X3: TUIfly: Diverse Ausfälle/Verspätungen und angeblich "wilder Streik"

ANZEIGE

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
ANZEIGE
Von aero.de kopiert:

Interessanter Kommentar zum Herrn Dobrindt bei aero.de:

Ohne mal inhaltlich darauf einzugehen, aber in Deutschland haben wir ein Urheberrecht, welches man beachten sollte. Die Betreiber der Foren können bei solchen ausführlichen Zitaten richtig Ärger bekommen. Und du verstößt auch gegen Regel 9 der Forenregeln, die du akzeptiert hast.
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.236
729
Ohne mal inhaltlich darauf einzugehen, aber in Deutschland haben wir ein Urheberrecht, welches man beachten sollte. Die Betreiber der Foren können bei solchen ausführlichen Zitaten richtig Ärger bekommen. Und du verstößt auch gegen Regel 9 der Forenregeln, die du akzeptiert hast.


Es ist ein Userkommentar und kein Artikel den ich da kopiert habe. Artikel verlinke ich in der Regel mit der Überschrift als Zusatz.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Es ist ein Userkommentar und kein Artikel den ich da kopiert habe. Artikel verlinke ich in der Regel mit der Überschrift als Zusatz.
Gut, auch da hätte man erstens einen Link setzen können (dann würde man das auch besser erkennen) und zweitens wüsste ich nicht, warum solche Kommentare nicht dem Urheberrecht unterliegen sollten (keine Ahnung was in den Bedingungen für Kommentare bei aero.de steht).
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.236
729
Gut, auch da hätte man erstens einen Link setzen können (dann würde man das auch besser erkennen) und zweitens wüsste ich nicht, warum solche Kommentare nicht dem Urheberrecht unterliegen sollten (keine Ahnung was in den Bedingungen für Kommentare bei aero.de steht).

ist völlig unerheblich, die Leserkommentare wurden von mir in der Zwischenzeit zur Beruhigung aller Höschen verlinkt ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.257
7.287
ist völlig unerheblich, die Leserkommentare wurden von mir in der Zwischenzeit zur Beruhigung aller Höschen verlinkt ;)


User Kommentare unterliegen aber selbstverständlich dem Urheberrecht - erst wenn man dem ganze keine Schöpfungshöhen nachweisen kann gilt dies nicht mehr.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.292
738
Die rechtliche Problematik ist vor allem deshalb delikat, weil TUIfly fluggastrechtlich vermutlich besser raus käme, wenn das Ganze ein wilder Streik wäre. Krankheit, auch in außergewöhnlichem Maße, ist nun mal ein typisches betriebsinternes Risiko einer Vertragspartei - wenn ich meine Fabrikhalle schlecht heize und 80% der Belegschaft Schnupfen bekommt, kann ich auch nicht sagen "außergewöhnlicher Umstand". Betriebsrisiko.

Ob ein wilder Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, ist mW noch nicht gerichtlich entschieden. Da es aber kollektivrechtlich aktuell nichts zu verhandeln gibt, weil der Arbeitgeber ja lediglich unternehmerische Entscheidungen erwägt, ist die Situation schon etwas anders als bei einem legalen Warnstreik oder Streik. Deshalb dürfte zur Vermeidung von Ansprüchen nach Fluggastrechte-VO ein gewisser Incentive bestehen, gerichtlich klären zu lassen, ob ein de facto-Streik unter dem Deckmantel von Krankmeldungen durchgezogen wird. Seinerzeit bei den Fluglotsen wurde das vom BGH bejaht.
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.345
86
Und jede Menge Mitarbeiter die plötzlich krank geworden sind sind kein außergewöhnlicher Umstand?

Nein, sind es nicht. Zumindest ist die Rechtslage nicht so eindeutig wie bei einem Streik oder einem Vulkanausbruch! Das sehen auch die Rechtsexperten so. Kranke Mitarbeiter muss ein Unternehmen auffangen können. Egal wie viele und wie oft. Allerdings gab es eine solche Krankenwelle wie in diesem Fall noch nie. Von daher wird wohl ein Grundsatzurteil gefällt werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.257
7.287
Nein, sind es nicht. Zumindest ist die Rechtslage nicht so eindeutig wie bei einem Streik oder einem Vulkanausbruch! Das sehen auch die Rechtsexperten so. Kranke Mitarbeiter muss ein Unternehmen auffangen können. Egal wie viele und wie oft. Allerdings gab es eine solche Krankenwelle wie in diesem Fall noch nie. Von daher wird wohl ein Grundsatzurteil gefällt werden müssen.

Von welchen Rechtsexperten sprichst du? Kannst du mal entsprechende Urteile posten?

