Überweisung von Lufthansa erhalten: "Lufthansa Card GEB SHA"

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
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Auch größere Beträge auf dem Konto müssen nicht immer bemerkt werden.
Wie kommst du zu diesem Schluß? Da steht doch ganz deutlich: Beim Gericht hatte er mit dieser Argumentation keinen Erfolg. Dass er den Geldeingang nicht bemerkt haben will, sei "noch nicht einmal im Ansatz glaubhaft", heißt es im Urteil.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Richtig, das war in der Tat unklar formuliert.
Argumentiert wurde so, glaubhaft war und ist es natürlich nicht.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.477
544
Wie kommst du zu diesem Schluß? Da steht doch ganz deutlich: Beim Gericht hatte er mit dieser Argumentation keinen Erfolg. Dass er den Geldeingang nicht bemerkt haben will, sei "noch nicht einmal im Ansatz glaubhaft", heißt es im Urteil.

Ja, das steht da.
Er muss es zurückzahlen, weitere Strafe gibt es aber offenbar nicht..
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.865
11.023
Das war ja ein VG-Verfahren. Offenbar hat ihn die Beihilfestelle per Verwaltungsakt zur Rueckzahlung verpflichtet, und er hat sich den Zahlungsbescheid angefochten. Hat mit Strafrecht also nix zu tun.

Ich finde leider nur die ewig gleichen Artikel, die auf die selbe (ungenaue) Agenturmeldung zurueckgehen, nichts direkt von der Quelle.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Man denkt ja leicht: mir passiert das nicht.

Gerade ins Online-Banking geschaut: Ende letzter Woche am selben Tag doppelte Gutschrift desselben Betrages vom selben Absender. Nur die Buchungs-Nrn. im Verwendungszweck unterscheiden sich geringfügig. Da hat wohl jemand zweimal auf "Überweisen" gedrückt. :eek:

Ich habe unverzüglich per E-Mail um Mitteilung von Bankverbindung und Verwendungszweck für die Erstattung des überzahlten Betrages (fast € 200,00) gebeten. ;)
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
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Ich habe unverzüglich per E-Mail um Mitteilung von Bankverbindung und Verwendungszweck für die Erstattung des überzahlten Betrages (fast € 200,00) gebeten. ;)

Bloß nichts zurücküberweisen. Sonst schlägt irgendwann in ein paar Wochen die Korrekturbuchung zu und Du darfst Deinem Geld hinterherlaufen. Das Problem kann von der verursachenden Seite gelöst werden.

HTB.