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Der Betreiber d. Flughafens bestimmt die MCT, wobei er unter dem Druck der Fluggesellschaften steht, kurze Umsteigezeiten zu ermöglichen.
Verantwortlich dafür, das alles klappt, ist der Flughafen mitnichten. Jedenfalls nicht im Verhältnis zum Fluggast. Ob im Verhältnis zu den Fluggesellschaften ist nicht zuletzt Verhandlungssache.
Aber die MCT kann eine gewisse rechtliche Bedeutung erlangen. Verpasse ich z.B. meinen Flug, obwohl mir mehr Zeit zur Verfügung steht, als die MCT vorsieht, sehen Richter bisweilen eine Beweislast des Fluggastes dafür, dass die Verspätung d. Zubringers dennoch ursächlich für den verpassten Anschluss war. Finde ich sogar nachvollziehbar, solange umgekehrt bei Unterschreiten der MCT unterstellt wird, dass die Verspätung kausal für den verpassten Anschluss ist.
Verantwortlich dafür, das alles klappt, ist der Flughafen mitnichten. Jedenfalls nicht im Verhältnis zum Fluggast. Ob im Verhältnis zu den Fluggesellschaften ist nicht zuletzt Verhandlungssache.
Aber die MCT kann eine gewisse rechtliche Bedeutung erlangen. Verpasse ich z.B. meinen Flug, obwohl mir mehr Zeit zur Verfügung steht, als die MCT vorsieht, sehen Richter bisweilen eine Beweislast des Fluggastes dafür, dass die Verspätung d. Zubringers dennoch ursächlich für den verpassten Anschluss war. Finde ich sogar nachvollziehbar, solange umgekehrt bei Unterschreiten der MCT unterstellt wird, dass die Verspätung kausal für den verpassten Anschluss ist.