Das täte mich auch mal interessieren. Weiß dazu jemand näheres?
Tatsache ist, dass nach deutschem Recht diese Art Schutz nur im gewerblichen Bereich greift.
Wer also ein zwei gefälschte T-Shirts im Gepäck hat und daher eine gewerbliche Tätigkeit zu verneinen ist, wird der Zoll keine Beschlagnahme durchführen.
Ob gewerbliches Handeln unterstellt werden kann oder nicht ist individuell von mehreren Faktoren abhängig, wie zB Anzahl der Stücke, oder in Fällen von Kleidung auch die Größe.
Vereinfach gesagt wenn jemand 10 gefälschte T-Shirts in seiner Kleidergröße mitbringt wird die Vermutung gewerblichen Handelns deutlich schwieriger zu belegen sein als wenn die Person 10Stücke dabei hat und davon die größen unterschiedlich sind.
Grundsätzlich sind die Regelungen dazu aber nicht immer absolut eindeutig, wer aber Wert- und Mengengrenzen einhält kann auch nachgeahmte/gefälschte Artikel problemlos einführen wenn keine Anzeichen für ein gewerbliches Handeln vorliegen.