Zoll - Reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?

ANZEIGE

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
ANZEIGE
Er meinte, dass ich so viele Fakes haben kann wie ich will so lange es nicht nach Gewerbe aussieht.
Nicht deutscher Zoll aber: wer mit den günstigen Tickets von / nach CDG reist, sollte diesen Tipp NICHT beherzigen. In Frankreich versteht man bei Fälschungen gar keinen Spaß (setzt allerdings voraus, dass da irgendwer steht, den das interessieren würde, die letzten Male Ankunft aus FRA / ZRH stand da keiner)
Dass Fälschungen deutsche Zöllner nicht interessieren, erstaunt mich immer wieder aufs neue.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: mayday

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
52
Wismut Aue
Nicht deutscher Zoll aber: wer mit den günstigen Tickets von / nach CDG reist, sollte diesen Tipp NICHT beherzigen. In Frankreich versteht man bei Fälschungen gar keinen Spaß (setzt allerdings voraus, dass da irgendwer steht, den das interessieren würde, die letzten Male Ankunft aus FRA / ZRH stand da keiner)
Dass Fälschungen deutsche Zöllner nicht interessieren, erstaunt mich immer wieder aufs neue.

Wie erkennt der Zöllner in CDG was man für sein Ticket bezahlt hat?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.531
742
Es wird nach Lebensmitteln (getrockneter Fisch, eingeschweißte Ente aus China, Käse und Honig aus der Türkei, Alkohol) und Zigaretten gesucht.

Da wird sich der OP in seinen Vorurteilen bestätigt fühlen, denn anders als bei Fleisch darf Fisch bis zu 20kg in die EU eingeführt werden.

Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen.

Das heißt, Reisende, die solche Waren mit sich führen, dürfen nur noch über bestimmte Eingangsstellen, an denen ein Veterinär anwesend ist, in die Europäische Union einreisen. Zudem müssen die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr "GVDE") begleitet sein.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher grundsätzlich im Rahmen der angegebenen Höchstmenge durch Reisende mitgebracht werden:

[...]

- Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...en-erzeugnisse-tierischen-ursprungs_node.html
 
  • Like
Reaktionen: mayday

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.544
1.013
Nicht deutscher Zoll aber: wer mit den günstigen Tickets von / nach CDG reist, sollte diesen Tipp NICHT beherzigen. In Frankreich versteht man bei Fälschungen gar keinen Spaß (setzt allerdings voraus, dass da irgendwer steht, den das interessieren würde, die letzten Male Ankunft aus FRA / ZRH stand da keiner)
Dass Fälschungen deutsche Zöllner nicht interessieren, erstaunt mich immer wieder aufs neue.

Ich kenne Fälle da haben sich Leute Fakes aus China online geshoppt und dann auf Grund der Zollkontrolle des Pakets ein Schreiben erhalte, dass es sich augenscheinlich um Fakes handele und man bitte einer Vernichtung zustimmen soll (oder eben das Gegenteil beweisen oder wie auch immer).

Zoll ist doch eigentlich Zoll, warum juckt es dann DEN Zoll nicht, der einen nach dem Kofferband kontrolliert?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.531
742
Zoll ist doch eigentlich Zoll, warum juckt es dann DEN Zoll nicht, der einen nach dem Kofferband kontrolliert?

Weil es dafür eine Sonderregelung gibt. Am Flughafen werden ausschließlich Fälschungen (bei Verdacht) für den gewerblichen Gebrauch beschlagnahmt. Im Postverkehr können auch für den privaten Gebrauch importierte Fälschungen beschlagnahmt werden.

Keine gute Quelle, aber wenn man auf den Wortlaut achtet z.B. hier: https://www.zoll.de/SharedDocs/Down...erie_im_visier.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Sinn und Zweck ist, dass man "Urlaubsmitbringsel" nicht zu stark regulieren möchte. Bei Onlinekäufen fällt dieses Argument weg.
 
  • Like
Reaktionen: 190th ARW

Seflieg

Reguläres Mitglied
19.11.2013
26
0
50% der Bevölkerung haben einen IQ von 90 - 109.

Stimmt, und die anderen 50% liegen darüber. :yes:

Na ja, genaugenommen wohl eher nicht, reichlich sind auch darunter zu finden. Der IQ ist definitiongemäß normalverteilt, 68% liegen im Bereich von 100 +/- 15 und liegen im Mittelbereich. Die restlichen 32% liegen darüber, aber auch darunter (jeweils 16%). Bedenkt man dann noch, dass der IQ-Test vermutlich eine Fehlermarge von 10% hat, ist 90 ganz sicher kein bedenklicher Wert.

Zum eigentlichen Thema aber: Der Zoll macht seine Arbeit nicht so schlecht. Wenn mal kurz für 30 sec in einen Koffer geguckt wird, geht es doch gar nicht darum, was darin zu sehen ist, sondern, wie der kontrollierte Passagier sich verhält. Ist nichts zu sehen und vor allem, fällt dem Zöllner auch sonst nichts auf, lohnt es schlicht nicht, weiter zu graben. Vor allem, wenn die sonstigen Vorkontrollen (Röntgen, Hunde...) keine Auffälligkeiten ergeben haben.