Express Rail Ticket - Flug verpasst

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howie

Neues Mitglied
19.06.2018
6
0
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Hallo liebe Vielflieger!
Bei folgendem Problem brauche ich Rat:
ich habe bei Lufthansa ein Express-Rail-Ticket gebucht mit Zug von QKL nach FRA und dann den Anschlussflug von FRA nach Riga.
Umsteigezeit in FRA war 1h 25min - leider war an der Sicherheitskontrolle totales Chaos - ich musste dort über 1 Stunde warten und wurde trotz Nachfrage beim Sicherheitsdienst nicht vorgelassen, somit kam ich erst 5 Minuten vor Abflug am Gate an und habe den Flug verpasst. Lufthansa hat mit dann einen Ersatzflug mit OS über Wien angeboten. Leider hatte der Flieger nach Wien so viel Verspätung, daß ich in Wien den Anschlussflug nach Riga verpasst habe und wieder zurück nach FRA fliegen musste. Ich musste geschäftlich (Konzertauftritt) nach Riga, habe den Konzerttermin verpasst und hatte somit Einnahmeeinbussen.
Auf Nachfrage bei Lufthansa haben die mir geschrieben, daß ich laut EU-Verordnung kein Anrecht auf Entschädigung habe - ist das richtig?
Und wer ist nun eigentlich verantwortlich, Lufthansa, DB oder gar Austrian Airlines?
Ich freue mich über eure Tips!
LG
 

Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
793
4
Ich kann mich an den Unterschied Air Rail (dann haftet glaube ich LH) und "Rail & Fly" (da haste Pech gehabt) erinnern.
Wie jetzt Express Rail dazu passt = keine Ahnung.
Es gab aber kürzlich auch ein Urteil, wo die Airline haften musste, kann mich aber nicht mehr genau an den Zusammenhang erinnern.
Wobei ich jetzt auch sagen muss: 85 Minuten zum Umsteigen vom Zug zum Flug sind in der Ferienzeit durchaus "mutig", gerade wenn man einen Geschäftstermin im Anschluss hat mit dem man Geld verdient.
Nur meine Meinung.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.062
8.170
BRU
Zuständig ist grundsätzlich die Airline, die die Verspätung verursacht hat. Also für den verpassten Flug in FRA die "Airline" auf QKL-FRA (wobei ich bei diesen Zügen nicht weiß, was da gilt und ob hier überhaupt die EU-VO gilt) - sofern der Zug/Flug überhaupt verspätet war (Deiner Beschreibung nach war die Ursache ja die Wartezeit an der SiKo).

Für den verpassten Anschluss in VIE die Airline, die den Flug FRA-VIE ausgeführt hat (also wohl OS oder LH). Ob Du Anrecht auf Entschädigung (im Sinne der EU-Ausgleichszahlung) hast, hängt hier von der Ursache der Verspätung FRA-VIE ab.
 
Zuletzt bearbeitet:

howie

Neues Mitglied
19.06.2018
6
0
Express Rail ist ja m.M. der Nachfolger von Air Rail - also dieselbe Haftungslage!
Lufthansa hat das Ticket so verkauft - dann sollte man doch auch davon ausgehen, daß das klappt - es wird ja auch kein anderer Zug angeboten! In einem späteren Fall habe ich versucht, den Zug früher zu buchen - geht dann aber nur zum Umbuchungspreis von allen Flügen, hier ca. 270,-EUR - da habe ich lieber ein extra Flugticket gebucht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Korrekt. Die Zugfahrt spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist einzig, ob sich das Unternehmen, das den Flug nach Wien durchführte, auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Diese Fluggesellschaft schuldet dir dann die Ausgleichszahlung.

SOLLTEST du Hinweis darauf haben, dass die Verspätung vermeidbar war, könntest du stattdessen auch deine entgangenen Einnahmen nach dem MÜ ersetzt verlangen, sofern dem Grunde und der Höhe nach nachweisbar.
 

howie

Neues Mitglied
19.06.2018
6
0
richtig, Grund der Verspätung war die lange Wartezeit vor der SiKo in FRA!
Dann muss ich wohl auch noch bei OS anklopfen...
vielen Dank!!!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.790
3.310
Interessant.
Meines Erachtens liegt hier kein Verschulden des OP vor, da er die Verbindung QKL-FRA-RIX angeboten bekommen hat, und nicht für das „nicht Erreichen“ aufgrund langer Sicherheitskontrollen verantwortlich ist. Somit müsste der Anbieter hier m.E. haften.
Lasse mich gerne eines besseren belehren.
 

howie

Neues Mitglied
19.06.2018
6
0
Habe das jetzt auch von meinem Anwalt prüfen lassen - der meint, die Sachlage sei schwierig und ich solle mir einen erfahrenen Anwalt in Sachen Airlines suchen - hat jemand einen Tip für mich?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
richtig, Grund der Verspätung war die lange Wartezeit vor der SiKo in FRA!!!!

Da hättest du dich intensiver und nachhaltiger vordrängeln müssen...

Dass sie dich überhaupt ab FRA umgebucht haben trotz deines von dir verursachten zu späten Erscheinens am Schalter sehe ich als eine super Kulanzleistung der Lufthansa.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Man muss da wirklich unterscheiden. Der Zug war offenbar nicht verspätet. Und auch für die Wartezeit an der SiKo kann die LH nichts.

Sie fühlte sich aber für ihn verantwortlich und hat ihn folgerichtig umgebucht. Soweit alles im grünen Bereich.

Dann kam es aber zur Verspätung auf dem Flug nach Wien. Der TO ist deswegen letztlich nach FRA zurückgeflogen. Mit Rücksicht auf die Ausgleichszahlung sind nur zwei Fragen relevant:

1. Gab es außergewöhnliche Umstände?

2. Hätte der TO, wäre er weitergeflogen, sein Endziel innerhalb v. drei h nach seiner geplanten Ankunft erreicht? Aber Vorsicht: "Planmäßige Ankunftszeit" ist hier nicht die ursprüngliche, sondern jene, nach der Umbuchung durch LH.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.062
8.170
BRU
Man muss da wirklich unterscheiden. Der Zug war offenbar nicht verspätet. Und auch für die Wartezeit an der SiKo kann die LH nichts.

Sie fühlte sich aber für ihn verantwortlich und hat ihn folgerichtig umgebucht. Soweit alles im grünen Bereich.

Womit wir dann aber wieder bei der hier schon öfter diskutierten Frage sind, wer „schuld“ ist, wenn jemand ein Anschluss trotz pünktlicher Ankunft wegen Wartezeiten an Passkontrolle, SiKo usw. verpasst. Und das trifft ja nicht nur den „Sonderfall“ mit dem Zug.

Gut, offensichtlich hat der Pax hier die Pflicht, auf sich aufmerksam zu machen, nur was ist, wenn er den Anschluss trotzdem nicht erreicht/die anderen in der Schlange auch Anschlüsse haben/ er nicht vorgelassen wird?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Womit wir dann aber wieder bei der hier schon öfter diskutierten Frage sind, wer „schuld“ ist, wenn jemand ein Anschluss trotz pünktlicher Ankunft wegen Wartezeiten an Passkontrolle, SiKo usw. verpasst. Und das trifft ja nicht nur den „Sonderfall“ mit dem Zug.

Gut, offensichtlich hat der Pax hier die Pflicht, auf sich aufmerksam zu machen, nur was ist, wenn er den Anschluss trotzdem nicht erreicht/die anderen in der Schlange auch Anschlüsse haben/ er nicht vorgelassen wird?


Rechtlich ist das aber Wurscht.

Durch die Umbuchung ist eine neue Situation entstanden. Alles auf Null, wenn du so willst. Mit neuer planmäßiger Ankunftszeit usw. Alles, was davon war, spielt keine Rolle. Insofern verhält sich der Fall auch anders, als der, den vor kurzer Zeit der BGH so überraschend entschieden hat, wonach das umbuchende Unternehmen auch für die angebotene Ersatzverbindung "haftet".
 

howie

Neues Mitglied
19.06.2018
6
0
der Pilot hat durchgesagt, daß sie bereit waren zum Abflug, aber wegen Chaos am Flughafen sich der Start verzögert!
Es gab dann ab Wien keinen weiteren Flug an diesem Tag nach Riga - ich hätte also nicht innerhalb von 3 Std nach geplanter Ankunft in Riga ankommen können!

Leider bin ich nicht „DER HOWIE“- sorry✌️
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
der Pilot hat durchgesagt, daß sie bereit waren zum Abflug, aber wegen Chaos am Flughafen sich der Start verzögert!
Es gab dann ab Wien keinen weiteren Flug an diesem Tag nach Riga - ich hätte also nicht innerhalb von 3 Std nach geplanter Ankunft in Riga ankommen können!

Leider bin ich nicht „DER HOWIE“- sorry✌️


:D

Kein Grund zur Entschuldigung...


Dann wäre die eine Voraussetzung erfüllt. Du wärst garantiert mehr als drei h später als nach der Umbuchung geplant angekommen.

ABER: "Chaos am Flughafen" klingt natürlich so, dass womöglich ein größeres Problem bestand und Slots nicht oder nur spät vergeben wurden. Das wäre dann so ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft berechtigt, die Ausgleichszahlung zu verweigern.

Dann bliebe nur noch zu schauen, ob es womöglich in Wien doch noch gereicht hätte. Manchmal werden Paxe ja voreilig ausgebucht. Das wäre dann eine Nichtbeförderung, die wiederum zur Ausgleichszahlung berechtigt.

Aber hier stochere ich natürlich komplett im Nebel, da ich weder die Verhältnisse in FRA beurteilen kann noch deine Situation in VIE.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.790
3.310
Da hättest du dich intensiver und nachhaltiger vordrängeln müssen...

Dass sie dich überhaupt ab FRA umgebucht haben trotz deines von dir verursachten zu späten Erscheinens am Schalter sehe ich als eine super Kulanzleistung der Lufthansa.

Eine Verbindung die Lufthansa in einem Ticket offensichtlich sehr knapp anbietet soll vollkommen im Risiko des Kunden liegen?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Eine Verbindung die Lufthansa in einem Ticket offensichtlich sehr knapp anbietet soll vollkommen im Risiko des Kunden liegen?
Du zitierst oder besser interpretierst mich völlig falsch.

Der Zug war ja pünktlich. 1h25 reichen auch (bei Pünktlichkeit) zum Umsteigen. Wenn er da 1 Stunde in der Warteschlange steht wie das Kaninchen vor der Schlange, sehe ich hier ein "vollkommenes" Risiko im Bereich des Kunden in Bezug auf eine eventuelle Entschädigung.
Das LH hier trotzdem eine Umbuchung ermöglicht hat, zeigt ja dass sie diesen Teil des Umsteigerisikos auf sich genommen hat; eben weil sie diese Verbindung so anbietet.
 
A

Anonym-36803

Guest
Wenn er da 1 Stunde in der Warteschlange steht wie das Kaninchen vor der Schlange, sehe ich hier ein "vollkommenes" Risiko im Bereich des Kunden in Bezug auf eine eventuelle Entschädigung.

leider war an der Sicherheitskontrolle totales Chaos - ich musste dort über 1 Stunde warten und wurde trotz Nachfrage beim Sicherheitsdienst nicht vorgelassen, somit kam ich erst 5 Minuten vor Abflug am Gate an und habe den Flug verpasst.

Klingt für mich nicht wie ein Kaninchen vor der Schlange.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.062
8.170
BRU
Genau diese Frage stelle ich mir auch (unabhängig vom konkreten Fall): Ist die Airline dazu verpflichtet, den Kunden kostenlos umzubuchen, wenn dieser, obwohl er auf sich aufmerksam gemacht hat, wegen langer Wartezeiten an Passkontrolle / SiKo seinen Anschluss verpasst?

Natürlich sind lange Wartezeiten an den Kontrollen nicht die Schuld die Airline. Trotzdem sehe ich es hier irgendwo schon als Aufgabe der Airline dafür zu sorgen, dass von ihr verkaufte Verbindungen möglich sind. Etwa indem sie Personal an die Kontrollen stellen, das dafür sorgt, dass Paxe mit wirklich knappem Anschluss vorgelassen werden (finde ich sinnvoller, als vom Pax zu verlangen, er müsse sich vordrängeln – wo sich dann oft genug genau diejenigen vordrängeln, die das gar nicht müssten, sei es, weil sie die auf dem BP aufgedruckte Boarding-Zeit für die Abflugzeit halten oder so mancher Gelegenheitsflieger sehr schnell die Panik bekommt).

Bzw. wenn das nicht möglich ist, den Pax zumindest kostenlos auf die nächste Möglichkeit umbuchen. Wie es in der Praxis ja oft der Fall zu sein scheint (und auch hier von LH erfolgte) – was umgekehrt wiederum zeigt, dass die Airlines durchaus auch wissen, dass die Schuld hier nicht beim Pax liegt.
 
A

Anonym-36803

Guest
Es gibt in FRA - zumindest in A - diese seitliche SIKO für knappe Anschlüsse, sie liegt direkt neben der C Linie.

Man muss halt wissen / sehen, dass es sie gibt.

...in die man aber nur gelassen wird, wenn der eigene Flug auch tatsächlich auf dem Monitor daneben steht. Tut er das aus irgendwelchen Gründen nicht, muss man in die normale Schlange.

Beim rechten Zugang zu B gibt es das übrigens auch.
 

SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
363
87
...in die man aber nur gelassen wird, wenn der eigene Flug auch tatsächlich auf dem Monitor daneben steht. Tut er das aus irgendwelchen Gründen nicht, muss man in die normale Schlange.

Beim rechten Zugang zu B gibt es das übrigens auch.
01:25 Ankunft am Flughafen per ICE vor Abflug ist sicherlich keine Ausnahme. Nur gibt es für AirRail-nutzer keine praktische Unterscheidung von in FRA abfliegendenden PAX.

Im vorliegenden Fall müssten ja einige PAX mehr den Flieger verpasst haben, SiKo>60 Minuten kommt in FRA vor?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.104
3.019
Da hättest du dich intensiver und nachhaltiger vordrängeln müssen...

Da gab es doch eine Entscheidung zuletzt zu dem Thema. Ich meine aber nicht, dass die Airline in der Verantwortung ist, sondern der Staat, weil die Sicherheitskontrollen schlecht besetzt sind. Ich führe derzeit eine nette Kommunikation zum Thema Staatshaftung mit der Bundespolizei wegen der Zustände in Düsseldorf.
 
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Reaktionen: Andreas91 und Wuff

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Wer gibt denn die MCT vor, ist das nicht der Airport? Ist der dann nicht auch dafür verantwortlich, dass alles klappt?