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Übrigens nehme ich an dass das Kürzel GEB SHA für Gebühren Shared steht, siehe auch z.B. https://www.geldtransfair.de/häufig-gestellte-fragen - somit sind die Buchstaben nichts sagend
Das ist total glaubhaft.
Damit du rechtlich keine Probleme bekommst, musst du einfach das Geld für etwas ausgeben, was Du Dir sonst nie kaufst, eben etwas besonderes. Dann besteht kein rechtlicher Anspruch der LH das Geld zurück zu erhalten. Das steht so im BGB.
mehrfach grob falsch.
Mich würde mal interessieren wo genau der OP "bei Lufthansa" anrufen will? Bei der Hotline für falsche Überweisungen?
Vielleicht war auf der KK einfach ein Guthaben, das zurück überwiesen wurde?
Ich bin Miles and More-Kunde, habe aber (meines Wissens) keine Kreditkarte bei der Lufthansa oder Ähnliches. Keine der Zahlen im Verwendungszweck stimmt allerdings mit der Miles and More-Nummer überein.
Ob jemand der Namensänlich mit dir ist eine EU Kompensation gefordert hat und diese fälschlicherweise an dich ausgezahlt wurde?
Der jenige wird bestimmt weiterhin von der LH mit Textbausteinen abgeschaselt.
Übrigens nehme ich an dass das Kürzel GEB SHA für Gebühren Shared steht, siehe auch z.B. https://www.geldtransfair.de/häufig-gestellte-fragen - somit sind die Buchstaben nichts sagend
Du hast auch so gar keine Ahnung, oder?
Schrei hier mal nicht so rum. Natürlich kann Lufthansa das Geld (notfalls gerichtlich) zurückfordern. Hier, für Dich.DA KANN MAN GAR NICHTS MACHEN!
Schrei hier mal nicht so rum. Natürlich kann Lufthansa das Geld (notfalls gerichtlich) zurückfordern. Hier, für Dich.
und verkrümelt sich in ein Land, das nicht ausliefert.
Minus x Minus ergibt doch Plus?
Also, viel falsches wird irgendwann mal richtig, man muss nur dran glauben.
Außerdem stelle ich mir gerade den vollen Gerichtssaal vor, in dem sich die Besucher vor Lachen auf dem Boden wälzen, nachdem diese Rechtsauffassung vehement als Recht angesehen wird.
(1) Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre.