Umsatzsteuer bei Innerdeutschen Flügen

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nevadaman

Guest
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Schöne Story zu dem Thema EDV:
In der Firma haben wir einen neuen Drucker/Scanner bekommen hoch Modern (damals) Ich glaub der hätte mir auch die Brotzeit an den Schreibtisch gebracht :D
Als ich den T-S.... Mann fragte nach ner Bedienungsanleitung gab er mir ne CD, leider ist in der Firma aus Sicherheitsgründen das CD/DVD und alle USB Schnittstellen Gesperrt ah dann sollte ich das mir aus dem Internet holen aber auch das ist Gesperrt und das in Leitender Position ... Das sagt doch ALLES :sick:


... jetzt aber zurück zum Thema: ICH WILL EINE RECHNUNG MIT DER ICH AUCH WAS ANFANGEN KANN!!!!!
 

lumpofant

Reguläres Mitglied
16.06.2011
54
0
HAM, STR
Umsatzsteuer fehlt auf LH Passenger Receipt

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an alle Selbständigen, die regelmäßig mit LH fliegen. Als Rechnungsnachweis für den Flug und zum Abzug der Umsatzsteuer muss ich dem Finanzamt immer den Passenger Receipt einreichen. Seit ein paar Wochen wird auf diesem aber nicht mehr der Nettobetrag und der USt. Satz aufgeführt. Dies ist aber unbedingt nötig, damit das Finanzamt den Receipt als Rechnung anerkennt.
Ein Anruf bei der Hotline führte dazu, dass mit der beanstandete Receipt in korrekter Form per Post zugeschickt wurde. Ich kann aber nicht jeden einzelnen Receipt per Hotline anfordern, da ich jede Woche einen Flug absolviere und so ständig telefonieren müsste.
Haben eventuell noch andere hier das Problem und wie löst ihr das? Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Andreas

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mit exisitierendem Thema zusammengelegt.
 
Moderiert:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.556
300
Point Place, Wisconsin
Am besten gleich die Tickets im Reisebüro buchen, dann bekommt man auch ordentliche Quittungen!
Ich zahle dann vielleicht €5 mehr pro Ticket an TSC habe aber einen kompetenten Ansprechpartner, der mir schon tausende an Euros gespart hat!
 
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Reaktionen: flysurfer
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nevadaman

Guest
Ich sag dazu nur:
glaub nicht alles was die an der Hotline sagen!! Wenn Du überhaupt ein Passenger Receipt per Post bekommst dann ist es zu 99,9% das selbe eben ohne MwSt

Ich warte seit 6 Wochen auf eine richtige Rechnung! Auf meine eMail wird schon gar nicht mehr geantwortet und an der Hotline bekomme ich die selbe Aussage wie Du und warte immer noch .....
 

OmarBaba

Aktives Mitglied
20.01.2011
101
0
Nur um ganz sicher zu gehen - Umsatzssteuer wird nur für innerdeutsche Flüge fällig. Grenzüberschreitende Flüge sind nicht umsatzsteuerpflichtig - ergo wird die Umsatzsteuer auch nicht ausgewiesen.

Omar Baba
 

lumpofant

Reguläres Mitglied
16.06.2011
54
0
HAM, STR
Ich frage mich halt nur, wie es sein kann, dass ein großes DAX Unternehmen über mehrere Wochen hinweg Belege ausstellen kann, die nicht den Rechnungslegungsvorschriften entsprechen. Würde ich solche Rechnungen schreiben, würde der Kunde mir diese um die Ohren hauen....
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Gestern zwei Passenger Receipts für innerdeutsche Flüge gedruckt. Immer noch ohne USt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
War das nicht so das auf "Fahrscheinen" keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss - siehe auch Bahnkarten? Hatten wir nicht schon einmal diese Diskussion?
 

lumpofant

Reguläres Mitglied
16.06.2011
54
0
HAM, STR
Die Steuer muss auch bei Fahrscheinen angegeben werden, wenn sie nicht ermäßigt ist. Bahntickets sind ermäßigt, Flüge aber nicht. Daher bei Bahntickets keine Angabe der Umsatzsteuer, bei Flugtickets ist sie aber vorgeschrieben!

§ 34 UStDV:
(1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten:

den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden
das Ausstellungsdatum
das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe
den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes unterliegt und
im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 des Gesetzes einen Hinweis auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Ist auf dem TSC keine Ust?
Habe noch nie nachgeschaut....

Bei der TSC für innerdeutsche Tickets sind selbstverständlich auch 19% MwSt. enthalten, sofern der Vermittler nicht Kleinunternehmer im Sinne des UStG oder außerhalb Deutschlands ansässig ist.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Ich frage mich halt nur, wie es sein kann, dass ein großes DAX Unternehmen über mehrere Wochen hinweg Belege ausstellen kann, die nicht den Rechnungslegungsvorschriften entsprechen. Würde ich solche Rechnungen schreiben, würde der Kunde mir diese um die Ohren hauen....

Wo ist das Problem? Die Kunden, sorry Fans, buchen offensichtlich trotzdem munter online weiter. Weshalb sich also beeilen, oder den Fehler überhaupt beheben?

Du hast offensichtlich Kunden, keine Fans. Denn Fans hauen ihrem Verkäufer niemals etwas um die Ohren. :)
 
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nevadaman

Guest
:eek:

7 Wochen .....
Es geschehen auch bei LH noch Zeichen und Wunder, jetzt nach 7 Wochen bekam ich endlich einen Beleg für meinen Flug mit dem auch die Buchhaltung zufrieden ist (hoffe ich :rolleyes: )
Bei dem Flug war nicht die MwSt das Problem sondern der Gesamtbetrag der nicht stimmte.

Lustig finde ich den Satz:

DIESER BELEG WURDE AUF WUNSCH DES KUNDEN AUSGESTELLT
NACH ANGABEN DES PASSAGIERS LIEGT DER ORIGINAL - BELEG NICHT MEHR VOR
:D Der Beleg lag noch NIE vor da LH dazu einfach zu Doooooooooof war :cool:

Ich bin mal gespannt ob der zweite Beleg auch 7 Wochen braucht, da fehlt die MwSt :censored:
 
Zuletzt bearbeitet:

lumpofant

Reguläres Mitglied
16.06.2011
54
0
HAM, STR
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Habe heute alle Receipts noch mal aufgerufen, die bisher fehlerhaft waren. Die MwSt. ist jetzt korrekt ausgewiesen. Der Fehler konnte also nach "nur" 6 Wochen behoben werden.