Verschwundene Wertgegenstände im Gepäck

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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
900
697
HKG
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Hallo zusammen, ich hoffe die Schwarmintelligenz kann vielleicht helfen:

Meine Freundin ist vor ein paar Tagen HKG-CDG-FRA mit AF geflogen. Sie hatte einen Handgepäckskoffer gepackt mit einigen teureren Gegenständen, zB Kamera und Drone. Am Checkin Schalter wurde ihr angeboten, diesen Koffer einzuchecken, da der Flug sehr voll war.

Sie hat dort dem Check-in Agent direkt gesagt, dass dort Kamera und Drone etc. drin sei, und gefragt ob das dann eine gute Idee sei, das Gepäck einzuchecken. Dies wurde bejaht. In gutem Glauben hatte sie den Koffer dann einchecken lassen. Sie hatte danach das Thema gegooglt, und dann ist ihr die Problematik bewusst geworden. Sie hat dann am Check-in Schalter darum gebeten, ihren Koffer wieder auszuladen. Diesem Wunsch wollte man nicht entsprechen und hat weiter beschwichtigt.

In Frankfurt kam dieser Koffer nicht an. Er wurde dann in Paris gefunden, mit dem nächsten Flug nach geschickt und dann am nächsten Tag geliefert. Der Koffer war äußerlich stark mitgenommen, und es fehlten im Koffer dann die Tasche mit Kamera und Drone.

Wie wäre das Vorgehen, und wer kann für den Schaden aufkommen?

Der erste Punkt ist natürlich die Check-in Agentin in HKG. Es ist grob fahrlässig, ein Check-in von Handgepäck zu empfehlen, wenn schon auf diese Geräte hingewiesen wurde. Danach auch, das Ausladen zu verweigern. Ist diese Agentin in irgendeinerweise zu belangen?

Das zweite wäre dann natürlich Air France in Paris, entweder wurde es dort vom Zoll/Sicherheit entfernt, oder aber es stand dann irgendwo herum, und jemand hat sich am Inhalt bedient.

Das dritte wäre der Kurierdienst, der das Gepäck nach Hause liefert, der kann sich natürlich auch mal schnell dran bedient haben.

Air France konnte man jetzt abends nicht telefonisch erreichen. KLM hat einen Chat-Bot, der eine Anzeige bei der Polizei empfiehlt.

Gibt es eine realistische Chance, dafür entschädigt zu werden?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.755
4.495
Bei uns kommt regelmäßig Zeug in JNB weg und LH zahlt ebenso regelmäßig problemlos. Ich würde eine (normale) Kamera und eine (normale) Drohen nicht zwingend als Wertgegenstände bezeichnen. Verantwortlich ist allein die Fluggesellschaft und zwar auch für alle Dritte, derer sie sich bedienen. Wenn plausibel ist, was drin ist und das vernünftig dargelegt werden kann, sollte es klappen. Meldungen bei der Polizei werden meist vorausgesetzt, schon um Trittbrettfahrer abzuhalten. Es gibt in den meisten Bundesländern eine Onlinewache, die das recht einfach macht.
 

lighthouse

Erfahrenes Mitglied
16.12.2022
418
548
Sicher, dass die Geräte nicht wegen der Akkus entfernt wurden? Zumindest die Akkus der Drohne und vermutlich auch die der Kamera sollten wohl als DGR gelten.
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
900
697
HKG
Sicher, dass die Geräte nicht wegen der Akkus entfernt wurden? Zumindest die Akkus der Drohne und vermutlich auch die der Kamera sollten wohl als DGR gelten.
Das war halt, was wir überlegt haben. Aber, trotzdem hat der Check-in Agent den Check-in empfohlen. Und, wenn man nur die Akkus hätte entfernen wollen, warum ist dann die gesamte Kameratasche verschwunden?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.958
4.325
Schon wenn das Gepäck irgendwo zur Kontrolle geöffnet wurde, ist immer ein Zettel/Beleg im Gepäck, der darüber informiert.

Am Ende ist das ein ganz normaler Gepäckschaden.
 
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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
666
211
Kamera und Drone. Am Checkin Schalter wurde ihr angeboten, diesen Koffer einzuchecken, da der Flug sehr voll war.

Gibt es eine realistische Chance, dafür entschädigt zu werden?

Generell gehören elektronische Geräte, Batterien etc. nicht in den aufgegebenen Koffer und müssen im Handgepäck verstaut werden. China und HK sind besonders allergisch.

Wenn sich darin Batterien befanden, wurden einfach beschlagnahmt.
 
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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
450
106
DRS
Ja, das ist leider so. Ich musste dort auch schon Powerbanks aufopfern.
Taiwan ebenfalls. Musste zur Nachgepäckkontrolle, wo ich die Akkus entfernen sollte und daher das gesamte Gerät zerlegt habe.
Hatte sie dann im Handgepäck, und bei der Sicherheitskontrolle wurde sie mir abgenommen und handschriftlich Name, Flugnummer, Sitzplatz vermerkt.
Das zuvor in Indonesien erworbene Gerät war mangels Ersatzteile, dann leider nur noch etwas für den Elektroschrott.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.752
1.258
China/HKG hat da strengere Sonderregeln..
Die IATA-Regeln 2.3.A sind für alle Länder identisch und verpflichtend. Wäre ja sonst totales Chaos, wenn jedes Land eine eigene Vorschrift erstellen würde. Aber, Airlines können im s.g. Annex eigene, strengere Regeln eintragen lassen als die im Table 2.3.A!
Zum Thema, nächste Polizei-Dienststelle aufsuchen und den "Diebstahl" melden (gegen Unbekannt). Manchmal zickt die Polizei, aber darauf bestehen, denn der Diebstahl könnte ja in D durch den Airport bzw. Kurierfahrer stattgefunden haben! ;) Mit dem Protokoll der Polizei den Schaden bei AF per Property Irregular Report melden, wenn es per online Formular nicht geht direkt per email (steht im Impressum). Wichtig! Nicht nur Diebstahl sondern auch die Beschädigungen am Koffer anzeigen (Fotos!)!
Im Anschluss die Anzeige bei der Polizei mit dem Property Irregular Report der Airline bei der eigenen Hausratsversicherung einreichen zwecks möglicher Kostenübernahme.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.130
233
FRA
Die IATA-Regeln 2.3.A sind für alle Länder identisch und verpflichtend. Wäre ja sonst totales Chaos, wenn jedes Land eine eigene Vorschrift erstellen würde. Aber, Airlines können im s.g. Annex eigene, strengere Regeln eintragen lassen als die im Table 2.3.A!
Nicht nur Airlines sondern auch einzelne Staaten können eigene Regeln aufstellen
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.188
5.475
DTM
Ein kurzer Hinweis darauf, dass sich Drohne und Laptop im Handgepäck befinden und man das Handgepäck daher nicht aufgeben möchte -> das Problem wäre nicht aufgetreten - Nun ja, aber hinterher ist man immer schlauer. Bezüglich einer Drohne bin ich auch noch nicht wirklich schlau geworden. 90% der Fluggesellschaften wollen sie im Handgepäck, 10% verbieten die Mitnahme im Handgepäck.
Ich drücke dennoch die Daumen, dass die vermissten Sachen wieder auftauchen oder Entschädigung in Form von Geld geleistet wird. Einfach wird's aber nicht und der ganze Stress: Papierkram, Polizei (selbst bei Online-Anzeige), naja... die Lebenszeit könnte man besser aufwenden.
 
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berlinet

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21.07.2015
5.317
3.008
Zum Thema, nächste Polizei-Dienststelle aufsuchen und den "Diebstahl" melden (gegen Unbekannt). Manchmal zickt die Polizei, aber darauf bestehen, denn der Diebstahl könnte ja in D durch den Airport bzw. Kurierfahrer stattgefunden haben!
Klar zicken die, wer geht auch noch für so was auf eine Dienststelle? Online und gut ist...
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Wertgegenstände sind als Aufgabegepäck nicht angemessen versichert. Die würde ich nie weggeben. Lieber eine kleinere Tasche packen, aber niemals das wichtige Zeug aufgeben.
 

jobonky

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19.02.2023
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ZRH/STR
Die IATA-Regeln 2.3.A sind für alle Länder identisch und verpflichtend. Wäre ja sonst totales Chaos, wenn jedes Land eine eigene Vorschrift erstellen würde. Aber, Airlines können im s.g. Annex eigene, strengere Regeln eintragen lassen als die im Table 2.3.A!
Das war denen an der Security am PVG völlig egal mit wem wir wo hin fliegen (vermutlich war’s LH, aber das weiss ich jetzt nicht mehr). Es hiess Max 1 pP, der Rest musste weg.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Der erste Punkt ist natürlich die Check-in Agentin in HKG. Es ist grob fahrlässig, ein Check-in von Handgepäck zu empfehlen, wenn schon auf diese Geräte hingewiesen wurde. Danach auch, das Ausladen zu verweigern. Ist diese Agentin in irgendeinerweise zu belangen?
So sehr ich den Unmut verstehen kann, finde ich die Idee einen Mitarbeiter, der wahrscheinlich nur die Weisung seines Arbeitgebers befolgt, dass Handgepäck möglichst abgegeben werden soll und Gepäck nicht einfach so wieder ausgeladen werden kann, direkt belangen zu wollen, ziemlich unschön.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Wenn es nur "möglichst" heißt, hätte man ja die Wahl gehabt. Hier klingt es wie zur Abgabe genötigt. Würde mich da trotzdem widersetzen und nach der Versicherungshöhe fragen. Wenn das Handgepäck legal ist, müsste es doch in jedem Fall in die Kabine mitdürfen? Notfalls im eigenen Fußraum. Immer noch besser als eingecheckt.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.032
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FRA / FMO
Wenn es nur "möglichst" heißt, hätte man ja die Wahl gehabt. Hier klingt es wie zur Abgabe genötigt. Würde mich da trotzdem widersetzen und nach der Versicherungshöhe fragen.
Ich finde folgendes klingt absolut nicht nach genötigt.
Am Checkin Schalter wurde ihr angeboten, diesen Koffer einzuchecken, da der Flug sehr voll war.

Sie hat dort dem Check-in Agent direkt gesagt, dass dort Kamera und Drone etc. drin sei, und gefragt ob das dann eine gute Idee sei, das Gepäck einzuchecken. Dies wurde bejaht.
 
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Luftikus

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08.01.2010
24.969
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irdisch
Schwer zu beurteilen. Vielleicht war es auch nur naiv.
Seitdem ich mal gesehen habe, wie alleine "delivery at aircraft" behandelt wurde, bin ich auf dem Ohr taub.
 
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