Verschwiegenheitsklauseln in Vergleichen sind ja in der Regel nicht vollstreckbar. Da der TO der Klagerücknahme nicht zugestmmt hat, ist das "Vergleichsrisiko" wohl ohnehin gering.
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Respekt für den Mandanten . Es gibt wenige die Cohones haben.
Respekt!
Freue mich sehr, dass hier Prinzipien über Teilkasko stehen.
Nun ist es soweit: Die Entscheidung des Gerichts liegt uns vor:Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen.
Das Gericht hat sich leider "nur" auf den Standpunkt der Intransparenz gestellt, die Nachforderungsmöglichkeit daher für unwirksam gehalten. Für den Fluggast sei nicht ausreichend deutlich erkennbar, was ihn das "Nichtabfliegen" kostet. Das ist aber auch spannend genug, denn gerade bei OTA-Buchungen wird es äußerst schwierig sein, soetwas in Zukunft zu fixen. Schon heute werden Beförderungsbedingungen dort meist nicht oder nicht vollständig Vertragsinhalt. Auch der vollkommen unsubstantiierte Vortrag von Lufthansa zur Frage, was das Ticket eigentlich hätte kosten sollen, gefiel dem Gericht nicht.
Den Volltext habe ich mal hier auf der Website eingestellt
Nun bleibt spannend, ob sich Lufthansa auch noch weiter in die Höhe traut, nachdem man ja die Klage in der ersten Instanz schon zurücknehmen wollte. Konsequent wäre das nicht.
Danke für alle, die hier "mitgefiebert" haben und das Thema begleitet haben, hier war doch so manche auch nützliche Anregung dabei.
Glückwunsch !
Ich glaube ja (als juristischer Laie) nicht das LH versucht die Sache in die zweite Instanz zu bringen :-)
Gruß
Hans
Jetzt bitte noch die Steuern und Gebuehren fuer FRA-OSL zurueckfordern :D
Gratulation auch von meiner Seite! Da habt Ihr einen ziemlichen Brocken vom lufthanseatischen Fels des systematischen Rechtsbruchs abgeschlagen. Dass das Gericht auf die Intransparenz abstellt, halte ich für richtig, denn das reichte, um die Klage abzuweisen, statt über Pricing-Algorithmen zu schwadronieren. Die Intransparenz ist außerdem der Hebel, um den Airlines künftig noch vieles anderes um die rechtstauben Ohren zu hauen.
Herzlichen Glückwunsch!
Wurde das Ticket direkt bei LH gebucht, oder über einen Drittanbieter? Laut dem Urteilstext wurden die ABB nämlich wirksam in den Beförderungsvertrag eingebunden - war es so, weil direkt bei LH gebucht wurde, oder sind OTA-Buchungen doch nicht so sicher, was die Nichteinbindung von ABB betrifft?
Erstaunlich, dass LH laut dem Urteilstext nicht einfach OSL-FRA-SEA-FRA, sondern sogar den letzten Leg nach TXL mitberechnen wollte - obwohl FRA-TXL auf einem separat gekauften LH-Ticket abgeflogen wurde!
Danke, dass wir mitfiebern durften :)
Sehr cool. Glückwunsch! :-)
Glückwunsch, well done und auch für mich als Kollegen ein interessantes Urteil :)
Und demnächst auf vielfachen Kundenwusch um mehr Transparenz zu schaffen:
Buchen Sie diesen Flug für nur 1800 Euro
Sofern Sie den letzten Abschnitt verfallen lassen berechnen wir Ihnen 500 Euro extra
Sofern Sie die letzten zwei Abschnitte verfallen lassen berechnen wir Ihnen 1000 Euro extra
...
Schlussendlich geht es einzig und allein um die fehlende Transparenz, sofern die LH Ihre hanebüchene Berechnung belegen kann, kann dies auch schnell in die andere Richtung ausschlagen...
BTW: Interessanter Flugpreis ;)
Bis das die LH hinbekommt...
Dazu müssten sie ja auch für jedes einzelnes Segment den Preis berechnen, also S1-2, S1-3, S1-4,... und den dann darstellen.
Es gibt aber nicht für jedes einzelne Segmente einen Tarif, z.B., du fliegst UA FRA-NYC; UA NYC-...-GRB; LH NYC-FRA.
Was macht denn bitte schön die LH, wenn man die Reise in GRB abbricht, wenn es gar keinen Tarif für FRA-GRB geladen gibt? Die GDS sagt dann einfach, kein Tarif vorhanden, fertig.
Somit müsste die LH für JEDES Ziel weltweit extra Filter einsetzen und selbst dann würde es nicht hinhauen, das ist ein Riesenprojekt...
Airlines bekommen es ja noch nicht mal hin fuel dumps zu unterbinden, daher wird das nie passieren, dass die LH oder irgendeine andere Airline einem klar ersicht aufschlüsseln kann, wieviel es bei Reiseabbruch kostet.
Wenn kein Tarif vorliegt und dann einfach zu sagen: "Brechen Sie die Reise vorher ab, kostet Sie das genau 2000 EUR" als Vorlage, wäre das auch nicht rechtens, denn es muss ja genau nachgerechnet werden können warum weshalb wieso die fare difference zustande kommt.
Übrigens:
Wenn man als Reisebüro aktuell für ein nicht geflogenes Segment die Steuern zurückverlangt von LH Group (geht ganz easy per GDS), kommt seit neuestem immer automatisch ein ADM + Fare difference Nachbuchung, Begrüdung von LH G aktuell: Wenn als Reisebüro die Steuern des nicht geflogenens Segmentes zurückfordert hat klar ersichtlich einen Flug gebucht der nicht dem Kundenwunsch entsprach.
Ist natürlich totaler Schwachsinn, der Kunde kann die Reise abbrechen (Krankheit, nicht änderbarer Flug,...) und hat trotzdem das Recht die Steuern zurückzuverlangen.
Long story short:
b2c hat LH einen guten Dämpfer bekommen, im
b2b sitzen die Airlines immer am längeren Hebel.
^Glückwunsch. Gefällt
Sowas kann LH nicht tun - das würde potentielle Kunden abschrecken und einen Wettbewerbsnachteil darstellen.
Solche Tricks gehen nur, wenn man es im Kleingedruckten gut versteckt hat - und dem hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben.
Ich habe es eher so verstanden, dass die fehlende Transparenz bereits Grund genug war, die Klage abzuweisen. Mit der Frage, ob Nachforderungen wegen einer nicht in Anspruch genommenen Beförderungsleistung generell rechtens sind, hat sich das Gericht also gar nicht befasst.Zitat:
Schlussendlich geht es einzig und allein um die fehlende Transparenz
Dafür würden sie aber sicher massiv Ressourcen aufbieten und nicht auf Nebensächlichkeiten wie korrekte Meilengutschriften verschwenden..
Um zu Lasten des Kunden zu "optimieren" sind die Ressourcen unbegrenzt (man denke an die hohe Wissenschaft, nach welchem Algorithmus OpUps vergeben werden sollen - könnte ja sein, dass jemand auf 0.5% seiner Flüge "ungerechtfertigt" ein OpUp auf TXL-FRA bekommt), auf der anderen Seite ist aber der IT-Praktikant schon zu teuer, um große Fehler zu korrigieren (Meilengutschriften seit dem umsatzbasierten System, Loginfehler in der App letztes Frühjahr).
Eine gute Nachricht, gut das es jemand durchzieht!!!
Gratulation!
Müssten die Juser kexbox und foobar212 hierfür nicht einen Custom-Titel erhalten? ;-)
Liesse sich die Begründung nicht auch aufs erste (eigentlich auf jedes) Segment einer Buchung übertragen? Die nachträgliche Preistransparenz ist da genauso wenig gegeben...