Doch, kann man.
Und wie er zurück kommt, ist sein eigenes Problem.
Denn die Reisehinweise des AA sind eindeutig.
(schreibt einer, der auch während Corona unterwegs war)
Im Nachhinein ist es immer einfach, zu behaupten, dass das alles absehbar war. Ein Landeverbot gab es zuletzt im März für Flüge aus dem Iran. Damals gab es kein milderes Mittel, weil die Quarantäne- und Testpflicht erst deutlich später eingeführt wurde. Es war Stand letzter Woche also extrem unwahrscheinlich, dass Deutschland plötzlich ein solches Landeverbot für UK verfügt. Noch unwahrscheinlicher war es, dass zusätzlich auch noch der Eurotunnel gesperrt wird - das gab es nicht mal im März/April.
Klar, in den Reisehinweisen
aller Länder stehen solche allgemeinen Floskeln wie "Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens". Aber in diesem Fall ging die Einstellung des Flugverkehrs ja von Deutschland aus - in dem vollen Wissen, dass man damit auch eigene Staatsbürger an der Rückreise hindert. Das ist schon noch mal eine Nummer härter, als bei einem lokalen Lockdown bzw. einer Einstellung des Flugverkehrs seitens des Drittstaats keine Rückholflüge zu organisieren.