Nein, muss nicht identisch sein. Zumindest in der Praxis nicht. Wie es sich in der Theorie verhält weiss ich nicht.
Jedenfalls habe ich im Telephonbuch wildfremde Personen und Institutionen (i.d. Regel ältere Leute oder Altersheime) rausgesucht und dorthin liefern lassen.
Nach jeweils etwa einem Monat habe ich bei den Zeitungsverlagen angerufen und gesagt, dass ich nach Ablauf des Probeabos kündigen würde.
Das es kein Problem ist, wenn Lieferanschrift und Anschrift des Karteninhabers nicht übereinstimmen, das kann ich bestätigen.
Aber wildfremde Personen ohne deren Wissen als Lieferanschrift angeben halte ich doch für eine sehr unsichere Methode bei der man böse Überraschungen erleben kann/wird.
Hier nur mal einge Beispiele, die mir spontan einfallen:
- damit das überhaupt klappt, musst Du mit KK bezahlen. Ich hatte schon mehrmals, dass trotz Auswahl von KK Zahlung bei der Onlinebestellung dann trotzdem eine Rechnung kam, die dann an die Lieferadresse gehen würde
- bei der WELT kommt häufiger vor, dass nochmal per Brief nach der Servicekartennummer gefragt wird, um die Meilen gutschrteiben zu können, obwohl diese richtig bei der Bestellung angebeben war, in dem Fall würde dann die Meilengutschrift flachfallen
- und auch dafür, dass ohne Abo/Kundennummer die Kündigung reibungslos klappt (die Lieferbestätigung wir ja an die Lieferadresse gesendet), würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen
Aber wer auf Trouble steht, ....