UA: United-Flug mit absehbar zu knapper Umstiegszeit, was erwartet uns?

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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.300
8.758
IAH & HAM
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Kannst Du das belegen?
Das ist auch falsch.
Kannst Du das belegen? Meine persönliche Erfahrung aus zig Fällen mal umsteigen in EWR oder sagt „kein Problem“

Das ist Deine Interpretation und findet sich nicht in der Rechtsprechung wieder.

MCT and the right to compensation​

Right to Compensation with a Connecting Flights on a Unique Booking Number
Missed a connection due to flight delays from your first flight in Europe? You might be eligible for missed connection compensation, especially if both flights are under one booking number.
Here’s an example: if your flight from New York to Munich is delayed in such way that it reduces your connection time below the MCT (i.e. less than 45 min) and you miss your connection, which in turn makes you arrive in Rome three or more hours late – you’re entitled to missed connection compensation (in this case about $660, or €600).
However, if despite the delay of your original flight your connecting time respected the MCT, then you’re responsible for getting your connection on time. If you miss it, you will unfortunately not be eligible for compensation.


Das steht übrigens im Widerspruch zu Deiner Aussage, dass es unerheblich sei, warum sich die Ankunft am Zielort verspätet, solange keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Was denn nun? Immer oder ab 5 Minuten?
Wenn der Flug pünktlich ist, also man die MCT einhält sind Schlangen an der Immigration etc außergewöhnliche Umstände und die Airline schuldet keine Entschädigung. Aber wie gesagt, nach meiner Erfahrung reichen 90 Minuten problemlos.

Ich mag es sogar, wenn man mir widerspricht. Doch ein bisschen Grundsubstanz und normale Umgangsformen wären dabei willkommen.
Man bekommt halt nicht immer was man sich so wünscht.

Ich denke aus meiner Sicht ist alles zu dem Thema gesagt. Gute Nacht.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.618
1.251
Europa
Das interpretierst Du so, ich lese seine Frage ohne eigene Bewertung. Es kann viele Gruende geben, warum der OP den Anschluss in EWR verpasst.



Die Verspätete Ankunft am Zielort ist massgeblich, wie diese zustande kommt (sofern keine aussergewöhnlichen Umstände zu berücksichtigen sind) ist unerheblich.


Sofern der Flug pünktlich ankommt sollten die 90 Minuten Umsteigezeit problemlos fuer Einreise, Baggage Recheck, Security Control und Weg zum Gate reichen. Kein Problem.

Sobald der Flug mit nur 5 Minuten Verspätung ankommt ist die MCT in EWR von 90 Min unterschritten, die Airline kann nicht unterstellen dass ein eventuell verpasster Flug die Schuld des Passagiers ist, und Entschädigung nach EU 261 muss gezahlt werden (sofern keine aussergewöhnlichen Umstände fuer die Verspätung verantwortlich sind).



Ich weiss Du magst es nicht wenn man Dir widerspricht, leider ist das regelmaessig notwendig. Das macht mir auch keinen Spass.
EU261 gilt aber nicht immer
+1 hat mal in JFK den Flieger nach CLT verpasst
Flug aus BRU ist damals pünktlich gelandet, hat aber fast 45 Minuten Taxi gebraucht
Sie kam in CLT mit 4 Std Verspätung, EU261 galt aber nicht, weil die Verspätung nicht schuld der Airlines war
 
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FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.041
799
PIT, ORD
EU261 gilt aber nicht immer
+1 hat mal in JFK den Flieger nach CLT verpasst
Flug aus BRU ist damals pünktlich gelandet, hat aber fast 45 Minuten Taxi gebraucht
Sie kam in CLT mit 4 Std Verspätung, EU261 galt aber nicht, weil die Verspätung nicht schuld der Airlines war
Es ist hier aber irrelevant, dass das Taxi 45min gebraucht hat - Zur Berechnung der MCT (bzw. deren Unterschreitung) ist imho die Ankunft am Gate relevant, nicht die Landung. Inwieweit die Airline dann behaupten kann, dass die Verspätung dadurch nicht ihre Schuld ist, kann ich schwer beurteilen

Wenn der Flug pünktlich ist, also man die MCT einhält sind Schlangen an der Immigration etc außergewöhnliche Umstände und die Airline schuldet keine Entschädigung. Aber wie gesagt, nach meiner Erfahrung reichen 90 Minuten problemlos.
Hätte dir (pre-Covid) eigentlich hier zugestimmt, aber meine letzten Erfahrungen aus EWR bei den letzten beiden Einreisen mit Gepäck waren leider sehr negativ: Sowohl bei Ankunft aus Island in 2022 als auch bei Ankunft aus Quebec City (einer der wenigen Airports ohne Pre-Clearance in Canada) in 2023 haben wir jeweils nach der Immigration nochmal knapp 45-60min am Band auf das Gepaeck warten muessen: Einmal den Anschluss gerade noch so mit viel rennen & TSAPre/Clear gerade noch so bekommen (geplant 100min Umsteigezeit), einmal nicht (geplant 95min). Mit Kind und Kegel wuerde ich persoenlich das einfach nicht riskieren, mir den Stress sparen und entweder in EU umsteigen, oder min. 2-3h einplanen...
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.618
1.251
Europa
Es ist hier aber irrelevant, dass das Taxi 45min gebraucht hat - Zur Berechnung der MCT (bzw. deren Unterschreitung) ist imho die Ankunft am Gate relevant, nicht die Landung. Inwieweit die Airline dann behaupten kann, dass die Verspätung dadurch nicht ihre Schuld ist, kann ich schwer beurteilen


Hätte dir (pre-Covid) eigentlich hier zugestimmt, aber meine letzten Erfahrungen aus EWR bei den letzten beiden Einreisen mit Gepäck waren leider sehr negativ: Sowohl bei Ankunft aus Island in 2022 als auch bei Ankunft aus Quebec City (einer der wenigen Airports ohne Pre-Clearance in Canada) in 2023 haben wir jeweils nach der Immigration nochmal knapp 45-60min am Band auf das Gepaeck warten muessen: Einmal den Anschluss gerade noch so mit viel rennen & TSAPre/Clear gerade noch so bekommen (geplant 100min Umsteigezeit), einmal nicht (geplant 95min). Mit Kind und Kegel wuerde ich persoenlich das einfach nicht riskieren, mir den Stress sparen und entweder in EU umsteigen, oder min. 2-3h einplanen...
War 2012, damals gab es noch die direkt Verbindung von AA von BRU nach JFK
Wenn ich mich richtig erinnere, war AA171
Die Maschine war pünktlich oder mit nur ein paar Minuten Verspätung gelandet
Die Ankunft am Gate war 45 Minuten nach der offiziellen Ankunft und somit war das Gate für den Flug nach CLT geschlossen, +1 wurde auf ein späteres Flug gebucht , kam in CLT erst am Abend mit 4 Std Verspätung

In DE angekommen, haben damals AA angeschrieben und laut AA war die Verspätung nicht schuld der Airlines

auf Kulanz hat meine Frau 150USD Gutschein bekommen und Sie hat es akzeptiert
Es war ein ganz billiges Flug, glaube Sie hatte es damals für 240€ über LTUR gebucht und hat es ausgenutzt, um ihre Eltern in CLT zu besuchen, die damals bei ihrer Schwester dort waren
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.135
9.354
Kannst Du das belegen?
EU261 gilt bei verspäteten Flügen, Annullierungen, IDB und Downgrades. Ein Verpassen des Anschlusses aufgrund zu langer Wartezeit bei der Immigration ist nichts davon.

Der OP hat seinen Flug noch nicht gebucht. Er hat das Risiko erkannt und fragt deshalb hier. Und da ist die Aussage: “Wenn Du Deinen Anschluss verpasst, weil die Umsteigezeit nicht reicht, dann gibt es garantiert EUR 1.800,- oben drauf.” nicht hilfreich. Besser ist der Rat, eine Verbindung mit mehr Umsteigezeit zu buchen.
Kannst Du das belegen? Meine persönliche Erfahrung aus zig Fällen mal umsteigen in EWR oder sagt „kein Problem“
Wurde hier bereits getan.

MCT and the right to compensation​

Right to Compensation with a Connecting Flights on a Unique Booking Number
Missed a connection due to flight delays from your first flight in Europe? You might be eligible for missed connection compensation, especially if both flights are under one booking number.
Here’s an example: if your flight from New York to Munich is delayed in such way that it reduces your connection time below the MCT (i.e. less than 45 min) and you miss your connection, which in turn makes you arrive in Rome three or more hours late – you’re entitled to missed connection compensation (in this case about $660, or €600).
However, if despite the delay of your original flight your connecting time respected the MCT, then you’re responsible for getting your connection on time. If you miss it, you will unfortunately not be eligible for compensation.
Du solltest Dich auch mal damit beschäftigen, wie eine MCT berechnet wird.

Natürlich gibt es ein Ausmaß an Verspätung des Flugs nach New York, ab dem EU261 gilt. Das können fünf Minuten sein, müssen es aber nicht. Da wird der Einzelfall betrachtet.
Wenn der Flug pünktlich ist, also man die MCT einhält sind Schlangen an der Immigration etc außergewöhnliche Umstände und die Airline schuldet keine Entschädigung. Aber wie gesagt, nach meiner Erfahrung reichen 90 Minuten problemlos.
Es fehlt vor allem die Grundlage für EU261. EU261 ist nicht irgendwas mit Flugzeugen, sondern gilt eben in den beschriebenen Fällen. Und Warteschlangen bei der Immigration sind keiner davon.

Es gibt viele Gründe, warum die Umsteigezeit trotz pünktlichen Flug nicht reicht. Immigration, Zoll, Raucherpause, Toilettenpause, schlecht zu Fuß, unterwegs mit kleinen Kindern und entsprechenden Handgepäck, schlechte Orientierung usw. Den Airlines fehlen die Informationen, um dem einzelnen Passagier eine individuell passende Verbindung anzubieten. Da muss der Passagier selbst bewerten.

Deshalb bieten die Websites der Airlines in der Regel auch längere Umsteigezeiten an. Da sollte man für sich das wählen, was zu einem passt.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.959
1.959
HAM, LBC
EU261 gilt aber nicht immer
+1 hat mal in JFK den Flieger nach CLT verpasst
Flug aus BRU ist damals pünktlich gelandet, hat aber fast 45 Minuten Taxi gebraucht
Sie kam in CLT mit 4 Std Verspätung, EU261 galt aber nicht, weil die Verspätung nicht schuld der Airlines war
Es ist hier aber irrelevant, dass das Taxi 45min gebraucht hat - Zur Berechnung der MCT (bzw. deren Unterschreitung) ist imho die Ankunft am Gate relevant, nicht die Landung. Inwieweit die Airline dann behaupten kann, dass die Verspätung dadurch nicht ihre Schuld ist, kann ich schwer beurteilen

Für EU261 ist nicht die Landezeit oder Ankunft am Gate relevant, sondern vielmehr der exakte Zeitpunkt, wann die Flugzeugtür geöffnet wird. Hier das EuGH-Urteil zum Nachlesen!
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.618
1.251
Europa
Für EU261 ist nicht die Landezeit oder Ankunft am Gate relevant, sondern vielmehr der exakte Zeitpunkt, wann die Flugzeugtür geöffnet wird. Hier das EuGH-Urteil zum Nachlesen!
Vielleicht ab 2014, aber im Jahr 2012 oder sogar vorher war die Rede von der Landung
Da hatte ich mal in Fiumicino eine lange Diskussion mit den Agent von AZ
Keine Ahnung wie es heute ist, aber zu Alitalia Zeiten, wurde gerne auf der 34L gelandet und bis zur Parkposition hat es immer eine Ewigkeit gedauert und der Flieger aus FRA ist kurz nach 8 gelandet und AZ608 ist um 9:35 Richtung JFK gestartet und war immer so eine Rennerei, zum Glück durfte ich ab 2012 andere Airlines nehmen
Bei AZ war nicht unüblich 4/5 C Paxen oder 20/30 Y Paxen, wegen 5 Minuten am Boden zu lassen, die vielleicht aus LIN, BLQ, CTA usw kamen (haben immer um 9:00 die Türen geschlossen)
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.959
1.959
HAM, LBC
Das Urteil ist von September 2014 – meines Wissens ist es der aktuelle Stand, der für den TO maßgeblich sein sollte...
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
:no: Ganz unabhängig von Fluggastrechten waren die flugplanmäßigen Zeiten immer schon Blockzeiten, sprich die Zeitpunkte, zu denen die Blöcke von den Rädern entfernt werden (und dann losgerollt wird) bzw. die Blöcke an die Räder gelegt werden (weil man an der endgültigen Parkposition angekommen ist). Die Rechtsprechung in Bezug auf die Fluggastrechte hat dann nur noch ein bisschen im Detail nachgeschärft (Ankunft an der Parkposition vs. Türöffnung vs. Ausstiegsmöglichkeit), aber dass die Landung die vertragliche Ankunft markiert, wurde noch nie vertreten.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.618
1.251
Europa
:no: Ganz unabhängig von Fluggastrechten waren die flugplanmäßigen Zeiten immer schon Blockzeiten, sprich die Zeitpunkte, zu denen die Blöcke von den Rädern entfernt werden (und dann losgerollt wird) bzw. die Blöcke an die Räder gelegt werden (weil man an der endgültigen Parkposition angekommen ist). Die Rechtsprechung in Bezug auf die Fluggastrechte hat dann nur noch ein bisschen im Detail nachgeschärft (Ankunft an der Parkposition vs. Türöffnung vs. Ausstiegsmöglichkeit), aber dass die Landung die vertragliche Ankunft markiert, wurde noch nie vertreten.
Die Airlines haben sich auf die offizielle angegebenen Zeiten gerichtet
Wenn z.B. auf FR24 stand FRA-EWR 11:04 und gelandet 13:55 dann galt diese Zeit, egal ob der Flieger um 14:32 die endgültige Parkposition erreicht hat
Ich hatte über diesen Thema heftigen Diskussionen mit den Agenten von AZ
 

convl

Neues Mitglied
09.01.2024
2
0
Erstmal tausend Dank für die zahlreichen Antworten!

Oh Mann, mit der Frage nach der Entschädigung habe ich ja richtig was losgetreten. Mir leuchten da beide Argumente ein: Einerseits, dass es nicht die Schuld der Airline ist, wenn es bei Immigration, Zoll, Gepäck usw lang dauert, zumal sie nicht wissen kann, wie gut die Passagiere zu Fuß sind, wie lang die Schlangen an dem Tag sein werden, etc. Andererseits aber auch, dass es sehr wohl die Schuld der Airline sein kann, wenn sie einen Flug verkauft, wo der Stopover auch für schnelle Passagiere, die gut zu Fuß sind, und bei normalen Wartezeiten an der Immigration trotzdem nicht hinhaut. Aber letztlich spielt ja keine Rolle, was mir oder sonst irgendwem einleuchten würde, sondern eben, was die Gerichte dazu sagen, und da habe ich unter den diversen hier zitierten Fällen noch keinen gesehen, der exakt passt. (Dass die Airline haftet, wenn der Flug nach New York seinerseits so sehr verspätet ist, dass allein DESHALB der Anschluss verpasst wird, ist natürlich klar). Vielleicht kann @kexbox da weiterhelfen?

Ich denke aber, dass wir den Flug mit dem riskanten Umstieg so oder so buchen werden, DENN wir haben zum Glück genug Zeit, um in Costa Rica am Anfang der Reise zwei Puffertage einzubauen. Sprich: Die eigentliche Rundereise starten wir erst 2 Tage nach planmäßiger Ankunft. Wenn wir planmäßig ankommen: Schön, dann haben wir halt noch 2 Tage extra, um uns in San Jose zu akklimatisieren. Falls wir den Anschluss verpassen, dann denke ich doch, dass wir mit 48h genug Puffer haben sollten, um zum eigentlichen Start der Rundreise rechtzeitig einen Ersatzflug zu finden. Und diese Verbindung ist so viel günstiger und von den Flugzeiten (abgesehen von dem knappen Stopover) auch so viel komfortabler als die Alternativen, dass das unterm Strich, denke ich, Sinn ergibt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Ich würde möglichst dicht ans Ziel fliegen, sagen wir nach LAX, von wo man viel mehr Flüge nach San Jose hat, wenn man seinen geplanten Flug verpasst.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.135
9.354
Andererseits aber auch, dass es sehr wohl die Schuld der Airline sein kann, wenn sie einen Flug verkauft, wo der Stopover auch für schnelle Passagiere, die gut zu Fuß sind, und bei normalen Wartezeiten an der Immigration trotzdem nicht hinhaut.
Da können sich Ansprüche ergeben, aber nicht auf Grundlage von EU261. Dann wäre entweder die MCT nicht beachtet oder sie wäre falsch berechnet. Und das wäre ein Problem der Airline. Ein verspäteter Flug, eine Annullierung, ein IDB oder ein Downgrade wird dennoch nicht daraus.

90 Minuten reichen am EWR jedoch in der Regel für schnelle Passagiere, die gut zu Fuß sind und normale Wartezeiten haben. Oder für US-Bürger. Die soll es ja auch geben. Bei langsamen Nicht-US-Passagieren, die nicht gut zu Fuß sind und bei denen die Immigration sehr lange dauert, da reichen die 90 Minuten nicht.

Ich würde den Ärger und Streß bei verpassten Flügen mit Kind nicht unterschätzen. Ist denn der angestrebte Flug so viel günstiger? Edelweiß fliegt 2-3 Mal via ZRH nach Costa Rica. Das ist m. E. weitaus familienfreundlicher.
 
Zuletzt bearbeitet:

armagri

Erfahrenes Mitglied
15.10.2010
494
188
BRN
Und ich würde ohne GE und mit (Klein-)Kind nicht in den USA umsteigen wollen, wenn es doch gute andere Alternativen (z.B. IB, KLM, LX/WK) gibt und auch wenn diese (etwas) teuerer sein sollten...
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.300
8.758
IAH & HAM
EU261 gilt bei verspäteten Flügen, Annullierungen, IDB und Downgrades. Ein Verpassen des Anschlusses aufgrund zu langer Wartezeit bei der Immigration ist nichts davon.
Habe ich auch zu keinem Zeitpunkt behauptet, im Gegenteil, ich habe mehrfach auf den Abschluss von aussergewöhnlichen Umständen bei EU261 hingewiesen. Lange Schlangen bei der Immigration werden genau als solche gewertet. Das aendert aber nichts daran, dass EU 261 selbstverstaendlich beim Umstieg in dem Fall Anwendung findet.

Der OP hat seinen Flug noch nicht gebucht. Er hat das Risiko erkannt und fragt deshalb hier. Und da ist die Aussage: “Wenn Du Deinen Anschluss verpasst, weil die Umsteigezeit nicht reicht, dann gibt es garantiert EUR 1.800,- oben drauf.” nicht hilfreich.
Es wäre sehr hilfreich wenn Du aufhören würdest mir Dinge in den Mund zu legen, die ich nie gesagt habe. Ich habe lediglich Deine falsche Aussage korrigiert und darauf hingewiesen, dass EU261 selbstverständlich bei Umsteigeverbindungen in den USA Anwendung findet, sofern der Abflug in einem EU Land liegt.

Besser ist der Rat, eine Verbindung mit mehr Umsteigezeit zu buchen.
Ich habe nicht gesehen, dass de OP um Rat gefragt hat. Er hat eine Anzahl von Fragen gestellt und ich gehe davon aus, dass er in der Lage ist basierend auf den Antworten seine eigne Entscheidung zu treffen

Wurde hier bereits getan.
Da haben wir unterschiedliche Ansprüche an die Faktenlage. Ich habe mir den Link zum den Zeiten fuer die Immigration angeschaut. Zwischen 14 und 15 Uhr (UA 961 landet um 14:00) liegt die normale Wartezeit fuer non-US residents in den meisten Fällen bei 10-30 Minuten, im Anschluss holt man sein Gepäck ab, gibt es beim Baggage Drop wieder ab und wird problemlos rechtzeitig am Gate sein. Das lanesgte was ich gesehen habe war eine Wartezeit von 54 Minuten (ich bin sicher Du findest eine laengre Wartezeit) und selbst das ist machbar, da zu dem Zeitpunkt der Koffer bereits auf dem Gepäckband liegen wird. Ich bleibe dabei, dass bei pünktlicher Ankunft der Umstieg realistisch machbar ist (aber natuerlich nicht garantiert). Sofern der Flug auch nur 5 Minuten Verspätung hat ist die MCT unterschritten und der OP hat bei verpassten Anschluss Anspruch auf Zahlung nach EU261 (sofern keine außerordentlichen Gründe fuer die Verspreng ursächlich sind).

Du solltest Dich auch mal damit beschäftigen, wie eine MCT berechnet wird.
Ist eigentlich nicht wirklich relevant fuer das Thema wie die berechnet wird, sondern lediglich fuer die Anspruchsgrundlage

Natürlich gibt es ein Ausmaß an Verspätung des Flugs nach New York, ab dem EU261 gilt. Das können fünf Minuten sein, müssen es aber nicht. Da wird der Einzelfall betrachtet.
5 Minuten reichen, sofern der Anschluss verpasst wird (Unterschreitung der MCT)

Es fehlt vor allem die Grundlage für EU261. EU261 ist nicht irgendwas mit Flugzeugen, sondern gilt eben in den beschriebenen Fällen. Und Warteschlangen bei der Immigration sind keiner davon.
Siehe oben

Es gibt viele Gründe, warum die Umsteigezeit trotz pünktlichen Flug nicht reicht. Immigration, Zoll, Raucherpause, Toilettenpause, schlecht zu Fuß, unterwegs mit kleinen Kindern und entsprechenden Handgepäck, schlechte Orientierung usw. Den Airlines fehlen die Informationen, um dem einzelnen Passagier eine individuell passende Verbindung anzubieten. Da muss der Passagier selbst bewerten.

Natuerlich und ganz offensichtlich war der OP im Prozess seiner Meinungsbildung.

Wenn er um einen Rat gefragt haette, was er nicht hat, dann haette ich ihm auch von der Buchung abgeraten, einfach weil ein verpasster Flug auch mit Kompensationszahlung beim Umsteigen in den USA stressig ist (insbesondere mit Kleinkind) und UA nicht immer in solchen Fällen sonderlich hilfreich ist.

Deshalb bieten die Websites der Airlines in der Regel auch längere Umsteigezeiten an. Da sollte man für sich das wählen, was zu einem passt.
Der OP hat nicht mitgeteilt wo er zu buchen beabsichtigt oder zu welchem Datum. Wir wissen noch nicht einmal ob er nach Kalifornien, nach Puerto Rico oder nach Costa Ria will, aber die Anzahl der Fluege von EWR zum Endziel duerfte sehr begrenzt sein.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.135
9.354
Habe ich auch zu keinem Zeitpunkt behauptet, im Gegenteil, ich habe mehrfach auf den Abschluss von aussergewöhnlichen Umständen bei EU261 hingewiesen. Lange Schlangen bei der Immigration werden genau als solche gewertet. Das aendert aber nichts daran, dass EU 261 selbstverstaendlich beim Umstieg in dem Fall Anwendung findet.
Eine zu lange dauernde Immigration ist kein außergewöhnlicher Umstand. Ohne Verspätung, Annullierung, IDB oder Downgrade findet EU261 keine Anwendung und damit erfolgt auch keine Prüfung, ob ein außergwöhnlicher Umstand vorliegt.
Es wäre sehr hilfreich wenn Du aufhören würdest mir Dinge in den Mund zu legen, die ich nie gesagt habe. Ich habe lediglich Deine falsche Aussage korrigiert und darauf hingewiesen, dass EU261 selbstverständlich bei Umsteigeverbindungen in den USA Anwendung findet, sofern der Abflug in einem EU Land liegt.
Das lese Dir mal Dein Beitrag #14 durch.
Ich habe nicht gesehen, dass de OP um Rat gefragt hat. Er hat eine Anzahl von Fragen gestellt und ich gehe davon aus, dass er in der Lage ist basierend auf den Antworten seine eigne Entscheidung zu treffen
Dann lese Dir nochmal den Beitrag des OP Durch.
Da haben wir unterschiedliche Ansprüche an die Faktenlage. Ich habe mir den Link zum den Zeiten fuer die Immigration angeschaut. Zwischen 14 und 15 Uhr (UA 961 landet um 14:00) liegt die normale Wartezeit fuer non-US residents in den meisten Fällen bei 10-30 Minuten, im Anschluss holt man sein Gepäck ab, gibt es beim Baggage Drop wieder ab und wird problemlos rechtzeitig am Gate sein. Das lanesgte was ich gesehen habe war eine Wartezeit von 54 Minuten (ich bin sicher Du findest eine laengre Wartezeit) und selbst das ist machbar, da zu dem Zeitpunkt der Koffer bereits auf dem Gepäckband liegen wird. Ich bleibe dabei, dass bei pünktlicher Ankunft der Umstieg realistisch machbar ist (aber natuerlich nicht garantiert). Sofern der Flug auch nur 5 Minuten Verspätung hat ist die MCT unterschritten und der OP hat bei verpassten Anschluss Anspruch auf Zahlung nach EU261 (sofern keine außerordentlichen Gründe fuer die Verspreng ursächlich sind).
Das ist Deine Sicht. Einen entsprechenden Automatismus gibt es jedoch nicht. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ist der Flug 5 Minuten zu spät und hängt der Passagier dann 60 Minuten in der Lounge und verpasst seinen Anschlussflug mit 90 Minuten Umsteigezeit, dann gibt es keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Ist eigentlich nicht wirklich relevant fuer das Thema wie die berechnet wird, sondern lediglich fuer die Anspruchsgrundlage
Doch ist es.
5 Minuten reichen, sofern der Anschluss verpasst wird (Unterschreitung der MCT)
Nach Deiner ursprünglichen Aussage waren nicht einmal die 5 Minuten erforderlich.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.674
2.485

