Zu spät am Gate wegen lahmer Kontrollen was jetzt?

ANZEIGE

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.977
1.043
DUS, HAJ, PAD
ANZEIGE
Ja die aktuelle Sicherheitslage ist heute auch nicht besser als am 05.01...
Mit Sicherheitsgründen kann man jede Diskussion totschlagen...
 

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
7
Wenn es dich nicht zu viel Zeit und Mühe kostet, frag doch einfach mal nach, welche genaue Zeit LH konkret empfiehlt. Du darfst dabei auch gern auf etwaige Airrail Verbindungen (am besten mit Beispiel mit etwa einer Stunde Umsteigezeit) oder die kommunizierte Annahmeschlußzeit eingehen.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.830
2.084
FRA
aber es kam eine Mail rein die Antwort ist nicht der Hit aber lest selber:

Klasse Ausrede :rolleyes:

Einerseits betreibt LH in FRA das FCT, wirbt damit und ist zurecht stolz darauf, dass man im FCT keine Zeit an der SiKo verliert. Also ist Lufthansa (als direkter Vertragspartner des Kunden) nachweislich fähig, eine schnelle SiKo zu organisieren.

Aber sobald es um die SiKo im Hauptterminal geht, sei LH plötzlich machtlos und möchte einen betroffenen Kunden nicht einmal umbuchen. Und das obwohl es im selben Haupterminal ein separate VIP-SiKo gibt, die Fraport als Teil der VIP-Betreuung für Geld anbietet und die schnell genug sein dürfte.

Eine Unverschämtheit, dass LH sich mit der angeblich nicht beeinflussbaren Bundespolizei ausredet, obwohl sowohl LH als auch die Fraport als Subunternehmer von LH nachweislich für eine schnelle SiKo sorgen können.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Also ich hab inzwischen ne kurze Antwort verfasst.

So nach dem Motto Lufthansa kann eben als weit größte Airline schon was tun wenn sie wollen damit sich was am Flughafen tut und das man bei anderen Ereignissen wie der Terminalräumung vom letzten August auch umgebucht wurd obwohls ne Polizeiaktion war.
Das mit dem VIP dings ist ein sehr gutes Argument das werd ich mir merken.

Ich hab mir überlegt das Ding mal der SÖP rein zu hängen viel Aufwand ist das ja nicht und wär interessant was die sagen.
 
  • Like
Reaktionen: MANAL

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.575
4.115
Paralleluniversum
Ich habe die TSA-Kontrollen auch als angenehmer, schneller und freundlicher erlebt als bei uns und kann Deine Pauschalkritik nicht nachvollziehen.

Kann ich absolut unterschreiben. Erst letzte Woche wieder einige Flüge in den USA gehabt. Sehr schnell und freundlich. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich immer freundliche Grüße und je nach Situation 1-2 freundliche Sätze Smalltalk parat habe. Oder "have a nice day" wünsche. Wirkt Wunder.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.263
1.292
CGN
Kann ich absolut unterschreiben. Erst letzte Woche wieder einige Flüge in den USA gehabt. Sehr schnell und freundlich. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich immer freundliche Grüße und je nach Situation 1-2 freundliche Sätze Smalltalk parat habe. Oder "have a nice day" wünsche. Wirkt Wunder.

Das ist das A und O. Nicht nur am Airport. Leider hat sich das noch nicht rumgesprochen das man mit Höflichkeit mehr erreicht als mit "dagegen".
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
So ich hab mal Just for fun nen 400 Euro Anspruch wegen Nichtbeförderung bei der SÖP eingereicht.
Und eben auch mit der Sonderbehandlung im First Terminal rein geschrieben.
Ich hab mir vorhin noch kurz eine Bestätigung wegen dem Zug geholt fun fact der ICE770 läuft so auch als Lufthansa Flug 3405!

