Geisterspiel auf St. Pauli - Eure Meinung

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EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
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Zum Wochenende einfach mal weg von Flugzeugen, Airports und Rückenlehnen in der Economy.

Der DFB verhängt ein "Geisterspiel" für St. Pauli im nächsten Heimspiel gegen Bremen.

Meiner Meinung nach völlig überzogen. Sicherlich verurteile ich die Aktion des Becherwurfs. Sicherlich ist St. Pauli bzw. sind Zuschauer dort in der Vergangenheit negativ aufgefallen, daher "negativ" behaftet. Nur wo hört die Verantwortlichkeit eines Vereines auf bzw. bis wohin kann er aktiv im Vorfeld einschreiten und Maßnahmen egreifen?

Meiner Meinung nach in solch einem Fall, gar nicht. Was ist passiert? Ein Zuschauer wirft im Stadion einen mit Bier gefüllten Plastikbecher auf einen Linienrichter. Keine Frage, sowas hat im Fußball nichts zu suchen. Kann der Verein soetwas aktiv entgegenwirken? Meiner Meinung nach nein. Was ist die Alternative? Bier oder Alkohol im Stadion komplett verbieten? Evtl. ein Ansatz.

Aber wer garantiert mir, das beim nächsten mal nicht ein Becher mit Cola Richtung Spielfeld fliegt? Niemand.

Getränke, etc. komplett verbieten?

Ich bin sofort dabei wenn es um Geisterspiel geht, wenn wir über Feuerwerkskörper sprechen, wenn ganze Fangruppen für Randale sorgen, das Spielfeld stürmen oder die Bude abreissen.

Aber in diesem Falle finde ich die Reaktion des DFB absolut überzogen. Dicke Geldstrafe, meinetwegen 50.000 Euro oder 100.000 Euro, vielleicht O.K.

Aber sowas, mit Einbußen von knapp 1.000.000 EUR ( Die Summe steht im Raum) finde ich steht in keinem Verhältnis. Der Club kann den Zuschauer verklagen, ja. Wird am Ende aber auf dem Verlust sitzen bleiben.

Grobe Fahrlässigkeit kann ich in diesem Fall nicht erkennen seitens St. Pauli. Wie erwähnt mag die Vorgeschichte eine Rolle spielen. Aber wie hätte der Verein genau dieses Ereignis aktiv verhindern können? Ich sehe keine Möglichkeit.

Im Endeffekt wird ein eh schon klammer Verein, unverhältnismässig bestraft.

Sicherlich war die ganze Nummer ein Schock für den Linienrichter, keine Frage. Sicherlich gehört sowas bestraft. Trotzallem fand ich die Reaktion mit Notarzt, Schwindelgefühle, bleibende Schäden seitens Linienrichter auch etwas übertrieben. Da gab's schon weitaus schlimmere Fälle, mit wirklich lebensbedrohlich Situationen. Nur meistens finden diese im Zuschaubereich statt.

Thema "Bengalische Feuer" Ich hatte mal das Pech, dass eine Fackel 5 m von mir aufgeschlagen ist. Nix passiert, aber reine Glückssache. Da mutet sich für mich ein Plastikbecher aus 10 m Entfernung gleichsam harmloser an.

Feuerwerke, etc. muss ein Verein im Vorfeld durch starke Kontrollen unterbinden, auch wenn dies immer noch keine Garantie ist, wie sich leider immer wieder zeigt.

Aber einen einzelnen Zuschauer vom Werfen eines im Stadion gekauften Gegenstands abzuhalten? 25000 persönlich Bewacher für 25.000 Zuschauer?

Wie ist Eure Meinung?

Vielleicht mag ja jemand mit diskutieren.

P.S. Und ja, es gibt wichtigere Dinge in der Welt. Aber trotzdem interessiert mich Eure Meinung.
 
