Zollgebühren

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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
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viel spass bei der beweisführung. (y)

Naja, angenommen ich habe Kaufbeleg von Nov. 2009 und reise auf einem Ticket EU-USA-EU das komplett im April 2010 abgeflogen wird sollte das doch reichen. Oder ich lasse mir das Gerät vor der Abreise beim Zoll quittieren.
 

ckruetze

Erfahrenes Mitglied
09.07.2009
638
0
EDXK
Naja, angenommen ich habe Kaufbeleg von Nov. 2009 und reise auf einem Ticket EU-USA-EU das komplett im April 2010 abgeflogen wird sollte das doch reichen. Oder ich lasse mir das Gerät vor der Abreise beim Zoll quittieren.

Der Kaufbeleg reicht nicht. Das Teil hätte ja von Nov. 2009 bis jetzt in den USA bleiben können.
Das Gerät beim Zoll vorlegen sollte reichen, aber lass das vor der Ausreise und auch vor dem Duty Free Bereich am Flughafen machen! Soetwas kannst du auch beim örtlichen Zollamt machen, muß also nicht am Flughafen direkt passieren.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
du hast pro einreise eine freimenge von max. 430€. punkt.

wenn du bei einer einreise nun zwei in der EU unversteuerte geräte (die einzeln jeweils weniger als 430€ kosten) zusammen nach deutschland einführst musst du für eines steuer abdrücken da die freimenge überschritten wird. punkt.

dass du ein gerät bei der einfuhr nicht versteuern musstest weil es in die freimenge gefallen ist befreit dich bei einer neuerlichen einfuhr nicht automatisch von der steuerpflicht. punkt.
Das kann ich irgendwie nicht ganz glauben. Kommt beispielsweise mein Gepäck nicht an und ich kaufe mir im Ausland einen Anzug für 420€, dann dürfte ich diesen Anzug bei weiteren Reisen nie mehr mitnehmen, da jeder weitere Einkauf und sei es nur ein 20€ Shirt offiziell zu verzollen wäre? :confused:
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.419
749
Das kann ich irgendwie nicht ganz glauben. Kommt beispielsweise mein Gepäck nicht an und ich kaufe mir im Ausland einen Anzug für 420€, dann dürfte ich diesen Anzug bei weiteren Reisen nie mehr mitnehmen, da jeder weitere Einkauf und sei es nur ein 20€ Shirt offiziell zu verzollen wäre? :confused:

na ja, wie willst du denn nachweisen dass du deinen anzug schon vor ein paar wochen bei einer anderen einreise zollfrei mit ins land geholt und für die aktuelle reise wieder ausgeführt hast? wenn du ihn nicht verzollst hast du ja keinen beleg dafür.
theoretisch könntest du den anzug schon vor ein paar wochen im ausland gekauft , ihn bei tante, freundin oder schwiegermutter im ausland eingelagert haben und ihn nun erstmalig mit anderen waren in die EU einführen. da die beweislast an dir klebt düfte ein nachweis schwer werden - oder sehe ich da etwas komplett falsch.
 

Washington

verliebt
07.02.2010
2.511
226
53.27° N, 54.23° E
ah, ein richtiges cleverle :eek:

und du glaubst auch noch an den osterhasen, oder :confused:

selbstverständlich hat der zoll die möglichkeit herauszufinden wo du das gerät gekauft hast wenn du kontrolliert wirst. da reicht die seriennummer. wenn der zoll dann feststellt dass dies ein gerät für den amerikanischen markt ist wirst du nach der rechnung und dem beleg für das entrichten der umsatzsteuer gefragt (wenn du den sicheren bereich durch den grünen kanal verlassen solltest).
kann dir übrigens auch noch ein jahr nach dem kauf passieren wenn das gerät schon sehr abgenutzt aussieht. im übrigen ist es ein irrglaube dass wenn man ein gerät mal initial durch den zoll geschmuggelt hat nix mehr passieren kann. hast du das unverzollte gerät bei der nächsten reise wieder dabei dann addiert sich der wert des geräts zur freimenge. d.h. du bringst gegenstände von sagen wir mal 350€ mit, die ja in die freimenge fallen und hast zusätzlich noch ein unverzolltes altes iPad und wahrscheinlich ein unverzolltes gebrauchtes iPhone und einen unverzollten gebrauchten notebook dabei wird das sehr, sehr teuer. :censored:

nebenbei bemerkt (n) für die gelegenheitsschmuggler.
Ich fliege im Moment soviel rum und wurde schon mehrmals "durchsucht" und es gab nie Probleme? Vielleicht einfach mal ausprobieren?
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
theoretisch könntest du den anzug schon vor ein paar wochen im ausland gekauft , ihn bei tante, freundin oder schwiegermutter im ausland eingelagert haben und ihn nun erstmalig mit anderen waren in die EU einführen. da die beweislast an dir klebt düfte ein nachweis schwer werden - oder sehe ich da etwas komplett falsch.

Da sehe ich auch das Hauptproblem. Im Normalfall wird sich kein Zoellner die Arbeit machen das Label von jedem Kleidungsstueck zu ueberpruefen nur um ueber die magischen 430€ zu kommen, da ist teure Elektronik, Uhren, Bargeld etc. viel einfacher. Nur blöd wenn man in einer Schwerpunktkontrolle landet die es immer mal wieder gibt oder an einen besonders eifrigen Beamten gerät, dann kann ich mir schon gut vorstellen das es teuer wird. Einziger echte Beweis wäre eine Quittung vom Zoll, vielleicht gehe ich dann einfach beim nächsten längeren EU-layover vorbei.
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Wobei es sich ja etwas entspannt hat, seit die Freigrenzen hochgesetzt wurden... der "normale" Urlauber wird auf die 430 pro Person ja nicht so schnell kommen wie vorher auf die 175 Euro. Sollte halt jeder für sich wissen, ob es einem Wert ist zu schmuggeln oder nicht ;) Nur sollte man beim erwischt werden auch fair sein und sich nicht über die Kontrolle ärgern ;) und die Nachzahlung/ Strafzahlung und wer es ganz arg übertreibt Bußgeldverfahren...

Wurde zum Glück nur einmal kontrolliert und da hatte ich schon vorher ein komisches Gefühl beim Einkaufen... :cool:
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
na ja, wie willst du denn nachweisen dass du deinen anzug schon vor ein paar wochen bei einer anderen einreise zollfrei mit ins land geholt und für die aktuelle reise wieder ausgeführt hast? wenn du ihn nicht verzollst hast du ja keinen beleg dafür.
theoretisch könntest du den anzug schon vor ein paar wochen im ausland gekauft , ihn bei tante, freundin oder schwiegermutter im ausland eingelagert haben und ihn nun erstmalig mit anderen waren in die EU einführen. da die beweislast an dir klebt düfte ein nachweis schwer werden - oder sehe ich da etwas komplett falsch.

Naja bei so einer Sitaution beweisst sogar der deutsche Zoll gesunden Menschenverstand, ich hatte noch nie Probleme mit "Altgeräten" und entsprechender Rechnung, die haben mir einfach geglaubt das ich meinen Laptop, I-Pod, Kamera usw. seit dem Kauf benutzt habe und auch bei einer vorherigen Einreise dabei hatte. Die Theorie das ich ein im Ausland befindliches Warenlager aufgelöst habe hatte noch keiner(y)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
(...) da die beweislast an dir klebt düfte ein nachweis schwer werden - oder sehe ich da etwas komplett falsch.
Ein kurzer Blick in meinen Reisepaß sollte eigentlich genügen in Verbindung mit etwas gesundem Menschenverstand. Bin übrigens schon zwei oder drei Mal durchsucht worden in FRA bzw. MUC und der Blick in den Reisepaß war tatsächlich die jeweils erste Aktion des Zollbeamten. Ich hatte für nichts Belege dabei und habe bei einigen Fragen wahrheitsgemäß geantwortet. Das wars dann auch schon.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Wobei es sich ja etwas entspannt hat, seit die Freigrenzen hochgesetzt wurden... der "normale" Urlauber wird auf die 430 pro Person ja nicht so schnell kommen wie vorher auf die 175 Euro. Sollte halt jeder für sich wissen, ob es einem Wert ist zu schmuggeln oder nicht ;) Nur sollte man beim erwischt werden auch fair sein und sich nicht über die Kontrolle ärgern ;) und die Nachzahlung/ Strafzahlung und wer es ganz arg übertreibt Bußgeldverfahren...

Wurde zum Glück nur einmal kontrolliert und da hatte ich schon vorher ein komisches Gefühl beim Einkaufen... :cool:

Hab mal erlebt (Flug BKK-FRA) wie sie einfach alle, die einen der thailändischen Schneidersäcke dabei hatten, komplett gefilzt haben.
 

fradoc

Aktives Mitglied
16.01.2010
238
0
FRA
Danke. Was versteht man unter einfuehren? Reicht es einen Wohnsitz in Deutschland zu haben und es wird davon ausgegangen das die Geräte im Land verbleiben? Ich habe zwar in Deutschland einen Wohnsitz, bin aber im Schnitt vielleicht 2 Wochen pro Jahr im Land, jeweils wenige Tage und mit Rueckflugticket. Kann es mir trotzdem passieren das ich eines Tages bei der Einreise quasi mein ganzes Gepäck (das logischerweise zu 95% ausserhalb der EU gekauft wurde) verzollen darf?

Wenn Du einige Zeit in einem Drittland gelebt hast und dann den ganzen im Ausland erworbenen Krempel (Hausstand) nach D einführst, kannst Du alles, was länger als ein halbes Jahr in Deinem Besitz war als Übersiedlungsgut deklarieren (i.e. anmelden, belegt durch Rechnungen), dann bleibt es zoll- und steuerfrei.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Ein kurzer Blick in meinen Reisepaß sollte eigentlich genügen in Verbindung mit etwas gesundem Menschenverstand. Bin übrigens schon zwei oder drei Mal durchsucht worden in FRA bzw. MUC und der Blick in den Reisepaß war tatsächlich die jeweils erste Aktion des Zollbeamten. Ich hatte für nichts Belege dabei und habe bei einigen Fragen wahrheitsgemäß geantwortet. Das wars dann auch schon.

So war es bei mir auch. Alle Fragen beantwortet mein Mac-Book gezeigt, dass gerade nicht mehr das neueste Modell war und das wars.
 

fradoc

Aktives Mitglied
16.01.2010
238
0
FRA

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Ich bin gerade in LAS und soll für meinen Arbeitgeber ein iPad mitbringen, das wir verlosen wollen. Mein AG zahlt alle Zollgebühren die anfallen, da ich ja zusammen mit meinen Einkäufen über die 430 Euro (aber noch bis zu den 700 Euro) kommen werde.

Jetzt habe ich aber auf der Homepage des Zolls folgendes gelesen: "Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."

Eigentlich ist mein Fall ja gewerblich, oder? Was also tun?

Möglichkeit A: Meine privaten Einkäufe in die Freigrenze fallen lassen und nur das iPad mit der Pauschale verzollen. Ich kann ja sagen, dass ich immer damit reise und es lieber verzollt hätte. Auch wenn ich dadurch höhere Gebühren zahlen müsste.

Möglichkeit B: Ich bin dann doch ehrlich, schildere meinen Fall und was passiert dann?

Denn was ist wenn der Gewinner des iPads selber fliegt, die beim Zoll fragen, wo er es her hat und dann alles irgendwie zu mir zurückkommt ?!?

Vielleicht hat je jemand von Euch Erfahrung damit, denn ich würde ja gerne beim Zoll schnell anrufen (fliege Sonntag wieder zurück), aber es ist schon Wochenende ...

Oliver
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Bei gewerblicher Nutzung fällt immer und ohne Freigrenze Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an. Diese kann der AG bei der nächsten USt-Voranmeldung wieder geltend machen.

Habe auf Grund dieses Threads inzwischen professionelle Antworten per PM erhalten... (y) :D
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Nabend,

ich bin zur Zeit bis Mitte 2012 in den USA und werde meine in die Jahre gekommene Elektronikausstattung sicherlich mal auf den neuesten Stand bringen. Neben Laptop, Cellphone und Tablet (ich hab mich nicht nicht entschieden, welches) wird sicherlich einiges zusammen kommen. Evtl. möchte ich meinen Eltern auch ein iPad mitbringen.

Sehe ich das richtig, dass dafür nur die 19% Anfallen?

Wie sieht das aus, wenn ich sowas als Geschenk nach Deutschland schicke?

Danke schonmal.

S.
 

Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
4.902
90
60
am Bodensee
Wie sieht das eigendlich mit dem Zoll aus wenn ich über die Schweiz fliege und Waren über 700 € dabei habe ?
Und danach mit der Ware nach Deutschland fahre mit dem Auto ?