Mal gucken was raus kommt, wenn es nix is auch wurscht wenn was raus kommt umso besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MANAL

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
So ich hab mal Just for fun nen 400 Euro Anspruch wegen Nichtbeförderung bei der SÖP eingereicht.

Spannend, ob man bei der LH die Fachbeiträge aus dem eigenen Hause verfolgt. Schließlich hat Schaefer die Frage der Haftung der Airline im Falle eines verpassten Flugs durch Passagiere aufgrund von Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle in der NJW 2019, S. 3029 ff besprochen:

"Art. 3 II Fluggastrechte-VO berücksichtigt vertragliche Obliegenheiten als Anwendungsvoraussetzung: Der Passagier muss sich zur vom Luftfahrtunternehmen vorgegebenen Zeit zwecks Abfertigung einfinden. „Abfertigung“ in diesem Sinne ist richtigerweise nicht nur der Check-In. Erscheint der Gast danach nicht am Flugsteig zur mitgeteilten Einsteigezeit, aus welchen Gründen auch immer, ist die Verordnung unanwendbar. Jedenfalls ist der Tatbestand der Beförderungsverweigerung nicht erfüllt."

Und dann ist da noch der BGH, Hinweisbeschluss v. 16.4.2013 - X ZR 83/12, Rdnr. 8 ff:

„Nichtbeförderung“ ist nach Art. 2 lit. j FluggastrechteVO die Weigerung, Fluggäste zu befördern, die sich unter den in Art. 3 II genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben. Der Fluggast, der einen Anspruch wegen Nichtbeförderung geltend machen will, muss demnach grundsätzlich am Flugsteig anwesend gewesen sein. Davon gehen sowohl der EuGH, NJW 2013, 363 = EuZW 2012, 942 Rdnr. 19 – Rodriguez Cachafeiro u. a./Iberia, Lineas Aereas de Espaha SA und NJW 2013, 361 = EuZW 2012, 945 Rdnrn. 25, 29 – Finnair Oyi/Timy Lassooy) als auch der BGH aus (NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239; NJW 2013, 378 = WM 2012, 2302; RRa 2011, 84 = NJW 2011, 880 L).

Im Streitfall ist der Kl. bis zur Beendigung des Einsteigevorgangs nicht am Flugsteig erschienen und ihm wurde weder dort noch zu einem früheren Zeitpunkt der Einstieg verweigert.

Die Fluggastrechteverordnung enthält kein umfassendes Regelwerk, das Ansprüche auf Ausgleichszahlungen, Erstattung von Entgelten und Betreuungsleistungen (Art. 7 bis Art. 9 FluggastrechteVO) für sämtliche Fälle vorsähe, in denen der Fluggast nicht oder nicht zu dem geschuldeten Zeitpunkt befördert wird.“
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Na ich glaub nicht das viel raus kommt aber der Aufwand war vielleicht 5 Minuten und vielleicht sagt die SÖP ja was grundsätzlich dazu wenn die Kontrollen zu lange dauern.
Die Antwort von Lufthansa wir können nix beeinflussen stimmt ja eben nicht wie man bei den Firsttickets und HON Status Leuten sieht.


Aber mal doof gefragt:
Wenn das mit der Nichtbeförderung nicht fruchtet ja hat man dann als Pax in der Hand? nur nen neuen Flug buchen und die Auslangen zurück oder den Ticketpreis?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MANAL

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
7
Einerseits betreibt LH in FRA das FCT, wirbt damit und ist zurecht stolz darauf, dass man im FCT keine Zeit an der SiKo verliert. Also ist Lufthansa (als direkter Vertragspartner des Kunden) nachweislich fähig, eine schnelle SiKo zu organisieren.

