Wechsel in die PKV

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
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Wie kann es denn schwieriger sein wenn alles schwierig ist? :D
Es fällt halt schon auf, dass bei Zahnärzten im Gegensatz zu anderen Ärzten meist alles erschwert ist. Man sollte meinen, dass eine gewisse Lage/Positionierung von Zähnen eingepreist ist.

Grundsätzlich ist es so, dass Zahnärzte in der GOZ die Vergütung der sog. BUGO von 1965 haben. Ziemlich genau 1:1 umgerechnet. Ohne Frage war das damals zu viel zu viel.
Daher stammt auch der "gute" Ruf der Zahnärzte. Heutzutage ist die Erstattung der GKV allerdings nur auf einem Niveau, das ich in meinem Mund nicht haben möchte.
Beispiel gefällig: Grössere Füllung löst ca. 65 Euro Honorar aus. Eine durchschnittliche Praxis benötigt ca. 300 Euro pro Stunde um gut zu funktionieren. sind ca 12 Minuten mit allem Drum und dran. Das klappt in Qualität natürlich nicht.... führt jetzt aber zu weit.
 
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peter42

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09.03.2009
13.206
1.025
Wie kann es denn schwieriger sein wenn alles schwierig ist? :D
Der letzte Zahnarzt hat mir ziemlich offen erklärt, dass er es so machen muss, da alles teurer geworden ist - die Praxis, die Mitarbeiter, ... und ich mich nicht so anstellen soll, da es ja von der PKV übernommen wird. Mit der Begründung wollte er auch, dass ich die "zufällig" auf der Abrechnung entstandenen Positionen die nicht erbracht wurden auch durchwinken soll.

Es fällt halt schon auf, dass bei Zahnärzten im Gegensatz zu anderen Ärzten meist alles erschwert ist. Man sollte meinen, dass eine gewisse Lage/Positionierung von Zähnen eingepreist ist.


Ich glaube es sind "nur" 150€. Aber ich schireb nie, dass die PKV ein preiswertes Vergnügen ist. Aber im vergleich zur +1 snd +0,5 wahre Schnäppchen. :D

Als ich schaute, waren es AFAIR 180-200€, wir zahlen aber aus anderen Gründen weniger. Aber bei einem Kind wäre ich auch bei 200€ noch nicht über dem GKV-Beitrag.

2016 sind es ca. 15,6+2,35% von 4.237,50€, d.h. 760,63€ p.m. in der GKV.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

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09.03.2009
13.206
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Sorry, das ist mehrfach komplett falsch:
1.) Eine BELIEBIGE Begründung reicht natürlich nicht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber die muss immer einen tatsächlichen Grund haben
2.) "ÜBERHÖHT ist alles über 3,5" ist sachlich , gebührentechnisch und fachlich komplett falsch. Selbstverständlich gibt es Leistungen, die über 3,5 abgerechnet werden können, weil sie z.b extrem schwierig sind. Im übrigen erstatten auch gute PKV Tarife jenseits des 3,5 fachen Faktors bis zur Grenze des Wuchers.
Von einem generalisierten "zu hoch" ansatt "sehr hoch" zu sprechen ist de facto also falsch.

Unser ZA schreibt meist nur, besonders aufwändig oder besonders schwierig.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Sorry, das ist mehrfach komplett falsch:

2.) "ÜBERHÖHT ist alles über 3,5" ist sachlich , gebührentechnisch und fachlich komplett falsch. Selbstverständlich gibt es Leistungen, die über 3,5 abgerechnet werden können, weil sie z.b extrem schwierig sind. Im übrigen erstatten auch gute PKV Tarife jenseits des 3,5 fachen Faktors bis zur Grenze des Wuchers.
.