Ein Unternehmen muss sicher so planen das es den normalen Krankenstand von zur Zeit 4,4% (evtl. sieht das Branchenspezifisch anders aus) abdeckt, wenn da noch ein Puffer darauf kommt dann kann man dem Unternehmen keinen Vorwurf machen - aber du und deine Rechtsexperten könnt euch das ja vom Gericht bestätigen lassen.

Ich kann mich in diesem Forum an so viele Diskussionen erinnern bei denen sich Rechtsexperten sooo sicher waren das es für die Kunden ein leichtes Spiel wird - leider hört man dann nie wie die Prozesse ausgehen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Kranke Mitarbeiter muss ein Unternehmen auffangen können. Egal wie viele und wie oft.

Die üblichen 5% ist klar, wenn es 10% wird es schon heftig, aber mit ein wenig "auf dem Zahnfleisch laufen" klappt es doch noch irgendwie.
Aber erzähl mir doch bitte mal welches Unternehmen in der Lage wäre, Krankenstände um die 50% oder mehr, auszubügeln.
Das schafft keiner, dann steht der Laden still.
 
  • Like
Reaktionen: LH88

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Die üblichen 5% ist klar, wenn es 10% wird es schon heftig, aber mit ein wenig "auf dem Zahnfleisch laufen" klappt es doch noch irgendwie.
Aber erzähl mir doch bitte mal welches Unternehmen in der Lage wäre, Krankenstände um die 50% oder mehr, auszubügeln.
Das schafft keiner, dann steht der Laden still.

Die sind ja nicht krank.

Man hat soeben mit den "Kranken" vereinbart, dass sie ab Montag wieder gesund sind. Das dürfte auch die rechtliche Lage bezüglich Ausgleichszahlungen beeinflussen.

Tui verschiebt Entscheidung über Tuifly-Ausgliederung - airliners.de
 
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.257
7.287
Die üblichen 5% ist klar, wenn es 10% wird es schon heftig, aber mit ein wenig "auf dem Zahnfleisch laufen" klappt es doch noch irgendwie.
Aber erzähl mir doch bitte mal welches Unternehmen in der Lage wäre, Krankenstände um die 50% oder mehr, auszubügeln.
Das schafft keiner, dann steht der Laden still.

Da sind sich ja alle einig, die Frage die sich stellt ob es ein "aussergewöhnlicher Umstand" ist oder nicht. Der "gesunde Menschenverstand" sagt es ist aussergewöhnlich, der Maximierer ist anderer Meinung.

Aber Flightright wird das sicher gerne gerichtlich klären lassen.

Die sind ja nicht krank.

Ob sie es sind, oder waren - wir werden es nie erfahren - und faktisch sind sie zur Zeit krank.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Brainpool und frabkk

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.409
463
CGN
Es behauptet auch niemand, das man es auffangen muss. Dennoch ist dies ein hausgemachtes Problem und ob dies dann vor Ansprüchen gemäß der Verordnung schützt, kann eben niemand sicher sagen. Mein Gefühl sagt mir: Es wird erstmal öffentlich abgebügelt und den meisten Kunden den Wind aus den Segeln genommen und wenn es einer drauf ankommen lässt, dann zahlt man. Denn ein Grundsatzurteil will X3 bestimmt nicht in diesem Fall riskieren. Denn dann findet es ganz sicher den Weg in die Presse und tausende Kunden werden nachziehen.
 
  • Like
Reaktionen: koelntom und LH88

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ein "aussergewöhnlicher" Umstand, der jetzt per Vorstandsbeschluss ab Montag behoben wird?
 

Reject TO

Aktives Mitglied
26.02.2012
100
0
Erding
Der TUI Dispatch hats aber auch echt nicht leicht die Tage... 2 Maschinen in Patras im Holding wegen Wetter.
Interessant auch auf FR24 zu beobachten wie Performance der Flieger ferry ist... gleich mal auf 41000 Fuß zu steigen sieht man auch nicht alle Tage.
Möchte allerdings nicht wissen, wie die Stimmung dann an Board bei den Rückflügen ist.
 
  • Like
Reaktionen: shortfinal

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.292
738
Die Beurteilung "außergewöhnlicher Umstände" orientiert sich, ohne dass ich jetzt jedes Urteil zur Fluggastrechte-VO analysiert hätte, nach meiner Wahrnehmung entsprechend der sog. Sphärentheorie. Krankenstand, egal in welchem Umfang, ist ziemlich eindeutig Risikosphäre der Airline. Hier kommt hinzu, dass ja offensichtlich der Krankenstand von einem airlineinternen Gesundheitsrisiko und nicht von einem grassierenden Virus ausgelöst worden ist...

Auch die Schlichtungsstelle geht deshalb mE zu recht davon aus, dass Ansprüche bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
472
Ja du übersiehst was, evtl. denkt jetzt jemand daran die Mitarbeiter in die Gespräche über die Zukunft mit einzubeziehen anstatt das in die Hände von EY zu legen. Und evtl. sieht man bei EY das man in D doch anders mit Mitarbeitern umgehen muss als man es gewöhnt ist, da diese einen umfassenden sozialen Schutz (auch im Krankheitsfall) geniessen..

