Ist ein bisschen verzwickter. Wir mussten auf Lanzarote Richtung Land starten. Dadurch konnte die Maschine nicht voll getankt werden und es musste ein Zwischenstop durchgeführt werden. Durch diesen Stop kamen wir überhaupt erst in die Probleme mit dem Unwetter.
Die Schlichtungsstelle stellte fest, dass die Startbedingungen auf Lanzarote nicht Außergewöhnlich waren. Diese sind das ganze Jahr über gleich und die Fluggesellschaft muss damit rechnen. Also werden nicht nur die Nebenkosten berechnet.
Frage wurde eigentlich das Gepäck transportiert?
Aber um mal Zahlen zu haben um wie viel Geld geht es? Denn man kann durchaus ein wenig spekulieren und den Mahnbescheid beantragen und sehen was passiert die Kosten dafür sind mit 32Euro bzw. je nach Summe etwas mehr an sich sehr übersichtlich und man könnte sehen wie Condor reagiert.
Solange man beim Antrag nicht auch die Abgabe an das Prozessgericht beantragt passiert selbst beim Widerspruch zu nächst nichts.
Grundsätzlich ist aber die Feststellung der Schlichtungsstelle was die Startbedingungen angeht sehr hilfreich, allerdings stellt sich im gleichen Zug die Frage warum dann nicht die volle Summe gewählt wurde.
Aber ich würde soweit gehen, dass das Gewicht und Spritmenge grundsätzlich ein operativer Faktor der Fluggesellschaft ist und dann die Fluggesellschaft darauf hätte reagieren müssen. Airberlin hat bei den Dash Maschinen dann ja teilweise oder komplett das Gepäck stehen lassen (was dann auch zu einem Aufschrei in manchen Medien geführt hatte).
Die Idee könnte daher sein die Argumentation zu verfolgen wenn die Fluggesellschaft eben bewusst das Risiko eines Tankstopps ein zu gehen anstatt einen Teil der Ladung stehen zu lassen dann ist das ihre operative Entscheidung für die eine Haftung in voller Höhe zu übernehmen ist.