X3: TUIfly: Diverse Ausfälle/Verspätungen und angeblich "wilder Streik"

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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
377
119
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Für heute waren angeblich alle bis auf wenige AYT Rotationen abgesagt, doch bei Flightradar24 waren den ganzen Tag jeweils 5-10x Flieger unter TUI Callsign unterwegs, darunter auch wenige richtige Tui Maschinen. Aktuell sind auch gerade noch mehrere unterwegs.

Soviel zu "alles gestrichen".

Nach Stuttgart kommt gerade D-AHFZ (CEWE-Fotobuch) aus Gran Canaria hinein, D-AHFW ist unterwegs FUE-HAM, D-ATUR HER-CGN, D-AHLK (Kreuzflieger) PMI-HAJ

immerhin 4x Tuifly Flieger + noch Subcharter
 
Zuletzt bearbeitet:

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Vermutung: Einen Urlauber, den ich heute nicht ins Ausland fliege, muss ich in 2 Wochen auch nicht zurück holen. Eine andere Erklärung fällt mir nicht ein und das würde bedeuten, dass man von einem sehr langfristigen Problem ausgeht...

Langfristig nicht unbedingt. Aber erst einmal die Urlauber heimholen, die im Ausland sind, bevor ich das Problem noch verschärfe und zusätzliche Leute rausfliege. Könnte aber auch mit der Positionierung der Adhoc-Charter Maschinen zu tun haben. Da fliegt als Ersatz ja zur Zeit alles, was sie kurzfristig in die Finger bekommen konnten. Wenn die näher an der Urlaubsdestination geparkt waren, machts doch Sinn, die erst einmal zum Einsammeln der Urlauber zu verwenden.

Super auch der Hinweis im Info-PDF (ich finde es nach wie vor nicht auf der Homepage verlinkt, aber vielleicht bin ich ja blind) zu X3 117:



Doch wohl hoffentlich nicht mit dem Bus?!?!

Nachdem als Ersatzcharter ja wohl auch 752, 763, 343 und ähnliches Gerät zum Einsatz kommt, machts doch Sinn, die PAX von zwei nicht ganz ausgebuchten 738 in eine von den großen Maschinen reinzustopfen und ist sicher billiger, 2 Ladungen Touris mit einem Vogel zu holen und dann 3 Busse für Transfer bereitzustellen, als 2 Flugzeuge zu schicken.
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.345
86
TuiFly will normalen Betrieb wieder aufnehmen:
TUIfly will normalen Betrieb wieder aufnehmen - SPIEGEL ONLINE

Interessant ist, wie ja bereits oben in einem anderen Beitrag geschrieben, dieser Absatz:
Zuvor hatte sich das Unternehmen mit den Arbeitnehmern geeinigt und eine dreijährige Standort- und Tarifgarantie ausgesprochen. Außerdem will der Konzern erst Mitte November über den geplanten Umbau entscheiden. Arbeitnehmervertreter fürchten in diesem Zuge Jobverluste. Detlef Ahting, der als Vertreter der Gewerkschaft Ver.di an dem Schlichtungsgespräch teilgenommen hat, nannte die Lösung eine "gute Grundlage". Die Gespräche der kommenden Wochen müssten nun zeigen, ob sie belastbar sei.

Ein Schlichtungsgespräch gab es also?! Aha......! Hat man da mit den Viren gesprochen?! :p
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.265
7.293
Also mit den Mitarbeitern hat man die letzten Jahre schon nicht gesprochen Weder die einen, noch die anderen. Fakt ist, dass die Ethiad Geschichte nicht die erste Übernahme Gerüchtewelle in den letzten Jahren ist.

Tja man scheint aber jetzt doch wieder mit den Mitarbeitern geredet zu haben.........

Es gab wohl zusätzlichen Gesprächsbedarf.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.292
738
Mal beim örtlichen Ferrari und Lambo-Händler vorbeischauen - da suchen sich die Inhaber von Flightright, EUClaim & Co. heute sicherlich schon mal ihr neues Spielzeug aus, mit dem sie sich für den unverhofften Windfall aus Hannover belohnen.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass ein paar Zahlencruncher bei TUI geschwind durchgerechnet haben, was die Fortsetzung des Dramas vs. zwei zusätzliche Jahre teure Ops kostet und die zum Ergebnis gekommen sind, dass das ein Nullsummenspiel ist. Nach dem Stunt der Mitarbeiter wird man dann ab heute schon mal intern die Nacht der langen Messer für 2019 vorbereiten.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
472
Also mit den Mitarbeitern hat man die letzten Jahre schon nicht gesprochen Weder die einen, noch die anderen.

Woher weißt Du das? Sitzt Du als AN-Vertreter im AR?

Fakt ist, dass die Ethiad Geschichte nicht die erste Übernahme Gerüchtewelle in den letzten Jahren ist.

Kann sich ja jeder an fünf Fingern abzählen, daß es nicht so bleiben wird, wie es aktuell ist.

Ich denke nicht, dass AB soviel "Entscheidungsfreiheit" betreffend der Touristiksparte zugesprochen wird, da sitzt schon EY dahinter.

Wie ich schon sagte: Als letztendlichen (An-) Treiber sehe ich schon EY, ich glaube aber nicht, daß sich EY mit dem konkreten Plan beschäftigt hat. Allenfalls haben sie vielleicht gesagt: "Legt uns 2 Alternativen vor, und wir entscheiden uns für eine".[/QUOTE]

Und für die TUI AG ist das natürlich auch indirekt ein super Deal, denn sie sind den Teil des Konzerns los, den sie so nicht haben wollen/brauchen können.

Richtig so wollen sie ihn nicht haben, grundsätzlich aber schon, deswegen ist ein neu aufgestellter, schlankerer und effizienterer Ferien-Flieger schon von Interesse.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.409
463
CGN
Krankenstand, egal in welchem Umfang, ist ziemlich eindeutig Risikosphäre der Airline. Hier kommt hinzu, dass ja offensichtlich der Krankenstand von einem airlineinternen Gesundheitsrisiko und nicht von einem grassierenden Virus ausgelöst worden ist...

Gestern abend wurde mir wieder vor Augen geführt, wie weit vor einem Amtsgericht "Recht haben und Recht bekommen" auseinander liegen. Eine Freundin von mir ist nun als Richterin neu beim AG Köln und hat täglich dank EW und LH mit der EU Verordnung zu tun. Meine Frage nach Ihrer Einschätzung in dem TUI Fall hat dann natürlich nicht lange auf sich warten lassen. Leider hat sie die Thematik in den Medien nicht verfolgt. Und für Sie war es nach kurzer Schilderung ganz klar ein "außergewöhnlicher Umstand". Das arme Unternehmen kann ja nichts dafür, wenn plötzlich sich so viele Mitarbeiter krank melden. Und hier ist das eigentliche Problem: Die (meisten?) Richter sind da einfach nicht so tief drin, wollen nur oberflächlich beurteilen "Außergewöhnlicher Umstand: ja oder nein" und dann ist der Fall erledigt.

Das kann also echt spannend werden, sollte es da zu Verhandlungen kommen. Welcher Anwalt schafft es, in ein paar Minuten mündlicher Verhandlung, den auf dem ersten Blick "außergewöhnlichen Umstand" abzuwenden?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
IMHO

Gestern abend wurde mir wieder vor Augen geführt, wie weit vor einem Amtsgericht "Recht haben und Recht bekommen" auseinander liegen.

Nun Rechsstaat ist nicht ganz simpel...

Eine Freundin von mir ist nun als Richterin neu beim AG Köln und hat täglich dank EW und LH mit der EU Verordnung zu tun.

Soviele weibliche Ernennungen gab es ja nicht am AG Köln...

Meine Frage nach Ihrer Einschätzung in dem TUI Fall hat dann natürlich nicht lange auf sich warten lassen. Leider hat sie die Thematik in den Medien nicht verfolgt.

Äh Einspruch! Deine Freundin hat als Richterin die in der Verhandlung vorgebrachten Argumente und Beweise zu bewerten - -
und zu richten. Selbst WENN Deine Freundin in der Presse oder sogar Deine Postings im VF gelesen HÄTTE, dann wäre ihre
eigene Meinung (den nichts anderes kann Sie sich auf Basis der öffentlich zugänglichen Informationen bilden!) unmaßgeblich,
und von ihr "bewusst" nicht in den Richterspruch einzubringen.

Achtung - Rechtssprechung ist nix für...

Und für Sie war es nach kurzer Schilderung ganz klar ein "außergewöhnlicher Umstand". Das arme Unternehmen kann ja nichts dafür, wenn plötzlich sich so viele Mitarbeiter krank melden.

Und? Sie hat nach Recht und Gesetz vollkommen RECHT.

Und hier ist das eigentliche Problem: Die (meisten?) Richter sind da einfach nicht so tief drin, wollen nur oberflächlich beurteilen "Außergewöhnlicher Umstand: ja oder nein" und dann ist der Fall erledigt.

Das Problem ist ganz genau das nicht.

Das Problem sind Menschen, die mit dem genannten Argument den Rechtsstaat diskreditieren und über "Öffentlichkeit"
Meinung und Stimmung machen. Der Rechtsstaat ist nicht "gerecht" - er spricht "Recht". Das ist etwas ganz anderes.

Die (meisten?) Richter sind da einfach nicht so tief drin, wollen nur oberflächlich beurteilen "Außergewöhnlicher Umstand: ja oder nein" und dann ist der Fall erledigt.

Ich wiederhole: Der Richter urteilt auf BAsis der von den streitenden Parteien vorgebrachten Argumente und Beweise - das ist
Rechtsstaat (und das ist auch sehr gut so!).

Das kann also echt spannend werden, sollte es da zu Verhandlungen kommen. Welcher Anwalt schafft es, in ein paar Minuten mündlicher Verhandlung, den auf dem ersten Blick "außergewöhnlichen Umstand" abzuwenden?

Wenn ein Anwalt nachweisen will, dass die Umstände eben KEIN außergewöhnlicher Umstand sind, dann muß er dies beweisen.
Genauso wie alle anderen Sachverhalte vor Gericht BEWIESEN werden müssen.

Der Umgang mit Freiheit, Recht und Demokratie ist wirklich bemerkenswert "oberflächlich" geworden....imho
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Zumindest gegenüber den Reisebüros argumentiert die TUI nicht mit höherer Gewalt und zahlt denen die volle Provision, auch für die ausgefallenen und dem Kunden voll erstatteten Pauschalreisen.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.292
738
Wenn ein Anwalt nachweisen will, dass die Umstände eben KEIN außergewöhnlicher Umstand sind, dann muß er dies beweisen.
Genauso wie alle anderen Sachverhalte vor Gericht BEWIESEN werden müssen.

Beweisen muss man Tatsachen, Rechtsfragen beantwortet der Richter. Und zwar in der Regel unter Abwägung auch der schriftsätzlich niedergelegten Rechtsauffassungen der Parteien, die im Zweifel etwas ziselierter sind als eine mündliche Partyfrage. Problm bei AG ist natürlich, wieviel Zeit sich der Amtsrichter gönnte, um einen Fall zu durchdenken.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.430
371
Mir ist folgende Frage gestellt worden, die ich nicht beantworten kann und deshalb hier einstelle:

Über lmt gebucht, Hinflug ist ausgefallen. Der wäre mit tuifly gewesen.

Jetzt bietet lmt (Lastminute.com), Über die das Ticket gekauft war, zwei Alternativen, nach angebl. Stornierung, an: entweder Rückerstattung des Ticketpreise insgesamt als Gutschein von lmt, oder abz. 20 Euro als tatsächliche Rückzahlung auf die KK.

Wenn diese Rückerstattung in der einen oder der anderen Weise angenommen wird, verfällt damit ein etwaiger Entschädigungsanspruch nach EU-Recht?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.050
469
Wenn diese Rückerstattung in der einen oder der anderen Weise angenommen wird, verfällt damit ein etwaiger Entschädigungsanspruch nach EU-Recht?

Wenn ich es richtig verstehe, faellt der Hinflug aus d.h. ist gecancelled, und der Pax sitzt noch am Ursprungsort in der EU bzw. die Airline hat ihren Sitz in der EU.
Ja, es besteht das Wahlrecht zwischen Ersatzbefoerderung oder kostenloser Storno.
Was ich noch nicht ganz verstehe: Ist das Ticket bereits storniert, und wenn ja, wer hat das veranlasst? Ferner: besteht die Buchung aus einer Flug only Leistung oder einer Reise?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City

Laut Pressebericht hat es ein erstes Urteil (aber noch ohne Begründung) gegegeben,
danach ist die Klage eines TUIFly Opfers seitens des AG abgewiesen worden.


Flugausfälle – Erste Klage gegen TuiFly abgewiesen - 629 insgesamt – NP - Neue Presse

daraus

Hannover. Abgewiesen. Richter Frank-Michael Fraatz verkündete am Dienstagvormittag das erste Urteil in einer Reihe von Entschädigungsklagen gegen das Unternehmen Tuifly. Am 9. Februar gab es ein erstes Verfahren. Der zuständige Amtsrichter hat die Klage abgewiesen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich hatte das ja ziemlich kritisch gesehen.

Wir haben Betroffenen hier daher meist geraten, erst einmal abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu "wilden Streiks" entwickelt.

Bestätigt fühle ich mich durch so eine Entscheidung allerdings nicht. Das mag ein Richter so und der nächste wieder anders sehen. Selbst wenn sich eine gewisse Tendenz abzeichnet, bedeutet das gar nichts.

Traue dem EuGH eher als dem BGH zu, hier KEINE außergewöhnlichen Umstände zu erkennen.

Insofern mag der Ausgang auch davon abhängen, ob ein Instanzgericht die Frage mal dem EuGH vorlegt. Der BGH, bei dem diese Fälle irgendwann ansonsten landen werden, meint ja oft, selbst entscheide zu können.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Man beachte die zitierte Anmerkung der Richterin Herbst!

Ich schließe mich dem VorVorposter an: Einen wilden Streik zu beweisen,
dürfte unmöglich sein.

Die Grenzen des Rechts...spannend.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Das LG geht jetzt von auusergewöhnlichen Umständen aus und weisst Klage ab.

Wobei ich die Argumentation nicht nachvollziehen kann, imho gilt / galt immer:

Krankheit des Mitarbeiters -> Risikosphäre des Arbeitgebers (intern!), ergo niemals "aussergewöhnlicher Umstand". Viele Krankmeldungen / Massenhafte Krankmeldungen ändern daran nichts.

Im Gegensatz dazu

Streik der Mitarbeiter i.d.R. durch Dritte (Gewerkschaft) veranlasst -> aussergewöhnlich (extern), nicht der Risikosphäre des Arbeitgebers zuzuordnen.

Wenn das LG nun "aussergewöhnliche" Umstände anerkennt - dann sagt das LG implizit, dass die MA "gestreikt" haben muessen.

Tatsächlich waren die MA aber nach eigener Aussage / Angabe ja nicht im Streik - sondern waren "krank" gemeldet.

Das LG erkennt also demzufolge "Krankmeldungen" als aussergewöhnliche Umstände an - das MUSS aus meiner Sicht der BGH schnellstmoeglich gerade rücken.

Aus diesem Richterspruch ließe sich ja aus Airline / Unternehmenssicht für die Zukunft herleiten: Wenn "massenhaft" (könnten schon mehr als 2 Krankmeldungen sein, der Begriff ist "unbestimmt") also auch nur 2 Krankmeldungen zu einer Flugstreichung führen, dann lehnt die Airline Kompensation unter Verweis auf "aussergewöhnliche" Umstände ab...sehr platt gesprochen.

Das wiederum bedeutet dass die Risikosphäre der Leistungserbringung auf einen Dritten (der Pax geht leer aus) ausgedehnt wird - ein krasser Verstoß gegen die Logik unseres Rechtssystems.

Grundsätzlich bietet das Recht viele Möglichkeit für Arbeitnehmer ihre Rechte durchzusetzen bzw. sich zu beteiligen. Es kann sich in der BRD wohl kaum jemand auf "Notstand" / "Ungehorsam" in dieser Sache berufen...