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Dem fällt da mehr ein als dir - und es ist normalerweise auch deutlich mehr als "geben Sie es zurück". Unterschlagung usw.
...und der nächste Mythos... Eine Forderung kann man nicht unterschlagen, und ein Betrug gegenüber der Bank scheidet auch aus, da - verkürzt gesagt - die Bank selbst ohne Zutun des Empfängers die Gutschrift erteilt hat.
Ich verstehe ja, wenn manche sagen: nur weil der Empfänger der Fehlüberweisung aus rechtlicher Sicht stillhalten darf, werde daraus noch kein moralisch richtiges Verhalten. Es kann sich auch - wie hier in Ansätzen geschehen - eine interessante Diskussion darüber ergeben, ob und wie weit man moralische Bedenken aufgeben mag, wenn einem ein weitgehend verdorbenes Großunternehmen gegenübersteht, das kaum eine Gelegenheit zum Rechtsbruch auslässt. Was ich indes nicht verstehe, ist, warum sich zu den rechtlichen Aspekten solcher Themen immer wieder Leute melden, die so wenig Ahnung davon haben, dass es ihnen eigentlich schon selbst aufgefallen sein müsste.
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