Überweisung von Lufthansa erhalten: "Lufthansa Card GEB SHA"

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MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Damit du rechtlich keine Probleme bekommst, musst du einfach das Geld für etwas ausgeben, was Du Dir sonst nie kaufst, eben etwas besonderes. Dann besteht kein rechtlicher Anspruch der LH das Geld zurück zu erhalten. Das steht so im BGB.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
mehrfach grob falsch.

Minus x Minus ergibt doch Plus?
Also, viel falsches wird irgendwann mal richtig, man muss nur dran glauben.


Außerdem stelle ich mir gerade den vollen Gerichtssaal vor, in dem sich die Besucher vor Lachen auf dem Boden wälzen, nachdem diese Rechtsauffassung vehement als Recht angesehen wird.
 

Puster

Reguläres Mitglied
18.01.2014
96
0
Bonn
Moin,

ist eigentlich sicher, dass der Betrag wirklich von Lufthansa überwiesen wurde? Mir kommt komisch vor, dass im Verwendungszweck nur LufthansaCard steht. Selbst wenn es eine Dreher bei der Kontonummer sein sollte, sollte doch zumindest ein etwas genauerer Verwendungszweck genannt sein. Das der auch vergessen sein sollte, erscheint mir relativ einfach unwahrscheinlich.
Vielleicht mal die Auftraggeberkontonummer checken lassen, ob das Geld wirklich von LH kommt.
 
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hams

Erfahrenes Mitglied
18.05.2009
1.941
0
DUS / BWE
Mich würde mal interessieren wo genau der OP "bei Lufthansa" anrufen will? Bei der Hotline für falsche Überweisungen?
 

nanook00

Erfahrenes Mitglied
03.05.2010
272
-1
SYD/HBA
Vielleicht war auf der KK einfach ein Guthaben, das zurück überwiesen wurde?

Ich bin Miles and More-Kunde, habe aber (meines Wissens) keine Kreditkarte bei der Lufthansa oder Ähnliches. Keine der Zahlen im Verwendungszweck stimmt allerdings mit der Miles and More-Nummer überein.

Wenn die Überweisung tatsächlich von Lufthansa direkt stammt, dann kann nur ein Anruf bei Lufthansa Klärung schaffen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Ob jemand der Namensänlich mit dir ist eine EU Kompensation gefordert hat und diese fälschlicherweise an dich ausgezahlt wurde?

Der jenige wird bestimmt weiterhin von der LH mit Textbausteinen abgeschaselt.
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.533
194
RLG
kreuzundpeer.de
Ob jemand der Namensänlich mit dir ist eine EU Kompensation gefordert hat und diese fälschlicherweise an dich ausgezahlt wurde?

Der jenige wird bestimmt weiterhin von der LH mit Textbausteinen abgeschaselt.

Aber wie kommt man denn da auf genau 350 Euro? :eek:

Naja, habe jetzt mal den LH-Account hier angeschrieben, vielleicht bringt's ja was.
 
Zuletzt bearbeitet:

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Übrigens nehme ich an dass das Kürzel GEB SHA für Gebühren Shared steht, siehe auch z.B. https://www.geldtransfair.de/häufig-gestellte-fragen - somit sind die Buchstaben nichts sagend :)

Würde ich so nicht sagen. GEB SHA ist doch schon mal ein Hinweis, daß es keine SEPA-Zahlung und zu 98% auch keine Inlandszahlung ist. Diese Gebührenangaben werden i.d.R. nur bei Auslandszahlungen genutzt.
Je nach Bank kann man im Überweisungstext auch noch erkennen, wo das Geld genau herkommt, Swift-Code steht manchmal mit drin.
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
Du hast auch so gar keine Ahnung, oder?


oder??? warum fragst du, bist dir also selber nicht so sicher!

Wer bzw. was will man machen - wenn ich eine Überweisung erhalten habe - und es behalte??? man kann es probieren, wenn es so wäre dann wären ja alle Betrugsfälle auch verpflichtet das Geld zurück zu bekommen, deutsche die im Internet günstige Smartphones kaufen und via Bank überweisen und weder Geld retour bekommen noch die Ware!!!!!

DA KANN MAN GAR NICHTS MACHEN!
 

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Minus x Minus ergibt doch Plus?
Also, viel falsches wird irgendwann mal richtig, man muss nur dran glauben.


Außerdem stelle ich mir gerade den vollen Gerichtssaal vor, in dem sich die Besucher vor Lachen auf dem Boden wälzen, nachdem diese Rechtsauffassung vehement als Recht angesehen wird.


Ich empfehle einen Blick ins BGB! 818, Absatz3....

(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Na, wenn du es jetzt schon mal das BGB offen hast, dann lies auch gleich § 819 BGB; am besten langsam und gründlich, dann wird dir ein Licht aufgehen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wenn also die Mama am Strand aus Versehen statt ihrem Kind dir das Geld in die Hand legt, du aufspringst um die Bereicherung an der Eisbude durch den Kauf eines leckeren Eis mit Schokoladensauce in Entreicherung umzudrehen, also das Konto ausgleichst, meinst du das wäre rechtens?
Recht wäre anschließend, das du mit dem Eishörnchen auf dem Kopf als Einhorn umherläufst.

Wenn du dich so auf deinen BGB 818 berufst, schick doch mal ein Urteil über solch einen Fall.
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Bevor hier wilde Forengerüchte entstehen, sag ich vielleicht selbst noch einen Satz. § 819 Abs. 1 BGB ist wichtig. Er lautet:

(1) Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre.

Also: Entreichern funktioniert nicht, wenn man bösgläubig ist. Gibt mir die Mama aus Versehen das Geld, kann ich mich entreichern wie ich will, die Einrede steht mir nicht zu.

Bekomme ich ständig Überweisungen von der Telekom, und da ist mal eine falsche dabei; okay, dann könnte man schon wahrscheinlich machen, dass man den Mangel nicht erkannt hat. Aber in allen Bank-AGBs steht doch drinnen, dass ich regelmäßig meine Kontoauszüge prüfen muss!

Im vorliegenden Fall, sofern der OP nicht IQ 60 hat [wonach es nicht aussieht :) ] und einen gnädigen Richter findet, wird er damit nicht durchkommen.

Typische Entreicherungsfälle sind: Rentner kriegt jahrelang 100 EUR zu viel ausbezahlt im Monat; kann er nicht wissen; wenn entreichert, muss er es nicht zurückzahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Danke, AntonBauer. Wenn ich noch ergänzen darf:

Zu einer Entreicherung kommt es nicht schon dadurch, dass der Empfänger das Geld ausgibt. Entreichert ist er vielmehr nur, wenn ihm keinerlei Vermögensvorteil verbleibt. Selbst die vielzitierten "Luxusaufwendungen" helfen also nicht, solange sich die von dem Geld erworbene Rolex noch im Vermögen des Bereicherungsschuldners befindet, und zwar auch dann nicht, wenn er das Geld gutgläubig erlangt hat.

Der verbliebene Vermögensvorteil kann zudem in einer Minderung des Passivvermögens bestehen, etwa wenn der Empfänger das Geld benutzt, um ein Darlehen zu tilgen. Hätte er ohne das zugeflossene Geld sonstige Mittel zur Tilgung aufgebracht, dann hat er ebendiese Mittel erspart und kann sich auf eine Entreicherung nicht berufen ("ersparte Aufwendungen"). Von all dem steht freilich im Wortlaut der §§ 818, 819 herzlich wenig, aber dazu ist man Jurist, um es herauszulesen - oder eben nicht. (Und bevor jetzt jemand vorschlägt, die Rolex doch einfach der Frau zu schenken: da ist § 822 vor.)
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
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300x250
Yep. Deswegen war mein Entreicherungsbeispiel im Ursprungspost "Casinobesuch". Wech is wech. In einem Vielfliegertreff wird man allerdings andere Möglichkeiten finden, hohe Summen zu verpulvern. :)
 
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