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Hallo,
diese Frage beantwortet mir einschlägige Literatur nicht, daher fand ich sie doch spannend und hoffe hier auf eine fruchtbare Diskussion:
Fallen Hotel- (oder sonstige Leistungs-) Gutscheine, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt eingelöst werden müssen, unter die Regelungen der §§ 312b ff. BGB?
Klartext: Kann ich widerrufen?
1. B2C (+)
2. Waren (Gutschein) oder Dienstleistung (+)
3. Fernkommunikationsmittel (+)
4. organisierte Fernvertriebsorganisation (+)
5. Kein Fall d. § 312b III Nr. 6 (weil kein genau bestimmter Zeitraum; Bsp.: 3 Nächte vom 21.-24. Dezember 2010)
--> Widerrufsrecht (+)
Grüße
diese Frage beantwortet mir einschlägige Literatur nicht, daher fand ich sie doch spannend und hoffe hier auf eine fruchtbare Diskussion:
Fallen Hotel- (oder sonstige Leistungs-) Gutscheine, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt eingelöst werden müssen, unter die Regelungen der §§ 312b ff. BGB?
Klartext: Kann ich widerrufen?
1. B2C (+)
2. Waren (Gutschein) oder Dienstleistung (+)
3. Fernkommunikationsmittel (+)
4. organisierte Fernvertriebsorganisation (+)
5. Kein Fall d. § 312b III Nr. 6 (weil kein genau bestimmter Zeitraum; Bsp.: 3 Nächte vom 21.-24. Dezember 2010)
--> Widerrufsrecht (+)
Grüße