In der gelebten Praxis stimmt das schon, nur ist beim FCT der Kreis der berechtigten Personen arg beschränkt (First Ticket auf LH/LX oder HON-Status), bzw. beim VIP-Service die Hürde hoch genug (€399? €499), dass er zwar von jedem in Anspruch genommen werden kann, es aufgrund dieses Umstandes aber nicht gemacht wird. Demnach ist die Anzahl der zu kontrollierenden Personen in den allermeisten Fällen im FCT oder beim VIP-Service (deutlich) niedriger als an den normalen Kontrollen. Darüber hinaus ist noch nicht gesagt, dass die Kontrolle als solche im FCT oder beim VIP-Service schneller/effizienter pro Pax geht. Demnach ist es ja nun gerade nicht im Einflussbereich der LH, wie schnell die Kontrolle abläuft.

Am Ende kommt noch einer auf die Idee, bei zu knapper Anreise den VIP-Service zu empfehlen. €xy00 für ein Ticket in den Wind schießen, oder €399?/€499? Gebühr für's eigene Bummeln bezahlen? Schadenminderungspflicht des Passagiers (€499 wäre immer noch weniger als €600 Ausgleichszahlung für einen verpassten Langstreckenflug)?

Andererseits sagt LH ganz klar, dass ich als C-Pax innereuropäisch bis 40 Minuten vor Abflug mein Gepäck aufgegeben haben muss und im Besitz einer Bordkarte sein muss.
https://www.lufthansa.com/de/de/check-in-annahmeschlusszeiten
Die Annahmeschlusszeiten sind zur Gewährleistung eines pünktlichen Abfluges einzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch nach bereits durchgeführtem online, mobilen oder automatischen Check-in spätestens im Besitz der Bordkarte sein und Ihr Gepäck aufgegeben haben.

Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass man bis dahin sicherheitskontrolliert sein muss. Die einzige weitere Aussage ist, dass das Abfluggate 15 Minuten vor Abflug schließt. Ergo hat man 25 Minuten Zeit für die Sicherheitskontrolle. Zu extremen Stoßzeiten kann das sicherlich auch schon mal am echten Fast Track arg knapp werden. Ist man nun nicht 40 Minuten vor Abflug am Flughafen, sondern erst 50, hat man mehr Zeit eingeplant und befolgt die schwammigen Hinweise der LH.

Ein weiteres Argument gegen die e-Mail von LH: Andernorts, beispielsweise am zweiten Hub in MUC, geht die SiKo pro Pax deutlich flotter. Die vereinzelten Vorkommnisse mit geräumten Sicherheitsbereichen der letzten Zeit waren meiner Erinnerung nach nicht auf eine nachlässige SiKo an sich zurückzuführen. Demnach kann man annehmen, dass die Kontrollen ebenso gründlich durchgeführt werden, nur eben effizienter. Das liegt nun wiederum auch nicht im Einflussbereich der LH, ist aber m.E. ein möglicher Weg, deren Totschlagargument Sicherheit zu entkräften.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.146
8.446
BRU
Also ich würde als Arugment auch eher anführen, dass LH selber Airrail-Verbindung mit 1h Umsteigezeit zwischen Ankunft des Zuges und Abflug verkauft. Oder der Check in-Annahmeschluss 40 oder 60 Minuten (weiß jetzt nicht genau) vor Abflug ist. Das vermittelt dem Pax nunmal den Eindruck, solche Zeiten würden reichen.

Und nicht irgendwelche schnelleren VIP-Services.

Wobei ich EU-VO auch fragwürdig sehe, da geht es doch eher um Flugunregelmäßigkeiten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.111
1.593
Unabhängig von der Anwendbarkeit der EU-VO, mal eine Frage zum Verständnis:

Wie läuft denn die ganze Prozedur im FCT für einen First/HON-Reisenden in der Praxis ab?

