Zollgebühren

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Sorry, soweit habe ich nicht gedacht, war noch zu früh. Theoretisch musst du den Schweizern die Ware für den Transfer anmelden, wie die das genau handeln - keine Ahnung. In D kann es passieren das du die Gebühren als Sicherheit hinterlegst, und du diese bei der Ausreise wieder erstattet bekommst.
 
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Reaktionen: Kalttaucher

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
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Wie sieht das aus, wenn ich sowas als Geschenk nach Deutschland schicke?

Da du beim Versenden eine Zollerklärung mit Inhalt und Wert ausfuellen musst bringt das nicht viel, insbesondere bei Elektronik. Kannst natuerlich falsche Angaben machen und hoffen das es nicht auffällt, dann verlierst du aber mindestens den Versicherungsschutz und hast keine Ansprueche wenn unterwegs etwas verschwindet.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Kann passieren, dass der Empfänger das Paket im Zollamt abholen und dort öffnen muss. Ob das immer passiert, keine Ahnung ...

Oliver
Das wird bei Elektronik mit Sicherheit so sein das der Empfänger zum Zollamt muss. Das Ipad "als Geschenk" mit US $ 35 als Wertangabe kannst du vergessen, die vom Zoll wissen recht genau was der entsprechende Artikel kostet, falls nicht wird der derzeitige Handelswert gegoogelt. Da könnte es bei einem günstigen Einkauf in den USA sogar angebracht sein die originale Kaufrechnung mit in die Sendung zu legen, die nimmt der Zoll dann als Berechnungsgrundlage.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Ich bin gerade in LAS und soll für meinen Arbeitgeber ein iPad mitbringen, das wir verlosen wollen. Mein AG zahlt alle Zollgebühren die anfallen, da ich ja zusammen mit meinen Einkäufen über die 430 Euro (aber noch bis zu den 700 Euro) kommen werde.

Jetzt habe ich aber auf der Homepage des Zolls folgendes gelesen: "Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."

Eigentlich ist mein Fall ja gewerblich, oder? Was also tun?

Möglichkeit A: Meine privaten Einkäufe in die Freigrenze fallen lassen und nur das iPad mit der Pauschale verzollen. Ich kann ja sagen, dass ich immer damit reise und es lieber verzollt hätte. Auch wenn ich dadurch höhere Gebühren zahlen müsste.


Oliver
Natürlich kann man gewerbliche Waren auch in nornalen Reiseverkehr einführen, mach ich bei fast jedem Flug. Aber:
-bei gewerblichen Gütern jedweder Art gibt es keine "Freigrenzen" wie bei privaten Gütern, alles muss vom ersten Euro an verzollt/versteuert werden
-ab 1000 Euro Warenwert ist der Einführer eigentlich verpflichtet die Zollanmeldung selber vorab ( online ) durchzuführen, dazu braucht man natürlich eine Zollnummer