Urlaubstarife für die LH Business Class - bis zu 500 € Preisabsenkung zum 28.01.2014

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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.331
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Kann ich nicht nachvollziehen, entweder der Chef genehmigt den Urlaub oder nicht. "Auf Warteliste" gibt es für mich da nicht. Wenn ein Chef sagt, "schauen wir mal später" dann ist der nicht genehmigt. Recht eindeutig. Das kann dir aber langfristig sowie kurzfristig passieren.

Auch kann es passieren wie bei mir neulich, dass ein bereits genehmigter Urlaub wieder annuliert wird. Aber das kann man unmöglich bei der Reiseplanung berücksichtigen und dafür flexible Tarife buchen. In meinem Fall hat der AG anstandslos alle Kosten übernommen. Somit sehe ich nicht wirklich das Problem...sofern man denn Angestellter ist.

Nach BAG ist das in der Regel nicht möglich: Urlaub: Kann Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub widerrufen?
"Nach dem Bundesurlaubsgesetz schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Zur Erfüllung dieses Anspruches, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von seiner Arbeit für die Dauer des Urlaubs freizustellen. Dem Arbeitnehmer ist es uneingeschränkt zu ermöglichen, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruches zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen. Müsste der Arbeitnehmer trotz dieser Freistellung ständig damit rechnen, doch wieder zur Arbeit abgerufen zu werden, wäre dieses Recht nicht mehr gewährleistet.

Hat der Arbeitgeber den beantragten Urlaub genehmigt, dann ist er an diese Erklärung gebunden und kann diese grundsätzlich nicht widerrufen - so ist es bereits von dem Bundesarbeitsgericht entschieden worden. Ein Arbeitgeber muss sich daher vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers - etwa wegen dringender betrieblicher Belange - vorerst ablehnt. Hat der Arbeitgeber den Urlaub bewilligt, also die Leistungszeit bestimmt, in der der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfüllt werden soll und dies dem Arbeitnehmer bereits mitgeteilt, muss er sich hieran auch halten.

Die Überlegungen, die das Gericht im Rahmen seiner Entscheidung angestellt hat, ob der Arbeitgeber ausnahmsweise, etwa bei unvorhergesehenen und zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen, einmal berechtigt sein soll, den Urlaub zu widerrufen, blieben theoretischer Natur. Bislang sind nämlich keine entsprechenden Tatsachen vorgetragen worden, die eine derartige Erörterung vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht erzwungen hätte. "
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
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MUC

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.526
ZRH / MUC
Rein rechtlich ja, aber du willst ja trotzdem ein gutes Arbeitsverhältnis mit deinem Chef behalten oder?

Sicher ist es eine Kulanz des Arbeitnehmers, seinen Urlaub dann zu stornieren.

Ich würde diesbzgl. nie auf Konfrontation gehen sondern immer eine einvernehmliche Lösung suchen.

...und es kann ja, wenn man mit Projektarbeit beschäftigt ist, auch dessen Ablauf Auswirkungen auf die Urlaubs-Feinplanung haben.

Aber ich hör auf, mich jetzt weiter zu rechtfertigen, habe mich mit den Bemerkungen oben schon zu tief in die Nesseln gesetzt. Diskutieren bringt nichts. Habe fertig.
 

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
64
Nordpfalz
Ich sehe es wie rorschi. Als AN und jetzt als Selbständiger habe ich immer nur Projektarbeit gemacht; undenkbar, zwei Monate vorher wirklich zu planen. Habe ich natürlich doch gemacht und schon jede Menge k€ in den Sand gesetzt an stornierten Reisen. Aber das ist Teil des Jobs und der Kalkulation ;)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
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Kann ich nicht nachvollziehen, entweder der Chef genehmigt den Urlaub oder nicht. "Auf Warteliste" gibt es für mich da nicht. Wenn ein Chef sagt, "schauen wir mal später" dann ist der nicht genehmigt. Recht eindeutig. Das kann dir aber langfristig sowie kurzfristig passieren..

Das Problem liegt nach meiner Beobachtung woanders: Der Kollege, der einen vertreten soll, und mit dem man sich absprechen muss, ist im Urlaub/auf Dienstreise/krank. Bis er wieder da ist, vergehen ein paar Tage. Dann ist der Chef, der den Urlaub genehmigen soll, im Urlaub/auf Dienstreise/krank. Ehe man es sich versieht, sind 4 Wochen vergangen, und die Buchungsfrist fuer das Schnaeppchen vorbei.

@peter42: Ich finde, man sollte nicht staendig mit dem Gesetzbuch unter dem Arm herumlaufen. Wenn die Firma das will, verschiebe ich meinen Urlaub, auch wenn die Firma keinen Rechtsanspruch darauf hat, im Gegenzug erstattet mir die Firma die Kosten. Ganz einfach. Und irgendwann kommt mir die Firma auch 'mal anderswo entgegen, wenn ich keinen Rechtsanspruch habe. Gesunder Menschenverstand ersetzt Paragraphen-Denken.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Aus meiner Sicht sind die neuen Tarife ganz klar eine Kampfansage an EK & EY - schauen wir mal, wie MUC/FRA/DUS (+ ggf. HAM) im Vergleich zu den Provinzflughäfen stehen ;)

Anhand der Städte-Auswahl sieht es ganz danach aus, ja. Und QR scheint ja auch prompt reagiert zu haben...
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Das Problem liegt nach meiner Beobachtung woanders: Der Kollege, der einen vertreten soll, und mit dem man sich absprechen muss, ist im Urlaub/auf Dienstreise/krank. Bis er wieder da ist, vergehen ein paar Tage. Dann ist der Chef, der den Urlaub genehmigen soll, im Urlaub/auf Dienstreise/krank. Ehe man es sich versieht, sind 4 Wochen vergangen, und die Buchungsfrist fuer das Schnaeppchen vorbei.

Wie gesagt, für mich recht eindeutig, in den von dir geschilderten Fällen ist der Urlaub nicht genehmigt. Buchen kann ich erst wenn die o.g. Faktoren geklärt sind, auch wenn das dann heißt erst das nächste Schnäppchen buchen zu können...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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516
Wie gesagt, für mich recht eindeutig, in den von dir geschilderten Fällen ist der Urlaub nicht genehmigt. Buchen kann ich erst wenn die o.g. Faktoren geklärt sind, auch wenn das dann heißt erst das nächste Schnäppchen buchen zu können...

Ich habe ja nichts anderes behauptet. Eben deswegen ist es ja u.U. schwierig, solche Schnäppchen zu realisieren. Insbesondere, wenn zwischen Veröffentlichung und Ende der Buchungsfrist nur wenige Tage liegen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.331
1.199
Rein rechtlich ja, aber du willst ja trotzdem ein gutes Arbeitsverhältnis mit deinem Chef behalten oder?

Sicher ist es eine Kulanz des Arbeitnehmers, seinen Urlaub dann zu stornieren.

Ich würde diesbzgl. nie auf Konfrontation gehen sondern immer eine einvernehmliche Lösung suchen.

Nein, war aber noch nie ein wirkliches Thema, ein-/zweimal habe ich ihn ein Paar Tage auf Wunsch des AGs verschoben, aber es war beidseitig klar, dass das nur geht, wenn nichts Festes gebucht war.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.331
1.199
Das Problem liegt nach meiner Beobachtung woanders: Der Kollege, der einen vertreten soll, und mit dem man sich absprechen muss, ist im Urlaub/auf Dienstreise/krank. Bis er wieder da ist, vergehen ein paar Tage. Dann ist der Chef, der den Urlaub genehmigen soll, im Urlaub/auf Dienstreise/krank. Ehe man es sich versieht, sind 4 Wochen vergangen, und die Buchungsfrist fuer das Schnaeppchen vorbei.

@peter42: Ich finde, man sollte nicht staendig mit dem Gesetzbuch unter dem Arm herumlaufen. Wenn die Firma das will, verschiebe ich meinen Urlaub, auch wenn die Firma keinen Rechtsanspruch darauf hat, im Gegenzug erstattet mir die Firma die Kosten. Ganz einfach. Und irgendwann kommt mir die Firma auch 'mal anderswo entgegen, wenn ich keinen Rechtsanspruch habe. Gesunder Menschenverstand ersetzt Paragraphen-Denken.

Sehe ich im Prinzip genauso, es sollte eben nicht der Regelfall sein und eben auch soziale Gesichtspunkte (z.B. Ferien!) berücksichtigen. Aber letzlich liegt es wohl auch an der Unternehmenskultur, in den Unternehmen in denen ich bisher war, war das Urlaub canceln nicht angesagt, mag sein, dass der BR da die Finger drauf hatte - aber es waren absolute Ausnahmefälle.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
662
27
DUS und BRU
Ich habe nach Australien über den Jahreswechsel gesucht. Alle Flüge zu den vorgenannten Angebotspreisen haben mindestens eine Strecke in Economy (SIngapore Airlines). Evtl. Sind die Angebotstarife wegen der Hochsaison bereits ausgebucht? Meint Ihr, dass da noch weitere Plätze hinzukommen? Hat jemand nen Tipp, wie man da am besten vorgeht (jeden Tag sämtliche Verbindungen durchprobieren ist einfach doof)?
 

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.948
3
INN
Ich habe nach Australien über den Jahreswechsel gesucht. Alle Flüge zu den vorgenannten Angebotspreisen haben mindestens eine Strecke in Economy (SIngapore Airlines). Evtl. Sind die Angebotstarife wegen der Hochsaison bereits ausgebucht? Meint Ihr, dass da noch weitere Plätze hinzukommen? Hat jemand nen Tipp, wie man da am besten vorgeht (jeden Tag sämtliche Verbindungen durchprobieren ist einfach doof)?

Ich habe auch schon mal zu Weihnachten geschaut, z.B. auf MUC-FRA-SIN ist der Tarif einfach zu der Zeit nicht verfügbar. Zumindest auf lh.com ist das günstigste rund 3.500 € gewesen ...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
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Australien und Neuseeland sind rund um Weihnachten extrem gefragt - das wissen die Airlines. Den SQ-Flug zwischen SIN und "down under" in einer günstigen Business Buchungsklasse zu bekommen ist um die Zeit quasi unmöglich, hier macht SQ i.d.R. nur die teuersten Buchungsklassen auf...