Anschlussflug Abu Dhabi-München verpasst

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Wimbo93

Reguläres Mitglied
13.11.2016
91
0
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Gebucht über "Flugladen.at"

Sind heute von Ho Chi Minh (Saigon) mit ca. 30 min Verspätung Richtung Abu Dhabi abgehoben und aufgrund des Nebels/schlechten Wetters auch ca. 30-40 min Schleifen bis zur Landung geflogen!
Ankunft war um 2:20 Ortszeit (Planmäßiger Abflug nach München 2:15)! Nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle im T1 stand schon beim München Flug, dass das Gate bereits geschlossen wäre!

Beim Etihad Schalter wurden wir dann auf den morgigen München Flug (Abflug 9:10 Ortszeit) umgebucht! Der Etihad Mitarbeiter meinte dass sich ein Hotel aufgrund der Fahrzeit von mindestens 1h wegen des dichten Nebels dorthin nicht auszahlen würde ( seh ich ja noch ein...)
Da wir TB Gold bzw TB Silber haben fragten wir bezüglich eines Zugangs zu einer der Premium Loungen von Etihad (in die Al Reem können wir ja sowieso immer, und aufgrund der langen Wartezeit wär es unserer Meinung nach angemessen gewesen uns hier wenigstens eine Entschädigung zu bieten, wenn wir schon nicht zwingend auf ein Hotel bestehen)
Wurde von ihm abgelehnt,da ja alle loungen heute aufgrund der Verspätungen total überfüllt sein, auch die Al Reem übrigens....gut...ca. 10 Leute hier, also nichts los :doh: Sei auch mal dahingestellt ob diese Aussage also auch für die Etihad Premium Loungen zutreffend war!

Auf unsere Frage hin zwecks Erstattung von Zugkosten (haben bereits München-Linz gebucht) meinte der Mitarbeiter nur, dass das nicht ihr Problem sei, da die Verspätung dem schlechten Wetter/Nebel zuzuschreiben ist und wir daher auch neue Zugtickets selber bezahlen müssen und nichts zurückerstattet bekommen!

Hab ich hier Chancen auf Rückerstattung der Zugkosten oder generell Anspruch auf Entschädigung wegen der langen Wartezeit? ( 7 Stunden vom ursprünglichen Abflug)

Anbei noch der ursprüngliche und der geänderte Flugplan
Bildschirmfoto 2016-12-29 um 01.13.36.jpg Bildschirmfoto 2016-12-29 um 01.13.02.jpg
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Zu der Entschädigungsfrage sollen sich andere äußern.

Zur Überfüllung der Lounge: Das kann durchaus sein. Da in AUH die Flüge in Wellen 'rausgehen, kann sich die Situation von "überfüllt" zu "fast leer" in sehr kurzer Zeit ändern!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.859
11.015
haben bereits München-Linz gebucht[...] und wir daher auch neue Zugtickets selber bezahlen müssen und nichts zurückerstattet bekommen!

"Nichts zurueckbekommen" riecht nach OeBB-Sparschiene, richtig?

Der Tipp, generell keine zuggebundenen Fahrkarten als Flug-Abbringer zu kaufen, ist zu wohlfeil - es gibt durchaus Situationen, wo die Ersparnis einfach zu gross ist, das sehe ich ein. Daher fuers naechste Mal:

DB-Sparpreis buchen. Der ist in der Situation wenigstens noch teilweise rettbar: Entweder durch Aufzahlung zum Flexpreis (Tarifdifferenz + 19 EUR), oder durch ein Bayernticket bis Salzburg. Ab Salzburg gilt keine Zugbindung mehr, und man kann das Ticket nutzen, wenn wenigstens der Tag noch der richtige ist.

Noch besser, weil noch weniger Schadenspotential, aber dafuer auch mit laengerer Reisezeit (mE noch im akzeptablen Rahmen) verbunden: DB-Sparpreis mit Zugbindung nur zwischen Freilassing und Salzburg. Also Nahverkehr ohne Zugbindung MUC-Freilassing, EC mit Zugbindung Freilassing-Salzburg, RJ ohne Zugbindung Salzburg-Linz. Dann kann man, wenn man die gebuchte Verbindung verpasst, einfach eine andere nehmen, im Meridian von Muenchen nach Salzburg durchfahren und eine zusaetzliche Nahverkehrsfahrkarte von Freilassing nach Salzburg fuer 2,70 EUR kaufen.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.056
343
Noch besser, weil noch weniger Schadenspotential, aber dafuer auch mit laengerer Reisezeit (mE noch im akzeptablen Rahmen) verbunden: DB-Sparpreis mit Zugbindung nur zwischen Freilassing und Salzburg. Also Nahverkehr ohne Zugbindung MUC-Freilassing, EC mit Zugbindung Freilassing-Salzburg, RJ ohne Zugbindung Salzburg-Linz. Dann kann man, wenn man die gebuchte Verbindung verpasst, einfach eine andere nehmen, im Meridian von Muenchen nach Salzburg durchfahren und eine zusaetzliche Nahverkehrsfahrkarte von Freilassing nach Salzburg fuer 2,70 EUR kaufen.

Vorsicht. Der Nahverkehr muss vor dem Zuggebundenen Fernverkehrsanteil genutzt werden. Bei Verspätung könnte der Schaffner das als Problem ansehen und für die gesamte Strecke Nachzahlung verlangen. Dann besser einen Fernzug zwischen Pasing und München oder München Ost und München ins Ticket vor geplanter Landung einbauen und dann im Anschluss nur mit Nahverkehr voll flexibel gen Österreichische Grenze.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.809
ZRH / MUC / VIE
Am besten ist doch, von Anfang an ein Bayernticket zu kaufen (Rabatt bei mehreren Personen), dann ist man schon mal in Salzburg.

Und dort dann spontan entweder mit der ÖBB oder der Westbahn AG nach Linz.

Das ist alles auch nicht teuer, aber bis auf die Einschränkung, dass das Bayernticket Mo-Fr nicht vor 9 Uhr gültig ist (und zwischen München und Salzburg nur mit den stündlichen Meridian-Verbindungen), voll flexibel.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.859
11.015
Vorsicht. Der Nahverkehr muss vor dem Zuggebundenen Fernverkehrsanteil genutzt werden. Bei Verspätung könnte der Schaffner das als Problem ansehen und für die gesamte Strecke Nachzahlung verlangen.

Eigentlich nicht; "Out-of-Sequence"-Nutzung bei der Bahn ist normalerweise kein Problem. Aber Du hast natuerlich recht, dass man mit:

Dann besser einen Fernzug zwischen Pasing und München oder München Ost und München ins Ticket vor geplanter Landung einbauen und dann im Anschluss nur mit Nahverkehr voll flexibel gen Österreichische Grenze.

Diskussionen aus dem Weg geht. Dann aber bitte den EC von Ost zum Hbf, verfallen lassen und Flughafen-Ost-Salzburg ohne Schlenker ueber den Hbf fahren. Und so spart man auch die 2,70 fuer Freilassing-Salzburg.

Am besten ist doch, von Anfang an ein Bayernticket zu kaufen (Rabatt bei mehreren Personen), dann ist man schon mal in Salzburg.

Und dort dann spontan entweder mit der ÖBB oder der Westbahn AG nach Linz.

Das ist alles auch nicht teuer, aber bis auf die Einschränkung, dass das Bayernticket Mo-Fr nicht vor 9 Uhr gültig ist (und zwischen München und Salzburg nur mit den stündlichen Meridian-Verbindungen), voll flexibel.

Bayernticket + 26,70 fuer Salzburg-Linz duerfte meistens teurer sein als ein Sparpreis MUC-Linz, den man mit etwas Vorlauf wohl standardmaessig fuer 29 EUR bekommt.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Die nächste unglaubliche Geschichte... Forderungen wegen Schlechtwetter :doh:

Paging User Umsteiger, denkst du du kannst hier auch etwas machen? ;)
 

Wimbo93

Reguläres Mitglied
13.11.2016
91
0
"Nichts zurueckbekommen" riecht nach OeBB-Sparschiene, richtig?

Der Tipp, generell keine zuggebundenen Fahrkarten als Flug-Abbringer zu kaufen, ist zu wohlfeil - es gibt durchaus Situationen, wo die Ersparnis einfach zu gross ist, das sehe ich ein. Daher fuers naechste Mal:

DB-Sparpreis buchen. Der ist in der Situation wenigstens noch teilweise rettbar: Entweder durch Aufzahlung zum Flexpreis (Tarifdifferenz + 19 EUR), oder durch ein Bayernticket bis Salzburg. Ab Salzburg gilt keine Zugbindung mehr, und man kann das Ticket nutzen, wenn wenigstens der Tag noch der richtige ist.

Noch besser, weil noch weniger Schadenspotential, aber dafuer auch mit laengerer Reisezeit (mE noch im akzeptablen Rahmen) verbunden: DB-Sparpreis mit Zugbindung nur zwischen Freilassing und Salzburg. Also Nahverkehr ohne Zugbindung MUC-Freilassing, EC mit Zugbindung Freilassing-Salzburg, RJ ohne Zugbindung Salzburg-Linz. Dann kann man, wenn man die gebuchte Verbindung verpasst, einfach eine andere nehmen, im Meridian von Muenchen nach Salzburg durchfahren und eine zusaetzliche Nahverkehrsfahrkarte von Freilassing nach Salzburg fuer 2,70 EUR kaufen.
Ja war ne Sparschiene um 14€ ( statt ca 47€ vom Flughafen aus), hätten eh erst 3 Stunden nach planmäßiger Ankunft die Abfahrt gehabt! Kann man wohl nichts machen... schade halt! Danke an die anderen für den Bayernticket Tipp, so können wir noch die Kosten minimieren für die Heimfahrt!
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
636
Auf unsere Frage hin zwecks Erstattung von Zugkosten (haben bereits München-Linz gebucht) meinte der Mitarbeiter nur, dass das nicht ihr Problem sei, da die Verspätung dem schlechten Wetter/Nebel zuzuschreiben ist und wir daher auch neue Zugtickets selber bezahlen müssen und nichts zurückerstattet bekommen!

Einfach nur "schlechtes Wetter / Nebel" reicht normalerweise nicht aus um die Fluggastrechte auszuhebeln - versuchen tun sie es natürlich, da alles abzubügeln. Das ist Standard. Der Mitarbeiter kann bei den Exo-Pax erst mal kaum was Anderes sagen.

Rechtlich muß die Airline den "außergewöhnlichen Umstand" beweisen, nicht umgekehrt. Schwerer Sturm würde es vermutlich tun, wenn mit entsprechenden nachweisbaren Auswirkungen wie umgeleiteten Flügen verbunden. Einfach nur etwas Regen und Nebel ist eher kein außergewöhnlicher Umstand. Oder war es doch deutlich mehr?

Zumal der Start schon verspätet war. Das war ein knapper Umstieg von vorne herein - und das ist das Problem der Airline, wenn zusammen gebucht.

Die Entschädigung würde ich also sicherlich versuchen durchzusetzen, inkl. der Verspätung. Und nicht so einfach abwimmeln lassen.

Heute braucht man dafür immer einen Schuldigen und eine Abfindung.

Es ist aus Gründen der Chancengleichheit rechtlich so geregelt, daß es bei Verspätungen Fahrgastrechte und auch pauschale Entschädigungen gibt. Die vielgescholtene Deutsche Bahn macht übrigens kein so großes Bahei drum und zahlt die anteiligen Fahrpreise problemlos zurück ebenso wie Taxis, wenn jemand Abends strandet.

Stellt sich die Frage, warum man ausgerechnet den deutlich nickligeren Fluggesellschaften da Geschenke machen sollte - umgekehrt kriegt der Eco-NonStatus-Pax ja auch nix gratis. Es geht insofern nicht mal um Schuldige, sondern um die Erfüllung rechtlicher Vertragspflichten.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Die nächste unglaubliche Geschichte... Forderungen wegen Schlechtwetter :doh:

Paging User Umsteiger, denkst du du kannst hier auch etwas machen? ;)

Plus EU-Ansprüche auf einem Flug mt Ethihad ex-Vietnam wegen Nebel in Abu Dhabi.:rolleyes: Aber vielleicht ist hier ja auch ein Anwalt mit Spezialisierung auf die Fluggastrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Wobei: da bei den Wüstenairlines eh alles besser ist, haben die doch ganz bestimmt für solche Fälle eine großzügige Regelung, die dem Kunden sämtliche angefallenen Kosten ersetzen plus Ausgleichszahlung...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Einfach nur "schlechtes Wetter / Nebel" reicht normalerweise nicht aus um die Fluggastrechte auszuhebeln - versuchen tun sie es natürlich, da alles abzubügeln. Das ist Standard. Der Mitarbeiter kann bei den Exo-Pax erst mal kaum was Anderes sagen.

Rechtlich muß die Airline den "außergewöhnlichen Umstand" beweisen, nicht umgekehrt. Schwerer Sturm würde es vermutlich tun, wenn mit entsprechenden nachweisbaren Auswirkungen wie umgeleiteten Flügen verbunden. Einfach nur etwas Regen und Nebel ist eher kein außergewöhnlicher Umstand. Oder war es doch deutlich mehr?

Zumal der Start schon verspätet war. Das war ein knapper Umstieg von vorne herein - und das ist das Problem der Airline, wenn zusammen gebucht.

Die Entschädigung würde ich also sicherlich versuchen durchzusetzen, inkl. der Verspätung. Und nicht so einfach abwimmeln lassen.

.

Flug ex EU - nope
EU Airline - nope
Ergo : Schwachsinn ;)

Und bei wetterbedingten Verspätungen gibt's auch in der EU keine Entschädigung - und das ist auch gut so!
 

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
772
183
?...
Und bei wetterbedingten Verspätungen gibt's auch in der EU keine Entschädigung - und das ist auch gut so!

...die Hoffnung/Erwartungshaltung des modernen Verbrauchers stirbt nie.

vor 20 Jahren hat man im europäischen Bahn- und Flugverkehr bei Fahr-/Fluggastrechten auch nur müde gelächelt und wer weiß, wie es dann in 20 Jahren aussieht...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Und bei wetterbedingten Verspätungen gibt's auch in der EU keine Entschädigung - und das ist auch gut so!

...die Hoffnung/Erwartungshaltung des modernen Verbrauchers stirbt nie.

vor 20 Jahren hat man im europäischen Bahn- und Flugverkehr bei Fahr-/Fluggastrechten auch nur müde gelächelt und wer weiß, wie es dann in 20 Jahren aussieht...

Der Fall ist eine Steilvorlage für alle Verbraucherschützer:

Die Airline hat pflichtwidrig vor Abflug versäumt, den Wetterbericht für die Flugstrecke zu prüfen. Bei dem absehbaren Nebel hätten sie den Fragesteller gar nicht erst nach Abu Dhabi fliegen dürfen, sondern gleich auf ein anderes Routing auf eine nebelfreie Strecke nach München umbuchen müssen. So hätte er sein Ziel sicher pünktlich erreichen können :D
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Es ist aus Gründen der Chancengleichheit rechtlich so geregelt, daß es bei Verspätungen Fahrgastrechte und auch pauschale Entschädigungen gibt. Die vielgescholtene Deutsche Bahn macht übrigens kein so großes Bahei drum und zahlt die anteiligen Fahrpreise problemlos zurück ebenso wie Taxis, wenn jemand Abends strandet.

Stellt sich die Frage, warum man ausgerechnet den deutlich nickligeren Fluggesellschaften da Geschenke machen sollte - umgekehrt kriegt der Eco-NonStatus-Pax ja auch nix gratis. Es geht insofern nicht mal um Schuldige, sondern um die Erfüllung rechtlicher Vertragspflichten.

Und wen belangst du, wenn du wegen Glatteis zu spät in die Arbeit kommst?

Es ist übrigens etwas anderes, den anteiligen Fahrpreis zurück zu erstatten als einem Passagier, der €399 für sein TATL Tix bezahlt hat €600 zu bezahlen weil Nebel war. Was sollen die noch alles machen? Dir ist schon klar, dass ein Flugzeug etwas größer und schneller als ein Auto ist, wenn du also den Nebel als nicht so schlimm empfindest, kann es für einen Piloten schon ganz anders aussehen. Zusätzlich gibt´s da noch die ATC, die sagt wer wann startet und landet.

Aber ja, die bösen (das Wort nickligeren verstehe ich leider nicht, gibt es bei uns in AT nicht, wäre für eine Erklärung dankbar) Airlines schenken den Eco-NonStatus-Pax ja nix obwohl das sicher ein tolles Geschäftsmodell wäre. Viele andere Branchen leben davon, alles zu verschenken, zB die Quizsendungen mit "finde im Buchstabenquadrat fünf deutsche Städte" im KabelTV usw.

Im konkreten Fall finde ich die Sache mit dem Hotel grob verbesserungswürdig, wenn aber wegen des Wetters nichts geht, liegt es nicht im Ermessen der Airline, ihre Flieger loszuschicken, da haben andere auch noch ein Wörtchen mitzureden. Somit werden sie von Dritten daran gehindert ihre "rechtlichen Vertragspflichten" zu erfüllen. Verklag doch das Klima und die ATC.
 
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LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Und wen belangst du, wenn du wegen Glatteis zu spät in die Arbeit kommst?

Es ist übrigens etwas anderes, den anteiligen Fahrpreis zurück zu erstatten als einem Passagier, der €399 für sein TATL Tix bezahlt hat €600 zu bezahlen weil Nebel war. Was sollen die noch alles machen? Dir ist schon klar, dass ein Flugzeug etwas größer und schneller als ein Auto ist, wenn du also den Nebel als nicht so schlimm empfindest, kann es für einen Piloten schon ganz anders aussehen. Zusätzlich gibt´s da noch die ATC, die sagt wer wann startet und landet.

Aber ja, die bösen (das Wort nickligeren verstehe ich leider nicht, gibt es bei uns in AT nicht, wäre für eine Erklärung dankbar) Airlines schenken den Eco-NonStatus-Pax ja nix obwohl das sicher ein tolles Geschäftsmodell wäre. Viele andere Branchen leben davon, alles zu verschenken, zB die Quizsendungen mit "finde im Buchstabenquadrat fünf deutsche Städte" im KabelTV usw.

Im konkreten Fall finde ich die Sache mit dem Hotel grob verbesserungswürdig, wenn aber wegen des Wetters nichts geht, liegt es nicht im Ermessen der Airline, ihre Flieger loszuschicken, da haben andere auch noch ein Wörtchen mitzureden. Somit werden sie von Dritten daran gehindert ihre "rechtlichen Vertragspflichten" zu erfüllen. Verklag doch das Klima und die ATC.

Es wurden z.B. von EK und EY alle Fluege unterhalb von 2,5 Stunden Flugzeit suspended, um den Luftraum zu entlasten. Das galt fuer abfliegend und ankommend.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.859
11.015
vor 20 Jahren hat man im europäischen Bahn- und Flugverkehr bei Fahr-/Fluggastrechten auch nur müde gelächelt

Durchaus nicht. Der BGH hat bereits 1983 (Urteil vom 20.01., VII ZR 105/81) die AGB der Lufthansa zerschossen.

Uebrigens auf Basis des 1977 in Kraft getretenen AGB-Gesetzes. Das wiederum die Kodifikation der lange vorher von der Rechtsprechung aus Treu und Glauben entwickelten verbraucherschuetzenden Grundsaetze darstellte.

Es ist nun nicht so, dass vor 261/04 finsterstes Mittelalter geherrscht haette und Heinz Ruhnau sich jeden Morgen einen willkuerlich aus dem Flugzeugsessel gezogenen medium durchgebratenen Passagier zum Fruehstueck haette servieren lassen koennen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Der Fall ist eine Steilvorlage für alle Verbraucherschützer:

Die Airline hat pflichtwidrig vor Abflug versäumt, den Wetterbericht für die Flugstrecke zu prüfen. Bei dem absehbaren Nebel hätten sie den Fragesteller gar nicht erst nach Abu Dhabi fliegen dürfen, sondern gleich auf ein anderes Routing auf eine nebelfreie Strecke nach München umbuchen müssen. So hätte er sein Ziel sicher pünktlich erreichen können :D

Und der Maximierer schafft es noch, mit Hilfe eines spitzfindigen Anwalts trotzdem Entschädigungsansprüche für die unfreiwillige Umbuchung, die 10 Minuten frühere Ankunft o.ä. durchzusetzen :D
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
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VIE
Und der Maximierer schafft es noch, mit Hilfe eines spitzfindigen Anwalts trotzdem Entschädigungsansprüche für die unfreiwillige Umbuchung, die 10 Minuten frühere Ankunft o.ä. durchzusetzen :D

Wenn man eine böse Frau hat und die dadurch 10 Minuten länger ertragen muss wäre wegen seelischer Grausamkeit Schadenersatz durchaus angemessen, wenn man in der Kälte wartet auch Schmerzensgeld... vielleicht hat man ja nur ein Hemd dabei...