AB Top Bonus: Unfähige Gold Hotline - Wie bekomme ich schnell eine Lösung?

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mstoldt

Reguläres Mitglied
21.01.2015
52
0
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Moin,

da mir nach über 6 Monaten immer noch nicht die Meilen für eine Kreditkartenbeantragung gutgeschrieben wurden und mir genau diese Meilen für einen Prämienflug fehlen würde ich die jetzt gerne bekommen. Ich habe inzwischen knapp 5 mal mit der Gold Hotline telefoniert, unzählige unbeantwortete Mails geschrieben und bei der Landesbank Berlin angerufen die mir nicht helfen kann da die Karte inzwischen gekündigt ist und die somit keinen Zugriff auf meinen Account haben.

Wie bekomme ich schnell eine Lösung? Ich finde das wirklich ärgerlich.
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Per Facebook bei AirBerlin melden? Die scheinen ganz fähig und an die richtigen Ansprechpartner weiterleiten zu können. Dein Problem könnte allerdings wirklich (fast) unlösbar sein wenn das Konto bereits wieder gekündigt ist.
 

LX93K

Aktives Mitglied
23.11.2013
215
109
Düsseldorf
Die Meilen werden von der LBB gut geschrieben. Wenn jetzt die Kündigung schon durch ist, wird es auch zu 99.9% keine Meilen mehr geben. AB/topbonus kann da nichts machen - Sorry!
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Jups. Bei allen "Willkommensmeilenaktionen" die mir bekannt sind ist die Bedienung ein Jahr lang die Karte zu halten.
 

mstoldt

Reguläres Mitglied
21.01.2015
52
0
Meine Hoffnung war irgendwie an einen Supervisor weitergeleitet zu werden der mir das gutschreibt. Nur möchte mich keiner in die Instanzen nach oben schieben.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.593
1.882
TXL
Nur bei der Werbung eines Neukunden kann der Werber seine Meilen behalten. Aber ansonsten gilt, wer seine eigenen Meilen haben möchte, muss die Karte halten.
 

mstoldt

Reguläres Mitglied
21.01.2015
52
0
Nur bei der Werbung eines Neukunden kann der Werber seine Meilen behalten. Aber ansonsten gilt, wer seine eigenen Meilen haben möchte, muss die Karte halten.

Nein - bei Beantragung der Karte gibt es 11k Meilen unabhängig von der Haltedauer der Karte.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.593
1.882
TXL
Nein - bei Beantragung der Karte gibt es 11k Meilen unabhängig von der Haltedauer der Karte.

Nein, wer früher kündigt, hat keinen Anspruch!

Vgl. LBB-AGB zu Air Berlin VISA (https://topbonus.airberlin.com/documents/10407/d7a92f95-9f17-441b-8b23-812dfd7b18c0), dort in der Ziffer 29:

Für den Abschluss eines Vertrages nimmt die Bankaktionsweise eine Gutschrift von Prämienmeilen (nachfolgend „Willkommensmeilen“) aufdem topbonus Konto des Karteninhabers oder eine Bargutschrift auf dem Kreditkartenkontovor. Der Anspruch auf die Gutschrift von Willkommensmeilen und die Bargutschrift stehtunter der Bedingung, dass der Karteninhaber den Vertrag nicht vor Ablauf von 12 Monatenkündigt (hiervon umfasst ist auch die Kündigung durch Beendigung der Teilnahme amtopbonus Programm). Im Falle der Kündigung des Vertrages vor Ablauf von 12 Monatenwerden die Willkommensmeilen vom topbonus Konto des Karteninhabers bzw. dieBargutschrift vom Kreditkartenkonto abgezogen. Es besteht ebenfalls kein Anspruch aufGutschrift von Willkommensmeilen oder eine Bargutschrift, wenn der Kunde innerhalb derletzten 24 Monate vor Beantragung der Karten bereits Karteninhaber einer airberlin VisaCard war.
 
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devastato

Neues Mitglied
14.01.2015
12
0
Hast Du die Karte nur wegen der Meilen beantragt? Oder warum so schnell wieder gekündigt?
 
N

no_way_codeshares

Guest
Das hat jetzt nicht einmal etwas mit der Airline zu tun: für nachträgliche Gutschrift musst Du Buchung und Inanspruchnahme an Hand von Bordkarten und Buchung oder Kopien nachweisen. Da kannst Du noch so oft telefonieren, telefonisch geht das einfach nicht.
Das hat mit Unfähigkeit, zumindest seitens Top Bonus, wenig zu tun.
 
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amenitykit

Reguläres Mitglied
05.01.2016
61
1
hallo mstoldt,

ich hatte ähnlich schlechte erfahrungen, allerdings mit der österreichischen variante der topbonus kreditkarte. bei mir vergingen 2 monate, bis ich die karte überhaupt erhalten habe, weil bank und topbonus offenbar aneinander vorbei kommunizierten. anrufe und emails waren nichts für schwache nerven, das "goldservice" verdient den namen leider nicht, die linke hand weiß nicht was die rechte tut. mein einziges glück war, dass die kreditkartenbank auch meine hausbank ist und ich dort jemand kannte, der mir schließlich weiterhelfen konnte und schließlich ist sich das mit den statusmeilen auch noch ausgegangen. nachdem du aber die karte gekündigt hast, befürchte ich, dass das wohl nichts mehr mit meilen wird...
 

marck

Reguläres Mitglied
18.09.2015
89
0
STR
Nein, wer früher kündigt, hat keinen Anspruch!