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belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
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GSP/SCN
Ich vertrete die Meinung, dass es beim DFB und noch schlimmer in der UEFA und bei der FIFA schon lange nicht mehr rational zugeht. Es sagt ja schon einiges, dass Bakschisch-Sepp dort an der Spitze steht.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Ich vertrete die Meinung, dass es beim DFB und noch schlimmer in der UEFA und bei der FIFA schon lange nicht mehr rational zugeht. Es sagt ja schon einiges, dass Bakschisch-Sepp dort an der Spitze steht.

... Blatter fliegt seit Jahren im Privat Jet in der Welt herum, der dem Emir von Qatar gehört ... Oh welch Wunder, dass die WM nach Qatar vergeben wurde ?? :eek:
 
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ribspreader

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18.04.2010
871
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MHG
Ich finde das Urteil des DFB durchaus angemessen. Sicherlich kann man einem Verein vom logischen Standpunkt aus nicht die komplette und umfassende Verantwortung für die Fans geben. Eine Garantie gibt es ebenso wenig. Aber das zählt in solchen Fällen nicht. Der DFB wollte nach diesem Vorfall einen Präzedenzfall schaffen und hat dies - sofern St. Pauli keinen Einspruch einlegt - auch bewerkstelligt. Niemand wird in Zukunft jemals wieder behaupten können, dass er nicht um die Konsequenzen seines Handelns gewusst hätte. Solch ein Urteil ist in meinen Augen schon längere Zeit überfällig, mindestens seit Oliver Kahn in Freiburg von einem Golfball getroffen wurde.
Ein anderes Thema ist die Vorbildfunktion für alle Fußballer und Zuschauer in Deutschland, die ein Bundesligaspiel hat. In meiner aktiven Zeit als Fußballschiedsrichter gab es bei einem Kollegen den Fall, dass ein Linienrichter während eines Verbandsligaspiels (!!!) von Zuschauern mit Tennisbällen beworfen wurde. Leider hatte das damals kaum sportrechtliche Konsequenzen. Von daher sehe ich das Urteil auf der Ebene der Landesverbände als Wegweiser an, auch im Amateurbereich derartiges Verhalten zukünftig dementsprechend schwerer zu bestrafen. So etwas kommt in den unteren Ligen nämlich öfter vor, als man denkt.
Gleichfalls finde ich es als Fußballfan schade, dass so etwas passiert und dass solche Entscheidungen fallen (müssen?). Es raubt dem Fußball die Seele. Vielleicht sollte man sich auch einmal Gedanken darüber machen, was sich über die Jahre in unseren Stadien so verändert hat und dort ansetzen. In den Jahren vor den Absperrgittern und ausgedehnten Personenkontrollen war es nämlich aus meiner Sicht undenkbar, einen Unparteiischen mit Gegenständen zu bewerfen.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
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Köln
Der DFB wollte nach diesem Vorfall einen Präzedenzfall schaffen und hat dies - sofern St. Pauli keinen Einspruch einlegt - auch bewerkstelligt.

Ganz klar ein Prädenzfall. St. Pauli hat aber Einspruch eingelegt.

Aber,dieser Präzendenzfall hätte schon vorher kommen können/müssen und nicht erst wenn ein Linienrichter bzw. eine aktiv am Spielgeschehen teilnehmende Person betroffen ist.

Sowas gab's in der Vergangenheit schon, aber da ging dann "richtig" die Post ab.

Prügeln sich Zuschauer auf der Tribüne und reissen das Stadion ab, gibt's meistens ne Geldstrafe.

Wird da ein Unterschied gemacht?

Ist es ein großer Unterschied, wenn das Gespann mit Regenschirmen geschützt ein Stadion verlassen muss gegenüber dem was jetzt passiert ist?

Was ist die Steigerung in Sachen Strafen, wenn ein Zuschauer über den Zaun springt und Schiris attackiert? Gibt doch genug Flitzer, die bislang aber "wenigstens" oder Gott sei Dank nur auf Show aus waren.
 

ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
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MHG
Ganz klar ein Prädenzfall. St. Pauli hat aber Einspruch eingelegt.

Aber,dieser Präzendenzfall hätte schon vorher kommen können/müssen und nicht erst wenn ein Linienrichter bzw. eine aktiv am Spielgeschehen teilnehmende Person betroffen ist.

