USA Waiver Visa Overstay von einem Tag

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Der Tag, der als "Admitted until" gestempelt wurde, sollte sicher sein.

Daran dachte ich auch schon. Allerdings wurde bei meiner letzten Einreise nur noch das Einreisedatum gestempelt. Der 'Admitted until' Stempel brachte uebrigens nicht 90 Tage, sondern drei Monate ohne den Einreisetag, also Einreise am 16. Sept, admitted until 16. Dez.
Ich weiss allerdings nicht, ob es da Aenderungen gab.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.830
1.099
KUL (bye bye HAM)
If you go to Canada and Mexico or the Caribbean, and while you are there, your initial 90-day period of entry expires, but you need to come back in to the U.S. to fly home, you may encounter a problem. The terms of the VWP are very clear - it is only to be used for occasional, short visits to the U.S. If the CBP Officer thinks you are trying to "reset" the clock by making a short trip out of the U.S. and re-entering for another 90-day period, you can be denied entry. (If that happens, you will have to obtain a visa for any future travel to the U.S.) In order to be re-admitted to the U.S. shortly after a previous admission expired, you will have to convince a CBP Officer that you are not trying to "game" the system.

Für alle die der englischen Sprache nicht mächtig sind, der entscheidende Faktor ist, das der CBP Officer entscheidet ob dein Ausflug nach Panama (die einzige Destination die mir spontan einfällt die nicht unter Karibik fällt und genug Airtraffic hat um nicht extrem teuer zu werden) ein Versuch ist das ESTA System zu überlisten oder nicht. Somit sollte auch im Zweifelsfall ein Oneway nach Hause im Budget sein. In den 90ern wurde Visa-Violation mit 10 Jahre Einreisesperre belegt (die berühmten Interviews mit "I attend a meeting for my company" wenn man vermutete das der Pax einer Arbeit nachgehen wird in den USA), ich kann mir kaum vorstellen das es heute weniger ist oder weniger Probleme in der Zukunft macht. Ergo, Finger weg, und wenn die Buchungsklasse nicht umbuchbar ist, in den sauren Apfel beissen und ein Oneway kaufen.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.267
434
Mal ne dumme Frage, hätte ihn die Airline mit den Flugdaten bei visa waiver überhaupt fliegen lassen dürfen?!

Der Teil wundert mich auch sehr. Üblicherweise gibt es schon Probleme beim Abflug, wenn ESTA nicht mehr volle 3 Monate gültig ist (so mir passiert) und die Fluggesellschaft wird zumindest einmal nachfragen müssen. Mir wurde "vorsichtshalber" erstmal das Ticket storniert, so dass die Sitzplätze weg waren. Nach Rücksprache mit den Gate Agents ging's dann trotzdem auf dem alten Ticket, mit einem Ansprechpartner am Flughafen bei den Emigrations, den man kontaktiert hatte, und dessen Namen man mir gegeben hatte. Wurde wohl manuell autorisiert, und gab dann keinerlei Probleme. Seitdem achte ich peinlichst, dass ESTA noch lange genug gültig ist.

Dass man länger einreisen darf als das ESTA gültig ist halte ich für recht seltsam; mir war so, als würde das auch eine Strafzahlung der Fluggesellschaft beinhalten, dass sie Paxe auf einem solchen Ticket einfliegen lassen.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Der Teil wundert mich auch sehr. Üblicherweise gibt es schon Probleme beim Abflug, wenn ESTA nicht mehr volle 3 Monate gültig ist (so mir passiert) und die Fluggesellschaft wird zumindest einmal nachfragen müssen. Mir wurde "vorsichtshalber" erstmal das Ticket storniert, so dass die Sitzplätze weg waren. Nach Rücksprache mit den Gate Agents ging's dann trotzdem auf dem alten Ticket, mit einem Ansprechpartner am Flughafen bei den Emigrations, den man kontaktiert hatte, und dessen Namen man mir gegeben hatte. Wurde wohl manuell autorisiert, und gab dann keinerlei Probleme. Seitdem achte ich peinlichst, dass ESTA noch lange genug gültig ist.

Dass man länger einreisen darf als das ESTA gültig ist halte ich für recht seltsam; mir war so, als würde das auch eine Strafzahlung der Fluggesellschaft beinhalten, dass sie Paxe auf einem solchen Ticket einfliegen lassen.

Was hat jezt denn die Gültigkeit von ESTA wieder mit dem Problem des OP zu tun :confused:
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Kleiner Hinweis meinerseits:

Soviel ich weiss muss man sich solange, wie man in den USA mit WVP war, im Ausland aufhalten, bevor man mit dem ESTA wieder einreisen darf. Das wurde zumindest meiner besseren Haelfte bei der Einreise fuer einen 88 Tage Aufenthalt vom Officer gesagt. Somit wuerde das auch nicht wirklich helfen.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.994
2.537
Kloten, CH
Der Teil wundert mich auch sehr. Üblicherweise gibt es schon Probleme beim Abflug, wenn ESTA nicht mehr volle 3 Monate gültig ist (so mir passiert) und die Fluggesellschaft wird zumindest einmal nachfragen müssen. Mir wurde "vorsichtshalber" erstmal das Ticket storniert, so dass die Sitzplätze weg waren. Nach Rücksprache mit den Gate Agents ging's dann trotzdem auf dem alten Ticket, mit einem Ansprechpartner am Flughafen bei den Emigrations, den man kontaktiert hatte, und dessen Namen man mir gegeben hatte. Wurde wohl manuell autorisiert, und gab dann keinerlei Probleme. Seitdem achte ich peinlichst, dass ESTA noch lange genug gültig ist.

Dass man länger einreisen darf als das ESTA gültig ist halte ich für recht seltsam; mir war so, als würde das auch eine Strafzahlung der Fluggesellschaft beinhalten, dass sie Paxe auf einem solchen Ticket einfliegen lassen.

ESTA muss am Einreisetag gültig sein, hat aber wie schon gesagt gar nichts mit dem ursprünglich nachgefragten Problem zu tun!

Wieso es die Airline nicht selbst merkt beim Check In? Es soll wohl nicht verboten sein, mehr als ein Flugticket zu besitzen, somit weiss der Check in Agent wohl nicht sicher, wann der Reisende die USA zu verlassen gedenkt.
Allenfalls hätte es aber am Gate bei der Passkontrolle durch die lokale Vorkontrolle erfragt werden können/müssen.
 

unn4m3d

Erfahrenes Mitglied
03.12.2011
280
54
Meine Theorie dazu, ohne das genaue Rückflugdatum momentan zu haben: Der Immigration Officer hat vielleicht zu Beginn seiner Schicht den Stempel nicht weitergedreht und es war eigentlich alles korrekt gebucht.
Sobald ich das Ticket von meinem Bruder habe melde ich mich dazu nochmal, eigentlich wollte er es mir schon geschickt haben.. :-(
Dann kann ich nochmal genau nachzählen, interessant wäre in dem Zusammenhang dann auch ob die 90 Tage den Einreisetag beinhalten oder ob man nach Einreise weitere 90 Tage bleiben darf. :D
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
Nützt euch alles nicht ...ob verzählt, Stempel nicht weitergedreht - wenn er am gestempelten Datum nicht ausreist, gibt es bei der nächsten Einreise garantiert Probleme. Overstay ist overstay - da ist völlig wurscht, wie das zustande gekommen ist.

Zur Umbuchung : Erster Ansprechpartner ist BA - wenn sie es nicht umbuchen können, werden sie es dir schon sagen...
Auf jeden Fall ist nicht nur die Umbuchungsgebühr fällig, sondern möglicherweise ein weiterer Aufschlag, wenn der gebuchte Tarif nicht mehr zur Verfügung steht. Dann wird die Differenz zum verfügbaren Tarif fällig. Je früher man das regelt, umso größere Chance das es nur die Umbuchungsgebühr kostet. Die ungünstigste Variante ist allerdings, dass eine Umbuchung nicht möglich ist.... Es gibt aber oneways von New York - muß man sehen, was günstig ist - manchmal ist es auch ein neuer roundtrip....
 

Takeoff53

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
808
8
Great Circle
1. Ich bin früher mit einem Visa-Waiver (vor ESTA) zig Mal von den USA nach den Bahamas und auch nach Mexiko ausgereist und zwar ab irgend einem beliebigen Flugplatz in den USA und nicht mit einer Airline sondern mit privatem Flugzeug, d.h. niemand konnte die Ausreise an die Behörden melden. Bei der Rückkehr sind wir jeweils auf einem kleinen Flugplatz aber natürlich Airport of Entry wieder eingereist und dies war nie ein Problem. Auch damals herrschte die Regelung der 90 Tage, d.h. der Ausland-Ausflug war innerhalb der Frist zu absolvieren und hat die 90 Tage nie verlängert.

2. Meines Wissens kann man auch heute noch gemäss dem o.e. Beispiel z.B. nach Canada und wieder zurück in die USA. Kann dies jemand bestätigen?

3. Wie machen das alle ausländischen Kreuzfahrtpassagiere die zuerst mit einem Visa-Waiver in die USA einreisen und dann auf eine Karibik-Kreuzfahrt gehen um anschliessend ab den USA wieder nach Hause zu fliegen? Oder müssen die nun alle ein Visum haben?
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.213
14
am besten holst dir mal profesionnelle hilfe z.b

Visum USA - E, L, P, M & Investoeren Visum beantragen

hier

gruss dp

Hallo werte Vielflieger,
hat hier jemand Ahnung was passiert wenn man am 91ten Tag ausreist und nicht am 90ten?

Lebenslange Waiver Visa Sperre? :eek:

Die Frage ist, ob es sich lohnt die Umbuchungsgebühren in Kauf zu nehmen.

Ich kann euch nur raten richtig zu zählen, wenn ihr auf den Tag genau das Waiver Visa ausnutzen möchtet (y)

Gruß
unn4m3d
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
2. Meines Wissens kann man auch heute noch gemäss dem o.e. Beispiel z.B. nach Canada und wieder zurück in die USA. Kann dies jemand bestätigen?

Ja, natürlich. Verlängert aber eben nicht die 90 Tage.

3. Wie machen das alle ausländischen Kreuzfahrtpassagiere die zuerst mit einem Visa-Waiver in die USA einreisen und dann auf eine Karibik-Kreuzfahrt gehen um anschliessend ab den USA wieder nach Hause zu fliegen? Oder müssen die nun alle ein Visum haben?

Siehe 2.
 

LTU

Erfahrenes Mitglied
15.03.2009
606
6
1. Ich bin früher mit einem Visa-Waiver (vor ESTA) zig Mal von den USA nach den Bahamas und auch nach Mexiko ausgereist und zwar ab irgend einem beliebigen Flugplatz in den USA und nicht mit einer Airline sondern mit privatem Flugzeug, d.h. niemand konnte die Ausreise an die Behörden melden. Bei der Rückkehr sind wir jeweils auf einem kleinen Flugplatz aber natürlich Airport of Entry wieder eingereist und dies war nie ein Problem. Auch damals herrschte die Regelung der 90 Tage, d.h. der Ausland-Ausflug war innerhalb der Frist zu absolvieren und hat die 90 Tage nie verlängert.

mein stand (zugegebenermaßen nicht aktuell sondern aus 2010 - nur glaube ich nicht recht an eine lockerung seit dem...) ist, dass du heute keine einreisen mit privatflugzeugen ohne visum mehr machen kannst. also der bahamasausflug ist mit privatflugzeugen mit visa waiver nicht mehr drin. der unterschied, der hier gemacht wird, ist das reisemittel (warum auch immer).

solange du mit einem auto, einer airline, einer schifffahrtsgesellschaft die usa zwischenzeitlich richtung canada oder karibik verlässt und danach wieder einreist, geht das mit visa waiver, aber es verlängert die frist wie beschrieben nicht.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Der Tag, der als "Admitted until" gestempelt wurde, sollte sicher sein.

Ja klar, das ist von seiten der Amis bis dahin genemigt, aber es kann ja immer mal was dazwischen kommen. Ein Flug kann aus den verschiedensten Gründen mal verpasst oder gecancelt werden. ...aber das muss letztendlich jeder selber wissen. Ich lasse mir da immer mindestens einen Tag Spielraum.
 
P

pmeye

Guest
Er hat ja noch Zeit, soll er doch einfach mal anrufen und fragen, ob der eine Tag so tragisch ist. Eventuell gibt es ja einfach eine Ausnahmeregelung und fertig.
Das würde ich nicht tun. Man erreicht im Zweifel irgendeine Hotline, die einem sonstwas erzählt. Später kann man sich auf diese Art Auskunft nie berufen.

Je nachdem wann der Flug geht, am Vortag ausreisen und noch etwas mehr Zeit in der Lounge verbringen.
Ich bin nicht sicher, wann man als ausgereist zählt. Es gibt ja keine extra Passkontrolle für internationale Flüge, außer beim Boarding. Von daher nehme ich an, dass der Abflug als Ausreisezeitpunkt gilt und dieser aufgrund der Passagierliste automatisch gesetzt wird.

falls die möglichkeit besteht könnte der bruder auch kurz ausreisen und wieder einreisen - vielleicht gibt es ja von dort wo er ist einen günstigen flug nach mexico oder irgend eine karibikinsel. bei der rückkehr in die usa wird der 90-tage-zähler wieder neu gestartet.
Nein! Das geht schief. Canada, Karibik und Mexiko gelten nicht als Ausreise im Sinne des VWP.

Generell gilt: Anders als bei echten Visa gibt es im VWP keine "grace period". Mein rat wäre, peinlich auf das Ausreisedatum zu achten und eher noch einen Tag Sicherheit einzubauen. Eine Sperre ist schnell erteilt. Und dann ist es (möglicherweise für immer) Essig mit VWP. Und ob man im Zweifel ein B-Visum bekommt, ist ein Glücksspiel.
Das ist es nicht wert. Umbuchen.
 
