AG Frankfurt/Main: Wie fett darf der Vordermann sein?
Aus den Mühlen der Luftfahrt-Justiz ein schöner Fall für sonntägliche Diskussionen:
Das AG Frankfurt hat mit Urteil vom 18. 3. 2015 – 31 C 4210/14 (17), RRa 2016, 32 entschieden, dass ein Passagier Minderung des Flugpreises wegen einer unzureichenden Sitzplatzgestaltung verlangen kann.
Der Fluggast hatte für sich und sein angetrautes Weib einen Langstreckenflug in der Premium Economy Class gebucht, sah sich aber in seinen 2.187,96 € teuren Vorstellungen von Komfort enttäuscht, als ein übergewichtiger Passagier vor ihm Platz nahm. Dies nämlich führte dazu, dass sich die Rückenlehne des Vordermannes – unstreitig – um 5 bis 10 cm nach hinten bog und den Freiraum des Klägers entsprechend verkürzte.
Das Leid des Fluggastes vergrößerte sich noch dadurch, dass sein Versuch, die eigene Rückenlehne nach hinten zu kippen, von seinem Hintermann erfolgreich abgewehrt wurde: Der PE-Reisende eingepfercht zwischen Fettkloß und Asi – auf LHs Werbephotos sieht das immer anders aus.
Das Gericht befand nun, dass PE-Reisende zwar nicht gleich zu Königen werden:
AG Frankfurt/Main meinte:
Insbesondere müssen Passagiere mit überdurschnittlichen Körpermaßen, wozu auch der Kläger mit 1,95m Körpergröße gezählt werden kann, einkalkulieren, dass ihren besonderen Bedürfnissen in der Economy- oder auch Premium Economy-Klasse nicht Rechnung getragen werden kann.
Das Gericht hielt aber fest, dass sich die Fluglinien ihre Campingstühle in die fette A…ritze schieben können:
AG Frankfurt/Main meinte:
Wenn ein Luftfahrtunternehmen in sein Fluggerät Sitze einbauen lässt, die derart materialschwach sind, dass ein übergewichtiger Passagier die Sitzlehne weiter zurückbiegt, als eigentlich technisch vorgesehen, dann muss der dahinter sitzende Fluggast dies nicht erwarten.
Die Fluglinien wissen nach Ansicht des Gerichts vielmehr sehr genau, was sie da tun:
AG Frankfurt/Main meinte:
Das kann auch das Luftverkehrsunternehmen vorhersehen, da übergewichtige Passagiere bei einer tendenziell mehr und mehr korpulent werdenden Gesellschaft keine Seltenheit sind, mit der im Luftbeförderungsalltag nicht gerechnet zu werden braucht.
Eine Ausnahme will das Gericht allerdings für den Fall eines Triple-Whoppers auf dem Vordersitz zulassen:
AG Frankfurt/Main meinte:
Nur wenn ein Fluggast extrem übergewichtig ist, so dass mit einer entsprechend massiven Gewichtseinwirkung nicht zu rechnen ist, wird man der gewählten Sitzkonfiguration keinen Mangel zusprechen können, weil ein Luftfahrtunternehmen sich nicht auf alle, auch seltenste Eventualitäten vorzubereiten braucht.
Das ist nun eine eher zweifelhafte Einschränkung, die sich m.E. nur dann halten lässt, wenn das Luftfahrtunternehmen solche Über-Übergewichtigen von vornherein von der Beförderung auf einem einzigen, dem Fluggast offensichtlich nicht mehr gewachsenen Sitz ablehnt. Wo die Grenze zwischen Doppel-Whopper und Triple-Whopper liegt, wird uns die weitere Rechtsprechung vielleicht noch lehren. Jedenfalls auf Transatlantik-Routen dürfte alles im Bereich bis 160kg noch im Bereich der normalen Fettleibigkeit liegen.
Bleibt noch der Asi im Rücken: Für dessen Verhalten könne die Fluglinie nix, und deshalb sei das allein auch kein Grund für eine Minderung. Nunja, werden sich viele hier fragen: Ist denn dieses Verhalten wirklich so viel weniger vorauszusehen als ein fettleibiger Passagier, und müsste die Fluglinie nicht ihre Sitze so konstruieren, dass die Lehne unabhängig vom Hintermann gekippt werden kann?
Zum Schluss noch etwas Erfreuliches, denn bei der Berechnung der Minderung hat sich das Gericht von der YQ-Abzocke der Fluglinie nicht überlisten lassen und die 50% auf den vollen Ticketpreis für den betroffenen Rückflug bezogen:
AG Frankfurt/Main meinte:
Soweit in der Buchungsbestätigung "Steuern, Gebühren und sonstige Zuschläge" gesondert ausgewiesen sind, ist deren Erläuterung in den "Details" vollkommen intransparent und nicht nachvollziehbar, da die einzelnen Positionen jeweils nur mit einer Aneinanderreihung von kryptischen Buchstabenkürzeln beschrieben werden.
MOD:
gab es hier schon *maxbluebrosche*