Sowas gab's in der Vergangenheit schon, aber da ging dann "richtig" die Post ab.

Prügeln sich Zuschauer auf der Tribüne und reissen das Stadion ab, gibt's meistens ne Geldstrafe.

Wird da ein Unterschied gemacht?

Ist es ein großer Unterschied, wenn das Gespann mit Regenschirmen geschützt ein Stadion verlassen muss gegenüber dem was jetzt passiert ist?

Was ist die Steigerung in Sachen Strafen, wenn ein Zuschauer über den Zaun springt und Schiris attackiert? Gibt doch genug Flitzer, die bislang aber "wenigstens" oder Gott sei Dank nur auf Show aus waren.
Danke für die Info, dass St. Pauli Einspruch eingelegt hat, wusste ich nicht.
Klar, gerade wenn man ins europäische Ausland schaut, ist es schon unglaublich, was da geduldet wird, bzw, wie milde manchmal doch die Strafen ausfallen. Ich kann dir nur zustimmen, was solche Dinge wie Regenschirme und Geleitschutz angeht, Präzedenzfälle hätten hier schon früher fallen können.
Hilft halt aber auch nur bedingt weiter, wenn der Zuschauer im Fanblock für 10 Euro Eintritt am Eingang sein Gehirn abgibt...
Vielleicht schafft man es ja diesmal, eine nachhaltige Debatte um Sicherheitsfragen im Fußball anzustoßen.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
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Köln
Danke für die Info, dass St. Pauli Einspruch eingelegt hat, wusste ich nicht.

Gut ich weiss nicht ob's sie es schon getan haben, aber die letzte Info war, Sie wollen es.

Klar, gerade wenn man ins europäische Ausland schaut, ist es schon unglaublich, was da geduldet wird, bzw, wie milde manchmal doch die Strafen ausfallen. Ich kann dir nur zustimmen, was solche Dinge wie Regenschirme und Geleitschutz angeht, Präzedenzfälle hätten hier schon früher fallen können.
Hilft halt aber auch nur bedingt weiter, wenn der Zuschauer im Fanblock für 10 Euro Eintritt am Eingang sein Gehirn abgibt...
Vielleicht schafft man es ja diesmal, eine nachhaltige Debatte um Sicherheitsfragen im Fußball anzustoßen.

Komischerweise, funktionierts beim Handball oder beim Eishockey. O.K. Sicher nicht ganz so die Massen, aber da hört man eigentlich nix von Krawallen, Übergriffen.

Erinnerst Du sich an das Hertha-Spiel letzte Saison, wo die Fans zum Schluß das Spielfeld gestürmt haben? Ich weiss nicht mehr genau wie das Strafenmäßig ausgegangen ist, aber ich glaub es gab kein Geisterspiel oder eine höhere Strafe wie jetzt hier, aber meiner Meinung nach war das um einiges schlimmer.
 
A

Anonym4085

Guest
Die Vorkommnisse beim FC St. Pauli sind eben kein Präzendenzfall - siehe Stuttgarter Kickers 2006 und Kaiserslautern in den 1970ern. Auch damals wurden Schiedsrichter/Assistenten tätlich angegriffen. Und dies ist meiner Meinung nach auf keinen Fall zu tolerieren. Inwiefern die DFL, die ja in diesem Fall zum ersten Mal (vorher war es im Rahmen von DFB-Wettbewerben) hier betroffen ist, eingegriffen hat, ist reine Spekulation. Aber an dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ein "Event", wie es von der DFL ja mittlerweile gewünscht ist, anscheinend auf keinen Fall durch Zuschauer gestört werden darf.

Etwas lächerlich finde ich aber die Anklagepunkte des DFB-Sportgerichts: "Schuldhaftes Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten." Und hiermit wird ein weites Feld eröffnet:

1. Inwiefern ist ein Verein für das Verhalten von Zuschauern verantwortlich? Man denke nur einmal daran, dass sich ein Schalker Fan evtl. eine Karte für diese Tribüne gekauft hätte und den Becher geworfen hätte? Hätte dann der FC St. Pauli auch Schuld? Und kann der FC St. Pauli e. V. evtl. auch nur für Taten seiner Mitglieder haftbar gemacht werden? Fragen über Fragen, die wohl in diesem Rahmen der Sportgerichtsbarkeit nicht geklärt werden können.

