Zu oft in Businesslounge - AG München stoppt Lufthansa-Schmarotzer

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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.725
503
STR
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Was meiner Einschätzung nach ein Verstoß gegen das LuftSiG darstellen müsste.

Who cares?

Als in STR bis vor ca. einem Jahr gar nicht kontrolliert wurde, war es billiger durch die Siko an die Glasscheibe als auf die Besucherterrasse. :D
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.099
1.695
Bayern & Tirol
In der FCL wird knallhart gescannt. Bei den anderen Lounges weiß ich das leider nicht

In MUC wird immer gescannt. Wegen solcher Vollpfosten haben wir den Loungezugang als SEN ohne Bordkarte verloren.

Wenn man so etwas durchzieht hat man massiv einen an der Klatsche. Die Frage ist auch, wie er konsumiert hat und was er noch alles mitgehen hat lassen. Ich hatte mal einige aufschlussreiche Gespräche mit LDs. Mir war klar, dass die Abgründe bei manchen Vielfliegern sehr tief sind.
Alles was nicht angeschraubt ist, kann geklaut werden! Interessant sind volle Alk-Flaschen oder Einrichtungsgegenstände. Ich hätte in vielen Fällen viel schneller ein Hausverbot und eine Klage durchgezogen.

Ja, es stimmt, dass ich bei LH aufgrund vieler Maximierungen zu meinen Ungunsten und - sagen wir es mal - kreativen Rechtsauslegungen auch schon mal hart am Wind segele. Das äußert sich aber überwiegend dadurch, dass ich nicht mit LH fliege oder auf die Erfüllung mancher Leistungen etwas penibler achter. Mir würde nicht im Traum einfallen eine volle Flasche Campari aus der Lounge zu mopsen, nur weil LH mal böse zu mir war!
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.099
1.695
Bayern & Tirol
Ausschließlich als Passagier oder Angestellter. Der Rest hat da nix verloren. Und ja, es könnte ein Verstoß gegen das LuftSiG sein, wenn der Flughafenbetreiber seinen Pflichten (hier Zugangskontrolle) nicht nachkommt.

Es wird doch Deine Bordkarte kontrolliert (nur nicht gescannt). Wenn Du eine selbst machst, würde ich mal aus Urkundenfälschung tippen (die Juristen mögen mich korrigieren - ärger gibt es sicher!).
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
In MUC wird immer gescannt. Wegen solcher Vollpfosten haben wir den Loungezugang als SEN ohne Bordkarte verloren.

Ich stimme deinem Post ja ansonsten zu, aber wenn du offenbar die SEN Lounge ohne berechtigende Bordkarte betreten willst, dann gehörst du doch auch zu denen, die die Regeln übertreten wollen. Sogar im Gegensatz zum Typ aus dem Urteil, der nichtmal gegen eine Regel verstieß, sondern nur von der 242-Fee (danke an Kexbox für diese schöne Formulierung) drangekriegt wurde.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.166
3.526
ZRH / MUC
Jetzt ist es im Blick zuoberst :)

TT-2956496-vielfrass.jpg


Das Foto von der Lounge im Artikel ist ja sehr verführend, sind die LH-Business-Lounges mittlerweile wirklich so schön? :)

1x Business Class buchen, 35x essen, nie fliegen: Deutscher Vielfrass trickst Airline aus | Ausland | Blick
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
Ich habe mit Airlines - auch LH - Erfahrungen gemacht, die in mir kein großes Mitleid erregen.
Evident rechtswidriges Verhalten (Umgang mit 261/2004-Ansprüchen, schlichtes Verweigern der Rückabwicklung nach evidenten Buchungsfehlern und unverzüglicher Anfechtung, die Meilenschwund-Geschichte, wobei da das OLG Köln ja auch.....) auf deren Seite, führen bei mir dazu, dass ich rechtlich bei solchen Unternehmen auch "hart am Wind" segel.

Moral hat also mit Mitleid zu tun? Weil die Firma böse ist, darf man sich ohne schlechtes Gewissen und mit vollem Bewusstsein dass es falsch ist am Buffet bedienen wie es einem passt? Auch noch ein Lunchpaket mitnehmen beim Abschied? Und das nur, weil es nicht ganz genau geregelt ist? Was ist denn das für eine Haltung?

Ich warte nur auf den nächsten, der in 261/2004 eine Lücke entdeckt, mit der er eine Entschädigung einfordern kann, die ihm gar nicht zusteht.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Ich warte nur auf den nächsten, der in 261/2004 eine Lücke entdeckt, mit der er eine Entschädigung einfordern kann, die ihm gar nicht zusteht.

Denkfehler - wenn es eine "Lücke" (was auch immer das sein soll im vorliegenden Fall) gibt, man also nach dem Gesetz eine Entschädigung fordern kann steht einem die Entschädigung ja gerade zu!
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.099
1.695
Bayern & Tirol
Ich stimme deinem Post ja ansonsten zu, aber wenn du offenbar die SEN Lounge ohne berechtigende Bordkarte betreten willst, dann gehörst du doch auch zu denen, die die Regeln übertreten wollen. Sogar im Gegensatz zum Typ aus dem Urteil, der nichtmal gegen eine Regel verstieß, sondern nur von der 242-Fee (danke an Kexbox für diese schöne Formulierung) drangekriegt wurde.

Nein, ich hatte immer eine Bordkarte. Genutzt habe ich das nur sehr selten, ich bin dabei nur andere Fluggesellschaften geflogen. Bei einem Abflug mit Condor oder anderen komischen Fluggesellschaften zu komischen Destinationen habe ich gerne die SEN Lounge genutzt - wenn sie mit vertretbaren Aufwand erreichbar war. Als BA in LHR vom T1 abflog konnte man auch noch in die SEN Lounge in T2 gehen (alles Geschichte). Das war damals regelkonform. Seit der Änderung habe ich es nicht probiert, sondern meine Schlüsse daraus gezogen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Nein, ich hatte immer eine Bordkarte. Genutzt habe ich das nur sehr selten, ich bin dabei nur andere Fluggesellschaften geflogen. Bei einem Abflug mit Condor oder anderen komischen Fluggesellschaften zu komischen Destinationen habe ich gerne die SEN Lounge genutzt - wenn sie mit vertretbaren Aufwand erreichbar war. Als BA in LHR vom T1 abflog konnte man auch noch in die SEN Lounge in T2 gehen (alles Geschichte). Das war damals regelkonform. Seit der Änderung habe ich es nicht probiert, sondern meine Schlüsse daraus gezogen.

Ah ich lasse mich natürlich sofort eines besseren belehren, falls ich von einer falschen Annahme ausgegangen bin. Ich dachte, auch "damals" sei die Zugangsvoraussetzung *G/SEN+*A Bordkarte gewesen und letztere Vorraussetzung sei nur nicht kontrolliert worden. Wusste gar nicht, dass es Zeiten gab, in denen man die Lounge ohne *A Bordkarte betreten durfte.
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Nachdem ich den Mann in einer Kommentarfunktion eines als seriös geltenden Magazins als "Schmarotzer" bezeichnet habe, erhielt ich in den ersten 24 h mehr als 10 "Daumen nach unten", während die Kommentatoren, die Verständnis äußerten, allesamt Likes erhielten. Meine Vermutung ist, dass mal wieder Neid und Mißgunst der Besitzlosen (=Urlaubsflieger ohne Lounge-Zutritt) durchgeschlagen hat, wie gerne hätten sie auch mal mit dem guten Mann getauscht und sich am (Kartoffelsalat-) Buffet vollgeschlagen und sich einen Whiskey nach dem anderen reingezogen statt am Gate auf Plastikstühlen abzuhängen.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
und sich am (Kartoffelsalat-) Buffet vollgeschlagen und sich einen Whiskey nach dem anderen reingezogen statt am Gate auf Plastikstühlen abzuhängen.

Neee, das ist anders da, laut Blick: Damit checkte der hungrige Mann von November 2011 bis Dezember 2012 total 35-mal für den Flug nach Zürich ein. Doch statt zum Flieger ging er jeweils direkt ans Edelbuffet in der Business-Lounge. Dort gibt es nicht nur Snacks, sondern feine Menüs à discrétion bei freier Getränkewahl.

:D du gehst halt in die falsche Lounge :p
 
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Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Vermutlich gibt es in München für Schweizer Journalisten eine geheime Hintertür, die man nur mit Presseausweis durchschreiten kann, um ins *** Ess- und Trink-Eldorado zu gelangen.
 
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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Neee, das ist anders da, laut Blick: Damit checkte der hungrige Mann von November 2011 bis Dezember 2012 total 35-mal für den Flug nach Zürich ein. Doch statt zum Flieger ging er jeweils direkt ans Edelbuffet in der Business-Lounge. Dort gibt es nicht nur Snacks, sondern feine Menüs à discrétion bei freier Getränkewahl.

:D du gehst halt in die falsche Lounge :p

Das ist jetzt natürlich deprimierend, dass ich meinen eigenen Heimatflughafen so schlecht kenne, d.h. statt in den SEN-Lounge muß man in die C-Lounge gehen, um sich richtig gut vollfuttern zu können - gut, dass ich das jetzt weiß, ganz herzlichen Dank an Dich !!!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Moral hat also mit Mitleid zu tun? Weil die Firma böse ist, darf man sich ohne schlechtes Gewissen und mit vollem Bewusstsein dass es falsch ist am Buffet bedienen wie es einem passt? Auch noch ein Lunchpaket mitnehmen beim Abschied? Und das nur, weil es nicht ganz genau geregelt ist? Was ist denn das für eine Haltung?

Ich warte nur auf den nächsten, der in 261/2004 eine Lücke entdeckt, mit der er eine Entschädigung einfordern kann, die ihm gar nicht zusteht.
Sollen sie ihm das Ticket wegnehmen oder den Loungebesuch "erschweren". Aber nachträglich einen - happigen - Betrag für Kartoffelsalat und Wlan zu fordern, ist schon nicht ganz sauber
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.165
958
im Paralleluniversum
Wenn es sich hier wirklich um den überintensiven Besuch einer C-Lounge handelt, dann ist der Typ doch wirklich krank in der Birne, oder?
Wer geht freiwillig 35 (oder 36) mal in eine Business Lounge... So viel Geld kann man mir doch gar nicht zahlen, dass ich das machen würde.

Wenn es sich um eine FCL handeln würde, wäre es eventuell noch verständlicher. Aber ehrlich gesagt auch nicht wirklich erstrebenswert.
So schön es in einer FCL ist. Aber so oft... na ja... manche gehen halt auch gerne zum Zahnarzt...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.165
958
im Paralleluniversum
Sollen sie ihm das Ticket wegnehmen oder den Loungebesuch "erschweren". Aber nachträglich einen - happigen - Betrag für Kartoffelsalat und Wlan zu fordern, ist schon nicht ganz sauber

Das sehen Instanzen, die darüber zu Recht urteilen dürfen und können, aber nun mal anders.
Und nur darum geht es. Wie mehrfach geschrieben: Das Urteil ist rechtskräftig.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
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300x250
Das sehen Instanzen, die darüber zu Recht urteilen dürfen und können, aber nun mal anders.
Und nur darum geht es. Wie mehrfach geschrieben: Das Urteil ist rechtskräftig.
Welche Instanzen? Es ging nicht weiter nach oben. Irgendein RiAG (oder vielleicht nur Ri) hat darüber entschieden. Zugegeben: Aufgrund des Streitwerts mit dem Druck, nicht eine total angreifbare Entscheidung zu produzieren.