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Währungszwang bei AirBnB

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
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Leute, mit der DKB-Visa ging es endlich durch. Es gab Probleme mit ihrer Verknüpfung, ich musste die Karte erst mal erneut im deutschen Paypal-Konto hinzufügen, verifizieren lassen und dann entfernen. Danach konnte ich sie endlich mit dem US-Paypal-Konto verknüpfen, trotz Fehlermeldungen, einfach mehrmals auf OK geklickt. Danach nicht vergesssen, die Wärungskonversion im Paypal-Konto abzustellen! Ich bin nun von AirBnB in USD gecharged, in den vorgemerkten Umsätzen bei DKB steht der Betrag, der definitiv der günstigen Währungsumrechnung entspricht und nicht der Abzocke-Umrechnung von Paypal. Die Transaktion bei Paypal steht auf completed. Hoffentlich wird es keine Überraschungen gehen.

Zuvor habe ich noch eine Transaktion mit Transferwise Borderless getestet, nicht mit AirBnB. Ein Kleinbetrag auf Borderless aufgeladen und versucht, bei kobo.com ein E-Book zu kaufen. Das ging auch nicht ("we weren’t able to complete your payment or set up preapproved payments at this time"), also liegt es nicht an AirBnB. Paypal kann offenbar von Transferwise Borderless nicht einziehen, auch wenn der Transferwise Support mir bestätigt hat, dass man über Borderless ein Paypal-Konto aufladen kann (was aber wegen der nichtvorhandenen SSN nicht geht). Die Antwort auf meine Frage an den TW Support, ob Transferwise mit Paypal im "Zahlungsvermittlermodus" genutzt werden kann, steht noch aus.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
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Danke für diesen interessanten Erfahrungsbericht. Verstehe ich es richtig, dass das Konto nach Hinzufügung des TW-Kontos limitiert wurde?

Nein, bzw. es lässt sich nicht genau sagen, denn ich habe zahlreiche Transaktionsversuche gemacht und irgendwann kam eine Mail von Paypal, dass das Konto wegen verdächtiger Aktivitäten limitiert ist. Vielleicht werden neue Konten gesichtet. Oder es lag daran, dass ich testweise eine frei erfundene SSN-Nummer eingegeben habe, die nicht verifiziert werden konnte.

Dann könnte es ja doch sein, dass dort das Problem zu verorten wäre. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen echten checking account, sondern letztlich um eine individuelle Zieladresse für USD-Einzahlungen, die dann aber faktisch wieder auf einem Sammelkonto von TW landen. Dass die beiden verification deposits problemlos ankommen war klar

Mir war das nicht klar, zumal im Help Center stand, dass Einzahlungen auf das Borderless Konto nur von einem eigenen Konto akzeptiert werden; bei einer Paypal Verifikationsüberweisung steht glaube ich nicht, dass sie vom Paypal-Kontoinhaber kommt. Trotzdem wurden die Testbeiträge gutgeschrieben. Für deren Freigabe wurde ich auch bei TW nach der SSN gefragt. Dort kann man aber glücklicherweise angeben, dass man kein US-Bürger ist (so steht es in der Auswahlliste, obwohl ich davon ausgegangen bin, dass es auf Residence und nicht auf die Staatsbürgerschaft ankommt) und die Zahlung wird freigegeben.

aber hat denn auch deren Abbuchung funktioniert? Das wäre ein Indiz dafür, dass dieses "Konto" zumindest grundsätzlich auch direct debits über ACH unterstützt.

Funktioniert nicht, ACH werden unterstützt, jedoch nicht direct debits, zumindest laut Help Center. Die Hilfe ist bei TW gut geschrieben, aber ich befürchte nicht immer auf dem aktuellen Stand.

Klappt die Hinzufügung Deiner DKB-Visa immer noch nicht? Weißt Du wie lange diese nach der Löschung aus dem anderen Paypal-Account noch "gesperrt" ist? Denn wie gesagt, bei mir funktioniert sie problemlos...

Hat endlich geklappt und zum Erfolg geführt. Danke Dir für den Tipp und der DKB für das laxe Adressmatching :) Ich glaube, es kommt nicht auf eine Latenzzeit zwischen Löschung und Wiedereinrichtung. Ich habe zeitgleich aus meinem deutschen Paypal-Konto die MC Advanzia, Visa Santander und Visa DKB entfernt. Danach konnte ich Advanzia sofort und Problemlos im US-Paypal-Konto hinzufügen. Santander ging erst am nächsten Tag, mit Fehlermeldungen. DKB ging auch dann nicht. Als ich sie wieder im deutschen Paypal-Konto eingerichtet und wieder entfernt habe, ging die Einrichtung endlich auch im US-Paypal-Konto, mit Fehlermeldungen.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
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Normalerweise richten sich die Steuern auf Übernachtungspreise nach dem Land in dem die Übernachtung stattfindet. Vermittlungs- und Marketingkosten zahlt der Hotelier und rechnet sie in seine Preise ein. Bei AirBnb zahlt man aber als Kunde neben dem Übernachtungspreis ein Serviceentgelt für die Vermittlung. Dessen Steuern richten sich als digitale Dienstleistung nach dem Wohnsitzland.

Wenn AirBnb das Wohnsitzland aus dem Kartenland ermittelt dann sollte sich mit der Karte von Ferratum, eventuell auch der von Advanzia (wenn die als LU erkannt wird und nicht als DE bzw. AT). noch etwas sparen lassen. Umgekehrt würde es dann mit Karten aus GB (revolut, curve), IE und anderen Ländern teurer. Ist das so?

Nein, ob man Advanzia oder Santander eingegeben hat, das hatte keine Auswirkung. Es geht ausschließlich um die MWst auf die Servicegebühr von AirBnB. Früher konnte man sie über über die Account-Einstellung "Wohnsitzland" steuern: wählte man dort ein MWst-freies Land aus, so verringerte sich der Endbetrag um eben diese MWst.

Was noch eine Auswirkung hat, ist der Standort des Rechners. In meinem Fall war es so, beim eingeschalteten VPN-Tunnel, der den Standort USA vorgaukelte, ein niedrigerer Endbetrag in USD aufgerufen wurde, als wenn man den Tunnel ausschaltete.

Interessanterweise steht in der AirBnb-Rechnung über die Servicegebühr "VAT Country: Germany", obwohl ich überall das Billing-Land USA eingestellt habe. Die Aufschlüsselung sieht so aus:
Base Service Fee $xx.xx (€xx.xx)
VAT $x.xx (€x.xx)
Total Service Fee $xx.xx (€xx.xx)
Die €-Beträge sind exakt nach dem Interbanking-Kurs, ohne die 3%-Gebühr, also rein nachrichtlich.
 
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Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
108
Oder es lag daran, dass ich testweise eine frei erfundene SSN-Nummer eingegeben habe, die nicht verifiziert werden konnte.

Ja, das dürfte es gewesen sein. SSN können online validiert werden und Paypal mag es gar nicht, wenn das fehlschlägt...

Mir war das nicht klar, zumal im Help Center stand, dass Einzahlungen auf das Borderless Konto nur von einem eigenen Konto akzeptiert werden; bei einer Paypal Verifikationsüberweisung steht glaube ich nicht, dass sie vom Paypal-Kontoinhaber kommt.

Das gilt nur für Einzahlungen auf die normalen TW-Sammelkontonummern für ausgehende Überweisungen. Bei den individuellen Borderless-Kontodaten sind auch Einzahlungen durch Dritte explizit zulässig, das wird ja sogar entsprechend beworben (Gehalt dorthin überweisen lassen o.ä.).
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
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Nein, ob man Advanzia oder Santander eingegeben hat, das hatte keine Auswirkung. Es geht ausschließlich um die MWst auf die Servicegebühr von AirBnB. Früher konnte man sie über über die Account-Einstellung "Wohnsitzland" steuern: wählte man dort ein MWst-freies Land aus, so verringerte sich der Endbetrag um eben diese MWst.
Das geht jetzt nicht mehr?

