Was exakt sind die Unterschiede zw. Codeshare und "normaler" Flugnummer für den Fluggast?

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Anonym70281

Guest
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Hallo zusammen,

ich vermute, es wurde schon erklärt, aber ich finde keinen Eintrag dazu, daher mal die einfache Frage:
Worin bestehen für mich als Fluggast die Unterschiede zwischen einem Codeshare und einem Flug unter "normaler" Flugnummer?
Also mal als Beispiel LH4912 und NH224

Soweit ich es verstanden habe, ist z.B. bei Verspätungen immer die ausführende Fluggesellschaft in Regress zu nehmen.
Wenn ein Flug storniert wird, ist immer die Airline verantwortlich, bei der ich gebucht habe (also der Ticketstock).
Ist es bei Upgrades ähnlich (also ich kann nur ein Upgrade machen, wenn der Flug von der Airline ausgeführt wird, bei der ich auch gekauft habe)?

Eigentlich ist es doch maximal eine Preissache, oder?
Sorry, wenn das ne dumme Frage ist, aber einen wirklichen Unterschied, wie ein Flug nun gelabelt ist, hat sich für mich als Wenigflieger bisher nicht ergeben.
Daher danke für die Aufklärung :)

Gruß
 
A

Anonym70281

Guest
Die fehlende Möglichkeit Codeshare Flüge upzugraden ist m.E. das größte Problem. Ggfs. gibt es auch Brösel bei der Reservierung von Sitzplätzen.
Bei dem genannten Beispiel ist es aber so:
Ich habe den Flug über Lufthansa gebucht, aber mit ANA Flugnummer. Upgrade geht aber weder bei Lufthansa noch bei ANA.
Meine Annahme: mit Codeshare wäre es ebenfalls nicht möglich. Für mich als Fluggast macht es also keinerlei Unterschied.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Bei dem genannten Beispiel ist es aber so:
Ich habe den Flug über Lufthansa gebucht, aber mit ANA Flugnummer. Upgrade geht aber weder bei Lufthansa noch bei ANA.
Meine Annahme: mit Codeshare wäre es ebenfalls nicht möglich. Für mich als Fluggast macht es also keinerlei Unterschied.
Ein Upgrade sollte immer möglich sein man muss halt die Tarifdiffernz bezahlen. Du hast im übrigen einen Codeshare gebucht. Wäre es ein LH Flug mit LH Flugnummer könntest du auch anders Upgraden wenn Plätze verfügbar sind.
 
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Anonym70281

Guest
Ein Upgrade sollte immer möglich sein man muss halt die Tarifdiffernz bezahlen. Du hast im übrigen einen Codeshare gebucht. Wäre es ein LH Flug mit LH Flugnummer könntest du auch anders Upgraden wenn Plätze verfügbar sind.
Okay, Codeshare bedeutet also nur, dass ein Flug von einer Airline ausgeführt wird, aber mehrere Airlines dort Plätze verkaufen? Das hat nix mit der Flugnummer zu tun. Ob ich also bei LH einen Flug als LHXXXX oder NHXXX buche, hat nur Auswirkungen auf den möglichen Preis (je nach offenem Kontingent der jeweiligen Airline), aber sonst hat das keine Bewandnis?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Okay, Codeshare bedeutet also nur, dass ein Flug von einer Airline ausgeführt wird, aber mehrere Airlines dort Plätze verkaufen? Das hat nix mit der Flugnummer zu tun. Ob ich also bei LH einen Flug als LHXXXX oder NHXXX buche, hat nur Auswirkungen auf den möglichen Preis (je nach offenem Kontingent der jeweiligen Airline), aber sonst hat das keine Bewandnis?
Nein es bedeutet deutlich mehr. Kurze Version: keine Codeshares buchen.
 
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cas_de

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Okay, Codeshare bedeutet also nur, dass ein Flug von einer Airline ausgeführt wird, aber mehrere Airlines dort Plätze verkaufen? Das hat nix mit der Flugnummer zu tun. Ob ich also bei LH einen Flug als LHXXXX oder NHXXX buche, hat nur Auswirkungen auf den möglichen Preis (je nach offenem Kontingent der jeweiligen Airline), aber sonst hat das keine Bewandnis?

Beispiel:
MUC-HND durchgeführt von LH. Wird verkauft als:
LH714
NH5852

Ist aber der gleiche Flieger (A359 der LH). Es ist richtig, dass mehrere Airlines Plätze für diesen Flug unter eigener Flugnummer verkaufen. In diesem Fall LH und NH. Die Preise können unterschiedlich sein, je nachdem bei welcher Airline man bucht. Was NICHT geht (oder nur schwerlich ist), wenn der Flug unter der NH Flugnummer gebucht ist und Du wie oben beschrieben versuchst:

- den Flug mit M&M Meilen oder eVouchern upzugraden oder
- Sitzplätze vorab zu reservieren
 
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conaly

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16.10.2016
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www.anisearch.de
Der Checkin läuft bei Codeshare in der Regel auch immer bei der ausführenden Gesellschaft, d.h. bei LH714/NH5852 checkt man bei Lufthansa sein, nicht bei ANA. In München stehen sogar einige Schilder rum die sinngemäß aussagen "Für Flüge nach New York mit den Flugnummern LH4xxx bitte bei United Airlines in Bereich X einchecken."

Meilen werden auch immer nach Metall vergeben. D.h. bei LH-Codeshare-Flügen auf anderem Metall (z.B. AC, TP) gibts mit wenigen Ausnahmen (NH ist in dem Fall eine Ausnahme) daher keinen Executive Bonus.
 
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Anonym70281

Guest
Okay, danke für die Antworten. Da habe ich das Konzept Codeshare bisher völlig falsch verstanden. Ich dachte, Codeshare bedeutet, einen Flug von Airline A mit der Flugnummer von Airline B zu buchen. Aber in Realität ist ein Codeshare-Flug also sofort gegeben, wenn mehrere verschiedene Airlines dort Plätze verkaufen, was auf Langstrecke eigentlich fast immer gegeben sein dürfte mittlerweile.

Wieder was gelernt.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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ich vermute, es wurde schon erklärt, aber ich finde keinen Eintrag dazu, daher mal die einfache Frage:
Worin bestehen für mich als Fluggast die Unterschiede zwischen einem Codeshare und einem Flug unter "normaler" Flugnummer?
Also mal als Beispiel LH4912 und NH224

Soweit ich es verstanden habe, ist z.B. bei Verspätungen immer die ausführende Fluggesellschaft in Regress zu nehmen.
i.d.R. schon; Oftmals kriegst Du die ausführende Airline am Umsteigeflughafen nicht zum Greifen.

Wenn ein Flug storniert wird, ist immer die Airline verantwortlich, bei der ich gebucht habe (also der Ticketstock).

Bei NH224 -> nein, die ausführende Airline ist rechtlich verantwortlich.
 

Chiller3333

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26.11.2017
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FRA, JFK
Meilen werden auch immer nach Metall vergeben. D.h. bei LH-Codeshare-Flügen auf anderem Metall (z.B. AC, TP) gibts mit wenigen Ausnahmen (NH ist in dem Fall eine Ausnahme) daher keinen Executive Bonus.
Nur der vollstaendigkeit halber, da wir ja nicht in einem der spezifischen Unterforen sind.
Bei *A geht es nach der Ausfuehrenden Airline, bei oneworld geht es nach der Flugnummer.
Wie es bei SkyTeam ist weiss ich nicht.

