Express Rail Ticket - Flug verpasst

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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
511
ZRH & DUS
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Besonders charmant ist ja, dass LH bei der Buchungsbestätigung bei Flügen in die USA explizit das Erscheinen zwei Stunden vor Abflug empfiehlt: "Aufgrund von verstärkten Sicherheitskontrollen bei Flügen in die USA wird empfohlen, bereits 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.".
Solche Aussagen finde ich immer merkwürdig, wenn mich der planmäßig gebucht Flug DUS->FRA->JFK erst 90 Minuten vor Wiederabflug in FRA aufsetzen lässt.

Nachtrag: Haha, und die Dienstags-LH75 ist die letzten zwei Wochen eh gecancelt worden? Da bin ich mal gespannt, ob es nächste Woche was wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Solche Aussagen finde ich immer merkwürdig, wenn mich der planmäßig gebucht Flug DUS->FRA->JFK erst 90 Minuten vor Wiederabflug in FRA aufsetzen lässt.

Wahrscheinlich u.a. deswegen, damit die Paxe ab FRA mehrheitlich schon durch die verschärften Kontrollen sind, wenn die Umsteiger kommen.... Und die Umsteiger müssen auch nicht erst zum CI, um dort ihren Koffer abzugeben usw.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Wahrscheinlich u.a. deswegen, damit die Paxe ab FRA mehrheitlich schon durch die verschärften Kontrollen sind, wenn die Umsteiger kommen....
Gut möglich. Trotzdem könnte eine gute IT den Kommentar bei den Umsteigern einfach ausblenden ....
Und die Umsteiger müssen auch nicht erst zum CI, um dort ihren Koffer abzugeben usw.
Yo, außer die Express Rail-Kunden, um die es hier ja ursprünglich mal ging.....;)
 
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Volume

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01.06.2018
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7.346
Da die Securitybranche nichts mit Tourismus- und Transportwirtschaft zu tun hat, diskutieren die Frösche wohl eher die Rodung eines Waldes...
Es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum die Bundespolizei auf den Bahnhöfen selbst ihre Aufgabe erledigen, es auf Flughäfen aber delegieren.

So oder so, die Situation ist bekannt, und die Airlines (die Vertragspartner der Passagiere) müssen lernen damit umzugehen. Die Schuld auf andere zu schieben ist ein bisschen zu einfach.
MCTs tageszeitunabhängig zu definieren und auch auf ExpressRail anzuwenden ist ziemlich weltfremd. Montag morgens um 8 einem eine ExpressRail-Verbindung mit 1:10 Umsteigezeit für einen Flug in die USA zu verkaufen grenzt schon an Ignoranz. Da lässt man unkundige Passagiere ins offene Messer laufen.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Da die Securitybranche nichts mit Tourismus- und Transportwirtschaft zu tun hat, diskutieren die Frösche wohl eher die Rodung eines Waldes...
Es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum die Bundespolizei auf den Bahnhöfen selbst ihre Aufgabe erledigen, es auf Flughäfen aber delegieren.

So oder so, die Situation ist bekannt, und die Airlines (die Vertragspartner der Passagiere) müssen lernen damit umzugehen. Die Schuld auf andere zu schieben ist ein bisschen zu einfach.
MCTs tageszeitunabhängig zu definieren und auch auf ExpressRail anzuwenden ist ziemlich weltfremd. Montag morgens um 8 einem eine ExpressRail-Verbindung mit 1:10 Umsteigezeit für einen Flug in die USA zu verkaufen grenzt schon an Ignoranz. Da lässt man unkundige Passagiere ins offene Messer laufen.


Huch! Ich glaube da herrscht ein Verständnisproblem. Sicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Dafür Zuständig ist hierfür die Bundespolizei. Diese untersteht irgendwie nicht der Security-Branche. Flughafen und Fluggesellschaften haben sind gegenüber der Bundespolizei kein Weisungsrecht, man kann das ganze auch nicht vertraglich regeln. Die Bundespolizei sourct an private Sicherheitskräfte aus. Die Vertragsbeziehung liegt hier zwischen Bundespolizei und dem Sicherheitsunernehmen. Das ist nach Bundesländern unterschiedlich. Somit könnte der Flughafen zwar eintausend Sicherheitskräfte einstellen, diese dürften aber keine Passagierkontrolle übernehmen!

Warum macht das die Bundespolizei nicht selbst: Das ganze hat etwas mit Kosten zu tun. Ein verbeamteter Bundespolizist ist teurer als ein angestellter Sicherheitsdienstleister. Dort ist es auch abhängig ob dieser (wie z.B. in Bayern) nach TVL bezahlt wird oder wie in der Sicherheitsbranche.

Bei outgesourcten Groundhandlern ist es etwas anders - diese stehen in Vertragsbeziehung zur Airline.

Somit gilt mal wie immer: Durchschnaufen, denken, Hintergrundinfos einholen, nicht immer gleich denken, dass alle anderen Blöd sind...
 
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01.06.2018
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Durchschnaufen, denken, Hintergrundinfos einholen
Super Idee !
Die hoheitliche Aufgabe hat die verantworliche Bundespolizei an private Securityunternehmen untervergeben (z.B. Kötter).
Letztere zählen nach den von mir eingeholten Hintergrundinfos irgendwie doch zur Security-Branche, und ist auch dort aktiv.

Kötter Homepage:
Das Vorstands-Engagement in nationalen und internationalen Verbänden wie der "International Security Ligue" oder dem "Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)" sichert den kontinuierlichen, weltweiten Informationsaustausch und die Einflussnahme auf die Entwicklung von Branchentrends und Qualitätsstandards.
Die "Verbände der Tourismus- und Transportwirtschaft" können sich ja mal mit diesem Verband auseinandersetzen...

Der ganze Privatisierungsunfug knirscht an allen Ecken und Enden, kein Wunder wenn plötzlich nicht mehr ein hoheitliches Interesse, sondern nur noch Geld, Gewinn und Shareholder Value die Ziele sind...
Da wo kein Markt herrscht (der Kunde kann sich nicht aussuchen, durch welche Sicherheitskontrolle er geht, der tatsächliche Kunde steht minestens zwei Stufen unterhalb derer, die die "Kauf"entscheidung treffen) ist es auch Unfug, etwas privatwirtschaftlich zu organisieren. Es gibt null Leistungsanreiz. Wenn etwas "verbessert" wird, dann zur Gewinnmaximierung auf kosten der Allgemeinheit.
Wie man immer wieder sieht (zuletzt bei TollCollect, oder beim BER) kann man mit dem Staat Verträge eingehen wie man will, wenn man nicht liefert, hat man herzlich wenig zu befürchten. Schlimmstenfalls muss man einen Bruchteil der zu unrecht kassierten Gelder zurückgeben.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Flughafenbetreiber ja sogar ein Interesse an schleppender Security hat, je mehr Zeit die Fluggäste am Flugplatz verbringen, je mehr zusätzliche Zeit die Passagiere als Puffer einplanen, desto lukrativer kann man Gewerbeflächen innerhalb des Terminals vermieten. Im Gegensatz zum Flugbetrieb ist letzterer Teil des Geschäftsmodells hochprofitabel. Den Airlines zahlt man ja bisweilen noch Geld dafür, dass sie Passagiere für die Geschäfte im Terminal anlocken...

Wer es sich von seinem Wohnort her leisten kann, dem bleibt die Abstimmung mit den Füßen. Statt ExpressRail von QKL Flug ab CGN, nur eben nicht mit Lufthansa (die ja in CGN massiv abgebaut hat)...
 

berchtberger

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16.08.2010
20
0
ETSF, EDDM
Gerade nachfolgendes Urteil gefunden (betrifft zwar nicht explizit LH Express Rail, passt aber zur Info vielleicht zum Thema):

Verpassen Fluggäste ihren Flug, weil ein für die Anfahrt mitgebuchter Zug verspätet ist, können sie dem Veranstalter Mehrkosten in Rechnung stellen. Bei Fernreisen muss der genutzte Zug dafür aber planmäßig wenigstens drei Stunden vor Abflug ankommen. Wird eine andere, spätere Verbindung gewählt, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung (AG Frankfurt, 32 C 1966/17).
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
511
ZRH & DUS
Verpassen Fluggäste ihren Flug, weil ein für die Anfahrt mitgebuchter Zug verspätet ist, können sie dem Veranstalter Mehrkosten in Rechnung stellen. Bei Fernreisen muss der genutzte Zug dafür aber planmäßig wenigstens drei Stunden vor Abflug ankommen. Wird eine andere, spätere Verbindung gewählt, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung (AG Frankfurt, 32 C 1966/17).
Da geht es vermutlich eher um Bündelangebote wie "Rail & Fly", bei denen ich mir ja selber den von mir gewünschten Zug wählen kann.
Bei ExpressRail bin ich ja auf genau diesen einen Zug festgenagelt.
 
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01.06.2018
9.915
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Was sich ja genau mit den AGB deckt...
Und wer möchte schon wenigstens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein (bei stündlich verkehrenden Fernzügen also bis zu 3:59, wenn es dumm läuft)

Im konkreten Fall ging es darum, dass die Kläger von Würzburg im Rahmen eines von ihrem Reiseveranstalter angebotenen kostenlosen Zugtickets (Rail & Fly) mit einem ICE von Würzburg nach Bonn fuhren. Dieser Zug war 103 Minuten verspätet, so dass die Kläger erst zu einem Zeitpunkt vor Abflug ihres Fluges nach Phuket/Thailand am Check-In Schalter des Flughafens Köln/Bonn ankamen, als das Einchecken bereits beendet war. Sie machten vor Gericht Mehrkosten für das Buchen eines Ersatzfluges am kommenden Tag sowie eine Hotelübernachtung geltend.
Da in CGN in der Regel 45 Minuten vor Abflug eingecheckt sein muss, wären es 2:45 vor dem Flug gewesen. bei 1:33 Verspätung hatte der Kunde also 27 Minuten knapper geplant als gefordert. Pech.
Auch Kleingedrucktes ist zum lesen da.

Bei dem hier Diskutierten ExpressRail gibt es diese 3 Stunden Klausel aber nicht. Das Urteil ist also nicht anwendbar. Man hat sogar Zugbindung, darf also gar keine weitere Zeitreserve einplanen, man muss nehmen was die Airline vorgibt, und kann folglich auch keine Mitschuld am Verpassen des Flugs haben.

Interessant ist der Teil des Urteils, der nicht zur Anwendung kommt. Es wäre mal interessant ein Urteil zu sehen, bei dem der Kunde korrekt mit 3 Stunden Reserve geplant, und trotzdem den Flug verpasst hat.
Und das auch noch ohne höhere Gewalt als Grund für die Verspätung...
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.408
453
CGN
Bin Sonntag auf Airrail sogar noch knapper in FRA angekommen. 12:49 Ankunft Bahnhof, 13:20 Start Boarding, Abflug 14:05
Da mein Zugsegment mangels Online Check in auf "not flown" gesetzt wurde, da noch mal schön Diskussion gehabt. Ging dann aber mit Hilfe vom Ticketdesk und auch nur, weil ich genau wusste, was ich sagen darf / muss und was nicht. Andernfalls hätte ich mich von dem Flug verabschieden können.

Ankunft Security: Lange Schlange, minum 30 Min Wartezeit. Also rüber zur Fast Lane. "Nein, ich darf sie erst durchlassen, wenn Boarding angefangen hat" (Also in 3 Min laut BP) ... gut, dann bleibe ich halt so lange jetzt hier stehen. Punkt 13:20 dann erneuten Anlauf unternommen. Antwort: "Nein, ihr Flug steht noch nicht auf dem Bildschirm" ... Als hätte sie Spaß daran, Leute in solche knappen Situationen kommen zu lassen. Am Ende habe ich es dann natürlich noch geschafft, aber nur weil bei der Passkontrolle dann nur eine kleine Schlange war.

Als Entschädigung gab es dann via Bus eine komplette Flughafenrundfahrt. Ich dachte der hat sich verfahren. Wir waren schon im Cargo Bereich und am Ende des Taxiways. Gate war dann F231 oder so ... Weiter weg ging nicht :-D
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.860
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Es wäre mal interessant ein Urteil zu sehen, bei dem der Kunde korrekt mit 3 Stunden Reserve geplant, und trotzdem den Flug verpasst hat.

Das kommt, oh Wunder, praktisch nicht vor. Zwei Stunden Verspaetung bei der Bahn ist Alltag, alles, was darueber hinausgeht, ist ziemlich selten. Insofern ist die Drei-Stunden-Grenze schon ziemlich sinnvoll gewaehlt.

Im uebrigen sind die drei Stunden nicht die Reserve, sondern die Bahn-Ankunft vor der Abflugzeit. Je nach Check-In-Schluss sind es also "nur" eine bis zweieinhalb Stunden Puffer.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Super Idee !
Die hoheitliche Aufgabe hat die verantworliche Bundespolizei an private Securityunternehmen untervergeben (z.B. Kötter).
Letztere zählen nach den von mir eingeholten Hintergrundinfos irgendwie doch zur Security-Branche, und ist auch dort aktiv.

Kötter Homepage:

Die "Verbände der Tourismus- und Transportwirtschaft" können sich ja mal mit diesem Verband auseinandersetzen...

Noch mal langsam zum Mitschreiben: Die Bundespolizei beauftragt ein Subunternehmen -> Vertragsbeziehung. Wer ist Dein Ansprechpartner? Kötter macht genau das, wofür es beauftragt wird. Was soll Deiner Meinung nach ein Verband an Sicherheitsunternehmen erreichen? Dass Kötter den Vertrag nachverhandelt? Ist es nicht sinnvoll sich an die eigentlich Verantwortlichen zu wenden?

Wenn Du beim Bau einen Generalunternehmer hast, ist das auch Dein erster Ansprechpartner und nicht der Sub-Sub-Unternehmer.

Die Lage ist sogar noch schlimmer: Der Flughafen geht gar keinen Vertrag mit der Bundespolizei ein - Du hast keinen Anspruch auf eine schnelle Sicherheitskontrolle. Selbst eine Fast-Lane ist eigentlich nicht zulässig. Den Baum auf dem Kötter oder irgend ein Verband der Subunternehmer sitht anbellen ist der falsche!
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Im uebrigen sind die drei Stunden nicht die Reserve, sondern die Bahn-Ankunft vor der Abflugzeit. Je nach Check-In-Schluss sind es also "nur" eine bis zweieinhalb Stunden Puffer.
Es sind (Originalzitat von dem Bahn-Dokument dass mein englischsprachiges Reisebüro an die Buchungsbestätigungen anhängt) "Please note the check-in times of your airline and choose a train connection so as
to arrive at the check-in desk at least 2 hours before it closes.", also sind es niemals "nur" eine Stunde, sondern immer mindestens 2 plus Check-In closure Zeit. Da es nur stündlich z.B. QKL-FRA Züge gibt, die um XX:53 ankommen, hat man z.B. bei einem XX:45 abfliegenden Flug 3 Stunden und 52 Minuten vor Abflug in Frankfurt zu sein. Das macht natürlich niemand, und schon ist man gekniffen, wenn was schiefgeht.

Das kommt, oh Wunder, praktisch nicht vor.
Kommt es doch. Ich plane immer großzügiger als gefordert, und habe mehrfach nur im Laufschritt noch meinen Flieger erreicht. Hätte ich mich exakt an das Minimum gehalten, hätte ich ihn verpasst.
Was in der Tat praktisch nicht vorkommt (und deshalb von mir ja auch explizit angesprochen wurde...) ist, dass das "im Normalbetrieb" passiert, dazu braucht es i.d.R. einen Streik, Unfall/Selbstmord, Unwetter o.ä. und in dem Fall ist sowieso niemand haftbar zu machen.
Wobei man sich schon fragen muss, warum z.B. in Montreal trotz 80cm Schnee in 24 Stunden der Flugebetrieb pünktlich läuft, in FRA aber schon bei 5cm Schnee alles zusammenricht (incl. dem Zugverkehr)... Was für den einen "höhere Gewalt" ist, ist für den anderen Winter. Der jedes Jahr vorhersehbar wieder kommt...

macht genau das, wofür es beauftragt wird.
Macht es eben nicht (Stichwort "unzureichende Leistungserbringung"). Aber der Bund ist zu bequem sie einfach rauszuwerfen, da sie es selbst mangels Personal auch nicht spontan übernehmen können, und ein Ausschreibungsverfahren nach allen Regeln des Verwaltungsrechts Jahre dauert, um einen neuen Anbieter beauftragen zu können. Immer mit dem Risiko, dass die alte Firma auch die nächste Ausschreibung formal wieder gewinnt... (Siehe TollCollect) Also akzeptiert man die Vertragsbrüche, und hofft auf Besserung (man schickt auch noch eine "fette Abmahnung", wohlwissend dass die gar nichts bringt, ausser etwas positive PR).
Der Endkunde Fluggast muss dann damit leben. Der Zwischenhändler Airline muss es irgendwie managen und seinen Kunden vermitteln.

Bei Expressrail ist es im Gegensatz zum "normalen" Umsteigen nochmal schlimmer, denn lezteres geht je nach Gate und Ziel auch ganz ohne Security ab. Die MCT ist dann reine Laufzeit. Bei ExpressRail aber auch noch Baggage drop-off und Security mit entsprechend langen Wegen (LH verkauft ja auch Codeshareflüge zusammen mit ExpressRail, bei denen die Airline nicht das AiRail-Terminal nutzt, und die dann benötigten Check-In desks können weit weg vom Bahnhof sein...)

Dafür sieht es für den ExpressRail Kunden rechtlich sehr viel besser aus, als für den Rail&Fly Kunden. Wenn man denn auf pauschale Entschädigungen steht. Einen verpassten Geschäftstermin bringt das auch nicht zurück, und ein verpasstes Kreuzfahrtschiff auch nicht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.915
7.346
Interessantes neues Urteil des BGH:
Wirbt der Veranstalter mit "Rail and fly", trägt er die Folgekosten

In dem Zusammenhang ist es z.B. interessant, mal auf die Emirates Seite zu gucken:
[h=3]Geschäftsbedingungen[/h]
  • Das Ticket für die Bahnverbindung ist auf dem Emirates-Ticket enthalten
...
Wenn Ihre Reise in Deutschland beginnt, sind Ihre Bahnkarten kostenlos*.
verglichen mit der Urteilsbegründung:
Wirbt jedoch ein Reiseveranstalter mit einem Zug-zum-Flug-Ticket der Bahn und berechnet dafür keine zusätzlichen Kosten
...Dafür sprach etwa, dass das Zugticket im Katalog nicht als Fremdleistung gekennzeichnet war. In der Buchungsbestätigung fand sich zudem kein gesondertes Entgelt.
und vor allem
Insgesamt nicht entscheidend war laut Gericht dagegen der Hinweis im Preisteil des Katalogs und auf der Ticketrückseite, dass der Urlauber für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen selbst verantwortlich sei.

Das macht Rail&Fly natürlich gleich wieder deutlich attraktiver !
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Hier scheint es aber erst mal nur um Pauschalreisen zu gehen, ist da eine Anwendbarkeit auf Linientickets überhaupt möglich?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Das macht Rail&Fly natürlich gleich wieder deutlich attraktiver !

… wobei es ja auch noch ganz wenige Reisende gibt wie z.B. mich, welche in erster Linie daran interessiert sind, mit ihrem gebuchten Flieger zu fliegen und sich nicht schon wochenlang vorher daran aufgeilen, wieviel Entschädigung sie da bei einer Zugverspätung herausholen könnten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Wo ist denn hier schon wieder die Rede von Entschaedigung? Es geht doch einfach nur darum, nach einem Anschlussverlust infolge der Verspaetung eines Rail&Fly-Zubringers nicht voellig im Regen zu stehen, sein urspruengliches Ticket wegschmeissen und ein neues fuer hohe drei- oder gar vierstellige Betraege kaufen zu muessen.

Immer dieser Beissreflex... :rolleyes:
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.915
7.346
sich nicht schon wochenlang vorher daran aufgeilen, wieviel Entschädigung sie da bei einer Zugverspätung herausholen könnten.
Eigentlich ging es um die Vermeidung von Schaden (=Minus auf dem Konto), nicht um Entschädigung (= Plus auf dem Konto).
Bezüglich Entschädigung bei Zugverspätungen ist ein Zug immer noch kein Flug, und es gelten die EU Fahrgastrechte (mit den da vorgesehenen Entschädigungen), nicht die EU Fluggastrechte.
Die Frage ist nur, bekomme ich das Geld wieder, das mein verpasster und verfallener Flug gekostet hat, bzw. bekomme ich eine Ersatzbeförderung statt dem Flug, den ich bereits bezahlt habe.

Hier scheint es aber erst mal nur um Pauschalreisen zu gehen
Die Urteilsbegründung stützt sich auf den Aspekt "extra auf der Rechnung aufgeführt", und das ist bei vielen Airlines analog auch gegeben. Sprich: Wenn es als Paket verkauft wird, muss man auch für das Paket geradestehen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
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300x250
Da mein Zugsegment mangels Online Check in auf "not flown" gesetzt wurde, da noch mal schön Diskussion gehabt. Ging dann aber mit Hilfe vom Ticketdesk und auch nur, weil ich genau wusste, was ich sagen darf / muss und was nicht.

Was darf man denn da sagen und was nicht?