird nochmal genauer hinterfragt was man denn beruflich macht, in der Hoffnung man diskreditiert den anderen (in dem Fall also mich). Alles Anzeichen dafür, dass jemand argumentativ nichts mehr entgegensetzen kann. :)
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.403
164
Na ja, alex3r4 hat ja schon vor einigen Seiten geschrieben, dass er keinen Anwalt beauftragen will.

Alternativ, um nochmal was produktives beizutragen, könnte er das Thema auch eskalieren und direkt an den Lill Toni schreiben.
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.583
1.584
GIB | BER
Update: Topbonus hat sich gemeldet.

Sehr geehrter Herr alex3r4,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Meilengutschrift wird bearbeitet.

Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Mal sehen, was das nun heissen mag.
 

Verby

Reguläres Mitglied
12.01.2016
93
0
Bei mir verweigert AB jetzt auch die "Freunde Werben Meilen" mit der Begründung das ich keine AB Kreditkarte habe. Auf einer Nachfrage von mir vor 3 Wochen hatte man mir noch gesagt das die Gutschrift länger brauchen wird, da man viel zu tun hätte :rolleyes: und jetzt nach erneuter Nachfrage werden mir diese verweigert. Ich habe freundlich darauf hingewiesen das man mir doch den entsprechenden Absatz in den Bedingungen geben soll.
Gibt es hier Mittlerweile eine Lösung?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.516
7.570
Abschliessend geklärt? Sorry wenn ich die ganzen Seiten mit der Rechtsanwaltsdrohung nicht lesen möchte...


Abschliessend geklärt heisst, wenn AB die Gutschrift verweigert bleibt nur der Rechtsanwalt - und über den Erfolg dieses Weges gibt es keine einheitliche Meinung.
 

Verby

Reguläres Mitglied
12.01.2016
93
0
Von Seiten AB kann man evtl. sagen schon traurig das Kunden so etwas in Betracht ziehen. Da hier die ganze Zeit nur Meinungen vertreten werden kann man eben nicht sagen wer da die traurige Gestalt ist.

Traurig das AB es nicht schafft dies in die Aktionsbedingungen zu schreiben (bei so einem Unternehmen könnte man eigentlich schon Absicht unterstellen), Traurig das AB nicht wenigstens auf Kulanz die Meilen gutschreibt. Das jemand zum Anwalt geht wegen dieser Sache ist doch legitim, AB fordert es doch heraus. Ich würde diesen Aufwand bei 100€ Streitwert nicht betreiben.