Das geht nur wenn der Patient vorher eingewilligt hat mit einer Honorarvereinbarung.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Sorry, das ist mehrfach komplett falsch:
1.) Eine BELIEBIGE Begründung reicht natürlich nicht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber die muss immer einen tatsächlichen Grund haben

"Nach dem Zweck der Pflicht zur schriftlichen Begründung sind keine bis ins Einzelne gehende Anforderungen zu stellen. Dies ist bereits daraus zu ersehen, daß die Begründung nur auf Verlangen des Patienten näher zu erläutern ist ... In diesem Sinne wird in der Regel eine stichwortartige Begründung genügen." (Urteil vom 7. Juni 1994, Az. 4 S 166/91 ).

2.) "ÜBERHÖHT ist alles über 3,5" ist sachlich , gebührentechnisch und fachlich komplett falsch. Selbstverständlich gibt es Leistungen, die über 3,5 abgerechnet werden können, weil sie z.b extrem schwierig sind.

Naja, das Wort "überhöht" ist in der Tat problematisch. Sagen wir: Ab 3,5 braucht's halt eine Abdingung: https://de.wikipedia.org/wiki/Abdingung

Im übrigen erstatten auch gute PKV Tarife jenseits des 3,5 fachen Faktors bis zur Grenze des Wuchers.
Von einem generalisierten "zu hoch" ansatt "sehr hoch" zu sprechen ist de facto also falsch.

Das sind aber nicht "gute PKV-Tarife", sondern die besonders schlechten. Wenn du in einem Tarif bist, der beliebige Steigerungssätze erstattet, darfst du dich auch auf beliebige Beitragserhöhungen gefasst machen. Die Debeka als weitaus größter PKV-Versicherer in Deutschland z.B. hat keine solchen Tarife. Insofern scheinen mir Honorare mit mehr als 3,5fach doch überhöht.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Unser ZA schreibt meist nur, besonders aufwändig oder besonders schwierig.


Das reicht def. nicht. Wenn die PKV es erstattet, ist das deren Problem. De facto ist das so aber nicht korrekt. Es muss immer drinstehen: Situation - Schwierigkeit, Aufwand oder Zeit - und der kausale zusammenhang.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.206
1.025
Ich bin auch noch keine drei Jahre über der Grenze, sodass ich immer noch in der GKV bin. Ich denke ner, ich werde auch später in der GKV bleiben.

Ich dachte das wurde von der letzten Regierung wieder auf 1 Jahr reduziert?

Genau steht im Gesetz folgendes:
"4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist."
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Das reicht def. nicht. Wenn die PKV es erstattet, ist das deren Problem. De facto ist das so aber nicht korrekt. Es muss immer drinstehen: Situation - Schwierigkeit, Aufwand oder Zeit - und der kausale zusammenhang.

Siehe oben, Ausschnitt aus Urteil.

Und hier noch einmal:

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html

(3) Überschreitet eine berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; das gleiche gilt bei den in § 5 Abs. 3 genannten Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebührensatzes überschritten wird, sowie bei den in § 5 Abs. 4 genannten Leistungen, wenn das 1,15fache des Gebührensatzes überschritten wird. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begründen; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt wird, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2), sind als solche zu bezeichnen.

Dein "Situation - Schwierigkeit, Aufwand oder Zeit - und der kausale zusammenhang" hat nichts mit der rechtlichen und tatsächlichen Situation zu tun.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.341
535
STR
Vor allem ist der Satz nicht "überhöht".
Was stört Dich an "erhöht"? :confused:

Heutzutage ist die Erstattung der GKV allerdings nur auf einem Niveau, das ich in meinem Mund nicht haben möchte.
Ich zahle als PKV-ler doch schon mehr. Warum müssen dann Leistungen die nicht erbracht wurden abgerechnet werden?

2016 sind es ca. 15,6+2,35% von 4.237,50€, d.h. 760,63€ p.m. in der GKV.
Wir liegen bei 3 Personen etwa 250€/Monat über der GKV. Wobei da auch schon die Pflegeversicherung drin ist. So genau kann man es aber auch nicht rechnen. Beitragsrückgewährung, Eigenanteile, zusätzliche Leistungen, Dämpfungstarife, Krankengeld, etc. sind ja dann ziemlich individualisiert undmachen einen Vergleich schwer.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ich zahle als PKV-ler doch schon mehr. Warum müssen dann Leistungen die nicht erbracht wurden abgerechnet werden?