Was noch eine Auswirkung hat, ist der Standort des Rechners. In meinem Fall war es so, beim eingeschalteten VPN-Tunnel, der den Standort USA vorgaukelte, ein niedrigerer Endbetrag in USD aufgerufen wurde, als wenn man den Tunnel ausschaltete.
Gut zu wissen.
Ob das nur fuer die USA gilt oder auch fuer andere Laender in der Eurozone?
 
E

els

Guest
Interessanter Aspekt. Normalerweise richten sich die Steuern auf Übernachtungspreise nach dem Land in dem die Übernachtung stattfindet. Vermittlungs- und Marketingkosten zahlt der Hotelier und rechnet sie in seine Preise ein. Bei AirBnb zahlt man aber als Kunde neben dem Übernachtungspreis ein Serviceentgelt für die Vermittlung. Dessen Steuern richten sich als digitale Dienstleistung nach dem Wohnsitzland.

Wenn AirBnb das Wohnsitzland aus dem Kartenland ermittelt dann sollte sich mit der Karte von Ferratum, eventuell auch der von Advanzia (wenn die als LU erkannt wird und nicht als DE bzw. AT). noch etwas sparen lassen. Umgekehrt würde es dann mit Karten aus GB (revolut, curve), IE und anderen Ländern teurer. Ist das so?
Beim Verkauf von digitalen Services innerhalb der EU müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfasst werden, um den korrekten Standort und damit die anfallende VAT zu bestimmen:


  • Customer’s billing address.
  • The IP address of the device used by the customer.
  • Location of the bank from which payment was made.
  • The country code of SIM card used by the customer.
  • The location of the customer’s fixed land line.
  • Credit Card’s BIN
Few crucial things to keep in mind:
  • Both pieces of information collected as location evidence must be non-conflicting.
  • All this information must be stored by businesses for at least 10 years.

Dein Trick würde also nur funktionieren, wenn noch etwas mehr Aufwand betrieben würde.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Die alte Regelung ging mir schon etwas auf den Keks, aber das Erzwingen halte ich für viel zu dreist.

MasterCard bestätigte die Auffassung, dass DCC nicht erzwungen werden dürfte. Man würde sich zurückmelden. Definitiv Pluspunkt, Visa Europe antwortet ja sonst immer mit inhaltslosen Emails.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
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Beim Verkauf von digitalen Services innerhalb der EU müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfasst werden, um den korrekten Standort und damit die anfallende VAT zu bestimmen:


  • Customer’s billing address.
  • The IP address of the device used by the customer.
  • Location of the bank from which payment was made.
  • The country code of SIM card used by the customer.
  • The location of the customer’s fixed land line.
  • Credit Card’s BIN
Few crucial things to keep in mind:
  • Both pieces of information collected as location evidence must be non-conflicting.
  • All this information must be stored by businesses for at least 10 years.

Wenn dem so ist, dann gab es bei AirBnB lange Zeit ein Schlupfloch, indem man die Festlegung des

Dein Trick würde also nur funktionieren, wenn noch etwas mehr Aufwand betrieben würde.

Wenn dem so ist, dann gab es bei AirBnB ein Schlupfloch, indem die Angabe des Wohnsitzlandes dem Nutzer überlassen wurde und daraus der MwSt-Satz abgeleitet wurde. Andererseits ist AirBnB Payments Inc ein US-Unternehmen, müssen sie sich denn daran halten?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
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Hinsichtlich des POS-Landes: die mit US Paypal bezahlte Buchung hat zwei Rechnungen: eine Gesamtrechnung von AirBnB Payments Inc. USA und eine MwSt-Rechnung von AirBnB Ireland UC. Eine andere Buchung in EUR weist dagegen ArBnB Payments UK Ltd auf. Darin bestand also der Trick: die Transaktion von Inc. durchführen zu lassen, damit keine DCC stattfindet.
 
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els

Guest
Wenn dem so ist, dann gab es bei AirBnB ein Schlupfloch, indem die Angabe des Wohnsitzlandes dem Nutzer überlassen wurde und daraus der MwSt-Satz abgeleitet wurde. Andererseits ist AirBnB Payments Inc ein US-Unternehmen, müssen sie sich denn daran halten?
Deshalb müssen ja mindestens zwei Faktoren erfasst werden, die auf das gleiche Land hinweisen.

Ja, die EU VAT Verordnung für digitale Services gilt weltweit, also auch für US Unternehmen. Lässt sich in der Praxis bei kleineren Unternehmen zwar nicht wirklich durchsetzen, aber wenn es darum geht Geld zu kassieren werden Staaten gerne kreativ.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Ok, mir dämmert es jetzt, warum das Wohnsitzland und das Billing Land getrennt eingestellt sind: ersteres ist für die MwSt-Berechnung, zweiteres für die Lenkung xes Payment Processings.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Andererseits ist AirBnB Payments Inc ein US-Unternehmen, müssen sie sich denn daran halten?
Wenn sie grenzüberschreitend Leistungen erbringen ja.

Beim Verkauf von digitalen Services innerhalb der EU müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfasst werden, um den korrekten Standort und damit die anfallende VAT zu bestimmen:


  • Customer’s billing address.
  • The IP address of the device used by the customer.
  • Location of the bank from which payment was made.
  • The country code of SIM card used by the customer.
  • The location of the customer’s fixed land line.
  • Credit Card’s BIN
...und die Liste kommt von der EU. Derselben EU, die gerade erst ein Recht auf ein Basiskonto mit Zahlkarte in anderen EU-Ländern eingeführt hat (...und damit das Prinzip mit der Bank bzw. BIN als Merkmal im Grunde ab absurdum führen).

:p
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Visa Europe antwortet ja sonst immer mit inhaltslosen Emails.
Visa Europe hat es sogar doch geschafft nicht komplett inhaltsleer zu antworten.

Antwort sinngemäß:
Ich soll mich an meinen Issuer wenden. Dieser wendet sich dann an Visa Europe und erst dann schauen die sich das an. Visa Europe liefert ihr Ergebnis dann an den Issuer und dieser teilt es mir dann mit.

Selber will man wohl auf Verbraucheranfragen nicht handeln, nur bei konkreten Beschwerden vom Issuer. Schwach, aber so kennt man Visa Europe ja
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Update zur Möglichkeit der Bezahlung per Paypal über Transferwise Borderless: nein, das geht nicht. Antwort vom TW Support:

I’ve double checked your question with my team and at this point it’s not possible for PayPal to withdraw funds from your Borderless account. You do have to set up the transfers yourself. It could become available in the future, but I can’t tell you an estimate.
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
108
Update zur Möglichkeit der Bezahlung per Paypal über Transferwise Borderless: nein, das geht nicht. Antwort vom TW Support:

Danke für die Info! Zwischenzeitlich habe ich es aus Interesse auch selber einmal versucht, mit dem gleichen Ergebnis wie bei Dir: die verification deposits kommen bei TW an und das Konto lässt sich damit zunächst bestätigen. Dann versucht Paypal, sie per ACH withdrawal zurückzuholen, dies scheitert,das Konto wird daraufhin kommentarlos wieder aus dem Paypal-Account entfernt und lässt sich auch nicht mehr erneut hinzufügen (Fehlermeldung). Zu einer limitation kam es bei mir deswegen aber nicht, auch die zufällig heute früh anstehende HBO-Verlängerung ging problemlos durch. Dürfte bei Dir also tatsächlich an der fabrizierten SSN gelegen haben.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
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Dann versucht Paypal, sie per ACH withdrawal zurückzuholen, dies scheitert,das Konto wird daraufhin kommentarlos wieder aus dem Paypal-Account entfernt und lässt sich auch nicht mehr erneut hinzufügen (Fehlermeldung).

