Die Berichterstattung über das Urteil ist noch reichlich unklar. Eine Unterlassungsverfügung wirkt ja schon per se (üblich so etwa: "Dem Antragsgegner ist es bei Meidung eines Ordnungsgeldes ....verboten, dies und das zu tun....") und nur im Verstoßfalle wird das Ordnungsgeld auf Antrag des Antragstellers vom Gericht konkret festgesetzt und vom Gerichtsvollzieher beigetrieben. Insoweit ist schon interessant, dass Uber auf das Urteil des LG Berlin ...äh, ja, das Urteil ignorieren will.
Auch wenn ich von meinem einzigen Uber- Versuch in D enttäuscht war, nutze ich im Ausland, namentlich in Asien, gerne die Services dieser Dienstleister, weil deren Service weit oberhalb des Taxiniveaus liegt, aber eben nur auf Vorbestellung für die typische Fahrt Hotel - Airport. Dies ist ja auch in Berlin offenbar weiter möglich - es ist ja nur, wie schon von Vorpostern beschrieben, das "Heranwinken per App" verboten.