1.) Das ist ein Irrglaube. Die PKV Sätze sind zum Teil unter den GKV sätzen (2,3) zum Teil vergleichbar, und seltenst höher. Es gibt nur kein Budget in der PKV und es gibt Leistungen, die es in der GKV nicht gibt. Aber die einfache Füllung ist in der GKV besser bewertet. Viele denken "2,3" bedeutet das 2,3 fache des Kassensatzes. Da gibt es aber keinen Zusammanhang.

2.) Selbstverständlich müssen Leistungen erbracht werden, die abgerechnet werden . Ohne wenn und aber . Alles andere ist einfach Betrug.
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Was stört Dich an "erhöht"? :confused:


Ich zahle als PKV-ler doch schon mehr. Warum müssen dann Leistungen die nicht erbracht wurden abgerechnet werden?


Wir liegen bei 3 Personen etwa 250€/Monat über der GKV. Wobei da auch schon die Pflegeversicherung drin ist. So genau kann man es aber auch nicht rechnen. Beitragsrückgewährung, Eigenanteile, zusätzliche Leistungen, Dämpfungstarife, Krankengeld, etc. sind ja dann ziemlich individualisiert undmachen einen Vergleich schwer.

PV ist bei dem Betrag ja auch drin.
 

DUSflyer75

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10.01.2016
13
0
Im Prinzip muss doch jeder individuell betrachtet werden. Bin seit 2006 in der PKV (€430/Monat) und hatte damals noch nix mit Familie u. Kindern am Hut. Doch dann änderte sich meine Einstellung. Heute, mit Kind und Frau, liegen die monatlichen Kosten für KV bei knapp 1100€ ( abzüglich 330€ AG Anteil). Meine PKV (DKV) wollte dieses Jahr um 20% erhöhen- mit einer SB konnte diese Erhöhung etwas abgefangen werden. Meine Tochter u. Frau sind freiwillig in der GKV versichert. Meine Tochter wäre nur schwer in die PKV gekommen- wg. div. KH Aufenthalten. Ist natürlich momentan Worst Case Szenario... Definitiv sind die guten Zeiten der PKV's vorbei- weitere abartige Beitragserhöhungen für die nächsten Jahre sind absehbar.
 
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Interflug

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14.06.2012
1.987
20
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Debeka und HUK sind die, die nicht in den Vergleichen auftauchen, aber defintiv in die engere Wahl sollten!

Bei der HUK wäre ich eher vorsichtig. Die Gesellschaft bietet erst seit 1987 PKV Tarife an, folglich haben die noch keine Rentner im Krankenversicherungsbestand. Ob die Tarife "sauber" kalkuliert sind, muss sich erst zeigen...

"1987 stieg das Unternehmen mit der Gründung der HUK-Coburg-Krankenversicherung in das Geschäftsfeld der Privaten Krankenversicherung ein."
https://de.wikipedia.org/wiki/HUK-Coburg
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.206
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Bei der HUK wäre ich eher vorsichtig. Die Gesellschaft bietet erst seit 1987 PKV Tarife an, folglich haben die noch keine Rentner im Krankenversicherungsbestand. Ob die Tarife "sauber" kalkuliert sind, muss sich erst zeigen...

"1987 stieg das Unternehmen mit der Gründung der HUK-Coburg-Krankenversicherung in das Geschäftsfeld der Privaten Krankenversicherung ein."
https://de.wikipedia.org/wiki/HUK-Coburg

Generell ging es mir darum, dass zwei der besten in keinem der Vergleiche und bei keinem Makler zu finden sind.
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
5.810
373
Generell ging es mir darum, dass zwei der besten in keinem der Vergleiche und bei keinem Makler zu finden sind.

Ich glaube das meinte auch: Das "Beste" ist bei der Huk halt fragwürdig, da die Alterskohorte der 60 + erstmals jetzt anfängt zu wirken. Die Beiträge bis jetzt sind fast nur 25-60 jährige.
Aber das ist auch Glaskugel.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
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Siehe oben, Ausschnitt aus Urteil.

Und hier noch einmal:

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html

(3) Überschreitet eine berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; das gleiche gilt bei den in § 5 Abs. 3 genannten Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebührensatzes überschritten wird, sowie bei den in § 5 Abs. 4 genannten Leistungen, wenn das 1,15fache des Gebührensatzes überschritten wird. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begründen; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt wird, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2), sind als solche zu bezeichnen.

Dein "Situation - Schwierigkeit, Aufwand oder Zeit - und der kausale zusammenhang" hat nichts mit der rechtlichen und tatsächlichen Situation zu tun.


Na, du bist ja lustig. Da steht es doch exakt. BEGRÜNDUNG. Einfach "zeit " oder "Schwierigkeit" zu schreiben ist KEIN Grund.
Rechtlich anerkannte Begründen folgen immer derselben Regel: " Zeit( Angabe warum Faktor erhöht), weil der Patient permanent ausspülen muss ( individuelle Situation), und dadurch die Behandlung deutlich verzögert wurde ( Kausalkette aus der der GRUND entsteht)"
So sollten rechtskonforme, korrekte Begründungen lauten. Das ist durch eine Vielzahl von Urteilen ( kann ich alle gerne raussuchen) schon hinlänglich breit getreten worden.
Wenn ein Kollege immer noch nur "zeit" schreibt ist das so nicht ausreichend dargestellt, weil aus "ZEIT" nicht der Grund ersichtlich ist.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
.... Meine Tochter wäre nur schwer in die PKV gekommen- wg. div. KH Aufenthalten. Ist natürlich momentan Worst Case Szenario...

Kinder können ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung PKV versichert werden, und zwar innerhalb acht Wochen ab Geburt über den Kontrahierungszwang.

Ich vermute Ihr habt das Kind am Anfang erst mal GKV versichert, weil das damals günstiger war? Vielleicht wart Ihr bei Geburt des Kindes nicht verheiratet, so das das Kind beitragsfrei in der GKV der Partnerin versichert werden konnte? Will man ein Kind nach Ablauf der Kontrahierungsfrist PKV versichern, geht das nur noch mir Beantwortung der Gesundheitfragen. Insofern ist das bei Euch sicherlich nicht der klassische Weg....
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
Im Prinzip muss doch jeder individuell betrachtet werden. Bin seit 2006 in der PKV (€430/Monat) und hatte damals noch nix mit Familie u. Kindern am Hut. Doch dann änderte sich meine Einstellung. Heute, mit Kind und Frau, liegen die monatlichen Kosten für KV bei knapp 1100€ ( abzüglich 330€ AG Anteil). Meine PKV (DKV) wollte dieses Jahr um 20% erhöhen- mit einer SB konnte diese Erhöhung etwas abgefangen werden. Meine Tochter u. Frau sind freiwillig in der GKV versichert. Meine Tochter wäre nur schwer in die PKV gekommen- wg. div. KH Aufenthalten. Ist natürlich momentan Worst Case Szenario... Definitiv sind die guten Zeiten der PKV's vorbei- weitere abartige Beitragserhöhungen für die nächsten Jahre sind absehbar.

Viele, die sich über eine Beitragsanpassung in der PKV ärgern, vergessen manchmal, das auch in der GKV der Beitrag steigt,
und vergleichen den Beitrag PKV heute mit dem Beitrag GKV vor dem Wechsel.

