[vorbei] Air France First LAX/SFO - LON für 549 Euro OW

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gibbon

Neues Mitglied
25.02.2016
24
2
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Ich habe noch nix gekriegt.
Also werde ich einfach warten. On checkmytrip noch alles in takt. Auf AF Seite wenn ich die Reservation abrufen will sagt es zwar "erfolgreich hinzugefügt" aber es erscheint nix nach neuladen vom dem Fenster.
 

Jöner

Neues Mitglied
17.06.2017
6
2
Ich habe noch nix gekriegt.
Also werde ich einfach warten. On checkmytrip noch alles in takt. Auf AF Seite wenn ich die Reservation abrufen will sagt es zwar "erfolgreich hinzugefügt" aber es erscheint nix nach neuladen vom dem Fenster.

bei mir ist es so ähnlich, ich wurde zwar damals auch angerufen (Anrufe immer verpasst)
und bekam zwei (automatische?) Info Mails von KLM wo Sie auf den Fehler hingewiesen haben.
Aber ich habe bis heute nichts mehr gehört und vom Geld habe ich auch noch nichts gesehen.

Aufrufen kann ich die Buchung auch nicht, wenn ich die Reservation abrufen will sagt es zwar "erfolgreich hinzugefügt" aber es erscheint nichts nach neuladen vom Fenster.

Wenn sich bis zum Flug (März) nichts ändert und wenn ich zu der Zeit sowieso gerade in SFO bin, würdet ihr dann an den Schalter gehen
und es versuchen? oder mache ich mich dann komplett lächerlich? Oder komme ich dann bis London und nicht mehr zurück?
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
du wirst schon für den ersten flug nicht einchecken können. also bleibst du schon in kalifornien stehen.

öffne die buchung mal auf alternativen webseiten wie KLM oder saudia oder garuda indonesia. vermutlich wird die buchung dort auch nicht mehr angezeigt, oder mit dem hinweis dass der flug storniert wurde.

ich konnte nach dem storno zumindest auf der KLM webseite einsehen, dass das ticket storniert wurde und ich mich an die hotline wenden solle.

wenn du auf der saudia-webseite die buchung mittels ticketnummer öffnest siehst du das e-ticket. dort steht dann unter status: Rückerstattung.

Bildschirmfoto 2018-01-13 um 09.44.46.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

Jöner

Neues Mitglied
17.06.2017
6
2
wenn du auf der saudia-webseite die buchung mittels ticketnummer öffnest siehst du das e-ticket. dort steht dann unter status: Rückerstattung.

status.JPG
IAAAAASUVORK5CYIIA


kommt beim Status Nichtig das gleiche heraus?
Und wie sieht es mit der Erstattung des Gelds aus,
erstatten die mir das erst, wenn ich mich bei denen melde?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Also egal wie viele E-Mails hier gepostet wurden, ich sehe keine einzige, die eine ansatzweise zureichende Begründung der Anfechtungserklärung enthielte.

Ich bin kein Zivilist, aber wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, muss die Anfechtungserklärung nachvollziehbar begründet werden, wobei ein Nachschieben von Gründen als neue Anfechtungserklärung gilt, die wiederum dem Fristerfordernis von § 121 BGB unterliegen würde. Technische Gründe bzw. ein pauschal behaupteter Systemfehler sind für mich kein plausibler Grund für eine Anfechtung. Spätestens wenn man also einmal nachgefragt und wieder nur Floskeln zur Begründung bekommen hat, liegt für mich keine wirksame Anfechtung vor, sorry.

Und ich sehe das im Grunde ähnlich wie die Zivilisten hier im Thread. Die Airline hackt auf der Einhaltung der Regeln rum - warum nicht der Kunde?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Es hindert Dich ja niemand daran gerichtlich gegen Air France vorzugehen......

Leider doch. Ich bin nicht aktivlegitimiert, weil ich kein entsprechendes Ticket gebucht habe.

Gleichwohl finde ich die rechtliche Problematik gar nicht mal so uninteressant. Denn so einfach, wie ist der Begriff "Storno" suggeriert, ist es eben auch nicht.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Leider doch. Ich bin nicht aktivlegitimiert, weil ich kein entsprechendes Ticket gebucht habe.

Gleichwohl finde ich die rechtliche Problematik gar nicht mal so uninteressant. Denn so einfach, wie ist der Begriff "Storno" suggeriert, ist es eben auch nicht.

Also bist Du einfach nur ein Prinzipienreiter, der es denen da oben mal so richtig zeigen will.....:confused:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Also egal wie viele E-Mails hier gepostet wurden, ich sehe keine einzige, die eine ansatzweise zureichende Begründung der Anfechtungserklärung enthielte.