Möglicherweise bist aber Du derjenige, der etwas übersieht. Möglicherweise hat man diese Gespräche mit den Mitarbeitern - oder eher mit deren selbstgekrönten Interessensvertretern - schon seit Jahren geführt und mußte feststellen, daß sie zu keinen Ergebnissen geführt haben. Möglicherweise ist das hier jetzt die letzte Ausfahrt.
Und im Übrigen sehe ich hier bei diesem geplanten Touristik-Flieger EY gar nicht im driving seat. Meine Vermutung ist eher, daß EY die Vorgabe gemacht hat, man habe kein Interesse an dem Touristik-Geschäft und stelle sich AB eher als Netzwerk-Carrier vor. Damit verbunden der Auftrag, "eine" Lösung für das Touristik-Geschäft zu finden. Wie man das genau macht, wird sich nicht EY überlegen, sondern das wird eher zwischen Berlin und Hannover ausgetüftelt. Und ganz bestimmt hat EY keine Ambitionen, die überzogenen Kostenstrukturen von X3 (Zahlen siehe oben) zu sanieren. Das überläßt man schon gerne Herrn Joussen. Allenfalls reicht man dazu hilfreich die Hand.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104

snickerz

Erfahrenes Mitglied
07.01.2013
1.045
-1
FRA & VIE
Möglicherweise bist aber Du derjenige, der etwas übersieht. Möglicherweise hat man diese Gespräche mit den Mitarbeitern - oder eher mit deren selbstgekrönten Interessensvertretern - schon seit Jahren geführt und mußte feststellen, daß sie zu keinen Ergebnissen geführt haben. Möglicherweise ist das hier jetzt die letzte Ausfahrt.
Und im Übrigen sehe ich hier bei diesem geplanten Touristik-Flieger EY gar nicht im driving seat. Meine Vermutung ist eher, daß EY die Vorgabe gemacht hat, man habe kein Interesse an dem Touristik-Geschäft und stelle sich AB eher als Netzwerk-Carrier vor. Damit verbunden der Auftrag, "eine" Lösung für das Touristik-Geschäft zu finden. Wie man das genau macht, wird sich nicht EY überlegen, sondern das wird eher zwischen Berlin und Hannover ausgetüftelt. Und ganz bestimmt hat EY keine Ambitionen, die überzogenen Kostenstrukturen von X3 (Zahlen siehe oben) zu sanieren. Das überläßt man schon gerne Herrn Joussen. Allenfalls reicht man dazu hilfreich die Hand.

Also mit den Mitarbeitern hat man die letzten Jahre schon nicht gesprochen Weder die einen, noch die anderen. Fakt ist, dass die Ethiad Geschichte nicht die erste Übernahme Gerüchtewelle in den letzten Jahren ist.

Ich denke nicht, dass AB soviel "Entscheidungsfreiheit" betreffend der Touristiksparte zugesprochen wird, da sitzt schon EY dahinter. Ich denke eher, dass man mit diesem langfristigen "Geiselhaft" Vertrag die TUI versuchte unter Druck zu setzen, zB wenn AB untergeht, geht Euer Vertag / Geld ebenso baden.

Zustimmen möchte ich in dem Punkt, dass weder EY noch sonst jemand die überzogenen Kostenstrukturen von X3 als auch das Gewerkschaftliche Gefüge (das bei X3 sehr stark ausgeprägt und verflochten ist) sich antun möchte.

Und für die TUI AG ist das natürlich auch indirekt ein super Deal, denn sie sind den Teil des Konzerns los, den sie so nicht haben wollen/brauchen können.
 
  • Like
Reaktionen: Fare_IT

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.292
738
Wenn es unter drei Tagen ist, dann ist es gerade keine Krankschreibung, sondern eine Krankmeldung.

Das kann man so nicht sagen. Die drei Tage sind die Frist, ab der für Entgeltfortzahlung eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss. Der Arbeitgeber kann eine AU-Bescheinigung aber auch schon früher verlangen. Wobei ich es so verstanden habe, dass die X3-Crews sich unfit to fly gemeldet haben, was noch mal was Anderes und airlinespezifisch ist.
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.345
86
Von welchen Rechtsexperten sprichst du? Kannst du mal entsprechende Urteile posten?

Wie soll ich Urteile posten, die noch gar nicht gefällt wurden und mit Rechtsexperten meine ich die Helden, die sich heute in diversen Medien zu Wort gemeldet haben und den Verbrauchern ratschläge gaben, wie sie sich verhalten sollen und wie die ganze Sache ausgehen könnte.
Ich empfehle meinen Beitrag noch mal ganz langsam zu lesen! :rolleyes: