You can´t because it is too big!

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Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
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Besonders schön ist es, wenn man das Köfferchen nicht behalten darf, obwohl die halbe Kabine leer ist -.-' Passiert mir bei Fokker70s jedes mal ...
 

kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Ach das passiert auch bei OS Flügen von VIE nach BKK mit einer 777: Cabin Baggage-Tag vom FCI dran, Gateagent reissts runter und klebt den dämlichen DAA Sticker drauf, ohne mich auch nur anzusschauen.

Resultat: Ich habe mein Vielfliegerprogramm 4x gewechselt, und bin ihm so richtig auf die Nerven gegangen, nur um dann vorm Gate den Sticker wieder runterzunehmen. Eigentlich mies, aber man kann nicht immer der Held sein:D
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Echt? Auch wenn das Gepäckstück in Dimensionen und Gewicht den Vorgaben entspricht?
Selbstverständlich, wenn es nicht sicher verstaut werden kann (ergo Fußraum oder Bins zu voll / nicht möglich etc.) wandert dein Handgepäck ohne Diskussion in den Frachtraum. Du hast keinen Anspruch darauf, die Sicherheitsvorgaben überwiegen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.337
3.853
ZRH / MUC
ergo Fußraum oder Bins zu voll / nicht möglich etc.) wandert dein Handgepäck ohne Diskussion in den Frachtraum.

Zum Argument "Fußraum zu voll" bräuchte ich mit meinem Handgepäck weitere Zusatzargumente oder Präzisierungen :idea:

(Hinweis: Ich meide bei kleinen Maschinen aus dem Grund Reihe 1 oder die Exitrow).
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Zum Argument "Fußraum zu voll" bräuchte ich mit meinem Handgepäck weitere Zusatzargumente oder Präzisierungen :idea:

Simpel:

"Da Ihre Schuhgröße den Wert von 36 übersteigt, ist der sicherheitsrelevante Fußraum vor ihrem Sitz auf jeden Fall zu voll, egal, wie klein ihr Carry-on auch sein mag."
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Zum Argument "Fußraum zu voll" bräuchte ich mit meinem Handgepäck weitere Zusatzargumente oder Präzisierungen :idea:
Die Airline muss an sich gar keine Argumente liefern (beim Rucksack könnte man z.B. sagen nicht standsicher genug oder braucht zu viel Fläche). Wenn sie drauf besteht, dass das Gepäck in den Frachtraum kommt dann ist das so - oder du fliegst im dümmsten Fall nicht mit.
 

iandm

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
302
7
GRZ
Was ist denn so schlimm daran, den Koffer am Flieger abzustellen und beim Aussteigen wieder in Empfang zu nehmen?

wenn mein Trolly ins Gepäckfach komm, würde es immer gegen die Transportbedingugen der Airlines verstossen.
die OS hat wegen mir sogar ihre Transportbedingungen geändert.

:)
 

Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
wenn mein Trolly ins Gepäckfach komm, würde es immer gegen die Transportbedingugen der Airlines verstossen.
die OS hat wegen mir sogar ihre Transportbedingungen geändert.

:)

Ich hab nicht ganz verstanden, wo der Scherz anfängt und der Ernst aufhört. Aufklärung erwünscht :D
 

chivas69

Erfahrenes Mitglied
22.09.2010
570
0
VIE
Ach das passiert auch bei OS Flügen von VIE nach BKK mit einer 777: Cabin Baggage-Tag vom FCI dran, Gateagent reissts runter und klebt den dämlichen DAA Sticker drauf, ohne mich auch nur anzusschauen.

Resultat: Ich habe mein Vielfliegerprogramm 4x gewechselt, und bin ihm so richtig auf die Nerven gegangen, nur um dann vorm Gate den Sticker wieder runterzunehmen. Eigentlich mies, aber man kann nicht immer der Held sein:D

Seit wann gibt es ein DAA auf einer B777? Wäre mir sehr neu (mit Ausnahme von Kinderwägen).
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
2.071
784
Die Airline muss an sich gar keine Argumente liefern (beim Rucksack könnte man z.B. sagen nicht standsicher genug oder braucht zu viel Fläche). Wenn sie drauf besteht, dass das Gepäck in den Frachtraum kommt dann ist das so - oder du fliegst im dümmsten Fall nicht mit.

Wobei wenn das Gepäck den Handgepäckbestimmungen entspricht, ist das ein klassischer Fall des IDB...der Fluggast hat dann nämlich alle Bedingungen erfüllt, aber die Airline kann den Beförderungsvertrag nicht einhalten.

Viele Grüße - Dirk
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.886
3.393
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wobei wenn das Gepäck den Handgepäckbestimmungen entspricht, ist das ein klassischer Fall des IDB...der Fluggast hat dann nämlich alle Bedingungen erfüllt, aber die Airline kann den Beförderungsvertrag nicht einhalten.
Da schau ich doch glatt einmal in die ABB der DLH, die da besagen:

Handgepäck
8.7.
8.7.1. Wir können Anzahl, Höchstgewichte und maximale Dimensionen für Handgepäck festlegen. In jedem Falle muss Handgepäck unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
Der fette Satz sollte Klarheit schaffen, kann gar kein IDB sein zumal das Gepäck ja idR mitkommt. Fliegt das (Hand-)Gepäck hingegen auf einer anderen Kiste, sieht die Sache schon anders aus.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.298
14.048
irdisch
Da steht nur, dass man sich an die von LH festgelegten Maße, Stückzahlen und Massen halten muss, nicht, dass LH "willkürlich" über das Handgepäck entscheidet. Wenn es die Bedingungen erfüllt und in die Bins oder unter den Sitz passt, muss LH laut diesem Text das Handgepäck mitnehmen. Eine Sondervariante mit Wegnehmen ist dafür im Text nicht vorgesehen, also in der Kabine.
Alles weitere kann also immer nur eine freundliche Bitte des Personals sein.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
869
660
Berlin
Da steht nur, dass man sich an die von LH festgelegten Maße, Stückzahlen und Massen halten muss, nicht, dass LH "willkürlich" über das Handgepäck entscheidet. Wenn es die Bedingungen erfüllt und in die Bins oder unter den Sitz passt, muss LH laut diesem Text das Handgepäck mitnehmen. Eine Sondervariante mit Wegnehmen ist dafür im Text nicht vorgesehen, also in der Kabine.
Alles weitere kann also immer nur eine freundliche Bitte des Personals sein.

Tut LH ja, aber halt im Frachtraum. Mitgenommen wird alles und du musst dein Handgepäck auch nicht extra am Check In aufgeben. Ich finde DAA wie gesagt auch nicht gut, aber die Fluggesellschaft macht nichts widerrechtliches wenn sie dich darauf verweist.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.298
14.048
irdisch
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Handgepäck ist doch per Definition Kabinengepäck und eben nicht "aufgegebenes" Gepäck. Das Mitnehmen kannst Du voraussetzen.

Die IATA verlangt sogar, dass Handgepäck ständig unter Aufsicht des Passagiers bleibt.

Cabin Baggage
Carry-on baggage must be stowed in the aircraft cabin which limits baggage to a size, weight and shape to fit under a passenger seat or in a storage compartment.
Cabin baggage should have maximum length of 22 in (56 cm), width of 18 in (45 cm) and depth of 10 in (25 cm). These dimensions include wheels, handles, side pockets, etc.
Carry-on items must remain with the passenger at all times and are the responsibility of the passenger.
http://www.iata.org/whatwedo/passenger/passenger_baggage/Pages/check_bag.aspx
 
Zuletzt bearbeitet: