Was muss/darf man dem Zoll eigentlich erzählen?

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.148
3.065
Z´Sdugärd
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Das wäre ziemlicher Quatsch, da du dort noch keine Erklärung abgegeben hast - im Gegensatz zum grünen/roten Ausgang.

Ich empfehle dir mal mit einer scharfen (legalen!) Waffe zu reisen. Da wirst du Kontrollen kennen lernen die kanntest du noch garnicht. Und natürlich wirst du da auch NACH dem abholen des Gepäckes (das kommt natürlich NICHT am Band an) in der Regel IMMER vom netten Zöllner zum Interview gebeten.

Das ganze muss auch nicht immer nur mit einer Waffe sein, es muss nur etwas "seltsames" im Gepäck sein. Da kommst du teilweise garnicht bis zum Ausgang. Am Ausgang wird ja nur nach dem üblichen Schmuggelgut wie Kippen, Schnaps, Geld und sonstiges gesucht. Wen man der Meinung ist das da etwas "gefährliches" drin sein kann wirst noch davor abgefangen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.148
3.065
Z´Sdugärd
Das heißt konkret, dass man einfach den roten Ausgang nutzt, kurz erklärt was man einzuführen gedenkt, den Papierkram (z.B. Nämlichkeitsbescheinigungen) gleich auf den Tisch legt, usw. Ich habe tendenziell den Eindruck, dass der Zoll solche Personen in die Kategorie "Kennt sich aus, macht das öfter, da passt sowieso alles" sortiert und mehr oder weniger ungeprüft durchwinkt.
Kann ich NUR bestätigen. Oder eben einfach "dumm" stellen. Wen mal mit 1000€ gekauften Klamotten in den USA einreist und durch den roten gehst und dich naiv anstellst nach dem Motto "Schauen sie mal, ich hab hier ein paar Klamotten gekauft, muss ich Zoll zahlen?" hat bisher immer nach etwas Rechnen ein "Da hamse aber Glück gehabt, da sind sie unter der Freimenge, schönen Tag noch!" nach sich gezogen obwohl man DEUTLICH ÜBER der Freimenge lag. Koffer ausräumen oder gar die Ware zeigen musste ich privat nich nie.

Ebenso bei gewerblichen Gütern. In Deutschland geht ja alles seinen Gang. Aber im AUSLAND! Da willst deine Einfuhrstempel abholen sagt der Zöllner "Hau ab hier. Kost nur Geld, geh so durch"...
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
511
ZRH & DUS
Kann ich NUR bestätigen. Oder eben einfach "dumm" stellen.
Hat der Hoeness sich auch einfach dumm gestellt? Oder ist Steuerhinterziehung nur schlimm, wenn es "die da oben" machen?
Wen mal mit 1000€ gekauften Klamotten in den USA einreist und durch den roten gehst und dich naiv anstellst nach dem Motto "Schauen sie mal, ich hab hier ein paar Klamotten gekauft, muss ich Zoll zahlen?" hat bisher immer nach etwas Rechnen ein "Da hamse aber Glück gehabt, da sind sie unter der Freimenge, schönen Tag noch!" nach sich gezogen obwohl man DEUTLICH ÜBER der Freimenge lag.
Auf welcher Basis soll denn da gerechnet worden sein, wenn der Koffer nicht geöffnet wurde und du bewusst falsche und lückenhafte Angaben gemacht hast?
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.169
512
HOQ/NUE/CGN
Keine Ahnung, wir haben das noch nie ausprobiert. Gibt ja genug andere Süssigkeiten da. Aber seit 2018 ist das Kinder-Joy-Ei erlaubt.

Strafe pro Ei 300 USD glaube ich.
 
