Wizzair Flugverschiebung akzeptieren oder nicht

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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
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Habe inzwischen die nächste Mail erhalten:

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit Wizz Air Kundenbetreuung Abteilung.

Wir entschuldigen uns für alle Unannehmlichkeiten, die Ihnen die Verspätung Ihres Fluges verursacht hat. Nach einer durchgeführten Untersuchung Ihres Falles bestätigen wir Ihnen, dass die Verspätung Fluges W6 3618 FMM-SCV am 03. Juli 2018 02:40 Stunden war, basierend auf der Ankunft am Zielflughafen.

Beachten Sie bitte, dass die Fluggäste Anspruch auf die Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates haben, wenn eine Ankunftszeit von mindestens 3 Stunden eintritt.

Zur Überprüfung wird auf das folgende Dokument verwiesen, das dieser E-Mail beigefügt ist und ohne menschliches Eingreifen erstellt wurde und dem Nachweis der korrekten Einschätzung der Dauer der aufgetretenen Verspätung dient.

Für Ihre zukünftigen Flüge empfehlen wir Ihnen unsere Dienstleistung Pünktlichkeitsgarantie zu kaufen. Sie kostet nur 10,00 €, aber wenn Ihr Flug mindestens eine Stunde verspätet eintrifft oder gestrichen wird, erhalten Sie 100 € als WIZZ Kredit.

Mehr darüber können Sie unten erfahren:

https://wizzair.com/de-de/informati...z-serviceleistungen/puenktlichkeitsgarantie#/

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Das erwähnte Dokument hing nicht an der Mail und es ging eigentlich um die Verschiebung der Flugzeit innerhalb der 14 Tage vor Abflug. Habe ich auch gleich drauf geantwortet.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Am Ende des Monats kommen die Unterlagen, wieviel sie kompensieren können beste Antwort der Laden

Herrlich. Wieviel sie kompensieren müssen steht in der Verordnung. Was ihr internes Budget ist, spielt keine Rolle.

Das erwähnte Dokument hing nicht an der Mail und es ging eigentlich um die Verschiebung der Flugzeit innerhalb der 14 Tage vor Abflug. Habe ich auch gleich drauf geantwortet.

Kannst Du Dir aber auch sparen. Die spielen nur auf Zeit und die "schaun wir mal wie viel der Leute aufgeben" Nummer. Auf Deine Antwort hin fällt ihnen wieder was ein.

Was du machen kannst und solltest, ist eine klare Frist setzten und dokumentieren für Deine Forderung. Und wenn die abgelaufen ist, egal was für nen Bullshit die drauf antworten, gibst die Sache an nen Anwalt ab und du wirst Dein Geld vermutlich bekommen.

Spielst Du weiter Email Ping-Ping, wirst Du vermutlich keinen Cent bekommen. So läuft das Spiel. Und es lohnt sich offensichtlich immer noch für sie.
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
Die letzte Antwort:

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit Wizz Air Kundenbetreuung Abteilung.

Wie wir ihnen geschrieben haben können wir ihnen keine Kompensation anbieten.

Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sein, empfehlen wir ihnen sich bei dieser Abteilung zu melden: odr@wizzair.com

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen,


Das in der vorherigen Email erwähnte Dokument wurde wieder nicht angehangen. Ich habe den Fall jetzt an Flightright abgetreten.
 

Leo22

Neues Mitglied
23.02.2021
1
0
Hallo! Ich hoffe ihr seid noch aktiv. Ich bin am verzweifeln.

Habe eine Mail von Wizzair bekommen das mein Flug nun zwei Tage davor schon fliegt. An sich ist das kein Problem, finde das sogar gut :D

Mein Problem ist: Ich kann diese Änderung komischerweise NICHT akzeptieren. Immer wenn ich auf Akzeptieren drauf klicke leitet es mich weiter zu den Sitzplätzen. Und ab da geht nix mehr. Ich kann keine Sitzplätze auswählen, aus irgendeinem Grund ist das Flugzeug komplett weiß und man kann da nichts anklicken... und somit kann ich meine Akzeptanz nicht beenden....