1. Der Beitrag in der GKV steigt jedes Jahr, weil die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr um den Faktor der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst wird.
2. Je nach Entwicklung der Ausgaben steigt auch der Beitragssatz. z.B. Beitragssatz in der Pflege steigt zum 01.01.2017 von 2,35% auf 2,55% (zweite Stufe Pflegereform) oder der Zusatzbeitrag steigt von 1,10% in 2016 auf 1,80% in 2019 nach Prognosen des GKV Spitzenverbandes.
https://www.gkv-spitzenverband.de/p...en_und_statements/pressemitteilung_356736.jsp

Der Beitrag für einen freiwillig GKV Versicherten war 2006 wie folgt:

BBG 3.562,50 Euro

ArbeitgeberArbeitnehmer
Beitragssatz 13,30 %236,91236,91
Zusatzbeitrag 0,9 % 32,06
Beitragssatz Pflege 1,70 % 30,28 30,28
Zusatzbeitrag (kinderlos) 9,91
Gesamt267,19309,16

Beitrag für einen freiwillig GKV Versicherten in 01.01.2016:

BBG 4.237,50

ArbeitgeberArbeitnehmer
Beitragssatz 14,6 %309,34309,34
Zusatzbeitrag 1,10 % 46,61
Beitragssatz Pflege 2,35 % 49,79 49,79
Zusatzbeitrag (kinderlos) 10,59
Gesamt359,13416,33

Der Beitrag in der GKV ist für einen angestellten, freiwillig GKV Versicherten in den letzten 10 Jahren von 309,16 Euro auf 416,33 Euro gestiegen, also um 34,66%.

Ich bin 2002 in die PKV gewechselt. In den ersten zwei Jahren war ich mit meinem Tarif noch nicht 100%ig zufrieden und habe dann noch mal den Versicherer gewechselt. Seit 2004 bin ich bei dem jetzigen Versicherer und sehr zufrieden. Ich habe alle drei bis fünf Jahre eine sehr moderate Beitragsanpassung und zahle heute nicht viel mehr als in 2004.
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
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MUC
Na, du bist ja lustig. Da steht es doch exakt. BEGRÜNDUNG. Einfach "zeit " oder "Schwierigkeit" zu schreiben ist KEIN Grund.
Rechtlich anerkannte Begründen folgen immer derselben Regel: " Zeit( Angabe warum Faktor erhöht), weil der Patient permanent ausspülen muss ( individuelle Situation), und dadurch die Behandlung deutlich verzögert wurde ( Kausalkette aus der der GRUND entsteht)"
So sollten rechtskonforme, korrekte Begründungen lauten. Das ist durch eine Vielzahl von Urteilen ( kann ich alle gerne raussuchen) schon hinlänglich breit getreten worden.
Wenn ein Kollege immer noch nur "zeit" schreibt ist das so nicht ausreichend dargestellt, weil aus "ZEIT" nicht der Grund ersichtlich ist.

Ich finde es, so rein PISA-mäßig, recht bedenklich, wenn jemand in dem Satz "Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern" "Begründung" fettet und unterstreicht und nicht versteht, dass der Witz "Auf Verlangen" ist.

Du kannst 3,5fach abrechnen mit der Begründung "besonders schwierig/besonderer Zeitaufwand". Nullo Problemo. Das ist juristisch unproblematisch, dank des oben zitierten Urteils. "Auf Verlangen" musst du das "besonders schwierig/besonderer Zeitaufwand" erläutern, aber eben nur "auf Verlangen". So schwierig zu verstehen, ist das eigentlich nicht.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
In der Regel sind meine Arztrechnungen im Bereich 2,3 (Regelhöchstsatz) und in Teilbereichen werden gelegentlich Leistungen auch 3,5 abgerechnet, mit einer kurzen Begründung.

Wenn ich daran zweifle, kann ich als PKV Patient wenigstens meinen Arzt fragen, warum er so "hoch" abgerechnet hat. Bin ich der Meinung dass der Arzt diese Leistung nicht "wert" ist, kann ich ja beim nächsten Mal woanders hingehen....

