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Was meiner Einschätzung nach ein Verstoß gegen das LuftSiG darstellen müsste.
Who cares?
Als in STR bis vor ca. einem Jahr gar nicht kontrolliert wurde, war es billiger durch die Siko an die Glasscheibe als auf die Besucherterrasse.
Was meiner Einschätzung nach ein Verstoß gegen das LuftSiG darstellen müsste.
In der FCL wird knallhart gescannt. Bei den anderen Lounges weiß ich das leider nicht
Was meiner Einschätzung nach ein Verstoß gegen das LuftSiG darstellen müsste.
Mir würde nicht im Traum einfallen eine volle Flasche Campari aus der Lounge zu mopsen,
Bullshit. Du darfst durch die SiKo und fertig ist die Möhre.
Ausschließlich als Passagier oder Angestellter. Der Rest hat da nix verloren. Und ja, es könnte ein Verstoß gegen das LuftSiG sein, wenn der Flughafenbetreiber seinen Pflichten (hier Zugangskontrolle) nicht nachkommt.
In MUC wird immer gescannt. Wegen solcher Vollpfosten haben wir den Loungezugang als SEN ohne Bordkarte verloren.
Ich habe mit Airlines - auch LH - Erfahrungen gemacht, die in mir kein großes Mitleid erregen.
Evident rechtswidriges Verhalten (Umgang mit 261/2004-Ansprüchen, schlichtes Verweigern der Rückabwicklung nach evidenten Buchungsfehlern und unverzüglicher Anfechtung, die Meilenschwund-Geschichte, wobei da das OLG Köln ja auch.....) auf deren Seite, führen bei mir dazu, dass ich rechtlich bei solchen Unternehmen auch "hart am Wind" segel.
Ich warte nur auf den nächsten, der in 261/2004 eine Lücke entdeckt, mit der er eine Entschädigung einfordern kann, die ihm gar nicht zusteht.
Ich stimme deinem Post ja ansonsten zu, aber wenn du offenbar die SEN Lounge ohne berechtigende Bordkarte betreten willst, dann gehörst du doch auch zu denen, die die Regeln übertreten wollen. Sogar im Gegensatz zum Typ aus dem Urteil, der nichtmal gegen eine Regel verstieß, sondern nur von der 242-Fee (danke an Kexbox für diese schöne Formulierung) drangekriegt wurde.
Nein, ich hatte immer eine Bordkarte. Genutzt habe ich das nur sehr selten, ich bin dabei nur andere Fluggesellschaften geflogen. Bei einem Abflug mit Condor oder anderen komischen Fluggesellschaften zu komischen Destinationen habe ich gerne die SEN Lounge genutzt - wenn sie mit vertretbaren Aufwand erreichbar war. Als BA in LHR vom T1 abflog konnte man auch noch in die SEN Lounge in T2 gehen (alles Geschichte). Das war damals regelkonform. Seit der Änderung habe ich es nicht probiert, sondern meine Schlüsse daraus gezogen.
Jetzt ist es im Blick zuoberst
Das Foto von der Lounge im Artikel ist ja sehr verführend, sind die LH-Business-Lounges mittlerweile wirklich so schön?
1x Business Class buchen, 35x essen, nie fliegen: Deutscher Vielfrass trickst Airline aus | Ausland | Blick
und sich am (Kartoffelsalat-) Buffet vollgeschlagen und sich einen Whiskey nach dem anderen reingezogen statt am Gate auf Plastikstühlen abzuhängen.
Neee, das ist anders da, laut Blick: Damit checkte der hungrige Mann von November 2011 bis Dezember 2012 total 35-mal für den Flug nach Zürich ein. Doch statt zum Flieger ging er jeweils direkt ans Edelbuffet in der Business-Lounge. Dort gibt es nicht nur Snacks, sondern feine Menüs à discrétion bei freier Getränkewahl.
du gehst halt in die falsche Lounge
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Das Foto ist sicher ironisch gemeint, aber es scheinen in der Tat skurrile Vorstellungen hinsichtlich des Angebots in der C-Lounge zu bestehen.
Sollen sie ihm das Ticket wegnehmen oder den Loungebesuch "erschweren". Aber nachträglich einen - happigen - Betrag für Kartoffelsalat und Wlan zu fordern, ist schon nicht ganz sauberMoral hat also mit Mitleid zu tun? Weil die Firma böse ist, darf man sich ohne schlechtes Gewissen und mit vollem Bewusstsein dass es falsch ist am Buffet bedienen wie es einem passt? Auch noch ein Lunchpaket mitnehmen beim Abschied? Und das nur, weil es nicht ganz genau geregelt ist? Was ist denn das für eine Haltung?
Ich warte nur auf den nächsten, der in 261/2004 eine Lücke entdeckt, mit der er eine Entschädigung einfordern kann, die ihm gar nicht zusteht.
Sollen sie ihm das Ticket wegnehmen oder den Loungebesuch "erschweren". Aber nachträglich einen - happigen - Betrag für Kartoffelsalat und Wlan zu fordern, ist schon nicht ganz sauber
Welche Instanzen? Es ging nicht weiter nach oben. Irgendein RiAG (oder vielleicht nur Ri) hat darüber entschieden. Zugegeben: Aufgrund des Streitwerts mit dem Druck, nicht eine total angreifbare Entscheidung zu produzieren.Das sehen Instanzen, die darüber zu Recht urteilen dürfen und können, aber nun mal anders.
Und nur darum geht es. Wie mehrfach geschrieben: Das Urteil ist rechtskräftig.