[FONT="]Zu diesem Termin müssen Sie bei der Botschaft Bern persönlich vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:[/FONT][FONT="]- ausgefüllten Passantrag[/FONT]
[FONT="]- Geburtsurkunde [/FONT][FONT="]*[/FONT]
[FONT="]- Heiratsurkunde [/FONT][FONT="]*[/FONT][FONT="], wenn Sie verheiratet sind und sich durch die Eheschließung Ihr Name geändert haben sollte[/FONT]
[FONT="]- sollten Sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen, so müssen Sie eine Bescheinigung über die Änderung des Familiennamens vorlegen[/FONT]
[FONT="]- Ihre Niederlassungsbewilligung [/FONT][FONT="]*[/FONT][FONT="][/FONT]
[FONT="]- Wenn Sie auch die Schweizerische STA, müssen Sie eine Wohnsitzbescheinigung vorlegen[/FONT]
[FONT="]- Ihren Reisepass [/FONT][FONT="]*[/FONT][FONT="][/FONT]
[FONT="]- ein Lichtbild[/FONT]
[FONT="]- Buchungsbestätigung[/FONT]
[FONT="]- Abmeldebescheinigung, dass Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet sind [/FONT][FONT="]*[/FONT][FONT="] (wenn Ihr jetziger Reisepass bereits von der Botschaft Bern ausgestellt wurde und ein schweizerischer Wohnort eingetragen ist, benötigen wir keine Abmeldebescheinigung). Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, so muss die Stadt/Gemeinde der Ausstellung „genehmigen“. Auf Grund dessen verlängert sich die Ausstellung des Reisepasses und die Passgebühren werden um 100% erhöht.[/FONT]
[FONT="]- Bargeld, [/FONT][FONT="]Zahlungen mit Karte (Geld- oder Kredit) sind bei der Botschaft Bern nicht möglich![/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Die mit „[/FONT][FONT="]*[/FONT][FONT="]“ gekennzeichneten Unterlagen im Original und in Kopie vorlegen.[/FONT]
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[FONT="]Alternativ dazu können Sie auch bei jeder innerdeutschen Stadt/Gemeinde nach vorheriger Rücksprache und ggf. Terminreservierung einen Reisepass beantragen. [/FONT]
[FONT="]Dort dauert die Ausstellung eines Expressreisepasses meist nur wenige Tage.[/FONT]