Ich bin kein Zivilist, aber wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, muss die Anfechtungserklärung nachvollziehbar begründet werden, wobei ein Nachschieben von Gründen als neue Anfechtungserklärung gilt, die wiederum dem Fristerfordernis von § 121 BGB unterliegen würde.?
So einfach ist das leider dann nicht. Wer also nicht durch 174 BGB dafür gesorgt hat, dass (nach deutschsprachiger Buchung) englischsprachige Callcentermails jegliche Rechtswirkung verloren haben, hat es deutlich schwerer.
 

gibbon

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25.02.2016
24
2
Bei mir steht auf saudia web folgendes:

Reise Status:
[FONT=&quot]Bestätigt

Status:
[FONT=&quot]Bezahlt


[/FONT]



Status Gutschein:
[FONT=&quot]Nichtig


[/FONT]
[/FONT]



Auf englisch dan Status : Void

Was auch immer das bedeutet.
:)
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.265
414
MUC
Bei mir steht auf saudia web folgendes:

Reise Status:
[FONT="]Bestätigt

[FONT=FrutigerLTW02-55Roman][FONT=inherit][FONT=inherit]Status:[/FONT]
[FONT="]Bezahlt[/FONT]
[/FONT]
[/FONT]



Status Gutschein:
[FONT="]Nichtig


[/FONT]
[/FONT]



Auf englisch dan Status : Void

Was auch immer das bedeutet.
:)

Void = ungültig ... p.s. Google kann bei sowas auch helfen ;-)
 
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emhazett

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02.01.2011
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So einfach ist das leider dann nicht. Wer also nicht durch 174 BGB dafür gesorgt hat, dass (nach deutschsprachiger Buchung) englischsprachige Callcentermails jegliche Rechtswirkung verloren haben, hat es deutlich schwerer.

Warum das? Was hat die Zurückweisung der Vollmacht mit der wirksamen Ausübung der Anfechtung zu tun?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
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Naja gut, das ist klar. Dann müssten die nochmal anfechten mit Vollmacht und hoffen, dass es noch in der Frist ist. Aber selbst wenn man die Anfechtung nicht zurückweist...

Ich habe jetzt mal flüchtig kurz den Staudinger zu § 143 BGB bemüht. Ob sich bei den EF-Fällen der Anfechtungsgrund wirklich aus den Umständen ergibt, ist fraglich. Auch die Begründung "Due to a system error" kann alles Mögliche bedeuten. Ist halt die Frage, ob der Kunde, der nicht viel Erfahrung mit Flugtarifen hat, sondern nur einem Newsletter gefolgt ist, wirklich erkennen muss, was ein errorfare ist und ob es ein errorfare ist. Und bis die dann erklärt haben, was genau ihr Fehler war, ist es möglicherweise für die Anfechtung zu spät. Also ich habe gewisse Sympathien für die Entscheidung des LG Frankfurt - jedenfalls, was die Anfechtung angeht.

Aber stimmt, § 174 BGB ist da wirklich hilfreich, hätte ich jetzt so in der Konstellation nicht auf dem Schirm gehabt (y)
 
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kexbox

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04.02.2010
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Naja gut, das ist klar. Dann müssten die nochmal anfechten mit Vollmacht und hoffen, dass es noch in der Frist ist.

Nach nun rund 4 Wochen? Zweifelhaft. Und es war ja echt schräg, wie mit den Stornos umgegangen wurde: Da sind Mails auf Englisch rausgegangen, es erfolgten Anrufe aus den Niederlanden... Ein offizielles Statement gab es auch nicht.
 

emhazett

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02.01.2011
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Ja, ich sage doch. M.E. ist da jedenfalls Potential zum Einklagen der EF. Ob das Gericht am Ende mitzieht, ist natürlich immer die Frage.

Das ist halt, wenn man zu blöd ist, rechtliche Rahmenbedingungen selbst einzuhalten, aber bei anderen dann auf die Regularien pocht. Nichts Verwerfliches dran m.E. Auch moralisch gesehen: AF hätte die Möglichkeit gehabt, ordentliche Anfechtungen zu erklären und hätte dann auch nicht die gesamte La Première über Monate hinweg mit EF-Fliegern gefüllt gehabt (rein hypothetisch, wenn man das Argument mal aufgreift: "Wo kämen wir denn da hin, wenn alle klagen würden?"). Haben sie vergeigt, dann müssen sie halt die Konsequenzen tragen. Genau wie ich sie tragen muss, wenn ich mich verbuche.

Für mich wäre es das Spielgeld wert, mein Glück mal beim AG/LG zu versuchen. Großartige Kosten durch Zeugen entstehen da vmtl. nicht, das Kostenrisiko wäre sehr überschaubar (falls da nicht evtl. sogar eine RSV greift?).

Nur musste ich im relevanten Zeitraum halt nunmal nicht über den Teich und nur um F zu fliegen, noch dazu bei AF, ist mir das dann doch zu nervig.


aber mal eine interessante Gegenüberlegung:

Wenn mir beim buchen ein Irrtum unterläuft, z.B. hinsichtlich des Datums und ich erkläre ordnungsgemäß die Anfechtung. Eigentlich dürften mir dann auch keine Stornogebühren entstehen....
 
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Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
224
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Vier Wochen sind heute vorbei.
Gibts jetzt noch jemanden der ein tatsächlich gültiges Ticket hat, falls ja, wann wäre der Abflug und rein interessehalber noch, handelt es sich um LAX/SFO-CDG-LHR, oder gabs auch andere Möglichkeiten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
224
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Ok, ich hab meine Frage mal erweitert, vielleicht willst Du das ja auch noch beantworten. (y)
 

Sweden

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23.02.2010
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Alles klar, habs grade gefunden und damit auch alle Fragen ausreichend beantwortet. Ich drück Dir die Daumen!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Aktueller Stand Klage vor dem LG Frankfurt a. M.

So, kurze Zwischeninfo:

Das LG Frankfurt meint, mit Verweis auf eine frühere Entscheidung, die zu einem Wüstencarrier ergangen ist, die internationale Zuständigkeit des LG Frankfurt, zumindest hinterfragen zu können. Da muss ich nochmal ran.
In der damaligen Entscheidung war das Ticket aber ausweislich des Sachverhalts auch nicht, wie hier, in Frankfurt ausgestellt worden:

Bildschirmfoto 2018-04-13 um 15.04.25.png
Auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände dürfte das, was da wo auch immer in Frankfurt "geschieht", eine Niederlassung im Sinne des § 21 ZPO sein. Der BGH will auch gar keine Niederlassung, ihm genügt schon der Eindruck einer Niederlassung.

Wer noch Futter hat, das belegt, dass (irgendwo) in Frankfurt Ticketverkauf für AF stattfindet, darf sich bei mir gerne melden.

Zu Anfechtung und § 174 BGB sind die Ausführungen nicht überraschend, dazu äußere ich mich aber erst nach der Entscheidung.
Im Wesentlichen kommt dann noch die "zu billig"-Keule des § 242 BGB. Das war zu erwarten, da hängen die Trauben aber doch recht hoch.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist Ende Mai.

Viele Grüße
Kexbox
 

FREDatNET

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11.07.2010
8.302
7
VIE
Wer noch Futter hat, das belegt, dass (irgendwo) in Frankfurt Ticketverkauf für AF stattfindet, darf sich bei mir gerne melden.
Sollte nicht die deutsche Steuernummer und das Impressum auf airfrance.de (das sie erst nach Klage richtigstellten) den Anschein einer deutschen Niederlassung erwecken?

AF hat Ticketschalter in FRA!?

Zumindest in der Matrix und expertflyer sind AF Tarife mit sales City Frankfurt zu finden.

Da ich kein Jurist bin kann allerdings ich die Relevanz meiner Ansätze nicht beurteilen. ;)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Sollte nicht die deutsche Steuernummer und das Impressum auf airfrance.de (das sie erst nach Klage richtigstellten) den Anschein einer deutschen Niederlassung erwecken?

AF hat Ticketschalter in FRA!?

Zumindest in der Matrix und expertflyer sind AF Tarife mit sales City Frankfurt zu finden.

Da ich kein Jurist bin kann allerdings ich die Relevanz meiner Ansätze nicht beurteilen. ;)
Hallo,
guter Ansatz. Die USt.-ID hatte die Wüstenairline auch im LG Frankfurt-Urteil aus 2016, wobei man da auch sagen muss, dass es eben eine Wüstenairline war, die überhaupt irgendwo in der EU eine USt.-ID benötigte. Hier hat AF aber schon eine in .fr, die deutsche USt.-ID deutet m.E. in der Tat darauf hin, dass die deutsche Niederlassung eben auch umsatzsteuerpflichtige Geschäfte abschließt. Auch deutsche Rufnummern, die Angaben im Impressum und die Abfrage der IATA-Nummer bringt auch eine Agentur in Frankfurt, Zeil 5 zum Vorschein. Also: Mag sein, dass das technisch alles irgendwie in Frankreich passiert, aber es sieht nach Außen eben sehr vieles nach Frankfurt aus.
 
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