An vielen Flughäfen gibt es ja eine andere Methode:

Dort wartet zusätzliche Begleitpersonal am Check-in Schalter und führt dann die Businessclass oder höher und Prio-berechtigten Reisenden direkt an der Schlange vorbei zur Pass/Sicherheitskontrolle an vorderste Position.
Grundsätzlich wäre eine solche Verfahrensweise auch für Reisende ohne Berechtigung möglich, wenn aus zeitgründen der Verlust des Fluges droht und die Reisenden bereits rechtzeitig am Flughafen waren und sie daher kein Verschulden trifft.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.552
9.062
FRA/QKL
Unabhängig von der Anwendbarkeit der EU-VO, mal eine Frage zum Verständnis:

Wie läuft denn die ganze Prozedur im FCT für einen First/HON-Reisenden in der Praxis ab?

An vielen Flughäfen gibt es ja eine andere Methode:

Dort wartet zusätzliche Begleitpersonal am Check-in Schalter und führt dann die Businessclass oder höher und Prio-berechtigten Reisenden direkt an der Schlange vorbei zur Pass/Sicherheitskontrolle an vorderste Position.
Grundsätzlich wäre eine solche Verfahrensweise auch für Reisende ohne Berechtigung möglich, wenn aus zeitgründen der Verlust des Fluges droht und die Reisenden bereits rechtzeitig am Flughafen waren und sie daher kein Verschulden trifft.
Meines Wissens darf es in Deutschland für hoheitliche Aufgaben (Passkontrolle) keine Priorisierung geben. Für die Sicherheitskontrolle gibt es sowas ja. Die Frage ist letztlich wer berechtigt ist. Wenn am Ende alle spät kommen und deshalb auf bevorzugte Behandlung drängen macht das auch wieder keinen Sinn.

FCT ist ein komplett getrenntes Terminal mit ca. 200-500 Reisenden je Tag. Das macht im Schnitt maximal 30 Reisende je Stunde und ist an der dortigen Kontrolle problemlos zu bewältigen.

Wie Anonyma schon geschrieben hat würde ich den ganzen Part FCT/VIP aus der Betrachtung komplett raus lassen. MCT und Checkin Deadline sind meines Erachtens die Hauptargumente gegenüber der Airline. Wenn diese nicht ausreichend sind muss die Airline die Zeiten erhöhen, z.B. Checkin Deadline 2,5 Stunden vor Abflug. Das kostet Passagiere und wird die Airline nicht wollen. Also müssen sie dazu beitragen die Kontrollen zu beschleunigen. Spohr kann doch sonst immer so gut mit Frau Merkel. Dann soll er auch dafür mal vorsprechen und den Staat bitten hier Voraussetzungen zu schaffen dass Kontrollen nie länger als 15-20 Minuten dauern dürfen.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.675
1.054
TXL
Auf die Gefahr hin, geteert und gefedert zu werden:

Man kennt ja das Wegerisiko des Arbeitnehmers, kurz: Der Arbeitnehmer trägt das Risiko, ordnungsgemäß (= pünktlich) bei seiner Arbeitsstelle zu erscheinen. So sehe ich das hier auch. Der Pax muss es halt irgendwie schaffen, an den Flugsteig zu kommen - und dafür ist er verantwortlich, jedenfalls nicht die Airline. Alles andere wäre mE eine ungerechtfertigte Umwälzung der Risikosphäre. Wenn die Airline irgendwelche Tipps gibt, wann man am besten da ist, dann ist das für mich ein freundlicher Ratschlag, nicht viel mehr. Daran ändern auch Check-In Zeiten nichts. Wenn die Airline sagt, ihr Check-In schließt 30/40 Min. vor Abflug, dann übernimmt sie damit mE nicht die Gewähr, dass unter Einhaltung dieser Zeiten auch möglich ist, den Flug zu erreichen (d.h. die Sicherheit zu passieren).

Also ich würde als Arugment auch eher anführen, dass LH selber Airrail-Verbindung mit 1h Umsteigezeit zwischen Ankunft des Zuges und Abflug verkauft. Oder der Check in-Annahmeschluss 40 oder 60 Minuten (weiß jetzt nicht genau) vor Abflug ist. Das vermittelt dem Pax nunmal den Eindruck, solche Zeiten würden reichen.

Aber kann sich ein Dritter, der keine Airrail Verbindung gebucht hat, darauf berufen? Wohl nicht. Wenn der Airrail Buchende seinen Flug verpasst, dann wird er Ansprüche haben, ja. Aber doch nicht der, der sich das selber zusammenbastelt. Da hilft doch auch kein Anschein oder Eindruck.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.111
1.593
Meines Wissens darf es in Deutschland für hoheitliche Aufgaben (Passkontrolle) keine Priorisierung geben.

Jein das Grundgesetz schreibt die Gleichheit bei hoheitlichem Handeln vor, das bedeutet aber nicht zwingend dass nicht entschieden werden kann wer an der Schlange vorbei zum Schalter kommt.
Die Kontrolle selbst muss für jeden gleich erfolgen.

Denn auch die offizielle Fluggastkontrolle ist ein hoheitlicher Akt und wird von der BPol durchgeführt, auch wenn diese die Durchführung an Hilfspersonal durchführen lässt und die Durchführung selbst nur beaufsichtigt.

Aber bei einem Problem bei der Sicherheitskontrolle trifft eben ein Bundespolizist die Entscheidung und eben kein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma.

Darüber hinaus ist es völlig richig, dass der formal korrekte Ansatz wäre dass die Fluggesellschaft die Check-in Deadline erhöhen bzw. bei Einhaltung dieser auch das passieren der Kontrollen und rechtzeitige erreichen des Abfluggates ermöglicht werden muss.

Daher macht aus meiner Sicht es durchaus Sinn beide Punkte in der Argumentation unter zu bringen.
Ist der Fluggast rechtzeitig am Check-in muss die Fluggesellschaft das rechtzeitige erreichen des Abfluggates sicherstellen.
Genau das ist aber durch entsprechende Maßnahmen eben doch möglich wie man der FCT/VIP Betreuung sieht.

Die Fluggesellschaft hat ja insgesamt drei Lösungswege:
1. durch Einflussnahme auf den Prozess sicherstellen dass genug Kontrollpersonal zur Verfügung steht und immer eine zeitnahe Abfertigung der Fluggäste erfolgen kann (was jedoch allgemein zu höheren Kosten führt)
2. durch Erhöhung der Meldeschlusszeiten, in denen des immer grundsätzlich für den Fluggast möglich ist die Kontrollen zu passieren (das verursacht zwar keine direkte Kosten wird aber ungewollt sein, dass es zum Beispiel dem Reisenden nicht vermittelt werden kann wenn die Meldeschlusszeit von 40 auf nehmen wir mal zum Beispiel 90 Minuten herauf gesetzt werden würde. Das würde wohl zum Verlust einiger Fluggäste führen die sich dann eben wenn wenig los ist über eine Stunde am Gate langweillen wollen)
3. wenn keine der ersten beiden Lösungswege beschritten werden soll einen Verfahrensablauf entwickeln welcher eine beschleunigte Abwicklung ermöglicht (dass dies grundsätzlich möglich ist zeigt sich doch am Beispiel der FCT/VIP Abfertigung auch wenn natürlich eine 1 zu 1 Übertragung auf die Reisenden mit wenig verbleibender Zeit nicht praktikabel ist)

Daher ist die Pauschale Entschuldigung von LH "wir sind für die lange Dauer der Kontrollen nicht verantwortlich und haben keine Einflussmöglichkeiten" einfach sachlich falsch, die Realität zeichnet ein anderes Bild.


Man kennt ja das Wegerisiko des Arbeitnehmers, kurz: Der Arbeitnehmer trägt das Risiko, ordnungsgemäß (= pünktlich) bei seiner Arbeitsstelle zu erscheinen.

Das ist schon völlig richtig, aber auch hier gibt es eben Zumutbarkeitsgrenzen für den Arbeitnehmer.
Genauso kann man eben doch hier argumentieren diese Zumutbarkeitsgrenze ist erfüllt wenn sich der Fluggast gemäß den Angaben der Flugggesellschaft zur Arfertigung rechtzeitig einfindet.

