Das Ende der E/cls-Option: YQ ab 8. März nicht mehr erstattbar

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Smithy

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Neue Regelung zur Erstattung des Treibstoff- und Sicherheitszuschlags (YQ) bei nicht erstattbaren Tarifen:

Neben dem Preisbestandteil Nettoflugpreis wird für Verkäufe ab 08. März 2010 der Treibstoff- uns Sicherheitszuschlag (YQ) von Lufthansa nicht mehr erstattet. Lufthansa passt sich mit dieser neuen Erstattungsregelung zahlreichen Wettbewerbern an, die bereits ähnliche Regelungen praktizieren. Gleichzeitig erfolgt dadurch eine noch stärkere Differenzierung der Tarife im Hinblick auf Ihre Buchungsbedingungen.

Quelle: LH Reisebüro-Info
 

ProvinzSenator

Erfahrenes Mitglied
28.01.2010
350
2
ETED ;-)
Ist das rechtens? Bisher galt doch, dass die entsprechenden Leistungen zugeordneten "Zuschläge" (Treibstoff, Sicherheitsmaßnahmen am Airport) im Unterschied zum Ticketpreis nur dann erhoben werden dürfen, wenn sie tatsächlich angefallen sind. D.h., man muss geflogen sein, damit LH einen (Mehr-)Verbrauch an Treibstoff berechnen kann, und man muss die Sicherheitsschleusen benutzt haben, damit LH die an LH berechnete Gebühr weiterverrechnen kann. Sonst könnte - und muss - die Fluggesellschaft die entsprechenden Preisbestandteile dem Ticket zuschlagen.

Oder bin ich mal wieder zu blauäugig?
 

skyrock

Reguläres Mitglied
16.12.2009
26
0
*ironie an* Ich begrüße die Differenzierung der Buchungsklassen, danke Lufthanse, ohne die Erläuterung hätte ich es doch tatsächlich beinahe schlecht gefunden*ironie aus*

Gabs da nicht sogar mal ein Gerichtsurteil, das erst zur Erstattung der Fuel Surcharge geführt hat?
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Dann sollte Lufthansa aber wenigstens so ehrlich sein und diesen "Zuschlag" aus den Steuern und Gebühren herausnehmen und in den normalen "fare" einzupreisen. Dort gehört er nämlich hin.

Was dann die Folge hätte, dass sich bei "award" - Flügen "Steuern und Gebühren" wieder realistischeren Beträgen annähern.


So wird es aber widersprüchlich. Einerseits betrachtete LH den Treibstoffzuschlag als Bestandteil des Tarifs (bei Stornierungen), andererseits (bei Awards) als Teil der Steuern und Gebühren.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Gabs da nicht sogar mal ein Gerichtsurteil, das erst zur Erstattung der Fuel Surcharge geführt hat?

Nur indirekt.

Aus dem BGB ergeben sich gewissen Pflichten zur Rückzahlung der getätigten Vorauszahlung auf den Beförderungsvertrag, wenn man diesen kündigt.

Nach verbreiteter Rechtsauffassung ist die Fluggesellschaft bei Nichtantritt einer gebuchten Reise um die neben dem Flugpreis eingezogenen "Steuern und Gebühren" nach § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert und muss diese zurückerstatten. Der Ausschluß der Rückerstattung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist unwirksam; Ryanair hat hier auch entsprechend vor Gericht (LG Köln) entsprechend verloren.

Was die einfache Erstattbarkeit der Steuern und Gebühren als solche betrifft, so wird sich Lufthansa wie die Mitbewerber auf den Standpunkt stellen, dass der Kerosinzuschlag nicht Teil der personengebunden und für Dritte erhobenen Steuern und Gebühren ist, sondern Teil des Flugpreises.

Somit dürfte abzuwarten bleiben, bis vor Gericht geklärt wird, ob der Kerosinzuschlag (da als Steuern und Gebühren im Ticket ausgewiesen) nicht doch erstattbar ist, weil es sich entweder durch um eine ungerechtfertige Bereicherung handelt, respektive um eine ersparte Aufwendung für die Fluggesellschaft (die im Rahmen einer Kündigung des Beförderungsvertrags dann doch zu erstatten sein könnte).

Bis zu einer solchen gerichtlichen Klärung wird wohl viel Zeit ins Land gehen; in dieser Zeit wird LH (wie die Mitbewerber auch) fröhlich die YQ einbehalten und sicherlich nicht freiwillig wieder rausrücken.

Dann sollte Lufthansa aber wenigstens so ehrlich sein und diesen "Zuschlag" aus den Steuern und Gebühren herausnehmen und in den normalen "fare" einzupreisen. Dort gehört er nämlich hin.

Was dann die Folge hätte, dass sich bei "award" - Flügen "Steuern und Gebühren" wieder realistischeren Beträgen annähern.

So wird es aber widersprüchlich. Einerseits betrachtete LH den Treibstoffzuschlag als Bestandteil des Tarifs (bei Stornierungen), andererseits (bei Awards) als Teil der Steuern und Gebühren.

Ganz genau hier wundert es mich auch, dass noch niemand genau auf dieser Argumentationsgrundlage einen Rechtsstreit z.B. mit AF / KL / BA losgetreten hat, wo das Ganze ja schon länger Praxis hat, dass die YQ nicht mehr erstattet wird.
 
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Reaktionen: ProvinzSenator

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Ganz genau hier wundert es mich auch, dass noch niemand genau auf dieser Argumentationsgrundlage einen Rechtsstreit z.B. mit AF / KL / BA losgetreten hat, wo das Ganze ja schon länger Praxis hat, dass die YQ nicht mehr erstattet wird.

Ich gehe mal davon aus, dass das einfach zu wenige wirklich bewusst betrifft. Wer außer den üblichen Verdächtigen blockt schon dutzende Tickets für einen gewissen Zeitraum und lässt sich dann die Fare erstatten. Und gerade diese Leute werden kaum gegen die "eigene" Airline klagen.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Ich gehe mal davon aus, dass das einfach zu wenige wirklich bewusst betrifft. Wer außer den üblichen Verdächtigen blockt schon dutzende Tickets für einen gewissen Zeitraum und lässt sich dann die Fare erstatten. Und gerade diese Leute werden kaum gegen die "eigene" Airline klagen.

Dann hoffen wir Mal, das die Swiss das nicht auch einfuehrt.
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Das hört sich nicht gut an! (n) Ich habe im Jahr etwa 50 RT Buchungen in ELTU und davon werden meist 25-35% storniert.

:censored:

Nachtrag: werde mir vor dem 8 März wohl noch ein paar Tickets ausstellen lassen müssen.
 

Mantegna

Erfahrenes Mitglied
21.05.2009
3.025
17
MUC
Sorry - kann mich jemand aufklären?

Was denn ist die "E/cls-Option"?


Danke!


Mantegna
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Mehrere Tickets vorab in "E" buchen, passenden Flug nehmen. Unpassende Flüge stornieren -> Flexibilität zum "kleinen Preis".
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Sorry - kann mich jemand aufklären?

Was denn ist die "E/cls-Option"?


Danke!


Mantegna

Bei Buchung eines nicht umbuchbaren Tickets die zusätzliche Buchung eines Fluges in der Buchungsklasse E als "Ausweichtermin" auf Vorrat. Um diesen dann zu stornieren, wenn die ursprüngliche Buchung wahrgenommen wird.

Oder eben die Buchung mehrerer Rückflüge in E, von denen dann nur einer wahrgenommen und der Rest storniert wird. Eine deutlich billigere Methode, als der Kauf eines Flex - Tickets.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Da ist noch Spar-Potential :idea: Ticket gar nicht erst buchen :p

In der Tat werde ich innerdeutsch für Mitarbeiterflüge künftig vermehrt auf PPB-Tickets zurückgreifen, da diese Termine zwar lange im voraus feststehen, in der Praxis aber die Hälfte davon kurzfristig abgesagt wird.

Für mich persönlich werden ich wohl künftig AB bevorzugen, dort bekomme ich innerdeutsch einen vollflexiblen Y-Tarif für 99 EUR (all-in) pro Strecke, das ist also mein Höchstpreis, oft geht es natürlich auch günstiger.
 

grizu

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
394
0
DTM
Für mich persönlich werden ich wohl künftig AB bevorzugen, dort bekomme ich innerdeutsch einen vollflexiblen Y-Tarif für 99 EUR (all-in) pro Strecke, das ist also mein Höchstpreis, oft geht es natürlich auch günstiger.

Wo bekommst du denn den her? Bist du Großkunde bei AB?
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
266
146
Köln
www.distinctravel.de
Als Reisebüroinhaber frage auch ich mich schon lange, warum noch niemand AF/KL oder BA (weiß nicht mehr, wer von denen mit dem Quatsch angefangen hat) auf Erstattung der Fuel Surcharge verklagt hat. Leider fehlen mir die Zeit und die finanzielle Potenz, das selbst zu tun, aber vielleicht verfügt hier ja jemand über beides und hat obendrein noch Lust, es zu machen? Für diesen Fall habe ich mal ein paar Statements rausgesucht. In der Definition, was denn nun das Wesen einer Fuel Surchage ist, widerspricht sich z. B. BA herrlich selbst. Hier ein Auszug aus deren FAQs zum Thema:

Why are you doing this?

We continue to review the level of the YQ surcharge and the conditions associated with it. Although we have refunded the surcharge on our best value fares in the past, we are no longer able to do this in the current economic climate. We continue to refund all taxes paid to Government and Airport authorities.

The surcharge is part of the fare, but is shown separately so we can be transparent with our customers. This does not mean that the applicable conditions of the fare do not apply to it.

Other airlines have already implemented this change.

Why do you not include it as part of your fare?

Fuel as the major part of YQ remains extremely volatile so we keep it separate to the fare at the moment.

Including the YQ surcharge into the fare would also be problematic for the leisure travel trade at this stage as it is logistically difficult for some of them to manage - they would have to update their rates sheets every time it was amended. We are working with the leisure trade to implement greater levels of automation with regards the rates sheets.

Will you continue to refund taxes fees and charges?

We will continue to refund charges payable to third parties e.g. Government and Airport Authorities, but fuel is an integral part of the cost of the fare.​
Witzig, ne? Schön auch der Hinweis, dass andere Airlines angeblich ebenso verfahren. Dann muss es ja legal sein...
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
266
146
Köln
www.distinctravel.de
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300x250
Und hier der Text von Lufthansa:

Neue Regelung zur Erstattung des Treibstoff- und Sicherheitszuschlags (YQ) bei
nicht erstattbaren Tarifen:


Neben dem Preisbestandteil Nettoflugpreis wird für Verkäufe ab 08. März 2010 der
Treibstoff- uns Sicherheitszuschlag (YQ) von Lufthansa nicht mehr erstattet.
Lufthansa passt sich mit dieser neuen Erstattungsregelung zahlreichen
Wettbewerbern an, die bereits ähnliche Regelungen praktizieren. Gleichzeitig
erfolgt dadurch eine noch stärkere Differenzierung der Tarife im Hinblick auf Ihre
Buchungsbedingungen.​

Auch hier also der Verweis auf Praktiken anderer Airlines. Einer hat angefangen, und alle machen es nach. Ist das kartellrechtlich nicht schon bedenklich?