USA Geschäftsreise Visa B-1 vs ESTA

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fkaway

Reguläres Mitglied
11.09.2018
57
15
BSL
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Hallo zusammen
Fliege im Sommer zum ersten Mal geschäftlich für Meetings in die USA, kann ich normal als Tourist mit meiner aktuell gültigen ESTA einreisen oder muss ich ein B-1 Business Visa beantragen?
Wie sieht die Praxis aus und was muss ich jeweils beachten bei der Einreise ?
Besten Dank für Inputs!
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.854
3.483
STR
ESTA reicht für Meetings. Kannst ja bei der Einreise trotzdem zwischen "business" und "pleasure" wählen. Da gibst du dann Business an. Visa werden dann u.a. relevant, wenn du in den USA eine Arbeit aufnimmst. Für die üblichen Meetings mit US-Kollegen/Kunden reicht ein ESTA und eine Einreise unter dem Visa Waiver Program (VWP).
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
VWP und B-Visa unterscheiden sich formell nur darin, dass die B-Visa Aufenthalte bis zu 180 Tagen (auch kumuliert) erlauben und ESTA nur 90. Ansonsten kann man mit einem ESTA alles tun, was man mit einem B-Visum auch kann (von Spezialfällen, die zur Disqualifizierung beim VWP führen, wie z.B. dem Besuch "böser" Staaten, abgesehen).
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.675
2.485
Ein Punkt ist noch eine Einreise, die nicht mit einer kommerziellen Fluggesellschaft erfolgt.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.854
3.483
STR
Ein Punkt ist noch eine Einreise, die nicht mit einer kommerziellen Fluggesellschaft erfolgt.
Vermutlich wird es für mich nie relevant werden, aber nur zum Verständnis: Da geht dann kein ESTA?
Geht dann ein B-Visum oder muss das nochmal ein anderes sein? Kann man dann an jedem US-Flughafen einreisen oder muss es ein "internationaler" sein?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.675
2.485
Vermutlich wird es für mich nie relevant werden, aber nur zum Verständnis: Da geht dann kein ESTA?
Geht dann ein B-Visum oder muss das nochmal ein anderes sein? Kann man dann an jedem US-Flughafen einreisen oder muss es ein "internationaler" sein?

ESTA reicht nicht. Dafür muss die Fluggesellschaft ESTA "Teilnehmer" sein.

Ohne ESTA reicht ein B1/B2 Visum.

Flughafen muss ein internationaler sein, da sonst keine Immigration / Zoll vor Ort.
 
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Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.766
591
HPN
ESTA reicht nicht. Dafür muss die Fluggesellschaft ESTA "Teilnehmer" sein.

Die Gesellschaften welche Transatlantik als Charter anbieten werden dies automatisch haben.

Der Hobby-Flieger welcher mit der Cessna über den Atlantik will (oder Segelboot) der braucht tatsächlich ein B1/B2. Das wird man mit entsprechender Begründung sicher auch relativ easy bekommen.

Flughafen muss ein internationaler sein, da sonst keine Immigration / Zoll vor Ort.

Ich meine das Thema hatten wir hier schonmal.

Jein, der Flug ist ja ohnehin angemeldet. Ich habe schon gehört, dass Privatflieger auch auf kleineren Flughäfen landen konnten, und CBP dann direkt ans Flugzeug (in den Hangar) kam und die Passagiere da abgefertigt hat. Hinzu kommt, dass in den USA relativ viele Flughäfen "international" sind, aber gar keine kommerziellen Flüge haben welche zu internationalen Destinationen gehen. Interessante Thematik.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.675
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Der Hobby-Flieger welcher mit der Cessna über den Atlantik will (oder Segelboot) der braucht tatsächlich ein B1/B2. Das wird man mit entsprechender Begründung sicher auch relativ easy bekommen.

Gerade in den USA gibt es viele große Bizjets (G550,GLEX o.ä.) die von privaten Eignern betrieben werden. Will man da mitfliegen braucht es dann ein Visum.
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.766
591
HPN
Gerade in den USA gibt es viele große Bizjets (G550,GLEX o.ä.) die von privaten Eignern betrieben werden. Will man da mitfliegen braucht es dann ein Visum.

Ich denke die werden dann mehrheitlich von den Besitzern und deren Familien benutzt welche LPRs oder US Citizens sind (oder ohnehin schon ein Visum haben). Alles andere wäre extrem kompliziert und inconvenient. Eigentlich müsste es ja angenehmer sein so in die USA zu reisen (dachte ich zumindest) weil kleinere Airports ohne Warteschlangen. Ob es dafür ein Visum gäbe ist dann noch die andere Frage.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Ich bin (vor ESTA) früher oft zwischen Florida und Bahamas privat mit Seneca oder Beech geflogen. Ein Visum hats nicht gebraucht. Die Zollbeamten musste man 1 Tag vorher an den USA Flughafen bestellen.
Auf den Inseln außer Nassau auch - da sind bloß nie welche aufgetaucht…
 
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rower2000

Erfahrenes Mitglied
VWP und B-Visa unterscheiden sich formell nur darin, dass die B-Visa Aufenthalte bis zu 180 Tagen (auch kumuliert) erlauben und ESTA nur 90. Ansonsten kann man mit einem ESTA alles tun, was man mit einem B-Visum auch kann (von Spezialfällen, die zur Disqualifizierung beim VWP führen, wie z.B. dem Besuch "böser" Staaten, abgesehen).
Gilt das eigentlich auch für den Spezialfall B-1 in lieu of H-1B? Ich hatte mal eine Geschäftsreise die bei der wörtlichen Auslegung von dem Standard-B/VWP-Text etwas grenzwertig gewesen wäre, aber ganz klar unter B-1 in lieu of H-1B abgedeckt gewesen ist. Bei der Einreise kamen keine grossen Fragen obwohl ich mit Carnet-ATA für ca. 30-40 kEUR an Messinstrumenten eingereist bin. Es ging darum, dass ich vom R&D die Freigabemessungen für eine neue Technologie in unserem Werk in New Jersey durchführen musste und die Designsoftware feineinstellen. Messungen musste ich natürlich selbst machen, da vor Ort keine qualifizierten Leute angestellt sind.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.416
1.116
Nähe LSME
Kurze Frage, mein CH-Pass mit dortigen B1/B2 läuft ab. Grundsätzlich kann ich ja mit dem Visa trotzdem noch reisen solange es unbeschädigt ist. In der Schweiz werden alle Pässe nach Ablauf respektive wenn man einen neuen beantragt ausnahmslos gelocht. Das wird ja dann vermutlich als beschädigt gelten oder? Muss man dann den kompletten Visa-Prozess nochmals durchlaufen oder kann man eine Art Kopie des Visa bekommen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.675
2.485
Zumindest hier in DE wird auf Visa explizit Rücksicht genommen. Der Pass wird ungültig gemacht (Ecken abgeschnitten, Datenzeile auf der Hauptseite abgeschnitten), das Visum bleibt aber erhalten.
 
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Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.766
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HPN
Kurze Frage, mein CH-Pass mit dortigen B1/B2 läuft ab. Grundsätzlich kann ich ja mit dem Visa trotzdem noch reisen solange es unbeschädigt ist. In der Schweiz werden alle Pässe nach Ablauf respektive wenn man einen neuen beantragt ausnahmslos gelocht. Das wird ja dann vermutlich als beschädigt gelten oder? Muss man dann den kompletten Visa-Prozess nochmals durchlaufen oder kann man eine Art Kopie des Visa bekommen?

Also, bei meinen Passamt wurde ich bisher immer gefragt, ob noch gültige Visa drin sind. Dann lochen Sie diese Seite eben nicht, ganz easy und unbürokratisch.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.865
11.025
Pässe werden beim Entwerten grundsätzlich nicht gelocht, und es werden keine Ecken abgeschnitten. Wenn Euch das jemand das nächste Mal ansinnt, fragt doch mal nach, welche Begründung man dafür habe, von 6.3.3.3 PassVwV abzuweichen :mad:
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.675
2.485
Pässe werden beim Entwerten grundsätzlich nicht gelocht, und es werden keine Ecken abgeschnitten. Wenn Euch das jemand das nächste Mal ansinnt, fragt doch mal nach, welche Begründung man dafür habe, von 6.3.3.3 PassVwV abzuweichen :mad:

Interessant. Mein alter Pass wurde trotz Visum entwertet (KVR München). War aber nie ein Problem.
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.766
591
HPN
Pässe werden beim Entwerten grundsätzlich nicht gelocht, und es werden keine Ecken abgeschnitten. Wenn Euch das jemand das nächste Mal ansinnt, fragt doch mal nach, welche Begründung man dafür habe, von 6.3.3.3 PassVwV abzuweichen :mad:

Die Frage bezieht sich auf den Schweizer Pass. Der deutsche Pass wurde nur ungültig gestempelt (auf der Innenseite).

Die Holländer lochen ihre ungültigen Pässe wie einen Gouda Käse (müsst ihr mal googeln). Jede Nation macht das anders.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.517
4.034
Paralleluniversum
Pässe werden beim Entwerten grundsätzlich nicht gelocht, und es werden keine Ecken abgeschnitten. Wenn Euch das jemand das nächste Mal ansinnt, fragt doch mal nach, welche Begründung man dafür habe, von 6.3.3.3 PassVwV abzuweichen :mad:
Weil Freitag ist, mache ich es euch mal einfacher:
Bereits abgelaufene Pässe, die noch einen gültigen Sichtvermerk enthalten, dürfen nicht entwertet werden. Die Passbehörde hat darauf hinzuweisen, dass der Pass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Sichtvermerks oder nach seiner Übertragung in den neuen Pass zwecks Einziehung oder Entwertung vorzulegen ist.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.865
11.025
Und, auch ganz ohne Visum:

"Die Entwertung erfolgt grundsätzlich durch das vollständige Abschneiden des die maschinenlesbare Zone enthaltenden Teils der Passkarte des Passes. Mindestens ist jedoch erforderlich, dass der linke Teil der maschinenlesbaren Zone abgeschnitten wird und damit die Dokumentenkennung (P<D<<) sowie ein Teil des Familiennamens (erste maschinenlesbare Zeile), die Seriennummer und ein Teil des Geburtsdatums (zweite maschinenlesbare Zeile) abgetrennt werden. Der abgeschnittene Teil ist gemäß Nummer 6.3.4 zu vernichten."

Nicht Lochen, nicht Ecken Abschneiden, nicht Ungültig-Stempeln.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.675
2.485
Und, auch ganz ohne Visum:

"Die Entwertung erfolgt grundsätzlich durch das vollständige Abschneiden des die maschinenlesbare Zone enthaltenden Teils der Passkarte des Passes. Mindestens ist jedoch erforderlich, dass der linke Teil der maschinenlesbaren Zone abgeschnitten wird und damit die Dokumentenkennung (P<D<<) sowie ein Teil des Familiennamens (erste maschinenlesbare Zeile), die Seriennummer und ein Teil des Geburtsdatums (zweite maschinenlesbare Zeile) abgetrennt werden. Der abgeschnittene Teil ist gemäß Nummer 6.3.4 zu vernichten."

Nicht Lochen, nicht Ecken Abschneiden, nicht Ungültig-Stempeln.

Ich habe gerade den Pass mit dem Visum geprüft: Ecken sind noch dran. Es wurde nur die Datenzeile abgeschnitten. Die Ecken haben sie 2005 abgeschnitten.