Okay, danke für die Antworten. Da habe ich das Konzept Codeshare bisher völlig falsch verstanden. Ich dachte, Codeshare bedeutet, einen Flug von Airline A mit der Flugnummer von Airline B zu buchen. Aber in Realität ist ein Codeshare-Flug also sofort gegeben, wenn mehrere verschiedene Airlines dort Plätze verkaufen, was auf Langstrecke eigentlich fast immer gegeben sein dürfte mittlerweile.
Ich glaube jetzt hast du die Antworten missverstanden.
Codeshares gibt es bei Fluegen, die von A ausgefuehrt und auch von A mit deren Flugnummer verkauft werde, aber auch unter Flugnummern von B/C/D... gebucht werden koennen.
Wenn wir von Codeshares sprechen, dann meinen wir ein von A ausgefuehrter Flug, der unter Flugnummer von B gebucht wurde (wie du schon richtig gesagt hast).
Fast immer kann man auch den Prime Flug (also die A Flugnummer) auf einem Ticket von B buchen, die meisten Websites (LH und Co) nehmen aber den Codeshare.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.756
10.573
HAM
Meilen werden auch immer nach Metall vergeben. D.h. bei LH-Codeshare-Flügen auf anderem Metall (z.B. AC, TP) gibts mit wenigen Ausnahmen (NH ist in dem Fall eine Ausnahme) daher keinen Executive Bonus.
Hier gehst Du von Star Alliance bzw. M&M aus. Aber bei Skyteam sieht es anders aus.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
642
512
Bei Umstiegsverbindungen würde ich z.B. immer Codeshare buchen. Wenn der Vertragspartner eine EU Airlines ist, und es geht egal wo etwas schief, dann gibt's trotzdem eine Ausgleichszahlung, auch wenn das ausführende LFU, welches die Verspätung verursacht hat, außerhalb der EU ihren Sitz hat.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Bei Umstiegsverbindungen würde ich z.B. immer Codeshare buchen. Wenn der Vertragspartner eine EU Airlines ist, und es geht egal wo etwas schief, dann gibt's trotzdem eine Ausgleichszahlung, auch wenn das ausführende LFU, welches die Verspätung verursacht hat, außerhalb der EU ihren Sitz hat.
Wirklich? Bekomme ich auf YYZ - FRA - LEJ eine Ausgleichszahlung von LH wenn das ganze auf 220iger Ticket als LH Codeshare gebucht ist und AC842 mal wieder wegen technical oder operativer Umlaufplanändung den Anschluss in FRA nach Leipzig verpasst? Ich dachte bisher nicht. Das wäre eine eine gute Einnahmequelle.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.917
4.409
Bei Umstiegsverbindungen würde ich z.B. immer Codeshare buchen. Wenn der Vertragspartner eine EU Airlines ist, und es geht egal wo etwas schief, dann gibt's trotzdem eine Ausgleichszahlung, auch wenn das ausführende LFU, welches die Verspätung verursacht hat, außerhalb der EU ihren Sitz hat.
Das steht wo?
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.208
520
Noch mal zu den Upgrades: Es ist nicht so, dass das grundsätzlich nicht geht. Die Verfügbarkeit ist halt schlechter. Aber prinzipiell kann man bei (fast?) jedem *A-Programm *A-weit Sitze upgraden. Ich könnte z.B. (theoretisch) problemlos mit A3-Meilen einen Sitz in einem NH-Flug gebucht als LH-Codeshare upgraden, wenn die Verfügbarkeit da ist.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
EuGH, 12.11.2020 - C-367/20

Vielen Dank für den Hinweis auf den Beschluss! Dabei sind mir u.a. folgende Sätze ins Auge gesprungen:

- "Daher ist ein Flug mit Umsteigen, bei dem einer der Teilflüge von einem Luftfahrtunternehmen wie KLM durchgeführt wird [...] ungeachtet dessen als ein von einem ausführenden Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft [...] durchgeführter Flug anzusehen, dass dieser Flug mit Umsteigen zum Teil auch von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wurde, das kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist."
- "Zu der Frage, wer bei der Ankunft eines Fluges mit Umsteigen wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden die Ausgleichsleistung im Fall einer großen Verspätung schuldet, hat der Gerichtshof klargestellt, dass jedes ausführende Luftfahrtunternehmen, das an der Durchführung mindestens eines Teilflugs dieses Fluges mit Umsteigen beteiligt ist, diesen Ausgleich unabhängig davon schuldet, ob der von ihm durchgeführte Flug die große Verspätung des Fluggastes bei der Ankunft an seinem Endziel verursacht hat oder nicht [...]."
- "Insoweit hat der Gerichtshof zunächst festgestellt, dass Flüge mit einem oder mehreren Anschlussflügen, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als eine Gesamtheit anzusehen sind [...], was bedeutet, dass sich im Rahmen solcher Flüge ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das den zweiten Teilflug durchgeführt hat, zu seiner Entlastung nicht auf die mangelhafte Durchführung eines früheren, von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführten Teilflugs berufen kann [...]."
- "Der Gerichtshof hat anschließend darauf hingewiesen [...], dass bei einem ausführenden Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht, davon ausgegangen wird, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, wenn es Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung erfüllt. In einer Situation, in der im Rahmen eines Fluges mit Umsteigen, der aus zwei Teilflügen besteht und Gegenstand einer einzigen Buchung war, der erste Flug nach einer Codesharing-Vereinbarung von einem anderen ausführenden Luftfahrtunternehmen als demjenigen durchgeführt wird, das den Beförderungsvertrag mit dem betreffenden Fluggast geschlossen und den zweiten Flug durchgeführt hat, bleibt für dieses zuletzt genannte Unternehmen demnach die vertragliche Bindung zu den Fluggästen bestehen, und zwar auch im Rahmen der Durchführung des ersten Fluges [...]."