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jsm1955

Guest
Ja, selbstverständlich: § 10 ZollVG, Lügen darf man auch nicht § 370 AO

(1) Die zum Anhalten aufgeforderte Person hat auf Verlangen der Zollbediensteten stehenzubleiben und sich auszuweisen. [...] Gepäck, Beförderungsmittel und ihre Ladung können zur Feststellung der Einhaltung der Zollvorschriften an Ort und Stelle oder einem anderen geeigneten Ort geprüft werden. Die von der Prüfung Betroffenen haben auf Verlangen die Herkunft der Waren anzugeben, die Entnahme von unentgeltlichen Proben zu dulden und die nach den Umständen erforderliche Hilfe zu leisten.
Wobei das Aussageverweigerungsrecht dennoch gilt.
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Hat der Hoeness sich auch einfach dumm gestellt? Oder ist Steuerhinterziehung nur schlimm, wenn es "die da oben" machen?
um bei den Vergleich zu bleiben: Hoeneß hätte sich dann "dumm gestellt", wenn er dem Finanzamt seine schweizer Kontounterlagen (rechtzeitig) gezeigt hätte und gefragt hätte, ob er dafür Steuern zahlen müsse. Und da hätte er die dann zahlen müssen und es wäre keine Steuerhinterziehung gewesen.
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.255
GIB | BER
Ich hatte aufgrund meines Wohnsitzes/Arbeitsortes schon zwei Mal das Vergnügen, mit dem deutschen Zoll ein Gespräch zu führen. Einmal in einem Nachtzug, das andere Mal als ich in FRA aus Spanien kommend gelandet bin. Waren jeweils in zivil unterwegs und hatten es insbesondere in FRA überraschend gezielt auf mich abgesehen. Während man im Zug noch mein Gepäck kontrollierte, waren die Herren in FRA sehr an meinen - ich sage mal wirtschaftlichen Verhältnissen - interessiert. Ich kann bis heute nicht verstehen, was genau sie sich davon erhofft haben, denn wenn da etwas nicht sauber gewesen wäre hätte ich ihnen das sicher nicht unter die Nase gerieben. Hat sie auch sichtlich genervt, dass ich recht verhalten antwortete. Letztendlich liess man mich dann aber in Ruhe.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Hausstand dabei gehabt oder nur kleinen Kroko Lederkoffer wo vielleicht 100k Oiro reinpassen könnten ?
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.255
GIB | BER
Eigentlich weder noch. Cabin Max Rucksack, jener sogar ohne Bargeld (wurde mir so geglaubt und nicht überprüft). :D
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Dann das Bauchgefühl wohl. Nun ja , vielleicht die Frisur oder Bartstoppel nicht akkurat rasiert . egal, die Gründe sind unergründlich und wohl ein Betriebsgeheimnis
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wenn nicht gibts eben Beschau, fertig.

Wenn wir schon bei "Achtung Kontrolle" angelangt sind. Ich meine vor einiger Zeit mal etwas von einer allgemeinen Mitwirkungspflicht bei Zollkontrollen gelesen zu haben. Ist da was dran? Und was muss man sich bei einer Beschau gefallen lassen? Daran muss ich immer denken, wenn ich beim zappen bei "Achtung Kontrolle" hängenbleibe und folgenden Monolog aufschnappe:

Zöllner: "Finger weg vom Gepäck, ich durchsuche das jetzt."

... Zöllner führt Beschau durch, findet etwas oder auch nicht, tut nichts zur Sache...

Zöllner: "Okay fertig, sie können den ganzen Scheiß jetzt wieder in ihren Koffer quetschen, viel Spaß dabei."
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.255
GIB | BER
Klar. Das Chaos was die anrichten, darf man danach schön selbst wieder aufräumen.
Ist der kleine Bruder der Hausdurchsuchung - wenn dir die Polizei per Gerichtsbeschluss morgens um 6 die Bude verwüstet und nichts findet, hast du viel Spaß beim Aufräumen. Wenn sie was findet auch, nur halt ggf. ein wenig später.

Was willst denn dagegen machen? Wochen-/monatelang klagen?
 
J

jsm1955

Guest
Was ich mich frage: Ich muss mitwirken und erklären, aber als Beschuldigter hätte ich ein Aussageverweigerungsrecht. Nur was ist, wenn ich erst durch meine Auskunft zum Beschuldigten werde?
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.225
754
Was ich mich frage: Ich muss mitwirken und erklären, aber als Beschuldigter hätte ich ein Aussageverweigerungsrecht. Nur was ist, wenn ich erst durch meine Auskunft zum Beschuldigten werde?
Mir fällt spontan kein Szenario ein, in dem das geschehen könnte. Hast du eine Idee?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Was ich mich frage: Ich muss mitwirken und erklären, aber als Beschuldigter hätte ich ein Aussageverweigerungsrecht. Nur was ist, wenn ich erst durch meine Auskunft zum Beschuldigten werde?

Ich sehe da keinen Widerspruch. Du bist verpflichtet deine Waren (klammern wir mal von sich aus illegale Gegenstände aus) anzumelden. Du hast kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil dir ja auch keine Straftat vorgeworfen wird - es ist ja nicht verboten Waren einzuführen.

Wirst du beim Schmuggeln erwischt, dann hast du ja auch dein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Zoll schätzt dann eben den Warenwert, kannst dich dazu äußern oder auch nicht.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
.... und dann ist es meist besser den Wert anzugeben als den Zöllner schätzen zu lassen.
 
J

jsm1955

Guest
„ Sind das alles Gegenstände für Ihren persönlichen Bedarf?“
Ehrliche Antwort: „nein, die habe ich in Bangkok gekauft und will sie bei eBay verticken!“
Andere Variante: „Ja selbstverständlich ich liebe gefälschte Rolex und trage sie gerne!“
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Mit einer/zwei falschen Rolex hast du keinerlei Probleme.
Die Antwort mit ebay usw. kann man Dir eine Handelstätigkeit unterstellen - das kann teuer werden. Dann ist z.B. der Freibetrag nur noch € 20,- statt € 430,-
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
„ Sind das alles Gegenstände für Ihren persönlichen Bedarf?“
Ehrliche Antwort: „nein, die habe ich in Bangkok gekauft und will sie bei eBay verticken!“

Die Tatsache, dass eine aufrichtige Antwort u.U. zu Abgaben führt und eine Lüge nicht (vorausgesetzt du würdest nicht erwischt werden) mag zwar für dich finanzell von Nachteil sein, aber das ist eben genau der Fall den ich oben beschrieben habe.

Du darfst ja ganz grundsätzlich Sachen in Bangkok Waren erwerben um sie in Deutschland bei Ebay zu verkaufen, auch die Einfuhr gefälschter Produkte zum privaten Gebrauch ist nicht verboten. Nichts davon ist illegal, das Geld das du bezahlen müsstest ist auch keine Strafe, selbst wenn man es als nachteilig wahrnimmt. Ergo keine Straftat und somit auch kein Zeugnisverweigerungsrecht - es gibt ja nichts dessen du dich selbst belasten könntest.


Anders sähe es aus wenn du z.B. mit einem Kilo Heroin unterwegs wärst. Das müsstest du tatsächlich nicht angeben, denn alleine der Besitz ist schon regelmäßig illegal: die Praxisrelevanz ist aber kaum gegeben, denn solltest du damit aber erwischt werden hast du ganz andere Probleme als eine inkorrekte Zolldeklaration.
 
J

jsm1955

Guest
Ist es nicht auch so, dass der Zoll gefälschte Handelswaren im Auftrag der Hersteller ersatzlos einzieht? Und dass der Handel mit solchen gegebenenfalls strafbar ist?
Wenn ich also die Möglichkeit hätten generell zu schweigen, müsste der Zoll mich überführen. Die Mitwirkungspflicht bewirkt aber, dass ich mich selbst ans Messer liefern muss, entweder wegen des Inhalts wahrheitsgemäßer Angaben, oder wegen falscher Angaben. Ziemlich absurd.
Hingegen habe ich normalerweise als Beschuldigter das Recht, zu schweigen, aus gutem Grund. Der Gesetzgeber hat hier offenbar für Zoll und Finanzbehörden Grundrechte eingeschränkt.