Mfg
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
411
245
Hast Du bereits links oben statt "recommended seats by wizz" schon "choose your seats now" (darunter) ausgewählt?

Bei der ersten Option sieht es nämlich so aus wie beschrieben "alles weiß, nix geht".
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
Heute kam eine Mail von Flightright:

wie Sie wissen befinden wir uns derzeit im laufenden Verfahren gegen Wizz Air.

In diesem behauptet die Beklagte folgendes:
Die Passagiere X1, X2 und X3, haben die Flugzeitänderung im vorliegenden Fall ausdrücklich akzeptiert.

Damit wir auf den Vortrag der Gegenseite adäquat reagieren können bitten wir Sie uns die Situation noch einmal zu bestätigen, damit wir sichergehen können, alles korrekt erfasst zu haben:
Am 13.06.2020 haben Sie Ihren Flug W63618 von Memmingen nach Suceava gebucht.
Am 28.06.2020 wurden Sie über eine Flugzeitenänderung informiert (von 10.05 Uhr auf 18.15 Uhr).
Dieser haben Sie zugestimmt.
Als Sie am Flughafen ankamen hatte der Flug Verspätung und zwar um 2 Stunden und 45 Minuten). Der Abflug fand letztendlich um 21 Uhr statt.

Sollten hier noch etwas fehlen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
Sollten Sie noch weitere Korrespondenz haben (Information über Flugzeitenänderung), leiten Sie uns diese bitte weiter.

Aufgrund rechtlicher Fristen, bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung.

Habe entsprechend geantwortet. Ohne Akzeptieren war der Checkinbutton ausgegraut. Außerdem fehlt in der Behauptung Passagier X4.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Natürlich haben die Fluggäste die Flugplanänderung akzeptiert. Sie wollten ja schließlich zeitnah nach Suceave fliegen.
Bei Akzeptieren entfällt aber nicht der Anspruch an einer Ausgleichszahlung. Die ist trotzdem fällig, wenn die massive Flugplanänderung weniger als 14 Tage vorher erfolgte.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
Heute kam folgende Email von Flightright:

das Warten hat sich gelohnt – wir waren für Sie vor Gericht erfolgreich: Unsere Anwälte haben ein positives Urteil erstritten. Dadurch erhalten Sie die volle Entschädigungssumme von der Fluggesellschaft. Wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Freude mit dem Geld.

Wie geht es weiter?
Jedem Klageprozess ist das sogenannte Kostenfestsetzungsverfahren anhängig, in dem die Anwalts- und Gerichtskosten geregelt werden. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann es - je nach Auslastung des Gerichts - mehrere Monate dauern.

Sobald wir Ihre Entschädigungsleistung von Wizz Air verbucht haben, erhalten Sie eine separate E-Mail von uns. Noch einmal herzlichen Glückwunsch zu dem erfolgreichen Abschluss des Gerichtsverfahrens. Hoffentlich haben wir Ihren Tag ein wenig schöner gemacht.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
Heute kam die Erstattungsbestätigung von Flightright. Diese Anwaltsgebühr kann ich in den AGBs nicht finden. Ist diese rechtens?

1623405615166.png
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ihre Auszahlung im Erfolgsfall
Wir überweisen Ihre Auszahlung sofort nach Zahlungseingang durch die Fluggesellschaft. Für die erfolgreiche Durchsetzung erhalten wir eine Vergütung in der Regel von 20 bis 30 % (+MwSt.) der Entschädigungssumme. Juristisch komplexe Fälle, bei denen die Airline den Entschädigungsanspruch abblockt, erfordern den Einsatz unserer Partneranwälte. Für diese besonderen Fälle berechnen wir zusätzlich einen Anwaltszuschlag von 14 % bei Erfolg.
Quelle: https://www.flightright.de/kosten

Mutmaßlich hast du diese Bedingungen irgendwo/wann mal akzeptiert?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Die AGB sind nur Beiwerk. Es ist ja nicht so, dass dein Vertrag ausschließlich aus AGB besteht:

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jannis12345

Neues Mitglied
29.07.2021
5
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Hallöchen,

ich hoffe ihr seid noch aktiv und könnt mir weiterhelfen :) Wenn nicht, auch ok!