2. Was ist "mangelnder Schutz des Schiedsrichter-Assistenten"? Muss nun vor jeder Reihe ein Ordner stehen, der früher einmal Profi-Torhüter war, nur um Wurfgeschosse abzufangen? Oder sollte ein feinmaschiges Netz vor den Tribünen aufgestellt werden? Das Spiel kann man ja dann immer noch auf dem Videowürfel anschauen...

Versteht mich bitte nicht falsch: Gewalt hat im Stadion nichts zu suchen. Aber wie oft werden denn jedes Wochenende irgendwelche Sachen aufs Spielfeld geworfen? Und wenn jetzt bei jedem Wurfgeschoss auch Spieler, denen der Spielstand gerade nicht passt, dies ausnutzen, haben wir auf einmal ganz viele "Präzedenzfälle". Daher sollte man vielleicht eher die Leute für ihre Taten direkt verantwortlich machen, statt den Verein zu bestrafen. Das hat nämlich was von Sippenhaft.
 
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mueller1000

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
448
4
nahe FRA
Strafe dafür muss sein, ich frage mich allerdings, ob die Aussperrung aller "guten" und der gegnerischen Fans die angemessene Reaktion ist. Eine Geldstrafe wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen.

Das größere Problem für mich ist allerdings, dass - wie auch schon beschreiben - derartige Ereignisse immer wieder, und auch immer häufiger vorkommen. Man braucht nur die lokale Berichterstattung über die unteren Ligen zu lesen - alle paar Wochen gibt es einen Skandal. Ich besuche häufiger Bundesligaspiele, und was ich da von den Besuchern zu hören und zu sehen bekomme, ist indiskutabel, beleidigt den Verstand und hat mit Fußball nichts mehr zu tun - interessanterweise werden unangenehme Vorkommnisse aus Bundesligaspielen in der Berichterstattung ja gerne ignoriert -.

Fußball ist und bleibt ein Spiel. Das vergessen offenbar einige.
 
A

Anonym4085

Guest
Fußball ist und bleibt ein Spiel. Das vergessen offenbar einige.

Auf diesem Niveau eben nicht mehr. Da stecken handfeste kommerzielle Interessen und auch Arbeitsplätze dahinter. Dass dann die Leute austicken, die wohl am wenigsten von dem Geld haben, das dort verdient wird, ist aber auch eine Sache, die höchst interessant ist.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
gerade die überzogenen einschänkungen in den stadien fördern es dass es dann immer wieder leute gibt die über die grenzen gehen. bierduschen hat es im fussball immer gegeben, dass man in einem stadion allerdings hartkunststoffbecher verteilt ist mehr als dumm. man sollte eher den für die gastronomie zuständigen bestrafen. geisterspiel wegen einem bierbecher? lächerlich...

typische beispiele für dumme gebote sind das provokationsverbot und das sitzgebot in england, das hat nichts mehr mit fussball zu tun. wenn ich nicht stehen darf und die gegnerischen fans und spieler mal ein wenig aus der reserve locken darf, dann kann ich mich gleich vor den fernseher setzen. bei meinen letzten besuchen auf der insel glaubten die der 3. weltkrieg sei ausgebrochen, die waren einfach überfordert. und zwar mit ca 3000 fans die einfach noch wahre fans sind und keine austauschbaren eventbesucher. und nein, es gab keine randale, nur offene anerkennung der insulaner...
 

