Die Software zum Tracking der Lounge-Nutzung ist eine komplett vom DCS / Check-In-System unabhängige Software.
Womit wir eigentlich dann auch beim Thema sind: Im Idealfall wird die Bordkarte auf den Scanner gelegt, Flugdaten + Vielfliegernummer werden ausgelesen, Lämpchen leuchtet grün, und die Daten für den Loungezutritt wurden in der Software zur Tracking der Lounge-Nutzung passend erfasst. Dafür kann man dann z.B. auch in Frankfurt günstigeres Personal einer Dienstleistungsfirma einsetzen, das einen deutlich niedrigen Stundensatz hat als die Lufthanseaten in der Lounge am Service-Desk.
Leuchtet das Lämpchen nicht grün, hat der Mitarbeiter (egal ob Lufthanseat oder Dienstleister) das Problem, dass grundsätzlich also nach den Daten auf der Bordkarte kein Zutritt zur Lounge gegeben ist, und folglich auch erst einmal keine Abrechnungsgrundlage für den Loungebesuch vorhanden ist. Vor vielen Jahren, als die Loungenutzung noch mit Strichlisten geführt wurde und keine detaillierte elektronische Abrechnung erfolgt ist, war der kleine Dienstweg natürlich einfacher als heute... Die Mitarbeiter, die die Zutrittsberechtigung zur Lounge überprüfen sollen, haben nun die Herausforderung, eben nicht nur die Zutrittsberechtigung adäquat festzustellen, sondern auch die Abrechnungsgrundlage zu schaffen.
Dabei gilt der Grundsatz:
1. Kosten trägt die ausführende Fluggesellschaft, sofern das Ticket / die Reiseklasse den Zutritt zur Lounge ermöglicht.
2. Trägt die ausführende Fluggesellschaft die Kosten nicht (klassisches Beispiel: Flug in Economy Class, folglich vom Ticket / der Reiseklasse her kein Loungezutritt enthalten), so trägt die Kosten das Vielfliegerprogramm bzw. die herausgebende Airline des Vielfliegerprogramms
Bei der Wortklauberei, die manche hier in Bezug auf die Star Alliance Regeln betreiben, sollte man nicht vergessen dass diese nie mit der Intention aufgesetzt wurden, dass man in unterschiedlichen Programmen sammelt und eben dann das Cherry-Picking durchführt. (Und ich gehöre auch dazu, meine UA-Flüge gehen natürlich auf Mileage Plus - für die Lounge innerhalb der USA muss aber wiederum M&M herhalten, wenn es kein internationaler Anschlussflug ist).
Unter'm Strich ist es an sich für die die Lounge betreibende Airline aber ein Gewinn, wenn man die Loungenutzung zulässt, falls die *G Karte von einer anderen Airline als der die Lounge betreibende Airline kommt - denn man kann den Loungezugang dann der Airline in Rechnung stellen, die die Vielfliegerkarte herausgegeben hat. Und wenn es sich um eine Fremd-*G-Karte handelt die nicht in der Buchung ist, so kann man auch davon ausgehen, dass in der Regel im Vorfeld keine zusätzlichen Benefits genutzt wurden, die die Tarifsysteme in Hinblick auf die Ancillaries unterlaufen.
Was denke ich in zunehmendem Maße jedoch ein Thema bei den Airlines der Lufthansa Group werden dürfte ist, wenn eine SEN-Karte im Spiel ist - denn die SEN-Karte zunächst in der Buchung gibt ja u.a. eine kostenlose Reservierung der Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit. Im Gegenzug dafür möchten die Airlines der Lufthansa Group natürlich nicht den Revenue Loss bei den Ancillaries haben, auch noch den Loungezugang bezahlen, und dann anstatt die Meilen "im Haus" zu behalten einen Star Alliance Partner für die ausgegebenen Flugmeilen bezahlen.
Da es für die unterschiedlichen Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Qualifikationsstufen irgendwann zu komplex wird, all diese monetären Zusammenhänge nachzuvollziehen, würde ich damit rechnen dass zukünftig (gerade wenn durch die Änderungen bei M&M eine steigende Zahl an Personen das Vielfliegerprogramm wechseln möchte, aber die SEN-Benefits weiterhin nutzen will) die Gängelung am Flughafen eher zunehmen als abnehmen dürfte.