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Hallo zusammen, ich hoffe die Schwarmintelligenz kann vielleicht helfen:
Meine Freundin ist vor ein paar Tagen HKG-CDG-FRA mit AF geflogen. Sie hatte einen Handgepäckskoffer gepackt mit einigen teureren Gegenständen, zB Kamera und Drone. Am Checkin Schalter wurde ihr angeboten, diesen Koffer einzuchecken, da der Flug sehr voll war.
Sie hat dort dem Check-in Agent direkt gesagt, dass dort Kamera und Drone etc. drin sei, und gefragt ob das dann eine gute Idee sei, das Gepäck einzuchecken. Dies wurde bejaht. In gutem Glauben hatte sie den Koffer dann einchecken lassen. Sie hatte danach das Thema gegooglt, und dann ist ihr die Problematik bewusst geworden. Sie hat dann am Check-in Schalter darum gebeten, ihren Koffer wieder auszuladen. Diesem Wunsch wollte man nicht entsprechen und hat weiter beschwichtigt.
In Frankfurt kam dieser Koffer nicht an. Er wurde dann in Paris gefunden, mit dem nächsten Flug nach geschickt und dann am nächsten Tag geliefert. Der Koffer war äußerlich stark mitgenommen, und es fehlten im Koffer dann die Tasche mit Kamera und Drone.
Wie wäre das Vorgehen, und wer kann für den Schaden aufkommen?
Der erste Punkt ist natürlich die Check-in Agentin in HKG. Es ist grob fahrlässig, ein Check-in von Handgepäck zu empfehlen, wenn schon auf diese Geräte hingewiesen wurde. Danach auch, das Ausladen zu verweigern. Ist diese Agentin in irgendeinerweise zu belangen?
Das zweite wäre dann natürlich Air France in Paris, entweder wurde es dort vom Zoll/Sicherheit entfernt, oder aber es stand dann irgendwo herum, und jemand hat sich am Inhalt bedient.
Das dritte wäre der Kurierdienst, der das Gepäck nach Hause liefert, der kann sich natürlich auch mal schnell dran bedient haben.
Air France konnte man jetzt abends nicht telefonisch erreichen. KLM hat einen Chat-Bot, der eine Anzeige bei der Polizei empfiehlt.
Gibt es eine realistische Chance, dafür entschädigt zu werden?
Meine Freundin ist vor ein paar Tagen HKG-CDG-FRA mit AF geflogen. Sie hatte einen Handgepäckskoffer gepackt mit einigen teureren Gegenständen, zB Kamera und Drone. Am Checkin Schalter wurde ihr angeboten, diesen Koffer einzuchecken, da der Flug sehr voll war.
Sie hat dort dem Check-in Agent direkt gesagt, dass dort Kamera und Drone etc. drin sei, und gefragt ob das dann eine gute Idee sei, das Gepäck einzuchecken. Dies wurde bejaht. In gutem Glauben hatte sie den Koffer dann einchecken lassen. Sie hatte danach das Thema gegooglt, und dann ist ihr die Problematik bewusst geworden. Sie hat dann am Check-in Schalter darum gebeten, ihren Koffer wieder auszuladen. Diesem Wunsch wollte man nicht entsprechen und hat weiter beschwichtigt.
In Frankfurt kam dieser Koffer nicht an. Er wurde dann in Paris gefunden, mit dem nächsten Flug nach geschickt und dann am nächsten Tag geliefert. Der Koffer war äußerlich stark mitgenommen, und es fehlten im Koffer dann die Tasche mit Kamera und Drone.
Wie wäre das Vorgehen, und wer kann für den Schaden aufkommen?
Der erste Punkt ist natürlich die Check-in Agentin in HKG. Es ist grob fahrlässig, ein Check-in von Handgepäck zu empfehlen, wenn schon auf diese Geräte hingewiesen wurde. Danach auch, das Ausladen zu verweigern. Ist diese Agentin in irgendeinerweise zu belangen?
Das zweite wäre dann natürlich Air France in Paris, entweder wurde es dort vom Zoll/Sicherheit entfernt, oder aber es stand dann irgendwo herum, und jemand hat sich am Inhalt bedient.
Das dritte wäre der Kurierdienst, der das Gepäck nach Hause liefert, der kann sich natürlich auch mal schnell dran bedient haben.
Air France konnte man jetzt abends nicht telefonisch erreichen. KLM hat einen Chat-Bot, der eine Anzeige bei der Polizei empfiehlt.
Gibt es eine realistische Chance, dafür entschädigt zu werden?