Warum Handyverbot in Botschaften und Konsulaten

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STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
493
221
BSL

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.784
1.969
Je nachdem wie die Botschaft beschaffen ist, ein definitiv nicht zu vernachlässiges Risiko.
Auch nach intensivem Nachdenken fällt mir beim besten Willen nichts ein, was es ausgerechnet dort für Externe Interessantes zum Ausspionieren geben könnte, das nicht schon längst von den beschäftigten Ortskräften zumindest den thailändischen Behörden, und jedem anderen der bereit ist eine Handvoll Baht zu bezahlen mitgeteilt worden wäre.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.063
14.338
IAH & HAM
Auch nach intensivem Nachdenken fällt mir beim besten Willen nichts ein, was es ausgerechnet dort für Externe Interessantes zum Ausspionieren geben könnte, das nicht schon längst von den beschäftigten Ortskräften zumindest den thailändischen Behörden, und jedem anderen der bereit ist eine Handvoll Baht zu bezahlen mitgeteilt worden wäre.
Auch in der Deutschen Botschaft will
man nicht, dass Visa Interviews, insbesondere auch solche, die zu einer Ablehnung führen, aufgezeichnet und dann womöglich auch im Internet “veröffentlicht” werden.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Auch in der Deutschen Botschaft will
man nicht, dass Visa Interviews, insbesondere auch solche, die zu einer Ablehnung führen, aufgezeichnet und dann womöglich auch im Internet “veröffentlicht” werden.
Klingt plausibel, ist aber grober Unfug. Der Ablehnungsbescheid berechtigt zur Klage (wer nicht remonstrieren will, muss es auch nicht), das Verwaltungsgericht zieht den Visumsvorgang. Nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind Aufzeichnungen des Klägers.

Dein Beitrag insinuiert im übrigen rechtswidriges Verhalten am Schalter. Kann Dir aus einem Vierteljahrhundert Erfahrung sagen, dass das in pauschalem Umfang immer noch nur ein Mythos ist.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.063
14.338
IAH & HAM
Klingt plausibel, ist aber grober Unfug. Der Ablehnungsbescheid berechtigt zur Klage (wer nicht remonstrieren will, muss es auch nicht), das Verwaltungsgericht zieht den Visumsvorgang. Nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind Aufzeichnungen des Klägers.

Ich habe nicht von Klagen gesprochen, sondern von der (illegalen) Veröffentlichung im Internet.

Dein Beitrag insinuiert im übrigen rechtswidriges Verhalten am Schalter

Ja so ist es.

. Kann Dir aus einem Vierteljahrhundert Erfahrung sagen, dass das in pauschalem Umfang immer noch nur ein Mythos ist.

Wie ich oben geschrieben habe sind im Deutschen Konsulat in Houston (ausgeschaltete) Handys auch zulässig. Beim Einlass wird kontrolliert dass sie ausgeschaltet sind, ein späteres Einschalten wird nur durch die anwesende Security Kraft mehr oder weniger effektiv überwacht..
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Ich habe nicht von Klagen gesprochen, sondern von der (illegalen) Veröffentlichung im Internet.
Das Personal am Schalter ist erstens nicht entscheidungsberechtigt und zweitens darauf gepolt, freundlich und deeskalierend zu interagieren. Entspricht sicher nicht immer der wahrgenommenen Realität, wird aber gerade dann wieder betont, wenn eine sachliche und fundierte Beschwerde eingeht.

Mal angenommen, eine frustgeborene Situation landet auf YouTube, dann wird das auch im Auswärtigen Amt auffallen und Nachforschungen auslösen. Das wiederum wäre eine gute Gelegenheit für den erneuten Hinweis, am Schalter freundlich und deeskalierend zu wirken.

Dein Beitrag insinuiert im übrigen rechtswidriges Verhalten am Schalter.

Macht es Dir was aus, das genauer auszuführen und zu belegen?
Hast Du das Auswärtige Amt darüber informiert? buergerservice@diplo.de ist eine gute Adresse.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.063
14.338
IAH & HAM
Das Personal am Schalter ist erstens nicht entscheidungsberechtigt und zweitens darauf gepolt, freundlich und deeskalierend zu interagieren. Entspricht sicher nicht immer der wahrgenommenen Realität, wird aber gerade dann wieder betont, wenn eine sachliche und fundierte Beschwerde eingeht.

Das ändert aber nichts daran, dass sie Dinge wie die Rueckkehrbereitschaft im Interview testen und auch die Vollständigkeit der Unterlagen pruefenb, beides Gründe fuer eine Ablehnung.

Im Übrigen habe ich sehr positive Erfahrungen mit den Deutschen Mitarbeitern in den Konsulaten gemacht, aber auch sehr negative, wie zum Beispiel in Houston, als es um die Beantragung eines Zweitpasses ging.

Mal angenommen, eine frustgeborene Situation landet auf YouTube, dann wird das auch im Auswärtigen Amt auffallen und Nachforschungen auslösen. Das wiederum wäre eine gute Gelegenheit für den erneuten Hinweis, am Schalter freundlich und deeskalierend zu wirken.

Es ist trotzdem nicht der gewünschte Weg der "Eskalation".


Macht es Dir was aus, das genauer auszuführen und zu belegen?
Hast Du das Auswärtige Amt darüber informiert? buergerservice@diplo.de ist eine gute Adresse.

Ich habe Dir lediglich zugestimmt, dass eine Aufnahme des Gesprächs nach Deutschem Recht ohne Zustimmung illegal waere.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
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jwd
Das ändert aber nichts daran, dass sie Dinge wie die Rueckkehrbereitschaft im Interview testen und auch die Vollständigkeit der Unterlagen pruefenb, beides Gründe fuer eine Ablehnung.
Gut, dann hätten wir das eingegrenzt. Stimme Dir zu mit dem Hinweis auf die Artikel 14 und 21 des Visakodex. Das ist nicht rechtswidrig, sondern ganz im Gegenteil die Rechtslage.
 
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