Da kann die Fluggesellschaft ja nun nicht einfach paar Tage vor Abflug mitteilen, man solle doch bitte die bei Buchung gültigen Check-in Zeiten ignorieren und mehrere Stunden vor Abflug am Flughafen sein, um seine vertraglich zugesicherte und bezahlte Beförderung zu bekommen.
Ich sehe das als sinnvollen, unverbindlichen Hinweis. Die meisten Passagiere wollen schließlich fliegen und nicht entschädigt werden. Hoffentlich.
Vom Grundsatz her gelten die Check-in Schlußzeiten. Kann der Passagier nachweisen, rechtzeitig dort gewesen zu sein und danach umgehend und ohne schuldhaftes Zögern sich zum Gate begeben zu haben, dann ist die Fluggesellschaft in der Verantwortung und hat die Pflicht, sich zu kümmern, sprich Umbuchung und ggf. Hotels / Verpflegung.
Jetzt kann man noch darüber diskutieren, inwiefern das höhere Gewalt ist und somit die Pauschalentschädigung entfällt. Die Paßkontrolle ist eine hoheitliche Aufgabe und dürfte als höhere Gewalt zählen. Reine Planungspannen / Überlastung des Flughafens sind die Verantwortung des Erfüllungsgehilfen und sehe ich als zurechenbar an. Muß die Airline dann halt dem Airport in Rechnung stellen.
Es ist gut, wenn man so was nicht zu ernst und tragisch nimmt. Aber den Schaden sollte man in Rechnung stellen. Kosten sind genau das eine, was bei jedem Wirtschaftsunternehmen am ehesten wirkt, um was zum Positiven zu verbessern. Ansonsten kann es ja so bleiben. 8-;