Zwar wird die Codesharing-Vereinbarung an einer Stelle genannt, aber für mich als Nichtjurist klingt die Gesamtargumentation nicht zu 100% danach, als sei es eine zwingende Voraussetzung. Eventuell reicht ja auch bereits die "einzige Buchung".

@Forenanwälte: Über etwas "Licht im Dunkel" würde ich mich freuen!
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.298
4.529
FRA
Dafür hatte kexbox bereits mal ein Beispiel gebracht, mehrere User (darunter auch ich) fanden es nicht nachvollziehbar, gerne mal durchsetzen und hier berichten.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
642
512
Dafür hatte kexbox bereits mal ein Beispiel gebracht, mehrere User (darunter auch ich) fanden es nicht nachvollziehbar, gerne mal durchsetzen und hier berichten.
Zumindest das mit dem Codesharing kann ich einigermaßen nachvollziehbar oder meinst du dies hier ? Ist allerdings ein anderes Urteil und Buchung erfolgte im Reisebüro:
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Zumindest laut diesem Kommentar scheint tatsächlich kein Codesharing nötig, auch wenn sich die deutsche Rechtsprechung wohl noch mit "der Umsetzung schwertut" (nette Formulierung):

- "Bei einem aus mehreren Teilflügen bestehenden Flug mit Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, ist jede Fluggesellschaft, die einen Teilflug selbst durchführt, “ausführendes Luftfahrtunternehmen” [...]. Entsprechend ist jedes der ausführenden Luftfahrtunternehmen eines Fluges passivlegitimiert - unabhängig von der Frage, ob es zur Annullierung/Verspätung/Nichtbeförderung auf jenem Teilflug gekommen ist, den die gerichtlich in Anspruch genommene Fluggesellschaft selbst durchgeführt hat."

- "Die zitierten Entscheidungen stellen eine Zäsur dar: Bislang galt als gesichert, dass stets dasjenige ausführende Luftfahrtunternehmen in Anspruch zu nehmen sei, auf dessen (Teil-)Flug es zur Annullierung/Verspätung/Nichtbeförderung gekommen ist. Die deutsche Rechtsprechung tut sich mit der Umsetzung, soweit Entscheidungen bekannt sind, schwer. Häufig wird sich auf irrelevante Fragestellungen zurückgezogen, etwa darauf, ob das gerichtlich in Anspruch genommene Luftfahrtunternehmen mit demjenigen, auf dessen Teilflug es zur Störung gekommen ist, im Wege des Codesharings verbunden sei oder ob es den Flugschein an den klagenden Fluggast verkauft habe. Diese Fragen spielen aber für den EuGH erkennbar keine Rolle."
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.379
9.494
FRA / FMO
Noch mal zu den Upgrades: Es ist nicht so, dass das grundsätzlich nicht geht. Die Verfügbarkeit ist halt schlechter. Aber prinzipiell kann man bei (fast?) jedem *A-Programm *A-weit Sitze upgraden. Ich könnte z.B. (theoretisch) problemlos mit A3-Meilen einen Sitz in einem NH-Flug gebucht als LH-Codeshare upgraden, wenn die Verfügbarkeit da ist.
Bei MM zumindest ist es meines Wissens grundsätzlich nicht möglich. Besonders problematisch in der 4Y/LH Konstellation