Was dir die Airline allerdings im Zweifelsfall verweigern darf, wenn es wirklich voll wird.
Echt? Auch wenn das Gepäckstück in Dimensionen und Gewicht den Vorgaben entspricht?
Echt? Auch wenn das Gepäckstück in Dimensionen und Gewicht den Vorgaben entspricht?
Selbstverständlich, wenn es nicht sicher verstaut werden kann (ergo Fußraum oder Bins zu voll / nicht möglich etc.) wandert dein Handgepäck ohne Diskussion in den Frachtraum. Du hast keinen Anspruch darauf, die Sicherheitsvorgaben überwiegen.Echt? Auch wenn das Gepäckstück in Dimensionen und Gewicht den Vorgaben entspricht?
ergo Fußraum oder Bins zu voll / nicht möglich etc.) wandert dein Handgepäck ohne Diskussion in den Frachtraum.

Zum Argument "Fußraum zu voll" bräuchte ich mit meinem Handgepäck weitere Zusatzargumente oder Präzisierungen![]()
Die Airline muss an sich gar keine Argumente liefern (beim Rucksack könnte man z.B. sagen nicht standsicher genug oder braucht zu viel Fläche). Wenn sie drauf besteht, dass das Gepäck in den Frachtraum kommt dann ist das so - oder du fliegst im dümmsten Fall nicht mit.Zum Argument "Fußraum zu voll" bräuchte ich mit meinem Handgepäck weitere Zusatzargumente oder Präzisierungen![]()
Was ist denn so schlimm daran, den Koffer am Flieger abzustellen und beim Aussteigen wieder in Empfang zu nehmen?
wenn mein Trolly ins Gepäckfach komm, würde es immer gegen die Transportbedingugen der Airlines verstossen.
die OS hat wegen mir sogar ihre Transportbedingungen geändert.
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Ach das passiert auch bei OS Flügen von VIE nach BKK mit einer 777: Cabin Baggage-Tag vom FCI dran, Gateagent reissts runter und klebt den dämlichen DAA Sticker drauf, ohne mich auch nur anzusschauen.
Resultat: Ich habe mein Vielfliegerprogramm 4x gewechselt, und bin ihm so richtig auf die Nerven gegangen, nur um dann vorm Gate den Sticker wieder runterzunehmen. Eigentlich mies, aber man kann nicht immer der Held sein![]()
Hatte ich auch schon (allerdings nicht bei OS).Seit wann gibt es ein DAA auf einer B777? Wäre mir sehr neu (mit Ausnahme von Kinderwägen).
Ich hab nicht ganz verstanden, wo der Scherz anfängt und der Ernst aufhört. Aufklärung erwünscht![]()
Die Airline muss an sich gar keine Argumente liefern (beim Rucksack könnte man z.B. sagen nicht standsicher genug oder braucht zu viel Fläche). Wenn sie drauf besteht, dass das Gepäck in den Frachtraum kommt dann ist das so - oder du fliegst im dümmsten Fall nicht mit.
Da schau ich doch glatt einmal in die ABB der DLH, die da besagen:Wobei wenn das Gepäck den Handgepäckbestimmungen entspricht, ist das ein klassischer Fall des IDB...der Fluggast hat dann nämlich alle Bedingungen erfüllt, aber die Airline kann den Beförderungsvertrag nicht einhalten.
Der fette Satz sollte Klarheit schaffen, kann gar kein IDB sein zumal das Gepäck ja idR mitkommt. Fliegt das (Hand-)Gepäck hingegen auf einer anderen Kiste, sieht die Sache schon anders aus.Handgepäck
8.7.
8.7.1. Wir können Anzahl, Höchstgewichte und maximale Dimensionen für Handgepäck festlegen. In jedem Falle muss Handgepäck unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
Da steht nur, dass man sich an die von LH festgelegten Maße, Stückzahlen und Massen halten muss, nicht, dass LH "willkürlich" über das Handgepäck entscheidet. Wenn es die Bedingungen erfüllt und in die Bins oder unter den Sitz passt, muss LH laut diesem Text das Handgepäck mitnehmen. Eine Sondervariante mit Wegnehmen ist dafür im Text nicht vorgesehen, also in der Kabine.
Alles weitere kann also immer nur eine freundliche Bitte des Personals sein.
http://www.iata.org/whatwedo/passenger/passenger_baggage/Pages/check_bag.aspxCabin Baggage
Carry-on baggage must be stowed in the aircraft cabin which limits baggage to a size, weight and shape to fit under a passenger seat or in a storage compartment.
Cabin baggage should have maximum length of 22 in (56 cm), width of 18 in (45 cm) and depth of 10 in (25 cm). These dimensions include wheels, handles, side pockets, etc.
Carry-on items must remain with the passenger at all times and are the responsibility of the passenger.