P

pmeye

Guest
Das heisst ihm wurde das Visum gewährt (ESTA) und dann am Flughafen wurde er rausgezogen? Ist aber auch eigenartig.
ESTA ist eine "Losreise"genehmigung. Mehr nicht. Kein Visum und keine Garantie, dass man auch wirklich einreisen kann. (letzeres gilt auch für Visa)

Ich erlaube mir mal eine Klarstellung, nachdem das hier nach Belieben durcheinander geworfen wird: Weder das Visa Waiver Program noch das hierzu benötigte ESTA sind ein Visum!
Richtig!

Kleiner Hinweis meinerseits:

Soviel ich weiss muss man sich solange, wie man in den USA mit WVP war, im Ausland aufhalten, bevor man mit dem ESTA wieder einreisen darf. Das wurde zumindest meiner besseren Haelfte bei der Einreise fuer einen 88 Tage Aufenthalt vom Officer gesagt. Somit wuerde das auch nicht wirklich helfen.
Das ist leider Unsinn. Richtig ist, dass der Immigration Officer misstrauisch wird, wenn man kurz hintereinander mehrfach für 90 Tage einreist. Denn dann stellt er sich die Frage, wovon man eigentlich lebt und es wird illegale Beschäftigung vermutet. Außerdem hat man ab 180 Tage seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr im Herkunftsland.
Wie hier genau die Regeln sind, wird dir keiner genau sagen können. Von daher würde ich nie versuchen, auf Messers Schneide zu balancieren.
 

Maluku_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.10.2010
2.053
1
MUC
Ja klar, das ist von seiten der Amis bis dahin genemigt, aber es kann ja immer mal was dazwischen kommen. Ein Flug kann aus den verschiedensten Gründen mal verpasst oder gecancelt werden. ...aber das muss letztendlich jeder selber wissen. Ich lasse mir da immer mindestens einen Tag Spielraum.

Du hältst dich öfters für 90 Tage in den USA auf? Warum dann nicht einfach mit Visum?
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Der Visa Waiver wurde auf Lebenszeit gekillt und seitdem muss er sich vor jedem USA-Besuch in der Botschaft ein Visum besorgen und zur Secondary bei der Homeland Security.

Damit ist nicht zu spaßen.

Je nachdem welche Nationalitaet dein Kumpel hat aber ein B1/B2 Visum gilt fuer 10 Jahre. Zu spassen ist mit der Sache jedoch wirklich nicht. Daher sollte der Bruder des OP sich auf jeden Fall rechtzeitig vom Acker machen und die Kosten einfach als Lehrgeld fuer 'nicht richtig bei der Buchung nachdenken' abschreiben.
 
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pmeye

Guest
Du hältst dich öfters für 90 Tage in den USA auf? Warum dann nicht einfach mit Visum?

Das Beantragen eines B Visums für Leute, die unter VWP einreisen koennen ist hoch riskant. In der Regel wird es nämlich abgelehnt, es sei denn, man hat sehr gute Gründe und hohe binding ties. Und wenn das passiert, kann man auch mit VWP nicht mehr einreisen, da man die Frage nach einem abgelehnten Visum bei ESTA mit ja beantworten muss.
 

happy1234

Gesperrt
31.07.2011
241
0
Hamburg
was pasiert eigentlich, wenn die ausreise nicht korrekt erfasst wird oder irgendetwas passiert, an dem man nicht schuld ist. kommt man dann bei einer erneuten einreise nicht mehr rein? man hat doch keine Möglichkeit, das irgendwo zu überprüfen, oder?
 
Moderiert:

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
was pasiert eigentlich, wenn die ausreise nicht korrekt erfasst wird oder irgendetwas passiert, an dem man nicht schuld ist. kommt man dann bei einer erneuten einreise nicht mehr rein? man hat doch keine Möglichkeit, das irgendwo zu überprüfen, oder?
Die Airlines sind zur Rückmeldung Deiner Ausreise an das DHS verpflichtet. Das ging früher mittels der grünen Kärtchen, die in den Pass geheftet wurden und bei der Ausreise beim Checkin wieder herausgenommen wurden. Heute werden die Daten des Ausreisenden elektronisch übertragen.

Natürlich kann das mal schief gehen. Dann wird bei der folgenden Einreise mindestens eine Rückfrage kommen, ggf. ein Secondary. Extrem hilfreich kann es sein, wenn man die Bordkarte der letzten Ausreise am Mann hat und vorzeigen kann. Letztendlich beweist die natürlich auch nicht die tatsächliche Ausreise, ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass sie trotzdem helfen kann.