Als PKV Patient habe ich wenigstens diese Möglichkeiten. Als GKV Patient bekomme ich die Arztrechnung nicht zu Gesicht. Ich weiß als GKV Patient gar nicht welche Leistung abgerechnet wurde. Ich möchte den Ärzten wirklich nichts unterstellen, aber es kommte vor, dass ein Arzt, gerade zum Ende des Quartals nicht die tatsächlich erbrachte Leistung, sondern einen nicht budgettierte Leistung abrechnet....
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ich finde es auch in der Tat merkwürdig, dass du diesen kurzen text inhaltlich nicht korrekt wiedergeben kannst und weitaus schlimmer auch noch meinst, damit Recht zu haben und mich anzuzählen.
Zu deiner Info: Solche Sachen landen fast täglich auf meinem Schreibtisch und ich soll dazu gutachterlich Stellung nehmen, was korrekt ist und was nicht. Ich denke, ich weiss ziemlich genau, was ich da mache.


" 3) Überschreitet eine berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen;"

"Schwierig" oder "Zeitaufwand" treffen in keinster Weise den oben gefordertern Sachverhalt , dass die Begründung IMMER erstmal verständlich und nachvollziehbar sein muss. Das steht da exakt so.
Wenn ich nur schreibe "schwierig" weiss niemand warum. Abgelehnt!
Es ist absolut erlaubt in kurzen stichworten zu begründen, aber die Kausalkette muss erkennbar sein. Es müssen aber keine 300 Worte sein.
Darüberhinaus kann der Patient oder die PKV eine WEITERE ( "auf Verlangen") ausführliche Begründung anfordern, wenn die in Stichworten angegeben Begründung nicht ausreicht!
Das steht da exakt, wurde mehrfach richterlich auch so exakt beurteilt, ist auch absolut gängige Praxis und ich kann dir auch exakt sagen, dass das vor Gericht so gesehen wird.
"Schwierig" ist NICHT ausreichend. Wenn eine PKV trotzdem erstattet ist das völlig, ok, es wäre aber auch in Ordnung, wenn Sie es mit der o.g. Begründugn ablehnt und Details möchte.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Es ist ja schon viel richtiges geschrieben worden, ein paar zusätzliche Aspekte noch:

1) Es ist schwierig, eine Prognose/Entscheidung für viele Jahrzehnte zu treffen, da der KV-Bereich vollkommen politischer Willkür ausgeliefert ist. Seit Jahrzehnten benutzt die Politik die PKV ja dafür, um die GKV querzusubventionieren, und ob dieser Trend anhält, endet oder sich sogar umkehrt vermag keiner zu sagen.

2) Ebenso ist nach einigen Jahren ein Wechsel innerhalb der PKV (aufgrund der Altersrückstellungen) sinnvoll nicht mehr möglich (anders als bei Sachversicherungen) sodaß man einer Versicherung dann auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Ob eine Versicherung in 30 Jahren sparsam oder teuer ist, ob sie guten oder schlechten Service bieten wird oder ob sie ständig neue Tarif-Familien zu Lasten des Altbestandes einführen wird, wer vermag das auf Sicht von 30, 40 oder 50 Jahren zu sagen?

3) Wer Angst davor hat, insbesondere im Alter hohen Kosten ausgesetzt zu sein: Die PKV ist ja gesetzlich verpflichtet, im Alter eine Alternative anzubieten, die in Kosten und Leistungen der GKV entspricht. Insofern: Kein Problem.

4) Gerade in einem Vielfliegertreff von Bedeutung: Als PKV-Versicherter kann ich in Europa grundsätzlich und außerhalb Europas mit gewissen Einschränkungen überall hinfahren, i.d.R. auch dauerhaft, ohne irgendjemanden fragen zu müssen, bürokratischen Aufwand zu haben oder mich um Sozialversicherungsabkommen kümmern zu müssen. In einer Zeit, in der man nicht weiß, was die berufliche Zukunft so bringt, oder ob man in 20 oder 30 oder 40 Jahren überhaupt noch in diesem Land leben will, m.E. ein nicht zu unterschätzender Vorteil.