Folgendes: Wizz Air hat einen Urlaubsrückflug am 9. August (16 Tage im Voraus) um 8 Stunden vorverlegt von 20:00 Uhr auf 11:05 Uhr Abflugzeit. Nun habe ich bisher noch nicht „akzeptiert“, nach dem was ich hier so gelesen habe vermutlich richtig. Meine Frage nun: Welche Rechte bestehen? Dadurch, dass die Ankündigung nicht innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgte vermutlich kein Anspruch auf Entschädigung (jedenfalls nach Laien-Lektüre). Es gibt allerdings keine anderen Wizzair Flüge an dem Tag (auch in keine andere deutsche Stadt), sodass die zweite angebotene Option auf einen anderen Wizzair Flug kostenlos umzubuchen auch nicht zur Debatte steht.

Es geht ein kompletter Urlaubstag flöten (bei einem 4-tätigen Kurztrip eine Katastrophe). Muss man das jetzt einfach so hinnehmen weil das früh genug angekündigt wurde oder bestehen trotzdem Ansprüche auf einen Alternativflug? Das Problem, was ich hier so rauslese ist ja, dass man scheinbar ohne „akzeptieren“ nicht einchecken kann, bzw. die Klärung vor dem 9.8. nicht möglich sein wird (Stichwort ohne Anwälte kein Ersatzflug). Wie verhält man sich jetzt?

Vielen lieben Dank im Voraus!

schöne Grüße
Jannis
 
Zuletzt bearbeitet:

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Hinsichtlich der Ausgleichszahlung liegst du soweit schonmal richtig.

Verschoben? Oder annulliert und auf den Vormittagsflug umgebucht? Vergleich mal beide Flugnummern.

Ginge denn ein Rückflug am 09.08. nach 20:00 Uhr mit einer anderen Airline, ggf. auch one-stop? "

Ohne Anwalt kein Ersatzflug" würde ich jedenfalls nicht unterschreiben, klären lassen kannst du das alles im Nachgang, vorausgesetzt du verhältst dich vorher korrekt - und da bist du ja schonmal auf dem richtigen Weg.
 

jannis12345

Neues Mitglied
29.07.2021
5
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Hinsichtlich der Ausgleichszahlung liegst du soweit schonmal richtig.

Verschoben? Oder annulliert und auf den Vormittagsflug umgebucht? Vergleich mal beide Flugnummern.

Ginge denn ein Rückflug am 09.08. nach 20:00 Uhr mit einer anderen Airline, ggf. auch one-stop? "

Ohne Anwalt kein Ersatzflug" würde ich jedenfalls nicht unterschreiben, klären lassen kannst du das alles im Nachgang, vorausgesetzt du verhältst dich vorher korrekt - und da bist du ja schonmal auf dem richtigen Weg.
Hallo miamitraffic,

erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Es ist die gleiche Flugnummer, somit Verschiebung. Planmässig gibt es auch nur den einen 20 Uhr-Flug der Airline. Ich habe aber irgendwo gelesen dass eine Verschiebung um so viele Stunden einer Annulierung gleichkommt, vielleicht als Sidenote noch.

Es gibt einen Flug nach Hamburg mit Eurowings um die ursprüngliche Zeit (20 Uhr). Die Umbuchung auf diesen Flug wäre die favorisierte Option da der Flughafen etwa gleich weit entfernt ist vom Wohnort wie das ursprüngliche Ziel Dortmund.

Geht man dann am besten direkt mit dem Vorschlag an die Airline?

Wenn eine negative Antwort kommt, bucht man den Flug dann einfach selbst und klärt alles im Nachgang? Wenn ja, „storniere“ ich dann den alten Flug (Refund) oder gebe ich damit alle Ansprüche ab?

Sorry für die vielen Fragen, ist wirklich sehr frustrierend.

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Jannis
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Hallo miamitraffic,

erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Es ist die gleiche Flugnummer, somit Verschiebung. Planmässig gibt es auch nur den einen 20 Uhr-Flug der Airline. Ich habe aber irgendwo gelesen dass eine Verschiebung um so viele Stunden einer Annulierung gleichkommt, vielleicht als Sidenote noch.
Ja, diese Ansicht kann man vertreten. Beispielsweise AG Hannover 512 C 15224/10 (zehn Stunden vorverlegt) oder BGH X ZR 59/14. Nach a.A. kann man womöglich von einer Nichtbeförderung oder "umgedrehten Verspätung" ausgehen.

Es gibt einen Flug nach Hamburg mit Eurowings um die ursprüngliche Zeit (20 Uhr). Die Umbuchung auf diesen Flug wäre die favorisierte Option da der Flughafen etwa gleich weit entfernt ist vom Wohnort wie das ursprüngliche Ziel Dortmund.
Um? Wann genau? Früher oder später? Der Ersatzbeförderungsanspruch erstreckt sich dem Wortlaut nach nur auf spätere Flüge, da müssten schon gute Gründe hinzukommen, um einen früheren Flug zu nehmen. Da der EW Flug zudem noch zu einem anderen Flughafen geht, halte ich das für eine etwas wacklige Nummer.

Geht man dann am besten direkt mit dem Vorschlag an die Airline?

Wenn du den früheren Flug nicht nehmen willst, würde mit Nachweis etwas in die Richtung "...fordere Sie hiermit auf, mir bis spätestens XX.XX.XXXX eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt gem. Art. 8 I b der VO EG 261/2004 anzubieten" schreiben. Kommt dann mutmaßlich eh nix zurück.

Wenn eine negative Antwort kommt, bucht man den Flug dann einfach selbst und klärt alles im Nachgang?
Ja, mit u.a. den o.g. Risiken.

Wenn ja, „storniere“ ich dann den alten Flug (Refund) oder gebe ich damit alle Ansprüche ab?
Den alten bestehen lassen!

Sorry für die vielen Fragen, ist wirklich sehr frustrierend.
Verständlich. eine Urlaubsverlängerung bis zum nächsten Wizz Flug kommt nicht in Betracht?
 
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jannis12345

Neues Mitglied
29.07.2021
5
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Der EW Flug würde um 20:00 Uhr starten. Also zu der Zeit, zu der der WizzAir Flug ursprünglich angesetzt war und damit 8 Stunden später als der vorverlegte Flug. Eine Verlängerung des Urlaubes ist leider keine Option.
Ich versuche es erstmal mit deiner Formulierung und schaue mal was kommt. Macht es Sinn den EW Flug da als Alternative einzubringen?

Was mich generell wundert: der Verlust eines Urlaubstages müsste ja Entschädigungslos hingenommen werden, sofern früh genug darüber informiert wurde. Klingt für mich irgendwie unfair, bzw. Schadenersatz-relevant, da ja einseitig ein Schaden entsteht?

Liebe Grüße
Jannis
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Der EW Flug würde um 20:00 Uhr starten. Also zu der Zeit, zu der der WizzAir Flug ursprünglich angesetzt war und damit 8 Stunden später als der vorverlegte Flug.
Auf die Minute genau zur selben Zeit? Dürfte wohl noch "frühestmöglich" sein. Bleibt das Problem mit der Strecke. Stell doch vllt. nochmal Details zur Strecke rein.

Ich versuche es erstmal mit deiner Formulierung und schaue mal was kommt. Macht es Sinn den EW Flug da als Alternative einzubringen?
Bei W6 macht eigentlich gar nichts Sinn, außer das, was unbedingt notwendig ist, sprich Fristsetzung.

Was mich generell wundert: der Verlust eines Urlaubstages müsste ja Entschädigungslos hingenommen werden, sofern früh genug darüber informiert wurde. Klingt für mich irgendwie unfair, bzw. Schadenersatz-relevant, da ja einseitig ein Schaden entsteht?
Wie gesagt, es gibt Gerichte, die deine Ansicht vertreten, siehe oben, daneben bleibt dir noch das anzuwendende nationale Recht.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Ich versuche es erstmal mit deiner Formulierung und schaue mal was kommt. Macht es Sinn den EW Flug da als Alternative einzubringen?
Kannst Du versuchen als reinen Vorschlag, aber ich rechne nicht damit, daß die den annehmen.
Rechtlich erzwingen kannst du nur den nächstmöglichen Flug nach dem ursprünglich gebuchten Flug und zum selben Flughafen. Ist der schon zu spät für Dich und somit nicht akzeptabel, hast du nach der EU Verordnung nicht die besten Karten.

Was mich generell wundert: der Verlust eines Urlaubstages müsste ja Entschädigungslos hingenommen werden, sofern früh genug darüber informiert wurde. Klingt für mich irgendwie unfair, bzw. Schadenersatz-relevant, da ja einseitig ein Schaden entsteht?
Die EU Verordnung ist eine Seite der Medaille. Die gibt dir unter bestimmten Umständen einen pauschalen Schadensersatz, der sich relativ einfach durchsetzen läßt. Ebenso klar definierte Ersatzleistungen. Genau das ist der Sinn der Verordnung. Und nimmt dem nationalen Recht nix weg, sprich:
Schadensersatz nach BGB ist grundsätzlich immer auch möglich, da mußt du allerdings den entstandenen Schaden belegen und beziffern. Ist somit immer etwas weniger eindeutig. Dennoch, bei einem kompletten Tag Ausfall dürfte Dich kaum ein Deutsches Gericht mit 0 EUR stehen lassen. Allerdings ist der Weg natürlich etwas steiniger und wird ohne Anwalt nicht so leicht. So ganz freiwillig werden die nicht zahlen.
 

jannis12345

Neues Mitglied
29.07.2021
5
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Auf die Minute genau zur selben Zeit? Dürfte wohl noch "frühestmöglich" sein. Bleibt das Problem mit der Strecke. Stell doch vllt. nochmal Details zur Strecke rein.


Bei W6 macht eigentlich gar nichts Sinn, außer das, was unbedingt notwendig ist, sprich Fristsetzung.


Wie gesagt, es gibt Gerichte, die deine Ansicht vertreten, siehe oben, daneben bleibt dir noch das anzuwendende nationale Recht.
Die Strecke wäre ein Direktflug von Heraklion nach Hamburg (EW7675) Abflug 20:00 und Ankunft 22:30, der ursprüngliche WizzAir Flug wäre ebenfalls um 20:00 Gestartet und 22:35 in Dortmund gelandet (W64716).

Ich tendiere jedenfalls dazu den EW Rückflug (nach negativer Antwort von WizzAir) einfach zu buchen und mich im Anschluss mit denen rumzuschlagen. Wäre so etwas ein Fall für flightright etc. (Auf die „Annulierungs“-Schiene) oder macht das keinen Sinn, da die Ankündigung 16 Tage im Voraus kam?

Jedenfalls vielen Dank schon einmal für die Hilfe. Sind deutlich weniger Fragezeichen jetzt :)

Schöne Grüße
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Ich versuche es erstmal mit deiner Formulierung und schaue mal was kommt. Macht es Sinn den EW Flug da als Alternative einzubringen?

Wizaair wird die Anfrage bzgl. einer Umbuchung an eine Dritte Airline schlichtweg ignorieren.
Die Flugplanänderung ist einer Annullierung gleichzusetzen, d.h. Du hast Anspruch auf einen Ersatzflug zu den möglichst gleichen Zeiten - also Ersatzflug selbst buchen und das Geld hinterher einklagen.

btw: Es ist absolut unklug, langfristig Flüge zu buchen. Wg. Corona braucht man sich nicht auf Flugpläne zu verlassen.