Trotz E-Ticket wurde mir das Boarding verweigert

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Esta ist vom Januar 2013, vor einem halben Jahr bin ich auch schon in die USA eingereist

Bist du denn seinerzeit aus den USA wieder ausgereist in ein Drittland ausserhalb Kanada/Karibik/Mexiko? Sonst hast du die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise mit ESTA überschritten und wir haben eine mögliche Erklärung, dass deine Buchung deswegen von der TSA/Immigration rausgeschmissen wurde.
 

tom3k84

Neues Mitglied
27.12.2013
20
0
Ich glaube Dein Problem war, dass Du eine Bestätigung haben wolltest, dass sie Dir das Boarding verweigern. Das kommt einem Eingeständnis gleich (boarding denied).
Es wäre wohl besser gewesen, wenn Du einfach um eine Bestätigung gegebeten hättest, dass Du um x Uhr am soundsovielten an Schalter y persönlich anwesend warst. Das hätten sie vielleicht noch gemacht. :idea:

Ok, dass kann sein. Jetzt weiss ich wie ich in Zukunft an die Sache gehen soll.

Ja, ich bin damals wieder zurück nach D ausgereist
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ok, dass kann sein. Jetzt weiss ich wie ich in Zukunft an die Sache gehen soll.
Vermutlich hattest du das Pech, der erste Testkandidat für die IT Schnittstelle auf dem langen Weg durch die Systeme von lastminute.de über BA über AA zu westjet zu sein. Das sollte in den Buchungen für einen Fachmann aber irgendwo nachvollziehbar, wo du verloren gegangen bist.

Deine Frage aus post #1 den Betrag einfach bei der KK zu stornieren würde ich mit „nein“ beantworten, solange du nicht „gerichtsfeste“ Beweise hast.
 
F

feb

Guest
(...)
Deine Frage aus post #1 den Betrag einfach bei der KK zu stornieren würde ich mit „nein“ beantworten, solange du nicht „gerichtsfeste“ Beweise hast.

Ich würde die Frage, ob die KK-Zahlung zurückgerufen werden sollte, hier eindeutig mit JA beantworten. Schließlich kann ich jede aus meiner Sicht unberechtigte KK- Belastung zurückrufen, zB mit der Angabe "Ware nicht geliefert" - und da habe ich ja auch keinen gerichtsfesten Beleg über die Nichtlieferung. Hier wäre meine Angabe: " Leistung nicht erbracht".

Wenn dich dann dein Vertragspartner verklagen sollte, musst du freilich auf die Wahrheitstreue und Erinnerungsfähigkeit der beiden CI- Mitarbeiter bauen. Kannst du dein rechtzeitiges Erscheinen am CI zwar darlegen, aber letztlich nicht beweisen, verlierst du den Prozess wohl und zahlst das Ticket eben. Prozesskosten gehen zu Lasten der Rechtsschutzversicherung.

Daher: KK- Rückbuchung verlangen und wenn ein Anspruchsschreiben kommt > Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzversicherung und dem Anwalt deines Vertrauens.
 

tom3k84

Neues Mitglied
27.12.2013
20
0
ein kleines Update von mir.
Lastminute.de hat sich der Sache angenommen:

Lastminute.de geht der Annahme nach, dass es zwischen der AMERICAN AIRLINES, welche den Flug durchführen sollte, und der WESTJET ein Synchronisierungsfehler bei der Übertragung Ihrer Daten gegeben hat, weshalb Sie vor Ort nicht auf der Passagierliste gefunden werden konnten. Aus diesem Grund haben wir Ihr Anliegen selbstverständlich an die BRITISH AIRWAYS weitergeleitet.

Westjet hat einfach nur geantwortet, dass ich zu spät am Flughafen erschien und demenstsprechend nicht mitgeflogen bin.



 
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tom3k84

Neues Mitglied
27.12.2013
20
0
mal wieder ein Update.
Diesmal mit sehr guten Nachrichten.

British Airways hat den Fehler gefunden:

Die Strecke von Edmonton nach Las Vegas taucht in unserer Buchungshistorie nicht auf, obwohl das Ticket korrekt ausgestellt wurde. Es muß sich hier um einen Übertragungsfehler zwischen den Buchungssystemen Sabre und Amadeus handeln, den wir von hier leider nicht erklären können

Der volle Betrag wird zurückerstattet. Ich bin jetzt echt richtig froh mein Geld wiederzubekommen.

Hab übrigens als ich wieder in Edmonton war die beiden Mitarbeiter wiedergefunden. Man wollte mir auch nicht schriftlich ausstellen, dass ich pünktlich am Schalter war. Das Maximum das man mir geben wollte ist ein formloses Schreiben mit den Vornamen der beiden Mitarbeiter, ohne Unterschrift.
Wortlaut: Man kann nicht nachvollziehen ob tom3k84 am Flughafen in Edmonton war, da der Westjet Buchungscode ... nicht in unserem System existiert und der British Airways Buchungscode ... nicht in unserem System überprüft werden kann.

Vielen Dank für die Hilfe hier, hab viel dazu gelernt und bin jetzt besser auf so eine Situation vorbereitet.

 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.985
34
Wien
Theoretisch:
Um zu beweisen dass man am Flughafen war könnte man doch am Ticketdesk ein Flexibles Ticket für irgendwohin weit in der Zukunft kaufen.
Die Tickets sowie die Kreditkartenzahlung haben ja einen Zeitstempel
 
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F

feb

Guest
Theoretisch: Um zu beweisen dass man am Flughafen war könnte man doch am Ticketdesk ein Flexibles Ticket für irgendwohin weit in der Zukunft kaufen. Die Tickets sowie die Kreditkartenzahlung haben ja einen Zeitstempel

Auch das wäre nur der Beweis, dass er am Flughafen war - nicht aber am CI.

Da aber heute (fast) jeder ein Smartphone mit Videofunktion hat: Ein Video, dass den korrekten CI zeigt, dann im ungeschnittenen Schwenk das Gesicht/die Person des Pax und im ebenfalls ungeschnittenen Schwenk eine Datums/ Zeitanzeige (Uhr wird kein Problem sein, Datum vielleicht schon eher...) wäre schon ein ziemlich überzeugendes Beweismittel.

Scheibenkleister.... auf was man sich alles gedanklich vorbereiten darf......

Glückwunsch an den TE für den guten Ausgang!
 
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AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
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MUC
Ich würde die Frage, ob die KK-Zahlung zurückgerufen werden sollte, hier eindeutig mit JA beantworten. Schließlich kann ich jede aus meiner Sicht unberechtigte KK- Belastung zurückrufen, zB mit der Angabe "Ware nicht geliefert" - und da habe ich ja auch keinen gerichtsfesten Beleg über die Nichtlieferung. Hier wäre meine Angabe: " Leistung nicht erbracht".

Mit sowas wäre ich außerordentlich vorsichtig, dass dir das am Ende nicht als Unterschlagung/Kreditkartenbetrug (bin kein Jurist) ausgelegt wird. Da wird dir aber deine Bank (bzw. ist es für den TE wohl nicht mehr relevant, aber für Leute die hier mitlesen) sicher Auskunft geben ob du einfach so, eine an sich berechtigte Zahlung zurückziehen kannst.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
1
MUC
Theoretisch:
Um zu beweisen dass man am Flughafen war könnte man doch am Ticketdesk ein Flexibles Ticket für irgendwohin weit in der Zukunft kaufen.
Die Tickets sowie die Kreditkartenzahlung haben ja einen Zeitstempel

Zählt das wirklich als Beweis? Schließlich könntest du absichtlich zum Flughafen fahren, einen No-Show ablegen, dafür aber das FullFlex-Ticket kaufen und dann behaupten du hättest nicht mitfliegen dürfen kannst aber beweisen am Flughafen gewesen zu sein. In Wirklichkeit wolltest du aber die Kohle für dein eigentliches Ticket zurück haben.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Hört sich zwar etwas zu einfach gedacht an, aber ich würde in der Situation einfach zur Flughafen Polizei gehen und sie bitten mir am Schalter zu helfen oder bzw. nur zu bezeugen das mir das Boarding verweigert wird.

Klar knapp vlt. nicht immer aber einen Versuch ist es Wert. Und ob ich in so einer Situation daran gedacht hätte weiss ich auch nicht.
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
@ tom3k84
mir stellen sich noch ein paar fragen:

was wird dir nun erstattet? das ursprüngliche ticket, welches du nicht nutzen konntest oder das ticket welches du dann kaufen musstest?
gab es sonst noch was on top?
 
F

feb

Guest
Mit sowas wäre ich außerordentlich vorsichtig, dass dir das am Ende nicht als Unterschlagung/Kreditkartenbetrug (bin kein Jurist) ausgelegt wird. Da wird dir aber deine Bank (bzw. ist es für den TE wohl nicht mehr relevant, aber für Leute die hier mitlesen) sicher Auskunft geben ob du einfach so, eine an sich berechtigte Zahlung zurückziehen kannst.

Vorsicht ist immer angebracht - sage ich als Jurist. Weiter ist deine Empfehlung richtig, offen mit der die KK führenden Bank zu sprechen.

Unnötig machst du dir aber Gedanken wg eventueller Strafbarkeit. Im vom TE geschilderten Fall war es doch so, das der TE rechtzeitig am CI erschienen war und die Beförderung verweigert wurde. Die KK- Belastung ist vor diesem Hintergrund doch keinesfalls "an sich berechtigt" wie du meinst? Was spricht dann gegen eine KK- Rückbuchung?