MCT and the right to compensation​

Right to Compensation with a Connecting Flights on a Unique Booking Number
Missed a connection due to flight delays from your first flight in Europe? You might be eligible for missed connection compensation, especially if both flights are under one booking number.
Here’s an example: if your flight from New York to Munich is delayed in such way that it reduces your connection time below the MCT (i.e. less than 45 min) and you miss your connection, which in turn makes you arrive in Rome three or more hours late – you’re entitled to missed connection compensation (in this case about $660, or €600).
However, if despite the delay of your original flight your connecting time respected the MCT, then you’re responsible for getting your connection on time. If you miss it, you will unfortunately not be eligible for compensation.

Evtl. hättest Du das vollständig lesen sollen:

However, if despite the delay of your original flight your connecting time respected the MCT, then you’re responsible for getting your connection on time. If you miss it, you will unfortunately not be eligible for compensation.

Und genau darum ging es ja auch - keine Verspätung = keine Compensation.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.300
8.758
IAH & HAM
Evtl. hättest Du das vollständig lesen sollen:



Und genau darum ging es ja auch - keine Verspätung = keine Compensation.
Genau das habe ich gelesen und mehrfach oben geschrieben. Hier liegt die Besonderheit vor, dass die Fluege den der OP eventuell buchen will genau die MCT fuer Newark bei internationaler Ankunft hat (90 Minuten). Deshalb ist bei selbst eine Minute Verspätung die MCT unterschritten und es gibt Anspruch auf Entschädigung.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.572
2.458
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ihr dreht euch im Kreis :censored:

Genau das habe ich gelesen und mehrfach oben geschrieben. Hier liegt die Besonderheit vor, dass die Fluege den der OP eventuell buchen will genau die MCT fuer Newark bei internationaler Ankunft hat (90 Minuten). Deshalb ist bei selbst eine Minute Verspätung die MCT unterschritten und es gibt Anspruch auf Entschädigung.
Wurde die MCT geändert? Die betrug doch 1.25h, also 85min.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.300
8.758
IAH & HAM
Eine zu lange dauernde Immigration ist kein außergewöhnlicher Umstand. Ohne Verspätung, Annullierung, IDB oder Downgrade findet EU261 keine Anwendung und damit erfolgt auch keine Prüfung, ob ein außergwöhnlicher Umstand vorliegt.

Das lese Dir mal Dein Beitrag #14 durch.

Dann lese Dir nochmal den Beitrag des OP Durch.

Das ist Deine Sicht. Einen entsprechenden Automatismus gibt es jedoch nicht. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ist der Flug 5 Minuten zu spät und hängt der Passagier dann 60 Minuten in der Lounge und verpasst seinen Anschlussflug mit 90 Minuten Umsteigezeit, dann gibt es keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Doch ist es.

Nach Deiner ursprünglichen Aussage waren nicht einmal die 5 Minuten erforderlich.
Du hast mit allem Recht. Bist ein Grosser!
 
  • Haha
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