chatloxx

Erfahrenes Mitglied
12.12.2009
314
0
MHG
www.imperium-mannheim.de
Komischerweise, funktionierts beim Handball oder beim Eishockey. O.K. Sicher nicht ganz so die Massen, aber da hört man eigentlich nix von Krawallen, Übergriffen.
Jein. Gegen Krawalle und Gewalt gibt es da durchaus einen Selbstreinigungsprozess und das ist auch gut. Allerdings sieht es mit "Gegenstände werfen" anders aus. In 2010/11 war bspw. bei Düsseldorf in Mannheim eine halbe Minute vor Ende das 3:3 für Mannheim klar und zu Unrecht nicht gegeben, danach hagelte es Gegenstände aller Art. Um ehrlich zu sein finde ich sowas gut, wenn (bitte das "wenn" beachten!) es in dem Maß nur bei absoluten Fehlentscheidungen und äußerst selten vorkommt. Das hat aber auch damit zu tun, dass Eishockeyspieler durch ihre Ausrüstung geschützt sind. Schaut man in die Schweiz oder nach Schweden ist es übrigens auch nichts mehr mit "gewaltfrei" beim Hockey.


Und, um vmtl. eine komplette Mindermeinung hier zu vertreten: Ich finde der Wurf von pyrotechnischem Material auf Personen/Spielfeld gehört harsch bestraft. Das Zünden generell - im Block oder außerhalb des Stadions - zumindest nicht pauschal. Sicher gibt es da zu Hauf Totalausfälle (Kanonenschläge im Block, Rauch im randvollen Sektor), aber da gibt es auch positive Aktionen, die gefallen und allen nicht mehr schaden als der exzessive Torjubel. :) Leider aber, und da stimmen vmtl. alle ein, zu selten.
 
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ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
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MHG
Die Vorkommnisse beim FC St. Pauli sind eben kein Präzendenzfall - siehe Stuttgarter Kickers 2006 und Kaiserslautern in den 1970ern. Auch damals wurden Schiedsrichter/Assistenten tätlich angegriffen. Und dies ist meiner Meinung nach auf keinen Fall zu tolerieren. Inwiefern die DFL, die ja in diesem Fall zum ersten Mal (vorher war es im Rahmen von DFB-Wettbewerben) hier betroffen ist, eingegriffen hat, ist reine Spekulation. Aber an dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ein "Event", wie es von der DFL ja mittlerweile gewünscht ist, anscheinend auf keinen Fall durch Zuschauer gestört werden darf.

Etwas lächerlich finde ich aber die Anklagepunkte des DFB-Sportgerichts: "Schuldhaftes Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten." Und hiermit wird ein weites Feld eröffnet:

1. Inwiefern ist ein Verein für das Verhalten von Zuschauern verantwortlich? Man denke nur einmal daran, dass sich ein Schalker Fan evtl. eine Karte für diese Tribüne gekauft hätte und den Becher geworfen hätte? Hätte dann der FC St. Pauli auch Schuld? Und kann der FC St. Pauli e. V. evtl. auch nur für Taten seiner Mitglieder haftbar gemacht werden? Fragen über Fragen, die wohl in diesem Rahmen der Sportgerichtsbarkeit nicht geklärt werden können.

2. Was ist "mangelnder Schutz des Schiedsrichter-Assistenten"? Muss nun vor jeder Reihe ein Ordner stehen, der früher einmal Profi-Torhüter war, nur um Wurfgeschosse abzufangen? Oder sollte ein feinmaschiges Netz vor den Tribünen aufgestellt werden? Das Spiel kann man ja dann immer noch auf dem Videowürfel anschauen...

Versteht mich bitte nicht falsch: Gewalt hat im Stadion nichts zu suchen. Aber wie oft werden denn jedes Wochenende irgendwelche Sachen aufs Spielfeld geworfen? Und wenn jetzt bei jedem Wurfgeschoss auch Spieler, denen der Spielstand gerade nicht passt, dies ausnutzen, haben wir auf einmal ganz viele "Präzedenzfälle". Daher sollte man vielleicht eher die Leute für ihre Taten direkt verantwortlich machen, statt den Verein zu bestrafen. Das hat nämlich was von Sippenhaft.
Naja, ich würde schon sagen, dass es für die heutige Bundesliga einen Präzendezfall darstellt. Die Stuttgarter Kickers haben 2006 in der Regionalliga gespielt und seit den 70er hat sich doch einiges an Statuten und Regularien geändert. Immerhin: Für die Kickers gab es 2006 schon als Strafe ein Spiel vor leeren Zuschauerrängen.
Ob sinnvoll oder nicht, die Vereine sind dazu verpflichtet, die Sicherheit aller Beteiligten sicherzustellen. Das gilt für Spieler und Schiedsrichter, aber auch für die Zuschauer selbst. Solange aber halt manche mit 5 Promille im Umlauf noch in den Fanblock gelassen werden und die Einlasskontrollen nicht in Richtung Nacktscanner gehen, werden sich solche Vorfälle nicht vermeiden lassen. Dazu werden einzelne Gruppierungen im Umfeld der Fanlager sicher auch in Zukunft ihren Teil beitragen.

Noch ein Wort zur Gerichtsbarkeit: Ich denke hier muss man aufpassen und zwischen Sportrecht und Zivil- bzw. Strafrecht trennen. Ich kenne mich da nicht wirklich aus, halte es aber für möglich, dass die Frage der Haftbarkeit auf zivilrechtlichen Entscheidungen beruht und nichts mit dem Sportrecht an sich zu tun hat. Und St. Pauli hat ja bereits angekündigt, im Falle einer Bestrafung von dem Becherwerfer Schadenersatz zu fordern. Ebenso wie der Schiedsrichterassistent sich sicherlich auch die Möglichkeit einer Anzeige wegen Körperverletzung oder Ähnlichem gegen den Täter offen hält, wenn nicht bereits die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt.
 

ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
0
MHG
Jein. Gegen Krawalle und Gewalt gibt es da durchaus einen Selbstreinigungsprozess und das ist auch gut. Allerdings sieht es mit "Gegenstände werfen" anders aus. In 2010/11 war bspw. bei Düsseldorf in Mannheim eine halbe Minute vor Ende das 3:3 für Mannheim klar und zu Unrecht nicht gegeben, danach hagelte es Gegenstände aller Art. Um ehrlich zu sein finde ich sowas gut, wenn (bitte das "wenn" beachten!) es in dem Maß nur bei absoluten Fehlentscheidungen und äußerst selten vorkommt. Das hat aber auch damit zu tun, dass Eishockeyspieler durch ihre Ausrüstung geschützt sind. Schaut man in die Schweiz oder nach Schweden ist es übrigens auch nichts mehr mit "gewaltfrei" beim Hockey.
Wobei das aber doch - zumindest in Deutschland - eher Ausnahmen sind. Gerade die Mannheimer SAP-Arena zeigt doch, wie es gehen kann: Keine Trennung zwischen Heim- und Gästefans, offene Korridore und die Rivalität spielt sich auf dem Eis, bzw. in Form von Sprechchören oder Choreos ab, weil man sich den gebührenden Respekt entgegenbringt. Und nach dem Spiel ist meist alles gelaufen und man geht mit den Gästefans sogar noch einen trinken, oder teilt sich zumindest die Straßenbahn zum Hauptbahnhof.
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.056
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Ich finde das Urteil absolut überzogen und kann nur hoffen, dass es sich nicht durchsetzt.

Sicherlich hat der Fan übertrieben, keine Frage. Allein gestern sind ca 10 Becher über mich hinweg geflogen und in das Tornetz geflogen. Einer hat einen Fan 10m vor mir getroffen, aber zu Boden ist der nicht gegangen. Er hat sich mehr über seine nasse Kleidung geärgert. Natürlich ist so ein Verhalten nicht zu unterstützen,

Bengalische Feuer sind übrigens auch so eine Sache. Im Uefa Pokal heißt es, was ein fantastischer Hexenkessel, sobald ein Verein aus Istanbul spielt. Sobald ein deutscher Fan einen zündet, wird er gleich als Schwerverbrecher behandelt. Das Problem ist das versteckte Abbrennen, würde man einen bestimmten Bereich einrichten und könnte man diese legal abbrennen, dann wären sie auch kein Risikofaktor. Man bekommt alles problemlos ins Stadion, wenn man nur möchte. Das kann man gar nicht verhindern und deswegen finde ich auch die Strafen für die Vereine lächerlich.


Generell ist die Polizei auch immer gerne am austeilen, aber mangels Dienstnummer etc kann man sich leider juristisch nicht wehren. Aus diesem Grund allein wird es keinen Selbstreinigungsprozess innerhalb der Fans geben. Im Zweifelsfall geht es gemeinsam gegen die Polizei. Leider gibt es den Link einer ZAPP Sendung vom NDR nicht mehr online. Im November 2008 wurden einfach mal gut 200-300 Fans von der Eintracht bem Spiel in Bremen, ohne das sie etwas gemacht haben, festgenommen. Die Verfahren gegen den Einsatzleiter wurden meines Wissens nach eingestellt. Eine Frechheit.
 
A

Anonym4085

Guest
Noch ein Wort zur Gerichtsbarkeit: Ich denke hier muss man aufpassen und zwischen Sportrecht und Zivil- bzw. Strafrecht trennen. Ich kenne mich da nicht wirklich aus, halte es aber für möglich, dass die Frage der Haftbarkeit auf zivilrechtlichen Entscheidungen beruht und nichts mit dem Sportrecht an sich zu tun hat. Und St. Pauli hat ja bereits angekündigt, im Falle einer Bestrafung von dem Becherwerfer Schadenersatz zu fordern. Ebenso wie der Schiedsrichterassistent sich sicherlich auch die Möglichkeit einer Anzeige wegen Körperverletzung oder Ähnlichem gegen den Täter offen hält, wenn nicht bereits die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt.

Eben aus diesem Grund möchte möchte ich demnächst evtl. eine Abhandlung darüber schreiben ;)

Das ist eine juristisch ganz interessante Sache, weil die Vereine, Zuschauer und Verbände relativ ausgeklügelte Beziehungen untereinander haben. Ich habe mich bisher auch erst recht oberflächlich damit befasst, aber drei Sachen sind mir spontan eingefallen.

1. Kann der FC St. Pauli die Geldstrafe der DFL im Rahmen des Schadensersatzes vom Zuschauer fordern? Schließlich hat sich der Verein ja freiwillig der Sportgerichtsbarkeit unterworfen. Und die hat eben recht wenig mit Zivilgerichten zu tun (was spätestens seit den Dopingfällen ja einem größeren Publikum bekannt wurde). Somit bezahlt der FC St. Pauli die Strafe ja mehr oder weniger "freiwillig", was in einem Schadensersatzprozess die Schadensminderungspflicht entgegenstehen würde.

2. Haftung des Vereines: Sicherlich hat der FC St. Pauli eine Haftung als Veranstalter. Und hier wird es nun sportjuristisch: Das DFB-Sportgericht geht davon aus, dass ein Verein für alles - aber auch wirklich alles - haftet, was in seinem Stadion passiert. Dies ist m. E. im Rahmen von zivil- oder strafrechtlichen Maßstäben nicht haltbar. Wie du ja schon angedeutet hast, kann der Verein im Rahmen eines Fußballspiels nicht für absolute Sicherheit sorgen. Es liegt nun mal in der Natur eines Stadions, dass bei der Masse an Zuschauern diese in einem zeitlich überschaubaren Rahmen nicht so kontrolliert werden können, dass Störungen komplett ausgeschlossen werden. Um mal salopp zu sagen: Wenn der FC St. Pauli "Eier in der Hose" hätte, würde er versuchen, die entgangenen Einnahmen des Geisterspiels im Rahmen eines Schadensersatzprozesses vor einem ordentlichen Gericht einzuklagen.

3. Selbstverständlich kann der Schiedsrichter-Assistent Anzeige erstatten. Es ist ja mittlerweile im Amateurbereich auch schon Gang und Gäbe, dass Gegenspieler nach Fouls mit Verletzungsfolge verklagt werden. Sicherlich ist das in gewissem Maße sinnvoll, aber manchmal schießen dabei die Beteiligten übers Ziel hinaus...
 
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