Vgl. LBB-AGB zu Air Berlin VISA (https://topbonus.airberlin.com/documents/10407/d7a92f95-9f17-441b-8b23-812dfd7b18c0), dort in der Ziffer 29:

Für den Abschluss eines Vertrages nimmt die Bankaktionsweise eine Gutschrift von Prämienmeilen (nachfolgend „Willkommensmeilen“) aufdem topbonus Konto des Karteninhabers oder eine Bargutschrift auf dem Kreditkartenkontovor. Der Anspruch auf die Gutschrift von Willkommensmeilen und die Bargutschrift stehtunter der Bedingung, dass der Karteninhaber den Vertrag nicht vor Ablauf von 12 Monatenkündigt (hiervon umfasst ist auch die Kündigung durch Beendigung der Teilnahme amtopbonus Programm). Im Falle der Kündigung des Vertrages vor Ablauf von 12 Monatenwerden die Willkommensmeilen vom topbonus Konto des Karteninhabers bzw. dieBargutschrift vom Kreditkartenkonto abgezogen. Es besteht ebenfalls kein Anspruch aufGutschrift von Willkommensmeilen oder eine Bargutschrift, wenn der Kunde innerhalb derletzten 24 Monate vor Beantragung der Karten bereits Karteninhaber einer airberlin VisaCard war.

Die Regelung wird ziemlich sicher unzulässig sein. Alles andere wäre meiner Rechtsauffassung nach absurd.
 

jungle

Neues Mitglied
bei solcherlei Probleme rate ich immer über Facebook öffentlich zu posten und terz zu machen.
Da werden Sie sehen wie sehr schnell man ihren Fall aufeinmal doch bearbeiten kann.
Einer unserer Kunden hatte das gleiche Problem und schrieb und textete jeden Tag was in deren Richtung über Facebook.
Nach 4 Tagen dauer Feuer wurde ihm dann anchließend endlich geholfen.
 
A

Anonym38428

Guest
bei solcherlei Probleme rate ich immer über Facebook öffentlich zu posten und terz zu machen.
Da werden Sie sehen wie sehr schnell man ihren Fall aufeinmal doch bearbeiten kann.
Einer unserer Kunden hatte das gleiche Problem und schrieb und textete jeden Tag was in deren Richtung über Facebook.
Nach 4 Tagen dauer Feuer wurde ihm dann anchließend endlich geholfen.

Ja, über die Dumpfbacken die da noch dümmeres Zeugs posten amüsiere ich mich regelmäßig. Toller Tip!
 

marck

Reguläres Mitglied
18.09.2015
89
0
STR
Ziemlich sicher nicht. Diese Klausel ist so ziemlich Standard bei den meisten Werbeaktionen in allen Branchen. Und ich wüßte auch nicht, was daran anstößig sein sollte.

Ganz einfach: Wenn der Verwender der AGB einen Vorteil verspricht, wenn der Vertrag 12 Monate läuft, der Verbraucher aber wegen einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht, wie vorliegend, Gebrauch macht, kann dies nicht zum Wegfall des Vorteils führen.

Besteht der Vorteil nicht in Meilen, sondern in Geld, wird es wohl für den juristischen Laien klarer: Verspricht die LBB eine Gutschrift für den ersten Jahreskartenpreis (49,90 Gutschrift bei einem Jahr Mindestlaufzeit), erhöht dann aber im ersten Jahr die Gebühr, kann es ja schlecht angehen, dass der Kunde im Falle einer Sonderkündigung (= Jahresgebühr wird anteilig fällig) schlechter steht als ohne Sonderkündigung (= er muss die anteilige Jahresgebühr bezahlen).
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ganz einfach: Wenn der Verwender der AGB einen Vorteil verspricht, wenn der Vertrag 12 Monate läuft, der Verbraucher aber wegen einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht, wie vorliegend, Gebrauch macht, kann dies nicht zum Wegfall des Vorteils führen.

Besteht der Vorteil nicht in Meilen, sondern in Geld, wird es wohl für den juristischen Laien klarer: Verspricht die LBB eine Gutschrift für den ersten Jahreskartenpreis (49,90 Gutschrift bei einem Jahr Mindestlaufzeit), erhöht dann aber im ersten Jahr die Gebühr, kann es ja schlecht angehen, dass der Kunde im Falle einer Sonderkündigung (= Jahresgebühr wird anteilig fällig) schlechter steht als ohne Sonderkündigung (= er muss die anteilige Jahresgebühr bezahlen).

Wäre es dann nicht konsequent, auch nur die anteiligen Meilen einzufordern und nicht alle? :D

Egal wie, die Gold Hotline kann dafür aber mal garnichts. Daher ist der Titel des Threads etwas unverschämt und tendenziös.
 
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330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.476
1.251
BER / COR
Gerade zufällig auf der topbonus-website gesehen:
Sollte die airberlin Visa Card binnen 12 Monaten nach Eröffnung des Kreditkartenkontos gekündigt werden (hiervon umfasst ist auch die Kündigung durch Beendigung der Teilnahme am topbonus Programm), behält sich topbonus das Recht vor, die 11.000 topbonus Prämienmeilen für Classic, Silver, Gold und Platinum Kunden vom topbonus Konto des jeweiligen topbonus Teilnehmers abzuziehen.Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Willkommensmeilen, wenn der Kunde innerhalb der letzten 24 Monate vor Beantragung der Karte bereits Inhaber einer airberlin Visa Card war.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für Neukunden einer airberlin Visa Card. Eine Kombination mit anderen Aktionen ist leider nicht möglich.