Verdammt, das stimmt! Auch bei mir ist das TW Konto aus dem Paypal Konto verschwunden.
 

STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
447
150
BSL
Ich habe vor einigen Wochen ebenfalls einen längeren Aufenthalt über Airbnb gebucht und bin über diesen Thread gestolpert. Gezahlt habe ich den Aufenthalt mit einer GBP Halifax Kreditkarte und musste somit auch in GBP zahlen, und, im Kleingedruckten ist auf der Rechnung tatsächlich ein Umrechnungsaufschlag über 3% vermerkt.

Ein Anruf bei Halifax war etwas ernüchternd. Mir wurde mitgeteilt, wenn ich den "TOC" des Anbieters zugestimmt habe, dann ist das nunmal so. Aber wenn ich auf einen chargeback bestünde, könne man gerne ein "case" eröffnen. Ist das tatsächlich so? Irgendwie wollte ich der Dame an der Hotline nicht so recht glauben.

Ich habe nun zunächst Airbnb angeschrieben (inklusive Zitaten der MC DCC Regeln) und schaue mal, ob sich das auch so regeln lässt.
 

bandito007

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
670
80
Diese Abzocker! Da zahlt man schon eine Servicegebühr, dann noch den erzwungenen Umrechnugsaufschlag! Paypal lässt grüssen :-(
 
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STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
447
150
BSL
Es ist aber schon interessant, wie offen Airbnb dies kommuniziert. Auf meiner Host-Invoice ist folgendes vermerkt:

"A 3% conversion fee was applied to this booking."

Jedoch kann ich nirgends den genauen Betrag finden. Er ist in der "Service Fee" von Airbnb versteckt, die auf einer separaten Rechnung ausgewiesen wird, auf die man dann auch die MwSt des jeweiligen Landes der angegebenen Rechnungsadresse zahlt - in meinem Fall ist dies UK.

Auf der Airbnb Invoice (also die Invoice über die Service Charge) ist dann nochmals folgendes vermerkt:

"Airbnb charges a fee from the reservation amount for use of the Airbnb online platform. Additionally, Airbnb may take a 3% foreign exchange fee. We include the foreign exchange fee in our service fees. As a result, the services fees on your VAT invoice may be di!erent than the service fees you see on your reservation itinerary. The reservation amount is paid by the Guest through Airbnb to the Host."

Dass es zwei Rechnungen gibt, ist für mich schon etwas merkwürdig. Ist mein erstes mal mit Airbnb. Eine Antwort vom Support gab es übrigens noch nicht. Eine Woche gebe ich denen noch, dann kontaktiere ich wieder Halifax und verlange einen Chargeback über die 3%.
 
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Entmapifiziert

Reguläres Mitglied
22.03.2009
55
0
Ich habe nun zunächst Airbnb angeschrieben (inklusive Zitaten der MC DCC Regeln) und schaue mal, ob sich das auch so regeln lässt.

Ich hatte damals eine Rückerstattung der 3% und einen Gutschein in Höhe von 50€ erhalten (allerdings wurde vor gut einem Jahr der Endbetrag noch in der Landeswährung angezeigt; die Abbuchung erfolgte dann dennoch in Euro).
 

STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
447
150
BSL
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AirBnB hat mir nun geantwortet und bietet mir an, die 3% zurück auf meine Karte zu buchen. Man gibt mir eigentlich sogar die Wahl zwischen dem Refund (£24) oder einem Gutschein für meine nächste Buchung (£50). Ich werde wahrscheinlich den Refund nehmen, da ich nicht weiß, wann ich das nächste mal AirBnB benutzen würde. Die wissen wohl genau, was die machen... Der beste Satz in der Nachricht von AirBnB ist übrigens dieser hier: "I can see that you had some questions regarding payment currency. As you correctly point out, most credit card companies (MasterCard included) have a section of their Terms of Service devoted to fair treatment by vendors. However, Airbnb has their own Terms of Service that take precedence when processing transactions through our website." Ohne Worte.
 
Zuletzt bearbeitet: