Die einzig sinnvolle Überlegung ist: Was passiert, wenn Du wieder kommst? Wirst Du dann sofort einen Job haben?
Wenn Du Dich vor der Reise arbeitssuchend meldest, bekommst Du aufgrund Deiner eigenen Kündigung (nehme ich mal an) eine Sperrfrist von 3 (?) Monaten, in denen Du keine Leistungen bekommst. Diese bekommst Du auf Reisen zwar sowieso nicht, aber Du kannst die Sperrfrist eben absitzen, während Du unterwegs bist. Der Effekt ist, dass Du dann nach Rückkehr ab dem ersten Tag Ansprüche hast.
So (oder so ähnlich) war das bei meinem Auslandsstudium - gebraucht habe ich es nachher nicht.
Ob man bei einer freiwilligen Reise so einen Driss veranstalten will und der Solidargemeinschaft mit seinen Flausen auf der Tasche liegen will, ist eine andere Frage.