ah, ein richtiges cleverle
und du glaubst auch noch an den osterhasen, oder
selbstverständlich hat der zoll die möglichkeit herauszufinden wo du das gerät gekauft hast wenn du kontrolliert wirst. da reicht die seriennummer. wenn der zoll dann feststellt dass dies ein gerät für den amerikanischen markt ist wirst du nach der rechnung und dem beleg für das entrichten der umsatzsteuer gefragt (wenn du den sicheren bereich durch den grünen kanal verlassen solltest).
kann dir übrigens auch noch ein jahr nach dem kauf passieren wenn das gerät schon sehr abgenutzt aussieht. im übrigen ist es ein irrglaube dass wenn man ein gerät mal initial durch den zoll geschmuggelt hat nix mehr passieren kann. hast du das unverzollte gerät bei der nächsten reise wieder dabei dann addiert sich der wert des geräts zur freimenge. d.h. du bringst gegenstände von sagen wir mal 350€ mit, die ja in die freimenge fallen und hast zusätzlich noch ein unverzolltes altes iPad und wahrscheinlich ein unverzolltes gebrauchtes iPhone und einen unverzollten gebrauchten notebook dabei wird das sehr, sehr teuer.
nebenbei bemerkt
für die gelegenheitsschmuggler.