Daher ist einfach pauschal die Verantwortung weg von der Fluggesellschaft zum Reisenden zu verschieben einfach falsch.

Welche Auswirkungen das ganze hat ist eine andere Frage, die Entschädigung nach Art. 7 der EU-VO zu bejahen ist sicher falsch.
Aber eine kostenfreie Umbuchung zur Vertragserfüllung und gegebenenfalls die Betreuung bis zur Durchführung des umgebuchten Flugs je nach Notwendigkeit im Einzelfall, erscheint sachlich angemessen und richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.448
1.446
Auf die Gefahr hin, geteert und gefedert zu werden:

Man kennt ja das Wegerisiko des Arbeitnehmers, kurz: Der Arbeitnehmer trägt das Risiko, ordnungsgemäß (= pünktlich) bei seiner Arbeitsstelle zu erscheinen. So sehe ich das hier auch. Der Pax muss es halt irgendwie schaffen, an den Flugsteig zu kommen - und dafür ist er verantwortlich, jedenfalls nicht die Airline. Alles andere wäre mE eine ungerechtfertigte Umwälzung der Risikosphäre. Wenn die Airline irgendwelche Tipps gibt, wann man am besten da ist, dann ist das für mich ein freundlicher Ratschlag, nicht viel mehr. Daran ändern auch Check-In Zeiten nichts. Wenn die Airline sagt, ihr Check-In schließt 30/40 Min. vor Abflug, dann übernimmt sie damit mE nicht die Gewähr, dass unter Einhaltung dieser Zeiten auch möglich ist, den Flug zu erreichen (d.h. die Sicherheit zu passieren).

Nein, ist nicht ganz so. Ansonten könnte die Airline ja bis 10 min vor Abflug Gepäck annehmen, auch wenn der Flug wissentlich schon geschlossen ist. Die Ariline muss also schon in etwa kalkulieren, wie lange die Passagiere vom Check-in Schalter zum Gate benötigen. Deswegen differieren Check-in Schluss und das Boardingende auch zeitlich. Ich meine, dass es dazu sogar ein Gerichtsurteil gibt, dass der Passagier auch zeit haben muss vom Check-in ans Gate zu kommen.
 
  • Like
Reaktionen: peter42

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
7
Daher ist die Pauschale Entschuldigung von LH "wir sind für die lange Dauer der Kontrollen nicht verantwortlich und haben keine Einflussmöglichkeiten" einfach sachlich falsch, die Realität zeichnet ein anderes Bild.

Es gibt ein Argument, weswegen gerade doch die Airline verantwortlich ist: durch ihr agieren als Anbieter am Markt ist es in deren Interesse, Tickets zu verkaufen und Sitzplätze zu füllen. Einfach durch ihr Angebot können Sie steuern, wie viele Menschen durch die SiKo müssen. Ja, ein Teil davon entfällt auf Umsteiger, von denen ein Teil, bedingt durch FRAs Unzulänglichkeiten, ebenfalls wieder durch die SiKo müssen, oder eben vom Zug zusteigen. Es ist also das Bestreben der Airline als gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen, möglichst viele Menschen durch die SiKo zu bringen.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.675
1.054
TXL
Als Baumarkt habe ich auch ein Interesse daran, dass möglichst viele den Weg zu mir ins Gewerbegebiet über die vielbefahrene Ausfallstrasse finden. Das macht mich für die Baustellen dort aber auch nicht verantwortlich im Rechtssinne.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.111
1.593
Als Baumarkt habe ich auch ein Interesse daran, dass möglichst viele den Weg zu mir ins Gewerbegebiet über die vielbefahrene Ausfallstrasse finden. Das macht mich für die Baustellen dort aber auch nicht verantwortlich im Rechtssinne.


Und wo besteht der kausale Zusammenhang?

Die Baustelle ist kein Teil der Einkaufvorgangs im Baumarkt, die Kontrollen am Flughafen sind aber Teil der gebuchten Reiseleistung.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.108
8.268
Dahoam
Sehr peinlich wie LH auf die Beschwerde reagiert. Verstehe nicht warum man nicht einfach auf den nächsten Flug umgebucht hat. Intern dürfte das doch kaum Kosten verursachen? :confused:

Sich so aus der Verantwortung zu stehlen passt aber auch gut dazu. Man sollte entweder klare Zeitangaben vorgeben wann man wo zu sein hat oder dafür sorgen, dass man knappe Passagiere proaktiv zu einer Prio-Kontrolle vorbeilotst (benötigt halt zusätzliches Personal). Sollen sie doch Fraport entsprechend in den Hintern treten oder von denen dann die Kosten für Umbuchungen erstatten lassen. Alternativ halt die Checkin-Zeiten anpassen. Wenn man die erfüllt kann ich als Passagier nun wirklich nichts dafür. Und diese wischiwaschi-Mail mit "ausreichend Zeit" davor können sie sich erst recht sparen.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Uii es kam wieder ne Antwort auf meine Mailantwort von gestern:

Sehr geehrter Herr

damit Ihr Anliegen in den richtigen Händen ist und direkt bearbeitet werden kann, haben wir es an unser Serviceteam für Reservierungen und Flugbuchungen weitergegeben, das sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Falls Sie in der Zwischenzeit Rückfragen zu zukünftigen Flugreisen haben, rufen Sie bitte unser Lufthansa Service Center unter der Telefonnummer +49 (0) 69 86 799 799 an. Weitere weltweite Telefonnummern finden Sie im Internet auf folgender Seite:

http://www.lufthansa.com/de/de/Hilfe-und-Kontakt

Bitte wählen Sie hier „Lufthansa Service Center“ sowie „Flugbuchungen und Serviceanfragen“.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.


Wollen die mir vielleicht doch noch einen neuen Flug an einem neuen Datum geben?

Also egal wie die Sache ausgeht zumindest die Reaktionszeiten auf Mails sind gar nicht so schlecht wie hier immer gedacht wird.

Aber auch schön wie es sich manche Lufthansa Fans hier einfach machen und sagen ich wär selber schuld danke.
Aber dann mal die Frage wann soll ich dann am Flughafen sein um sicher aufm Flug zu sein um viere morgens wenn der Flughafen aufmacht?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.236
9.507
Bin heute Non-Schengen von B abgeflogen. Ankunft ICE knapp zwei Stunden vor Abfug. War 50 Minuten in der Lounge und musste an Gate 10 Minuten aufs Boarding warten.

Bei einer vorab angekündigten besonderen Engpasssituation 2,5h vorher am Flughafen sein zu müssen, sehe ich als zumutbar an. Dass man vorher anders geplant und nicht stornierbar gebucht haben kann, sehe ich als persönliches Lebensrisiko.

Zwar meine ich auch, dass die LH den OP im vorliegenden Fall kulant hätte umbuchen oder von mir aus den Ticketpreis erstatten sollen. Auf der anderen Seite basieren Kulanzentscheidungen immer auch auf dem Wert der Geschäftsbeziehung und dieser reichte der LH im vorliegenden Fall wohl nicht aus. Einen Anspruch gegenüber irgendwen hat der OP ganz sicher nicht. 2h vor Abflug ist die übliche Faustregel, bei besonderem ausdrücklichen Hinweis vorher, früher da zu sein, kann das locker auf 2,5 oder 3h erweitert werden. Knapp 2,5 h vorher hätten hier gereicht.

Generell: Man bucht Supersparpreise bei der Bahn auf eigene Gefahr. Man plant sein Ankommen am Flughafen auf eigene Gefahr. Man lässt sich durch das Leben in/Reisen durch Deutschland auf deutsche Behörden ein auf eigene Gefahr. Sicherheitsbewusste Menschen können das Risiko dieser Gefahren gegen Geld und/oder Zeit reduzieren. Wer ins Risiko geht, um 15 Minuten oder EUR x zu sparen, der sollte den Misserfolgsfall sportlich nehmen, was der OP ja auch weitgehend tut. 50 Mal Zeit/Geld gespart und einmal geht es in die Hose, das kann sich ja immer noch rechnen.
 
  • Like
Reaktionen: TXL3000

B.Obachter

Reguläres Mitglied
27.01.2019
65
26
Bin mal gespannt, wie das "mit dem Pass" weitergeht. Aktuell lese ich auf Seite 3 mind. zum dritten Mal was davon.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Bin heute Non-Schengen von B abgeflogen. Ankunft ICE knapp zwei Stunden vor Abfug. War 50 Minuten in der Lounge und musste an Gate 10 Minuten aufs Boarding warten.

Bei einer vorab angekündigten besonderen Engpasssituation 2,5h vorher am Flughafen sein zu müssen, sehe ich als zumutbar an. Dass man vorher anders geplant und nicht stornierbar gebucht haben kann, sehe ich als persönliches Lebensrisiko.

Zwar meine ich auch, dass die LH den OP im vorliegenden Fall kulant hätte umbuchen oder von mir aus den Ticketpreis erstatten sollen. Auf der anderen Seite basieren Kulanzentscheidungen immer auch auf dem Wert der Geschäftsbeziehung und dieser reichte der LH im vorliegenden Fall wohl nicht aus. Einen Anspruch gegenüber irgendwen hat der OP ganz sicher nicht. 2h vor Abflug ist die übliche Faustregel, bei besonderem ausdrücklichen Hinweis vorher, früher da zu sein, kann das locker auf 2,5 oder 3h erweitert werden. Knapp 2,5 h vorher hätten hier gereicht.

Generell: Man bucht Supersparpreise bei der Bahn auf eigene Gefahr. Man plant sein Ankommen am Flughafen auf eigene Gefahr. Man lässt sich durch das Leben in/Reisen durch Deutschland auf deutsche Behörden ein auf eigene Gefahr. Sicherheitsbewusste Menschen können das Risiko dieser Gefahren gegen Geld und/oder Zeit reduzieren. Wer ins Risiko geht, um 15 Minuten oder EUR x zu sparen, der sollte den Misserfolgsfall sportlich nehmen, was der OP ja auch weitgehend tut. 50 Mal Zeit/Geld gespart und einmal geht es in die Hose, das kann sich ja immer noch rechnen.

Sorry du bist aber schon etwas ein Laberkopf!

Wär die Bahn zu spät gewesen hätt ich klar gesagt ok doof gelaufen selber Schuld.
Aber das Risiko hab ich in Kauf genommen a weil mir der Flug nicht unendlich wichtig war und b wenn ich merk der ICE ab Mannheim haut nicht hin es noch viele andere Züge gibt.

Lufthansa hat übrigens eben NICHT geschrieben man soll früher da sein!
Sondern das hier:
Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, ausreichend Zeit vor Ihrem geplanten Abflug einzuplanen.

Jetzt sag ich einfach 2h 14 Min sind genug Zeit vorm Abflug wenn ich keinen Checkin und Gepäck brauch.
Aber auch deine 2h 30 hätten wohl nich gelangt weil das Gate ja auch mindestens 15 Min also um 12:35 dicht macht.

Und jetzt?

Wie du lesen kannst gings mir nie um ne Entschädigung oder sonst was aber das was Lufthansa mir da schickt sind billige Ausreden und die ganze Sache is grundsätzlich viel interessanter als ich selber gedacht hab drum bleib ein wenig an der Sache dran so viel Zeit frisst das ganze nich da ist ne Kaffeepause länger.
 
Zuletzt bearbeitet: